Ein neues Auto? Das spricht für Elektroautos!

Nicht erst seitdem Fridays for Future in allen Medien durchweg angekommen ist, wollen immer mehr Menschen auch selbst etwas für die Umwelt tun. Die Wahl des passenden Fahrzeugs ist für viele in den Mittelpunkt gerückt.

Die Folge: Auch für viele Mittelständler lohnt sich ein E-Auto als Privat- oder Firmenwagen immer häufiger. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wann Elektroautos bei einem Neukauf die bessere Alternative zu Diesel oder Benziner sein können.

E-Auto: Mit Förderung „grün“ in die Zukunft fahren?

Trotz einiger Probleme, die mit E-Autos einhergehen steht fest: Elektromobilität spielt eine bedeutende Rolle in der Verkehrsinfrastruktur der Zukunft. Doch obwohl die Technologie fast genauso lange bekannt ist wie die rußende Konkurrenz, steht sie entwicklungs- und wirtschaftsmäßig noch immer eher am Anfang. In jüngerer Zeit gewinnt die Entwicklung zunehmend an Fahrt. Viele der Kritikpunkte werden sich damit wohl in näherer Zukunft lösen – oder zumindest abschwächen – lassen:

  • Die häufig bemängelte Reichweite bei elektrobetriebenen Fahrzeugen liegt mittlerweile oft schon bei 200 Kilometern und mehr. Und Hersteller wie BMW haben mit einigen Modellen bereits die 600-Kilometer-Marke geknackt!
  • Auch die Lebensleistung der Akkus wird immer besser: Garantien der Hersteller gibt es oft bis mindestens 160.000 Kilometer. Das entspricht in etwa einer Lebensdauer von acht Jahren. Im Idealfall können mit einem Akku aber mittlerweile sogar über 300.000 Kilometer gefahren werden.
  • Zwar stimmt es, dass die CO₂-Emissionen bei der energieaufwendigen Produktion der E-Batterien höher sind als bei einem Verbrenner. Doch spätestens nach einer Fahrleistung von etwa 60.000 Kilometer überflügeln die E-Autos für gewöhnlich die Verbrenner-Konkurrenz – vorausgesetzt, der Betriebsstrom kommt aus sauberen Energiequellen.
  • Ladesäulen sprießen immer mehr aus dem Boden. Nicht nur in Neubaugebieten oder deren Tiefgaragen, sondern auch im öffentlichen Raum. Um eine E-Tankstelle schnell anzusteuern, gibt es inzwischen auch zuverlässige Apps. Das Ende der Fahnenstange ist dabei noch lange nicht erreicht: Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung will bis 2030 eine Million weitere Ladestationen für E-Autos schaffen.
  • Das Recycling in der E-Mobilität wird ebenfalls immer effizienter. Das bedeutet, dass man verwendete Rohstoffe und seltene Erden mittlerweile deutlich besser wiederverwerten kann. Dank neuer Technologien lassen sich heute ein Großteil der relevanten Funktionsmaterialien der Batterie wie Kobalt, Nickel oder Kupfer zurückgewinnen. Die Recyclingquote soll außerdem schrittweise verschärft werden und im Jahr 2032 schon verpflichtend 95 Prozent betragen. Das verbessert nicht nur die Klimabilanz in der Produktion, sondern steuert auch den leider häufig noch sehr prekären Arbeitsbedingungen am Anfang der Wertschöpfungskette entgegen.

Sind Elektroautos wirklich so viel teurer?

Die Preise für E-Autos sind in den letzten Jahren deutlich gefallen. Das liegt vor allem daran, dass immer höhere Stückzahlen produziert werden, was wiederum den Preiskampf antreibt – von dem schlussendlich die Autokäufer und -käuferinnen dann profitieren. Dazu kommt, dass die CO₂-Ziele der EU auch von der Autoindustrie erreicht werden müssen. Andernfalls drohen den Autobauern hohe Strafen. Daher liegen die Einstiegspreise für einige E-Modelle bereits bei etwa 20.000 Euro. Beispiele sind etwa der smart fortwo coupé EQ, der Dacia Spring Electric 45 oder der Citroen e-C3 You.

Doch das ist nicht alles. E-Autos fahren nämlich ihre Kilometer oft auch preislich günstiger als Benziner oder Diesel – und das schlägt sich spürbar im Geldbeutel nieder. Während ein durchschnittlicher Benziner bei 20.000 Kilometern Laufleistung im Jahr – bei einem Spritpreis von 1,80 Euro – etwa 2.880 Euro an Spritkosten verschlingt, liegen die Verbrauchskosten eines Stromers deutlich niedriger. Ein echtes Argument, oder?

