Ratgeber
Ist Urban Gardening im öffentlichen Raum erlaubt?
Wenn der Frühling beginnt, startet auch die Urban-Gardening-Saison. Wir zeigen, was für städtische Grünflachen gilt und wie Sie der Natur helfen können.
Urban Gardening im öffentlichen Raum: So geht´s - ohne städtische Verordnungen zu verletzen!
Sobald der Frühling beginnt, startet die Garten-Saison. Und das im ganzen Land, von West nach Ost, von Nord nach Süd. Gerade jungen Menschen in den dicht besiedelten Ballungsräumen ist es dann ein Anliegen, auch die beton-geprägten Flächen in der Stadt ein wenig in grüne, frühlings- und insektenfreundliche Oasen zu verwandeln. Denn Biodiversität und Artenschutz schließen sich auch im städtischen, urbanen Raum nicht aus.
Wir zeigen Ihnen darum, wie Sie auch ohne eigene Gütle (unser Autor ist Schwabe), Schrebergärten oder Datschas Gutes für Ihr lokales Ökosystem tun können. Und das sogar in Großstädten wie München oder Berlin. Da wir uns also an Stadtgärtner richten, denen es nicht nur um die Ernte von Kräutern & Co. auf dem Balkon geht, sondern auch um die Begrünung des öffentlichen Raums, lassen wir auch einen ganz besonders wichtigen Punkt nicht aus. Die Rechtslage! Denn wissen Sie um die Regelungen und Rahmenbedingung rund um Urban Gardening wirklich schon Bescheid?
Was ist Urban Gardening?
Urban Gardening, also städtische Gartenarbeit, meint Folgendes: Auf (vernachlässigten) privaten oder öffentlichen Flächen mitten in der Stadt oder dem Balkon für Begrünung durch verschiedene Pflanzen zu sorgen. Die Absichten der urbanen Gärtner sind dabei unterschiedlich. Manche legen Wert auf eine bessere Selbstversorgung und bauen Gemüse wie Tomaten oder Gurken an. Andere wollen für Umweltbelange sensibilisieren, denn die grün-bunten Biotope können das Mikroklima in der Stadt verbessern und die Umgebung verschönern.
Dazu mögen viele Insekten Pollen und Nektar der wachsenden Blumen und Pflanzen. Sie finden so auch in der Großstadt ein breiteres Nahrungsangebot. Auch das ist wichtig, denn allein die Hälfte der europäischen Wildbienenarten ist mittlerweile vom Aussterben bedroht. Und deren Lebensraum ist nicht nur das Land, sondern genauso die Stadt.
Gerade da Sie durch städtisches Gärtnern der Natur und Umwelt also gut helfen können, sollten Sie wissen, was erlaubt ist – und was nicht. Genau das beantworten wir jetzt.
Ist Urban Gardening im öffentlichen Raum erlaubt?
Wer brachliegende öffentliche Flächen oder „graue“ und „triste“ Flecken vor seiner Wohnung aufhübschen will, braucht – kein Scherz – erstmal eine Genehmigung des zuständigen Grünflächenamtes. Das liegt daran, dass das urbane Gärtnern auf öffentlichen Flächen eigentlich gar nicht erlaubt ist. Um also eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie beim zuständigen Referat Ihrer Kommune meist ein kurzes, schlüssiges Konzept vorweisen. Dazu wird die Stadt sich wohl wünschen, dass die Betreuung Ihrer kleinen ausgewählten Fläche wirklich über eine längere Zeit sichergestellt ist. In Städten sind hin der Regel die Grünflächenämter der Stadtverwaltung für Urban Gardening zuständig, wie das Beispiel München zeigt.
Haben Sie eine überzeugende Idee und dazu noch einen guten Fleck gefunden, wird Ihnen die Kommune vermutlich keine Steine für eine ordnungsgemäße Bepflanzungsaktion in den Weg legen. Ganz im Gegenteil: Über die Plattform Greencity können Sie in Städten wie München sogar „Grünpate“ werden und „offiziell“ die gärtnerische Verantwortung für Baumscheiben oder kleine Flächen übernehmen.
Auf Ihrem eigenen Stadtbalkon braucht es dagegen in der Regel keine Genehmigung für Urban Gardening. Sie müssen aber dennoch ein paar wichtige Kleinigkeiten beachten. Auch das zeigen wir gleich.
Urban Gardening im öffentlichen Raum: Was sollten Sie beachten?
