Versicherungen
Hausratversicherung bei Einbruch
Schützen Sie sich vor Schäden und finanziellen Folgen durch Einbruch! Hier finden Sie die günstigen Tarife der Hausratversicherung der Bayerischen.
- Flexibler Schutz für Ihr Hab & Gut
- bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl u.v.m.
- beitragsfrei versichert bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit (tarifabhängig)
Hausratversicherung bei Einbruch
Der Albtraum: Sie kommen gut erholt aus dem Urlaub wieder – und stehen zuhause plötzlich im Chaos nach einem Einbruchdiebstahl. Die Tür aufgebrochen, Haus oder Wohnung auf der Suche nach lukrativer Beute in Mitleidenschaft gezogen, persönliche Wertgegenstände vermutlich für immer verloren. Da ist die Entspannung schnell verflogen.
Unsere flexible Hausratversicherung bietet besten Schutz für alle Lebenslagen und Sicherheit für Ihr Zuhause – auch bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch?
Mit dem Abschluss einer Hausratversicherung ist bei Einbruchdiebstahl, Raub oder Beschädigung Ihr gesamter Hausrat und damit alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus versichert. Hierzu gehören Gebrauchsgegenstände wie Küchen-, Haushalts- oder Elektrogeräte, Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche sowie Geräte in Keller, Garage oder Garten. Aber auch Arbeitsgeräte, die dem Beruf oder Gewerbe dienen.
Bis zu einer bestimmten Entschädigungsobergrenze sind je nach Versicherungs-Tarif auch Wertgegenstände wie Schmuck, Wertpapiere und Bargeld mitversichert.
Wird ein Gegenstand gestohlen oder beschädigt, ersetzt die Versicherung nach einem Schaden diesen in gleicher Art und Weise und übernimmt den Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, Sie erhalten die Summe, die nötig wäre, um einen gleichwertigen Gegenstand in neuem Zustand wiederzubeschaffen.
Darüber hinaus trägt die Hausratversicherung der Bayerischen je nach Tarif folgende Kosten für Sie:
- Aufräumkosten
- Hotelkosten (wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach dem Einbruch unbewohnbar ist)
- Bewachungskosten bis 72 Stunden (z.B., wenn die Haustüre kaputt ist)
- Reparaturkosten für beschädigtes Inventar (z.B. für eingeschlagene Fenster oder kaputte Türen)
- Lagerkosten (z.B., wenn renoviert werden muss)
- Rückreisekosten (bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise)
- Sachverständigenkosten
Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung ist ihr Hausrat auch außerhalb des Wohnraums geschützt. Versichert sind beispielsweise Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen, Sportgeräte und dienstlich genutzte Sachen in Arbeitszimmern.
Zusätzlicher Schutz für Ihr Fahrrad
Wenn Ihr geliebtes Fahrrad entwendet oder beschädigt wird, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch meistens mit einem hohen finanziellen Verlust verbunden. Mit unserem Zusatz-Baustein können Sie Ihren Versicherungsschutz optional erweitern und Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec günstig absichern – rund um die Uhr und weltweit.
Wann leistet die Hausratversicherung bei Einbruch?
Wann und ob die Hausratversicherung die Kosten bei Einbruch trägt, hängt unter anderem davon ab, was die Schadensursache ist. Versicherer unterscheiden dabei zwischen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruch liegt vor, wenn es zu einem Diebstahl von Eigentum in Ihrer Wohnung oder Ihr Haus kommt. Die Hausratversicherung zahlt die entstandenen Kosten, wenn der Einbrecher sich in die Wohnung schleicht und dort versteckt oder sich mit einem Werkzeug gewaltsam oder mit einem falschen oder gestohlenen Schlüssel Zutritt in die Wohnung verschafft.
Raub
Anders als bei einem Diebstahl werden bei einem Raub Gegenstände unter Androhung oder auch Anwenden von Gewalt entwendet.
Vandalismus
Als Vandalismus werden Schäden am Hausrat bezeichnet, die infolge eines Einbruchs entstanden sind und dabei vorsätzlich von dem Täter verursacht wurden.
Der Versicherer ist allerdings nicht in der Pflicht zu zahlen, wenn die Wohnung nicht abgeschlossen war oder der Schlüssel verloren oder sich an einem für den Einbrecher zugänglichen Ort aufbewahrt wurde (z.B. unter der Fußmatte). Hier handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
So melden Sie einen Einbruch
Nach einem Einbruch ist schnelles und richtiges Handeln sehr wichtig. Damit Ihre Versicherung im Falle eines Schadens zahlt und Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben, gibt es bei der Meldung eines Einbruchs wichtige Punkte zu beachten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was zu tun ist.