Das zeigt sich vor allem dann, wenn man mit realistischen 20 kWh auf 100 Kilometer als Durchschnittswert im Verbrauch rechnet, wie es beispielsweise der ADAC getan hat: Wird der Stromer mit Haushaltstrom für etwa 0,42 Euro/ kWh aufgeladen, so summiert sich das am Jahresende lediglich auf etwa 1.680 Euro. Das ist ein echter Spareffekt! 

Im Übrigen ist mittlerweile sogar ein Diesel im direkten Vergleich merklich teurer: Aufs Jahr kostet der Sprit hier bei identischen Werten etwa 2.040 Euro!

Kostenloses Stromtanken als (nicht ganz neue) Marketingstrategie

Zusätzlich sind inzwischen auch einige Unternehmen wie Möbelhäuser und Diskounter auf die Idee gekommen, Fahrer von Elektro-Fahrzeugen durch kostenlose Ladeplätze zu locken. Während die Kunden einkaufen, kann das E-Auto kostenlos laden. 

Dasselbe gilt für mehrere Städte und Kommunen: Wer sich ein frisches, umweltbewusstes und zukunftsorientiertes Image verpassen will, stellt den Bürgerinnen und Bürgern gerne kostenlose Ladestationen im öffentlichen Raum zur Verfügung.

Doch nicht nur der Faktor Umwelt macht den Kauf eines E-Autos attraktiv – es gibt sogar Prämien! Auch die Hersteller bieten umweltbewussten Autofahrern und -fahrerinnen nämlich einige Spar-Möglichkeiten in Form von Zuschüssen, Rabatten und Förderprämien. Wir stellen einige vor.

Von THG-Bonus bis Kfz-Steuer: Diese Prämien und Förderungen locken beim Kauf eines E-Autos

Elektrofahrzeuge wurden bisher durch den sogenannten Umweltbonus gefördert. Doch mit dieser staatlichen Förderung ist es nun aus und vorbei: Im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die Bundesregierung beschlossen, dieser Unterstützung ein Ende zu setzen. Seit dem 18. Dezember 2023 können nun also keine neuen Anträge mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Stattdessen gibt es nun andere Zuschüsse, die den Kauf eines E-Autos lohnender machen sollen.

Bereits seit dem 1. Januar 2022 können alle, die ein reines Elektroauto besitzen, Geld durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verdienen. Durch diese Regelung können Sie eingesparte CO₂-Emissionen Ihres Fahrzeugs zertifizieren lassen und an Kraftstoffhersteller verkaufen. Das bringt Ihnen jedes Jahr einen Zuschuss von mindestens 100 Euro. Plug-in-Hybride sind von der Regelung allerdings ausgenommen.

Warum sollten Kraftstoffhersteller die eingesparten Emissionen überhaupt kaufen? Ganz einfach: Es gibt gesetzlich vorgeschriebenen CO₂-Reduktionsziele, die sie oftmals nicht erreichen können. Durch den Kauf können die Hersteller Strafzahlungen vermeiden.

Lange konnten nur Betreiber und Betreiberinnen von öffentlichen Ladepunkten von dieser Regelung profitieren, indem sie den abgegebenen Ladestrom anrechenbar gemacht und so Geld erhalten haben. Seit 2022 kann aber jeder, dem ein Elektroauto gehört, sein eingespartes CO₂ weiterverkaufen.

Mittlerweile gibt es für den Verkauf dieser Zertifikate eine Vielzahl an Anbietern mit verschiedenen Angeboten. Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl – immerhin können Sie dem Umweltbundesamt die Strommengen bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres melden. Überprüfen Sie aber immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob ein Mindesterlös zugesichert wird. Haben Sie sich entschieden, läuft es folgendermaßen:

  • Registrierung: Melden Sie Ihr Elektroauto bei einem Anbieter an, der die THG-Quote abwickelt. Das kann Ihr Stromanbieter sein oder ein spezialisiertes Unternehmen.
  • Nachweis: Sie müssen nur nachweisen, dass das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, indem Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 einreichen. Weitere Nachweise, wie jährliche Kilometerleistung oder Strommix, sind nicht nötig.
  • Zertifizierung: Das Umweltbundesamt (UBA) prüft die Anträge und zertifiziert die eingesparten CO₂-Emissionen.
  • Verkauf der Zertifikate: Die Anbieter verkaufen die Zertifikate an Kraftstoffunternehmen, die ihre CO₂-Reduktionsziele zum Schutz des Klimas nicht erreichen.
  • Auszahlung: Der Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate wird an Sie ausgezahlt. 2022 waren es beispielsweise 420 Euro.

Aufgepasst: Sie müssen jährlich den Fahrzeugschein neu einreichen, um die Prämie zu erhalten. Alle dazu relevanten Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA).

Gut zu wissen!

