Ihre Vorteile mit der Motorradversicherung

  • Einteilung Ihres Kraftrads in risikorelevante Fahrzeugklassen wie Cruiser, Allrounder, Enduro, Sportler, Supersportler, Roller u.a.
  • Beitragsberechnung anhand der spezifischen Leistung (Verhältnis Leistungsstärke in KW zu Hubraum). Dies macht schwere Maschinen mit geringer Leistung besonders günstig!
  • Mitversicherung von Schutzhelm und Schutzkleidung von Fahrer und Beifahrer bis 500 EUR bei Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug und allen Tieren (bei Kasko-Schutz).
  • Neuwertentschädigung bei Totalschaden innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung.
  • Freie Werkstattwahl im Schadenfall.
  • Zusätzliche beitragsfreie Absicherung für Schäden nach dem Umweltschadengesetz.
  • Vorsorgebudget bis 50 EUR innerhalb von drei Jahren für Präventionsmaßnahmen wie Fahrsicherheitstraining oder Helm.

Günstiger versichern – Motorradversicherung der Bayerischen

Für Fahrer mit mehrjähriger, routinierter Fahrpraxis bieten wir zusätzlich reduzierte Beiträge an.

Und: Unsere Motorradversicherung ist besonders günstig für Allrounder, Luxustourer, Reiseenduro, Sportstourer, Tourer, Cruiser, Chopper, Big Bike, Classic Bike und Roller.

Wann brauche ich welche Deckung?

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und springt ein, wenn mit Ihrem Fahrzeug Personen- oder Sachschäden verursacht werden.

Motorradversicherung mit Teilkasko

Die Motorradversicherung mit Teilkasko ersetzt Schäden, die z. B. durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel usw. entstanden sind. Wildunfälle mit Rehen oder Hasen zählen ebenfalls dazu.

Motorradversicherung mit Vollkasko

Die Motorradversicherung mit Vollkasko umfasst neben den Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug sowie Beschädigungen, die durch Dritte verursacht wurden (Vandalismus).

Schutzbrief

Bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl genügt ein Anruf. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen u.a. mit einem Mietwagen zur Seite – und das rund um die Uhr.

24h-Schadenservice

Sie erhalten schnelle Hilfe im Schadenfall mit unserem 24h-Schadenservice:

T + 49 89 6787-5050 

Melden Sie Ihren Kfz-Schaden schnell und einfach per Telefon.

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FAQ Motorradversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

In welche Länder darf ich fahren und brauche ich hierfür eine spezielle Bescheinigung?

Grundsätzlich können Sie in allen Ländern mit Ihrem KFZ fahren, der Versicherungsschutz ist jedoch eingeschränkt. In Europa, Serbien und im asiatischen Teil der Türkei genießen Sie den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Innerhalb dieser Länder benötigen Sie eine normale internationale Versichersicherungskarte, welche Ihnen mit Ihrem Versicherungsschein zugeschickt wird. 

Für alle Mittelmeeranrainerstaaten, Russland/Weißrussland und Belarus ist eine außereuropäische grüne Karte zu beantragen. Hier gewähren wir ausschließlich Haftpflichtversicherungsschutz.

Was ist eine eVB?

eVB ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) und ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen. 

Bin ich auf der Fahrt zur Zulassungsstelle schon versichert?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind auch Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen abgesichert. Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:

  • Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette
  • Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde ein solches erteilt hat.
  • Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.

Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. 

Muss ich trotzdem einen Antrag ausfüllen, wenn ich bei der Zulassungsstelle mein Fahrzeug anmelde oder schon eine eVB habe?

Es ist immer zwingend ein Antrag zu stellen, da wir sonst nicht wissen, wie Sie Ihr Fahrzeug versichern wollen:

  • Nur Haftpflicht oder auch Vollkasko? 
  • Wer nutzt das Fahrzeug? 
  • Wie viele Kilometer werden im Jahr gefahren? 
  • etc. 

Warum bekomme ich ein Schreiben, dass mein Antrag noch fehlt?

Sollten Sie ein Fahrzeug zugelassen haben, könnten Sie aus zwei Gründen aufgefordert werden, einen Antrag einzureichen: 

  • Grund eins wäre, wenn Sie oder Ihr Vermittler tatsächlich noch keinen Antrag eingereicht haben oder 
  • Grund zwei, es wurden im Antrag abweichende Daten zum Fahrzeug angegeben.

Was bedeutet Schadenfreiheitsrabatt und Beitragssatz?

Der Beitragssatz Ihrer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse oder SF-Rabatt) – also danach, wie viele Jahre lang Sie bereits unfallfrei fahren. Nach einem Kalenderjahr ohne Unfall erreichen Sie automatisch die nächsthöhere SF-Klasse.

Beispiel: Sie sind 15 Jahre schadenfrei gefahren und befinden sich daher in SF-Klasse 15. Ihr Beitragssatz beträgt dann nur noch 30 % des vollen Tarifbeitrages.

Wie lang bleibt mein Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich ein paar Jahre kein Auto habe?

Grundsätzlich bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bis zu 7 Jahre nach Abmelden des letzten Fahrzeuges bestehen.

Ihr Vorteil bei der Bayerischen: Bei uns bleibt Ihnen der SF-Rabatt sogar für 10 Jahre erhalten.

Ich ziehe um, was muss ich tun? Ändert sich etwas an meinem Vertrag?

Sie müssen uns Ihren Umzug bitte unverzüglich melden. Für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Durch den Umzug kann sich Ihre Regionalklasse ändern, was Ihren Beitrag erhöhen, aber auch senken kann.

Sie haben Fragen zu unserem digitalen Zulassungsservice?

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen hier für Sie zusammen gefasst:

https://zulassungservice.diebayerische.onpier.de/landing

Wo bekomme ich nähere Informationen zum WingMan?

Alle Informationen rund um den WingMan sind bei unserem Kooperationspartner kompakt für Sie zusammengefasst: https://ridelink.com/site/support

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.