Ratgeber
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Was sich jetzt ändert
Fachkräfte braucht das Land – am besten sofort! Diesem Ziel kommen wir mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Stück näher. Alles Wichtige dazu hier!
Alles Wichtige zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Überblick
Mit dem neuen Jahr 2020 kommen neue Gesetze. So auch im Bereich der Migration und Integration. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft und bringt eine Vielzahl von Änderungen rund um die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Drittstaaten mit sich. Ziel ist dabei, Unternehmen bei der Aufarbeitung des Fachkräftemangels zu unterstützen.
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Was ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das neue Gesetz bringt Veränderungen auf Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberseite mit sich. So soll es Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung aus Drittstaaten erleichtern, beruflich in Deutschland Fuß zu fassen. Damit soll die Zuwanderung von Fachkräften steigen, um so Arbeitgeber beim Problem mit zu wenigen qualifizierten Bewerbern unter die Arme zu greifen.
So weit, so gut. Aber wer gilt überhaupt als Fachkraft? Und welche Länder fallen unter die Bezeichnung „Drittstaat“? Wir erklären die wichtigsten Begriffe!
- Was sind Drittstaaten? Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Zuwanderung von Fachkräften aus einem so genannten Drittstaat. Als Drittstaat gelten alle Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zudem bildet die Schweiz eine Ausnahme, da diese zwar nicht Teil der EU oder EWR ist, aber dennoch EWR-Angehörigen gleichgestellt ist. Somit fällt die Schweiz nicht in die Gruppe der Drittstaaten.
- Wer ist eine Fachkraft? Das neue Einwanderungsgesetz vereinheitlicht, wer als Fachkraft gilt – und damit die Vorteile der neuen Regelung genießt. Hierzu gehören Personen aus Drittstaaten, welche in Deutschland eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss absolviert haben. Als Fachkraft gelten zudem Personen, welche eine ausländische Berufs- oder Hochschulausbildung abgeschlossen haben, die in Deutschland anerkannt wird oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Zudem bringt das neue Einwanderungsgesetz eine Sonderregelung für IT-Berufe mit sich, sodass Fachkräfte aus dem sehr breiten Feld der Informationstechnologie auch mit weniger (anerkannter) Qualifikation auf dem Berufsmarkt in Deutschland Fuß fassen können. Voraussetzung hierfür sind eine Mindestzahl von drei Jahren Berufserfahrung und ein zu erwartendes Monatsgehalt in Deutschland von mindestens 4.020 Euro. Eine Gehaltsgrenze, welche die Bundesagentur für Arbeit jährlich erhöhen kann. Zudem werden die Kenntnisse der Bewerber durch die Agentur für Arbeit überprüft.
Was verändert sich durch das neue Gesetz?
Das neue Einwanderungsgesetz soll den Fachkräftemarkt „revolutionieren“ und damit besonders den deutschen Unternehmen die Suche nach geeigneten Bewerbern erleichtern. Was hierbei im Vergleich zu vorherigen Regelungen neu ist und was beim Alten bleibt, ist auf den ersten Blick dennoch eher schwer erkennbar – zumindest für alle Nicht-Arbeitsrechtler. Unsere Checkliste schafft Klarheit.
- Die Vereinheitlichung des Fachkräftebegriffs schafft deutlich mehr Klarheit darüber, welche Bewerber als Fachkraft gelten und somit den Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert bekommen.
- Bis jetzt war die Vorrangprüfung der Agentur für Arbeit noch ein verpflichtender Schritt bei der Einstellung von Fachkräften aus Drittländern. Bei dieser wurde bisher (recht aufwendig und langwierig) überprüft, ob die Stelle auch irgendwie durch einen vorrangigen Bewerber (zum Beispiel einen ähnlich qualifizierten Deutschen) besetzt werden könnte. Das war beim sprichwörtlich „leergefegten“ deutschen Fachkräftemarkt aber so gut wie nie der Fall. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfällt diese Prüfung nun. Sollte sich der deutsche Arbeitsmarkt jedoch ändern, kann die Vorrangprüfung jederzeit wieder eingeführt werden.
- Mit dem neuen Gesetz entfällt zudem auch die Beschränkung der Fachkräftezuwanderung auf so genannte Mangelberufe. Bisher konnten ausländische Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung nur in Berufssparten Fuß fassen, welche von einem Fachkräftemangel betroffen sind. Das soll sich nun ändern. Denn mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung können Fachkräfte unabhängig von einem bestehenden Fachkräftemangel in jeglichen Berufssparten arbeiten. Die Voraussetzung ist lediglich, dass die vorzuweisende Ausbildung sie dazu auch befähigt.
- Zudem bietet das neue Gesetz qualifizierten Fachkräften die Möglichkeit, für eine befristete Zeit von sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Das war bisher nur Hochschulabsolventen möglich. Nun können auch Bewerber mit einem qualifizierten Berufsabschluss diese Chance wahrnehmen. Voraussetzung hierfür sind Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) sowie die Möglichkeit, für den eigenen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. In diesen sechs Monaten können Bewerber zudem bis zu zehn Stunden pro Woche auf Probe arbeiten und ein Praktikum absolvieren.
- Mit dem neuen Gesetz können auch berufliche Qualifizierungen leichter anerkannt werden. Eine Bündelung der Zuständigkeiten in Ausländerbehörden sorgt zudem für ein beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte, welches Bewerber nun auch vollständig in Deutschland durchführen können.
Was bedeutet das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Arbeitgeber?
Mit dem neuen Gesetz werden nicht nur Vorteile für Bewerber, sondern auch für deutsche Arbeitgeber geschaffen – besonders wenn Bedarf im Handwerk und an zu besetzenden Ausbildungsberufen besteht. Denn die Vereinheitlichung des Fachkräftebegriffs stellt nun Personen mit Hochschulabschluss und Berufsausbildung gleich, sodass auch Fachexperten aus Ausbildungsberufen der Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert wird. Zudem können Betriebe und Unternehmen die sprichwörtliche Not am Mann durch unkompliziertere Verfahren und Qualifizierungsmaßnahmen schneller bekämpfen.
Dennoch kommen nun auch weitere Verpflichtungen auf Arbeitgeber zu. Es drohen Bußgelder, sollten Unternehmen und Betriebe ein Arbeitsverhältnis mit einer ausländischen Fachkraft vorzeitig beenden, dies dem Ausländeramt jedoch nicht innerhalb von vier Wochen melden.
Wie viel Einwanderung von Fachkräften wird es durch das Gesetz geben?
Das neue Einwanderungsgesetz verringert die bürokratischen Schranken und erleichtert damit die Arbeitssuche von ausländischen Fachkräften in Deutschland. Die logische Folge wäre eine steigende Zuwanderung. Einig sind sich Experten darüber jedoch nicht.
- In der Politik, insbesondere bei den Regierungsparteien Union und SPD, herrscht positive Stimmung. Denn die einfache Migration auf legalem Wege soll besonders die Zahl der Asylsuchenden verringern.
- Arbeitsmarktexperten halten die Hürden für die Zuwanderung von Fachkräften immer noch für zu hoch und zweifeln somit an einer ausreichenden Zuwanderung.
Mit rund 53.000 neuen Fachkräften aus Drittstaaten können Arbeitgeber in Deutschland jährlich jedoch auf jeden Fall rechnen. Das wären 15.000 qualifizierte Bewerber mehr als vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes.