Rundum abgesichert

E-Bikes und Pedelecs sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Sie bieten eine tolle Möglichkeit, schnell und ohne große Anstrengung von A nach B zu kommen. Doch die Freude am elektrischen Fahrradfahren hat ihren Preis – und der ist oft so hoch, wie bei einem Kleinwagen. Deshalb sind diese Fahrräder auch bei Dieben sehr beliebt.

Eine gute E-Bike-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls oder eines Unfalls. Aber ist eine solche Spezialversicherung wirklich nötig, wenn man schon eine Hausratversicherung hat? Und braucht jedes E-Bike und Pedelec ein (eigenes) Versicherungskennzeichen?

Hier erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um den Schutz Ihres E-Bikes und die Regelungen zu Kennzeichen.

Was kostet es, ein E-Bike oder Pedelec zu versichern?

Schwarzes E-Bike im Sonnenlicht

Der Beitrag der Versicherung für Ihr E-Bike oder Pedelec hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von:
 

  • dem Wert des E-Bikes/Pedelecs
  • dem Wohnort
  • dem Leistungsumfang der Versicherung

 
Die Fahrradversicherung der Bayerischen bietet Ihnen zwei Tarifoptionen, mit denen Sie den Versicherungsschutz wählen können, der Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget am besten entspricht. Der Komfort-Tarif bietet einen Basisschutz zu einem attraktiven Preis und ist ideal für alle, die eine kostengünstige Lösung suchen. Der Prestige-Tarif bietet zusätzliche Leistungen für einen umfassenden Rundumschutz Ihres E-Bikes oder Pedelecs.
 
Beide Tarife bieten Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, um Ihr E-Bike oder Pedelec unbeschwert nutzen zu können.

Ist eine E-Bike-Versicherung sinnvoll?

Ja, eine Versicherung für ein E-Bike ist sinnvoll und lohnt sich für alle Besitzerinnen und Besitzer. Denn E-Bikes sind teure Investitionen.

Eine Versicherung für das E-Bike oder Pedelec bietet Vollkasko-Schutz gegen mögliche Sturzschäden, Verschleiß, Materialdefekte, Diebstahl oder auch bei Unfällen. Im Falle von Vandalismus oder eines Diebstahls kann eine E-Bike-Versicherung den finanziellen Verlust abfedern und Sie vor den erheblichen Kosten schützen. Darüber hinaus decken einige Versicherungen auch Schadenersatzansprüche bei Unfällen ab, bei denen beispielsweise Ihr E-Bike Schaden an Dritten verursacht.


Entdecken Sie die Tarife der Bayerischen Fahrradversicherung: 

Wo ist das E-Bike und Pedelec mitversichert?

E-Bikes und Pedelecs können unter bestimmten Umständen in der Hausratversicherung versichert werden.
Wichtig ist, darauf zu achten, ob in der Hausratversicherung auch ein Schutz für E-Bikes enthalten ist. Je nach Tarif kann zum Beispiel ein weltweiter Diebstahlschutz bestehen, der das E-Bike oder Fahrrad auch unterwegs absichert. Einen Rund-um-Schutz für Ihr Zweirad bietet allerdings nur die Fahrradversicherung, weshalb diese Versicherung vor allem bei teureren E-Bikes oder Pedelecs in Betracht gezogen werden sollte.
 
Mit der E-Bike-Versicherung Bike PROTECT der Bayerischen profitieren Sie nicht nur von einem umfassenden und weltweiten Schutz bei Diebstahl und Vandalismus, sondern auch von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise einem Pick-Up-Service oder einer Mitversicherung Ihres Fahrradgepäcks.

Eine Frau steht mit ihrem Mountainbike auf einem Feld und schaut in den Sonnenuntergang.

Welches E-Bike muss ein Kennzeichen haben?

Je nach Höchstgeschwindigkeit sind die Anforderungen für ein Kennzeichen unterschiedlich. Fährt Ihr Elektrofahrrad bis zu 25 km/h schnell und hat es einen Elektromotor mit maximal 500 Watt Motorleistung, gilt es als Mofa. In diesem Fall benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen im Rahmen einer Mopedversicherung. Dieses Kennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
 
Handelt es sich bei Ihrem Elektrofahrrad um ein Pedelec, das einen Motor mit maximal 250 Watt besitzt und dessen Motorunterstützung sich auf 25 km/h beschränkt, benötigen Sie kein Kennzeichen. Dann gilt das Pedelec als kein Kraftfahrzeug, sondern ist einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt.