Die THG-Quote gibt's einmal im Jahr. Wenn ein E-Auto verkauft wird, kann nur einer von beiden – der Vorbesitzer oder die neue Besitzerin – die THG-Quote für das laufende Jahr bekommen.

Keine Kfz-Steuer für E-Autos als Förderung

Wussten Sie, dass reine E-Autos noch bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit sind? Zumindest, wenn Sie Ihr neues E-Auto noch bis Ende 2025 zulassen. Auch das ist gut zu wissen, wenn Sie aktuell den Kauf eines neuen Autos planen – und lässt das Herz der Sparfüchse unter den Umweltschützern sicher ein weiteres Mal höherschlagen. Doch damit nicht genug: Nach Ablauf der steuerfreien Zeit zahlen E-Fahrzeughalter nur etwa 50 Prozent der herkömmlichen Kfz-Steuer. Auch hier greift der Staat umweltfreundlichen Fahrerinnen also hilfsbereit unter die Arme.

Daneben gibt es Kfz-Versicherungen mit speziellen Leistungen für E-Autos: So können z.B. Ladestationen und Ladekabel sowie Kurzschlussschäden der Stromer mitversichert sein.

E-Auto als Dienstwagen? Steuervorteile durch Sonderregelungen

Jetzt wird es nochmal spannend – gerade für alle Selbstständigen und diejenigen Angestellten, die ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen fahren: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, kann nämlich von einer ganz speziellen Gesetzesänderung profitieren: Bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro gilt bei E-Autos monatlich nur noch eine 0,25-Prozent-Regelung. Bis Ende 2023 durfte der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro betragen, bevor 0,5 Prozent zu Buche schlagen.

Ist das Auto ein Hybrid, ist der staatliche Steuervorteil zwar nicht ganz so hoch, aber immer noch lohnenswert. Hier gilt weiter eine Besteuerung von monatlich nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Dafür gibt es allerdings weitere Bedingungen. Die Fahrzeuge müssen extern aufladbar, also sogenannte Plug-in-Hybride sein. Dazu kommt, dass sie einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer haben und eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern bieten (ab 2025 sogar mindestens 80 Kilometer). Wie hoch der CO₂-Ausstoß Ihres Autos ist, entnehmen Sie am besten Ihrem Fahrzeughandbuch.

Bei Dienstwagen, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, gilt dagegen weiterhin die 1-Prozent-Regelung.

Neben den Prämien- und Steuervorteilen ist es in einigen deutschen Städten zusätzlich möglich, kostenfrei oder zumindest günstig zu parken. Voraussetzung ist lediglich ein gültiges E-Kennzeichen am Stromer. Diese Vorteile haben Sie zum Beispiel in den folgenden Städten:

  • Berlin: Kostenloses Parken während des Ladevorgangs an öffentlichen Ladesäulen.
  • Hamburg: Kostenloses Parken an öffentlichen Ladesäulen, bis zur Höchstparkdauer mit Parkscheibe.
  • München: Bis zu 2 Stunden kostenloses Parken des Elektroautos an städtisch bewirtschafteten Flächen mit Parkscheibe.
  • Köln: Kostenloses Parken während des Ladevorgangs.
  • Frankfurt: Kostenloses Parken bis zu 2 Stunden während des Ladevorgangs.
  • Stuttgart: Kostenloses Parken nur während des Ladevorgangs.
  • Düsseldorf: Kostenloses Parken an Ladestationen, aber nicht ohne Ladevorgang.
  • Leipzig: Bis zu 4 Stunden kostenloses Parken an Stadtwerke-Ladesäulen, auch ohne Ladevorgang.
  • Dortmund: Kostenloses Parken an Ladestationen bis zur Höchstparkdauer.
  • Essen: Kostenloses Parken während des Ladevorgangs bis zu 4 Stunden, keine Parkgebühren bis Ende 2026.

Regionale Förderprogramme: Wallbox

Eine Wallbox, auch Wandladestation genannt, ermöglicht das Laden Ihres Elektroautos bequem zu Hause. Sie kann entweder an einer Wand, beispielsweise in der Garage, oder an einer Standsäule montiert werden. Wallboxen stellen eine sichere Verbindung zwischen dem Starkstromanschluss und Ihrem Elektroauto her, um den Ladevorgang effizient zu steuern.

Eigentlich sollten eben diese Wallboxen 2024 deutschlandweit bezuschusst werden. Doch die Gelder für die Förderung wurden gestrichen. Jetzt bieten lediglich einzelne Bundesländer Förderprogramme für Wallboxen an. Dazu gehören Stand Juni 2024 nur Bayern und Nordrhein-Westfalen. Es gibt aber auch verschiedene regionale Fördermöglichkeiten für private und öffentliche Wallboxen. Ob das auch für Ihren Wohnort zutrifft, können Sie online über das Stadtportal oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung herausfinden.