Schritt 1: Polizei informieren
Auch wenn Sie zunächst geschockt sind, muss der Einbruch umgehend der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet werden. Denn die Hausratversicherung setzt diese Mitteilung bei der Polizei voraus, um den Schadenfall bearbeiten zu können und sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Schritt 2: Einbruch bei der Hausratversicherung melden
Informieren Sie Ihre Versicherung und besprechen Sie das weitere Vorgehen für die Schadensregulierung. Zunächst genügt eine telefonische Schadensmeldung. Eine Mitteilung in schriftlicher Form sollte aber zeitnah folgen. Möglicherweise kommt ein Schadensgutachter zu Ihnen, der die Situation bewertet und sich um die Schadensabwicklung kümmert.
Schritt 3: Eine Liste der gestohlenen Wertsachen erstellen
Damit Ihre Hausratversicherung Ihnen den entstandenen Schaden ersetzt und die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung erstattet, müssen Sie alle gestohlenen Gegenstände in einer Liste aufzählen. Denn sowohl die Polizei als auch Ihre Versicherung benötigen später eine genaue Übersicht, was aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus entwendet wurde.
Die Hausratversicherung verlangt diese sogenannte Stehlgutliste nach einem Einbruch als Nachweis, dass diese vermerkten Gegenstände wirklich zum Hausrat gehört haben. Als aussagekräftige Beweise eignen sich hierfür beispielsweise:
- (Originale) Kassenbelege und Quittungen
- Garantiescheine
- Reparaturrechnungen
- Kontoauszüge
- Fotos von Elektrogeräten oder Möbelstücken
Tipps zur Absicherung Ihrer Wohnung bei Urlaub
Wenn Sie in den Urlaub verreichen, bietet sich für Einbrecher die beste Gelegenheit, in Ihre Wohnung oder Ihr Haus einzubrechen. Im Folgenden haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihr Zuhause während Ihrer Abwesenheit und besonders in der Urlaubszeit vor einem Einbruch schützen können.
- Anwesenheit vortäuschen: Stellen Sie beispielsweise Schuhe vor die Haustür.
- Nachbarn als Haussitter: Bitten Sie Ihren Nachbarn, regelmäßig den Briefkasten zu entleeren oder Jalousien zu öffnen, um den Eindruck zu vermitteln, dass Personen im Haus sind.
- Elektronische Helfer: Lampen mit Zeitschaltuhren oder Fernsehsimulatoren helfen, Ihre Anwesenheit vorzutäuschen.
- Fenster und Türen schließen: Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren und sichern Sie auch Lichtschächte ab.
- Hausschlüssel gut verstecken: Lassen Sie keine Schlüssel stecken und verstecken Sie diese nicht in der Nähe Ihres Hauses. Hinterlegen Sie einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson.
- Wertvolle Gegenstände gut sichern: Schließen Sie Wertsachen, wie Schmuck oder Bargeld z.B. in einem Tresor oder Bankschließfach ein.
- Abwesenheit nicht im Internet mitteilen: Teilen Sie keine Urlaubsfotos und Ortsangaben frei zugänglich auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken, während Sie für längere Zeit verreist und außer Haus sind.
Häufige Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Einbrüchen
Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?
Schäden durch einen Einbruch sind durch die Hausratversicherung abgesichert. Sie zahlt den Neuwert für gestohlene Gegenstände oder die Reparaturkosten beschädigte Gegenstände.
Übernimmt die Hausratversicherung die Kosten, wenn in meinen Keller eingebrochen wird?
Zu Ihrem Hausrat gehören auch im Keller gelagerte Gegenstände. Sie sind daher über die Hausratversicherung versichert. Wenn Gegenstände sichtbar sind, kann die Versicherung dies als grob fahrlässig bewerten und die Entschädigung unter Umständen kürzen. Daher sollten sie neben der Versicherung auch im Keller für gesicherte Fenster und Türen sorgen.
Wer zahlt bei Einbruch ins Auto?
In der Regel können Sie mit vollem Versicherungsschutz rechnen, wenn Ihr Fahrzeug in einer verschlossenen Garage abgestellt ist. Wird Ihr Auto dort gewaltsam geöffnet, sind Sie weiterhin voll versichert. Dies gilt auch, wenn der Autoschlüssel gewaltsam entwendet, bei einem Einbruch gestohlen oder das Auto mit einem nachgemachten Schlüssel geöffnet wurde.
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