Wie schnell kann man mit einem E-Bike fahren?

Grundsätzlich richtet sich die Schnelligkeit Ihres E-Bikes nach Ihrem E-Bike-Typ, Ihrer Fahrweise und nach weiteren Faktoren.
 
Offiziell gelten folgende Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs:

  • E-Bike und Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h
  • S-Pedelec mit Unterstützung bis zu 45 km/h 
Eine älterer Mann und eine ältere Frau, beide mit Helm, sitzen startbereit auf ihren Fahrrädern.

Zu den Einflussfaktoren für die Geschwindigkeit gehören u.a.:

  • Gewicht: Je höher das Gewicht Ihres E-Bikes (einschließlich des Gewichts Ihres Gepäcks und Ihres Gewichts als Fahrer) ist, desto schneller können Sie bergab beschleunigen.
  • Untergrund: abschüssig und entsprechend beschleunigend oder bergauf und bremsend.
  • Wind: Rückenwind schiebt an, Gegenwind bremst ab
  • Fitness und eigene Tretleistung: Schaltet sich die Motorunterstützung ab, müssen Sie etwas mehr in die Pedale treten, um schnell unterwegs zu sein.
  • Antriebsleistung:  E-Bikes und Pedelecs dürfen mit einem Motor mit maximal 250 Watt Leistung ausgestattet sein. 

Wie sichere ich mein E-Bike oder Pedelec am besten?

Um Ihr E-Bike oder Pedelec bestmöglich zu sichern, sollten Sie auf hochwertige Schlösser setzen. Sie haben die Wahl zwischen Bügelschlössern, Faltschlössern oder gehärteten Kettenschlössern, die einen hohen Sicherheitsstandard bieten. Zusätzlich ist es ratsam, das Fahrrad an fest verankerten Objekten anzuschließen, um einen Diebstahl zu erschweren.


Eine gute Strategie ist es auch, zwei verschiedene Arten von Schlössern zu verwenden, da dies potenzielle Diebe vor größere Herausforderungen stellt. Denken Sie auch an die Sicherheit in der eigenen Garage oder im Keller: Auch hier sollte das Fahrrad abgeschlossen und idealerweise an einem festen Punkt befestigt werden. Zusätzlich können Sie Ihr E-Bike mit einem GPS-Tracker ausstatten, um es im Falle eines Diebstahls orten zu können. Damit sichern Sie sich gleichzeitig einen Rabatt von 20%, wenn Sie Ihr E-Bike oder Pedelec über die Fahrradversicherung der Bayerischen versichern.
 
Sollte Ihr E-Bike doch einmal Gegenstand eines Diebstahls werden, schützt unsere Versicherung Sie zuverlässig vor den hohen Kosten eines Ersatzmodells.

Was soll ich tun, wenn mein E-Bike oder Pedelec gestohlen wurde?

Polizei

Zunächst müssen Sie den Diebstahl beim nächsten Polizei-Revier melden. Das macht den Verlust offiziell. Wenn Sie Fotos oder die Rahmennummer haben, sollten Sie diese einreichen, denn diese erhöhen die Chance, Ihr E-Bike zu identifizieren.

Versicherung

Wenn Sie eine Fahrradversicherung haben, die den Diebstahl Ihres E-Bikes abdeckt, dann melden Sie den Verlust umgehend.

Social-Media

Auch wenn Sie die Polizei bereits informiert haben, können Sie parallel auch selbst auf die Suche gehen und Suchanzeigen aufgeben. Besonders die Suche auf den sozialen Netzwerken, beispielsweise Facebook, kann sehr hilfreich sein. Posten Sie hier über das Verschwinden Ihres Fahrrads. Denn Posts werden gerne geteilt und erhöhen die Chancen, Ihr E-Bike wiederzufinden.

Fundbüro

Es empfiehlt sich auch ein regelmäßiger Besuch im Fundbüro und ein aufmerksames Auge in Ihrer Umgebung. Vielleicht wurde Ihr E-Bike irgendwo in der Nachbarschaft abgelegt.

