Versicherungen
Hausratversicherung bei Wasserschaden
Sichern Sie sich mit der Hausratversicherung der Bayerischen gegen Wasserschaden ab. Wir erklären, wann die Versicherung leistet.
- Flexibler Schutz für Ihr Hab & Gut
- bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl u.v.m.
- beitragsfrei versichert bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit (tarifabhängig)
Hausratversicherung bei Wasserschäden
Eine Hausratversicherung deckt den Wert Ihrer persönlichen Wertgegenstände nicht nur bei Diebstahl oder Schaden durch Hagel und Sturm ab, sondern auch bei Wasserschaden. Um den eigenen Hausrat ausreichend zu versichern und sich vor hohem finanziellem Schaden durch beschädigten Hausrat zu schützen, ist eine Versicherung sinnvoll. Viele Gefahren können nicht beeinflusst werden, ein Wasserschaden nach einem Rohrbruch ist schnell passiert. Der dann entstandene Schaden kann sehr teuer werden, wenn keine Versicherung vorhanden ist.
Mieterinnen und Mieter sollten sich zusätzlich mit einer Haftpflichtversicherung absichern, Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung abschließen. Wir klären Sie auf, welcher Schaden bereits in den Leistungen der einzelnen Hausrat-Tarife unserer Versicherung enthalten ist und zeigen Ihnen, mit welchem Zusatz-Baustein Sie Ihre Hausratversicherung ganz flexibel erweitern können. Damit Sie für den schlimmsten Fall gewappnet sind.
Grundsätzlich gilt: diejenigen, die mieten, sind mit einer Versicherung des eigenen Hausrats sowie einer Haftpflichtversicherung bestens gegen Wasserschaden geschützt. Diejenigen, die ein Haus besitzen, sollten zusätzlich eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung abschließen, um sich gegen Wasserschaden, zum Beispiel nach einem Rohrbruch abzusichern.
Diesen Schutz bietet unsere Hausratversicherung:
Auf einen Blick
- Wertsachen bis zu 100 % der Versicherungssumme
Zu den Wertsachen gehören z.B. Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Urkunden oder Kunstgegenstände - Schäden nach Feuer durch Brand/ Blitzschlag/Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis max. 3.000 €
- Diebstahl aus Kraftfahrzeugen bis zur Versicherungssumme
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands ist in den meisten Tarifen versichert - Überspannungsschäden
- Verzicht auf Einrede grobe Fahrlässigkeit
In fast allen Tarifen abgedeckt - Schäden an Daten aus dem Internet bis max. 3.500 € (tarifabhängig)
- Schäden durch Phishing bis 2.000 € (tarifabhängig)
- Psychologische Betreuung nach Raub, Brand bis 500 € (tarifabhängig)
- Pendlerwohnung (tarifabhängig)
- Allgefahren-Deckung
Im Tarif Prestige Plus abgedeckt
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Ihr persönlicher Besitz, wie z.B. Möbel, elektrische Geräte, Kleidung, Schmuck und vieles mehr ist durch eine Hausratversicherung finanziell gegen Schaden – unter anderem auch gegen Wasserschaden – abgesichert. In Summe kann der finanzielle Schaden des beschädigten Hausrats sehr groß sein.
Um sich ausreichend abzusichern, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Diese Versicherung kann individuell angepasst werden und beispielsweise weitere Wasserschäden durch Überschwemmung bei Starkregen und Rückstau abdecken. Als Mieter oder Mieterin sollten Sie sich mit einer passenden Versicherung des Hausrats und einer Haftpflichtversicherung schützen. Ein selbst verschuldeter Wasserschaden, zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder eine nicht vorschriftsmäßig angeschlossene Waschmaschine in einem gemieteten Haus kann Schaden in Millionenhöhe verursachen.
Wer ein Haus besitzt, sollte darüber hinaus eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese deckt unter anderem durch Wasser entstandenen Schaden am Gebäude ab.
Zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschaden?
Beim Thema Wasserschaden werden je nach Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung unterschiedliche Wasserschäden über die Schadensregulierung abgedeckt.
Unsere Hausratversicherung deckt in allen Tarifen einen sogenannten Leitungswasserschaden ab. Das ist ein Schaden an Einrichtungen oder dem Hab und Gut, der durch austretendes Leitungswasser aus Wasserinstallationen entsteht, zum Beispiel nach einem Rohrbruch. Haben Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung gemietet, sind Sie in diesem Fall mit einer Versicherung des Hausrats und einer Haftpflichtversicherung gut abgesichert.
Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sollten sich zusätzlich mit einer Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung gegen Wasserschaden versichern. Ein Leitungswasserschaden unterscheidet sich von einem Wasserschaden, der z.B. durch Überschwemmung und Regenwasser entsteht. Dieser Schaden kann mit dem Zusatz-Baustein Naturgefahren in Ihrer Versicherung abgesichert werden, der Ihren Besitz entweder nur bei Überschwemmung durch Starkregen schützt oder einen umfassenden Naturgefahren-Schutz bei Schaden nach Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/-rutsch, Lawine, Schneedruck oder Vulkanausbruch bietet.
Fairer Hinweis: Online steht aktuell nur der umfassende Naturgefahren-Schutz zur Verfügung. In Kürze können Sie sich auch online gegen Schäden bei Überschwemmung durch Starkregen absichern.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschaden?
Die Hausratversicherung deckt durch Wasser beschädigte oder verloren gegangene Wertsachen wie Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Urkunden oder Kunstgegenstände ab. Bereits im Einsteiger-Tarif Smart werden 20 % der Versicherungssumme abgedeckt. Im Tarif mit Best-Schutz, Prestige Plus, werden 100 % der Versicherungssumme abgedeckt. Zudem sind Schäden durch Leitungswasser in allen Tarifen der Versicherung versichert. Mit dem Zusatz-Baustein Naturgefahren sind auch andere Wasserschäden, wie zum Beispiel durch Überschwemmung bei Starkregen oder Rückstau abgedeckt.
Was tun bei einem Wasserschaden in der Wohnung?
Wenn ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung auftritt, sollten Sie folgende wichtige Schritte unternehmen:
- Schaden melden
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Vermieterin, Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung, damit die zuständige Person informiert ist und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten kann. - Wasserzufuhr abstellen
Stellen Sie die Wasserzufuhr (z.B. den betroffenen Absperrhahn oder den Hauptwasserhahn) so schnell wie möglich ab, um weitere Schäden zu vermeiden. - Stromzufuhr unterbrechen
Legen Sie die Sicherungen um und schalten Sie am besten den Strom für die betroffene Stelle aus, um einen Kurzschluss und mögliche Folgebrände zu verhindern. - Wasser beseitigen
Versuchen Sie, das ausgetretene Wasser so weit wie möglich zu beseitigen, um die Ausbreitung des Schadens einzudämmen. Bei größeren Wassermengen kann es erforderlich sein, einen Fachmann oder die örtliche Feuerwehr zu Hilfe zu rufen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, die je nach den individuellen Umständen von der Hausratversicherung übernommen werden.
Einrichtung retten - Einrichtung retten
Wenn möglich, Gegenstände wie Teppiche, Möbel und Elektrogeräte aus dem nassen Bereich der Wohnung entfernen oder hochstellen. - Schaden dokumentieren
Es ist ratsam, Beweise für den entstandenen Schaden zu sammeln. Dazu können Sie Fotos oder Videos von dem betroffenen Raum und den beschädigten Möbeln machen. Diese Aufnahmen können Sie später bei Ihrer Versicherung einreichen, um den Wert der zerstörten Gegenstände ersetzt zu bekommen. - Versicherung informieren
Informieren Sie Ihre Versicherung und schildern Sie ihr den Schaden. Sie entscheidet in der Regel, ob der Wasserschaden durch Sachverständige begutachtet und eine Trocknung eingeleitet werden muss. Oft schlagen Versicherungen auch direkt eine Fachfirma vor.
Häufige Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Wasserschäden
Welche Art von Wasserschäden zahlt die Versicherung?
Schäden durch Leitungswasser werden von der Versicherung in allen Hausrat-Tarifen übernommen. Der Zusatz-Baustein Naturgefahren deckt zudem Schaden nach Überschwemmungen bei Starkregen und Rückstau ab.
Decken die Hausratversicherungs-Tarife auch Überschwemmungen ab?
Die Hausrat-Tarife unserer Versicherung decken Schäden durch Leitungswasser ab. Für Schaden nach Überschwemmungen bei Starkregen und Rückstau muss die Zusatz-Option Naturgefahren abgeschlossen werden, die mit jedem Tarif kombinierbar ist.