Klarstellung zur Insolvenz von ELEMENT
Sie sind Kunde der ELEMENT Insurance AG?
Wenn ja, könnten die folgenden Informationen für Sie von Interesse sein. Für Kundinnen und Kunden der Bayerischen sind diese Informationen nicht relevant.
Vielleicht fragen Sie sich, wie Ihr Versicherungsvertrag von der Insolvenz der ELEMENT betroffen ist. Darüber informiert Sie die BaFin hier: FAQ zur ELEMENT Insurance AG
Wenn Ihre Versicherungsverträge bei einem Versicherer der Versicherungsgruppe die Bayerische abgeschlossen sind, besteht kein Handlungsbedarf.
Haben Sie die Fahrradversicherung „Bike Protect“ bei der ELEMENT über die Homepage der Bayerischen abgeschlossen, informieren wir Sie gerne und bieten Ihnen eine neue Lösung der Bayerischen an. Sollten Sie Fragen haben, haben wir unten auf dieser Seite ein FAQ für Sie hinterlegt und stehen Ihnen natürlich auch gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Nochmals wichtig: Versicherungsverträge der Versicherungsgruppe der Bayerischen sind nicht betroffen. Als Versicherungsgruppe mit Tradition bieten die Versicherungsunternehmen der Bayerischen seit vielen Jahren und auch weiterhin uneingeschränkten Versicherungsschutz. Unsere Versicherer erhalten regelmäßig hervorragende Unternehmens- und Bonitätsratings.
FAQ für unsere Kunden und Kundinnen
Welche unserer Kunden sind von der ELEMENT-Insolvenz betroffen?
Betroffen sind ausschließlich Kundinnen und Kunden der von uns an ELEMENT vermittelten Fahrradversicherung.
Welche Kunden sind NICHT von der Insolvenz betroffen?
Alle unsere Kunden, die einen anderen Versicherungsvertrag als die Fahrradversicherung der ELEMENT bei der Bayerischen abgeschlossen haben. Sie genießen weiterhin den vollen vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz und müssen nicht tätig werden.
Presseberichte sprechen davon, dass auch Kunden anderer Versicherungssparten betroffen sind. Dies trifft gegebenenfalls auf andere Versicherer oder Assekuradeure zu, wozu wir keine Angaben machen können. Die Bayerische hat jedoch ausschließlich in der Fahrradversicherung mit ELEMENT zusammengearbeitet, weshalb bei uns auch nur Kunden der Fahrradversicherung betroffen sind.
Welche Lösung bietet die Bayerische betroffenen Kundinnen und Kunden?
Um Ihnen eine unkomplizierte Lösung anzubieten, können Sie bei unserem Schaden- und Unfallversicherer BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG nahtlos einen Versicherungsvertrag in bisherigem Deckungsumfang, jedoch zu veränderten Konditionen, abschließen. Wir melden uns dazu zeitnah bei Ihnen.
Auszug aus den FAQ der BaFin zur ELEMENT-Insolvenz
Im Folgenden haben wir eine Auswahl an häufigen Fragen der BaFin für Sie zusammengefasst (Stand 21.01.2025). Die vollständigen Fragen und Antworten der BaFin zur ELEMENT-Insolvenz finden Sie auf dieser Webseite: www.bafin.de
Welche Auswirkungen haben die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters?
Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens läuft der Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weiter. Auch die Versicherungsverträge werden fortgeführt, es erfolgen jedoch keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist Gegenstand einer Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts.
Werden bereits entstandene / gemeldete Schäden noch reguliert?
Bereits entstandene und gemeldete Schäden werden weiterhin geprüft. Zahlungen auf diese Schäden erfolgen jedoch nach einer insolvenzrechtlichen Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts nicht mehr direkt. Vielmehr müssten die Schäden nach der möglichen Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und würden dann aus dem Sicherungsvermögen gemäß § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedient.
Wie geht es mit ELEMENT und den Versicherungsverträgen weiter?
Aktuell prüft die BaFin in Zusammenarbeit mit dem Vorstand von ELEMENT und dem vorläufigen Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist damit zu rechnen, dass das (endgültige) Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet wird. Eine Entscheidung darüber ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht gefallen.
Welche Auswirkungen hätte die Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Versicherungsunternehmens auf die Versicherungsverträge?
Eine Entscheidung über die mögliche Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens ist noch nicht gefallen.
Im Fall der (endgültigen) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Versicherungsunternehmens enden die Versicherungsverträge einen Monat nach der Insolvenzeröffnung gemäß § 16 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Könnten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil der bereits gezahlten Prämien zurückfordern, wenn der Versicherungsvertrag wegen Insolvenz endet?
Ja. Im (endgültigen) Insolvenzverfahren könnte der Teil der Prämie, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt, zurückgefordert werden (nach Abzug der für diese Zeit aufgewendeten Kosten). Verbraucherinnen und Verbraucher müssten etwaige Forderungen nach der möglichen Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden und würden dann nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Insolvenzordnung (InsO) bedient.
Sollten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher denn alternativen Versicherungsschutz prüfen?
Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher können – ggfs. mit Unterstützung durch eine Beraterin oder einen Berater ihres Vertrauens – schon jetzt prüfen, ob vor dem Hintergrund der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen alternativer Versicherungsschutz notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass die Verträge einen Monat nach der Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) enden würden. Eine Fortsetzung der Versicherung wäre in diesem Fall nicht möglich.