Versicherungen
Krankenzusatzversicherung Stationär
In Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung AG bieten wir Ihnen eine umfassende und erstklassige Lösung, die Ihnen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die passende Versorgung und mehr Komfort bietet.
- keine Wartezeiten
- erstklassige Versorgung bei stationärer Behandlung
- flexible Kündbarkeit
Mehr Komfort
Ihr Wohlbefinden steht an erster Stelle. Deshalb kann während eines Aufenthalts im Krankenhaus eine exzellente Betreuung durch Fachärztinnen und -ärzte von großem Nutzen sein.
Ebenso wichtig ist ein unbeschwerter und ruhiger Genesungsprozess. Die beste verfügbare Unterkunft kann jedoch mit beträchtlichen Kosten verbunden sein. Um sicherzustellen, dass Sie stets die angemessene Versorgung im Krankenhaus erhalten, stellt Ihnen die Barmenia die Krankenhauszusatzversicherung "Mehr Komfort" zur Verfügung.
Damit die Versicherung perfekt zu Ihren Anforderungen passt, stehen sechs verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl.
Ihre Vorteile mit dem Krankenzusatz-Tarif Stationär
- kostenfreie ärztliche Zweitmeinung
- Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif)
- kostenfreie vor- und nachstationäre Behandlung
- Übernahme von Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen
- freie Krankenhauswahl
- Privatärztliche Behandlung zum Beispiel durch einen Chefarzt
Informationen über unseren Partner gefällig?
Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Versicherungsmöglichkeiten der Barmenia.
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Unterkunft und Verpflegung
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Privatärztliche Behandlung
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Ersatzleistung
Ersatzleistung bei Verzicht auf Unterkunft im 1- oder 2-Bett-Zimmer, oder privatärztliche Behandlung.
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Keine Begrenzung auf Gebührenordnung
Keine Begrenzung auf die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für gesonderte berechnete ärztliche Leistungen.
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Freie Krankenhauswahl
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Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
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Rooming-in
Erstattung zusätzlicher Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-in für Kinder bis zum 16. Geburtstag)
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Familienzimmer
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Ambulante Entbindungspauschale 1.000€
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Ärztliche Zweitmeinung
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Täglich kündbar
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Keine Wartezeiten
Wichtiger Hinweis:
Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen- auch im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Entbindung - sind gemäß der PKV-Musterbedingungen (MB/KK) nicht mitversichert.
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Günstiger Einstiegsbeitrag möglich
Beitragsvarianten... bis zum 60. Geburtstag:
- mit Kapitaldeckung
- oder Kapitaldeckung
für Beiträge im Alter.
Die günstige Einstiegsvariante ohne Kapitaldeckung wird spätestens mit dem 60.Geburtstag in die Variante mit Kapitaldeckung umgestellt.
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Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus
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Tagesgeld bei Reha-Maßnahmen
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Rücktransport aus dem Ausland
2-Bett
1-Bett
FAQ
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Eine Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte übernimmt nahezu umfassend die Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen von dieser Regelung. Sobald die Transportkosten die Grenze von 250 EUR überschreiten, greift die Krankenhauszusatzversicherung nicht mehr. Eine weitere zeitlich begrenzte Leistung ist das Reha-Tagegeld. Bis zum 21. Tag wird Ihnen ein Betrag von 100 EUR pro Tag ausgezahlt (Mehr Komfort 1 Bett/ Krankheit/ Unfall). Nach diesem Zeitpunkt erlischt jedoch der Anspruch auf diese Zahlung.
Wann zahlt die Zusatzversicherung?
Eine Krankenhauszusatzversicherung erweist sich aus mehreren Gründen als sinnvoll, da sie eine breite Summe an Kosten abdeckt, die andernfalls von Ihnen selbst im Krankenhaus getragen werden müssten. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf finanzielle Leistungen:
Im Falle einer Reha erhalten Sie für bis zu 21 Tage ein Krankentagegeld von 100 EUR. Wenn Sie auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer verzichten, steht Ihnen als Ersatzleistung eine Zahlung von bis zu 25 EUR pro Tag zu. Ebenso erhalten Sie eine Ersatzleistung von bis zu 25 EUR pro Tag, wenn Sie auf die in Anspruch nehmende privatärztliche Behandlung verzichten.
Kann ich mir den behandelnden Arzt und das Krankenhaus frei aussuchen?
Im Falle eines notwendigen stationären Aufenthalts sind Sie in der Lage, selbst über das Krankenhaus zu bestimmen.
Sie können ein Krankenhaus auswählen, das sich in der Nähe Ihrer Vertrauenspersonen befindet oder in dem Sie bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Ohne die Zusatzversicherung wären Sie an das nächstgelegene Krankenhaus gebunden. In Bezug auf die Wahl eines Arztes haben Sie ebenfalls ein gewisses Mitspracherecht. Sie haben die Option, von einem Chefarzt oder einem anderen Fachspezialisten behandelt zu werden, wenn Sie dies wünschen.