Einmal nicht aufgepasst oder nur schnell für fünf Minuten in den Supermarkt – und schon ist es passiert: Ihr E-Bike steht nicht mehr da, wo es war. Vor allem die teuren Modelle sind begehrt und werden gerne gestohlen. Wurde Ihr E-Bike entwendet, gibt es einige Punkte, die Sie tun können, um Ihr Fahrrad wohlbehalten zurückzubekommen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen und gerade Ihr teures und neues E-Bike gegen Diebstahl absichern möchten, sollten Sie unbedingt eine Fahrradversicherung abschließen, die im Falle eines Diebstahls finanziell einspringt. Mit der Bike PROTECT Fahrrad- und E-Bike-Versicherung der Bayerischen profitieren Sie von einem umfassenden Schutz bei Diebstahl oder Vandalismus und sind finanziell abgesichert, wenn Ihr Fahrrad plötzlich verschwindet oder es beschädigt wird.

Häufige Fragen zum Thema E-Bike-Versicherung

Muss ich für mein E-Bike eine Zulassung beantragen?

Auch wenn Sie mit Ihrem E-Bike schnell unterwegs sind, ist eine eigene E-Bike-Zulassung nicht notwendig. Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes sind nicht zulassungspflichtig.

S-Pedelecs und E-Bikes sind jedoch betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig, wenn sie einen Elektromotor mit maximal 500 Watt Motorleistung haben und bis zu 25 km/h schnell fahren können.

Welchen Wert erhalte ich im Schadenfall?

Generell muss in jedem Schadenfall differenziert werden, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder ob eine Reparatur möglich und finanziell sinnvoll ist. Im Falle eines Schadens leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wird Ihr E-Bike gestohlen oder zerstört, zahlen wir den in Ihrem Vertrag stehenden Neuwert. Bei Beschädigungen übernehmen wir die Kosten für die Reparatur maximal bis zum Neuwert.

Kann ich ein getuntes E-Bike versichern?

Im Prinzip ist die Absicherung eines selbst getunten E-Bikes möglich. Allerdings sollten Sie beachten, dass sich mit der Änderung der maximalen Geschwindigkeit auch die Fahrzeugkategorie Ihres E-Bikes ändert. Ein Fahrrad wird dann beispielsweise zu einem Kleinkraftrad, für das andere Versicherungsverhältnisse gelten. Auf diese Art könnten Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Fährt ein E-Bike nach der Änderung 45 km/h, benötigen Sie zum Führen des Zweirads die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Haben Sie dann nur den Mofaführerschein, fahren Sie praktisch ohne Fahrerlaubnis.

Wie muss ein E-Bike abgeschlossen werden?

Für einen effektiven Diebstahlschutz empfiehlt es sich, zwei verschiedene Schlösser zu verwenden und das E-Bike immer an einen stabilen, unbeweglichen Gegenstand, beispielsweise eine Straßenlaterne oder ein Geländer, abzusperren. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad sichern, damit dieses nicht separat entwendet wird.

Wer darf ein Pedelec fahren?

Ein Pedelec ist für eine breite Nutzergruppe zugänglich. Da es rechtlich als Fahrrad eingestuft wird, darf es in Deutschland von Personen jeden Alters ohne Führerschein gefahren werden. Es gibt keine Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen ein Pedelec nur fahren, wenn es für ihre Körpergröße geeignet ist und sie die nötige Verkehrssicherheit aufweisen. Somit steht das Pedelec als umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Alternative zum Auto für nahezu jeden zur Verfügung, der sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Wie schnell darf ich mit dem Pedelec fahren?

Ein Pedelec unterstützt Ihre Tretbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Über diese Geschwindigkeit hinaus können Sie natürlich weiterhin durch eigene Kraft schneller fahren, jedoch ohne elektrische Unterstützung des Motors. Es gibt keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Pedelecs, die Sie durch Treten erreichen dürfen, aber die motorisierte Unterstützung endet bei 25 km/h.

Sind Pedelecs versicherungspflichtig?

Nein, Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h bieten und deren Motor eine Leistung von maximal 250 Watt aufweist, sind in Deutschland nicht versicherungspflichtig. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, für die keine Versicherungskennzeichen oder eine Haftpflichtversicherung erforderlich sind. Dennoch kann eine private Fahrradversicherung sinnvoll sein, um sich gegen Diebstahl und Schäden abzusichern.

Bleiben Sie am Ball!

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