Auch wenn einige Kommunen wohl froh wären, wenn brachliegende öffentliche Flächen durch urbane Gärtner nachhaltig begrünt würden, braucht es wie gesagt in der Regel die formelle Zustimmung der Stadtverwaltung. Eigentlich ist die heimliche Bepflanzung des öffentlichen Raumes nämlich sogar Sachbeschädigung, wie § 303 des Strafgesetzbuchs verrät. Das liegt zum Beispiel daran, dass neu platzierte Pflanzen den bereits Vorhandenen womöglich Wasser wegnehmen könnten. Oder ein aufgestelltes Hochbeet am Straßenrand stellt gar ein Verkehrshindernis dar. Ist das der Fall, müssten Sie als verantwortlicher Stadt-Garten-Enthusiast Ihr kleines Biotop sogar entfernen. Andernfalls könnte es passieren, dass Ihre grüne Stadtoase von der Ordnungsmacht entfernt wird – auf Ihre Kosten, versteht sich!
Legal auf Privatgrundstücken?
Übrigens: Ähnliches gilt tatsächlich auch für den Anbau auf Privatgrundstücken, die nicht Ihnen selbst gehören. Hier müssen Sie die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Ohne die wäre im Zweifel nicht nur Sachbeschädigung ein Problem. Sie hätten etwa auch kein Recht, das Gemüse "Ihres" urbanen Gartens zu ernten oder später auszugraben und umzutopfen. Das regeln die Paragraphen 94 und 946 im BGB: Wer auf fremden Grundstücken Saatgut ausbringt, verliert demnach nämlich das Recht an allem, was daraus erwächst. Und um Ihre (gesunde) Ernte wäre es doch wirklich schade, oder?
Urban Gardening auf Balkon und Fensterbrett: Was muss ich wissen?
Ganz wichtig: Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen am Balkon oder Fensterbrett nur dann angebracht werden, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Das gilt auch für den Fall von starkem Wind oder einem Unwetter. Die Gefährdung von Nachbarn muss immer ausgeschlossen sein. Halten Sie sich als Mieter nicht daran und ein Topf fällt herunter auf die Straße, kann das sogar zu einer Kündigung durch den Vermieter führen! Zudem sind Sie für die entstandenen Schäden haftbar.
Unser Tipp: Passiert doch einmal etwas, helfen Ihnen in der Regel zwei bestimmt Versicherungen weiter. Das kann einmal die Haftpflichtversicherung sein - im „Worst Case“ aber auch die Rechtschutzversicherung.
Dass Sie haftbar sind liegt hierbei daran, dass Sie für Ihren Balkon die sogenannte Verkehrssicherungspflicht haben. Passanten und Autofahrer müssen auch unter Ihrem Balkon und Fensterbrett sicher sein – vor allem, was da von oben runterkommen könnte. Gleiches gilt übrigens für die Nachbarn unter Ihnen: Beim Gießen der Pflanzen sollten Sie deren Balkon nicht gerade in ein „Plantschbecken“ verwandeln, genauso wenig die darunter verlaufende Straße.
Welche Pflanzen sind für legales Urban Gardening und Insekten geeignet?
Sind Sie als engagierter Stadtgärtner fleißig am Begrünen (mit Genehmigung), stellt sich eigentlich nur noch die Frage nach den richtigen Pflanzen. Ganz klar: Giftige Pflanzen sind natürlich tabu! Meist gilt das auch für Kletterpflanzen. Denn die können sich schnell überall unkontrolliert verbreiten oder zur Stolperfalle werden – und das wäre nicht schön. Gut ist auch, wenn Sie auf dornige Pflanzen verzichten. Gerade Kinder oder Stadthunde können sich ansonsten verletzen, die stachelige Gefahr besteht auch bei vielen Rosenarten.
Die gute Nachricht: Ansonsten sind eigentlich alle Pflanzen für städtische Hobbygärtner geeignet. Besonders, wenn sie nicht zu groß werden und somit Anwohner oder Ordnungsamt stören. Für Balkone oder kleinere städtische Grünflächen gibt es inzwischen sogar spezielle Zwerg-Obstbäume. Die werden maximal einen Meter groß, tragen aber dennoch leckere Früchte.
Wer es dagegen lieber bunt hat, kann auf Samentüten zurückgreifen. Gerade Kornblumen, Klatschmohn, Wilde Möhre, Kamille oder Ackersenf sind als einheimische Wildblumen dabei für viele Insekten wie Wildbienen in der Stadt sehr gut geeignet.