Die wichtigsten Änderungen zu 2025

Es ist schon fast Tradition: Der Jahreswechsel bringt nicht nur Silvesterraketen und gute Vorsätze mit sich. Mit jedem neuen Jahr stehen auch immer einige Gesetzesänderungen an.

Welche Alltags- und Lebensbereiche diesmal von Änderungen durch die Bundesregierung betroffen sind? Wir haben für Sie recherchiert, welche Steuer- und Gesetzesänderungen Sie für 2025 auf dem Schirm haben sollten. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags und Anpassung des Einkommenssteuertarifs
  • Einführung eines jährlichen Herz-Checks für Erwachsene 
  • Vereinheitlichung des Rentenrechts  
  • Vereinfachungen durch das Selbstbestimmungsgesetz 
  • Digitalisierung des Antragsverfahrens für Personalausweise und Reisepässe 
  • Einführung von Doppel- und Familiennamenoptionen für Ehepaare und Kinder

Nachträgliche Erhöhung des Grundfreibetrages für 2024

Der Grundfreibetrag wurde für 2024 rückwirkend um 180 EUR auf 11.784 EUR angehoben, um das steuerfreie Existenzminimum sicherzustellen. Arbeitnehmer profitieren von einer automatischen Lohnsteuerkorrektur im Dezember 2024, was ein höheres Nettogehalt bedeutet. Alleinstehende sparen dabei etwa 34 Euro monatlich, Familien mit zwei Kindern bis zu 68 Euro. Rentner werden erst ab einem Einkommen von 11.784 Euro steuerpflichtig. Zusätzlich wurde der Kinderfreibetrag rückwirkend um 228 EUR auf 6.612 EUR erhöht. Ziel der Maßnahmen ist die finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Neue Gesetze und Änderungen 2025 im Detail

Im Jahr 2025 stehen in Deutschland einige wichtige Gesetzesänderungen an, die von der Bundesregierung beschlossen wurden und zahlreiche Lebensbereiche betreffen. Von steuerlichen Anpassungen über soziale Verbesserungen bis hin zu neuen Regelungen und Vorschriften im Umweltbereich – die neuen Regelungen, Verordnungen und Gesetze sollen gezielt gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen angehen.

Die guten Nachrichten vorweg: Geplant sind unter anderem Steuererleichterungen durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags und der Einkommensgrenzen sowie zusätzliche Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen durch höhere Wohn- und Kindergeldbeträge. Diese Neuerungen bedeuten weitreichende Veränderungen, die Sie direkt betreffen werden. Es lohnt sich daher, die Entwicklungen im Blick zu behalten und die neuen Chancen frühzeitig zu nutzen, um von den Regelungen zu profitieren.

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Änderungen und erklären, was sie für Sie bedeuten.

1. Finanzen und Sozialleistungen 2025

Steuererleichterungen und höhere Sozialleistungen sollen die Menschen finanziell ein Stück weit entlasten und gezielt unterstützen.

Steuerliche Anpassungen

  • Erhöhung des Grundfreibetrags: Ab Anfang nächsten Jahres wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.084 EUR angehoben. Das bedeutet, dass ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Oder anders gesagt: Wer jährlich 12.000 Euro verdient, zahlt dank der Anpassung keine Einkommensteuer mehr, während zuvor Steuern angefallen wären.
  • Anpassung des Einkommensteuertarifs: Die Einkommensgrenzen für die Steuersätze werden an die Inflation angepasst. Damit wird verhindert, dass Gehaltserhöhungen, die sich an der Inflationshöhe orientieren, zu einer höheren Steuerlast führen. So verschiebt sich beispielsweise die zweite Steuerstufe, in der der progressive Steuersatz von 14 bis 24 Prozent gilt, von bislang 17.005 Euro (2024) auf 17.430 Euro (2025). Das heißt konkret: Ein Arbeitnehmer, der durch eine Gehaltserhöhung in eine höhere Steuerklasse gerät, zahlt aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr Steuern als zuvor.
  • Erhöhung der Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag: Mehr Bürgerinnen und Bürger werden von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Besonders für Haushalte mit mittlerem Einkommen ändert sich etwas, denn sie profitieren von der neuen Freibetragsgrenze bei 18.130 EUR.

Sozialleistungen

  • Kindergeld: Ab Januar 2025 wird das Kindergeld pro Kind um fünf Euro erhöht. Familien erhalten somit pro Kind 255 EUR monatlich.
  • Wohngeld: Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten eine zusätzliche Unterstützung. Der Mietzuschuss wird um durchschnittlich 15 Prozent angehoben. Das entspricht einer monatlichen Steigerung um rund 30 EUR.

2. Umwelt und Mobilität 2025

Umweltschutz und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen auch 2025 im Fokus. Neue Regelungen sollen Anreize für umweltfreundliches Verhalten schaffen und den Verkehrssektor zukunftsfähiger gestalten.

  • Anhebung der CO₂-Steuer: Der Preis pro Tonne CO₂ ändert sich. Er steigt von 45 auf 50 EUR. Das betrifft vor allem fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Benzin. Das Problem: Die steigenden Kosten für diese Energieträger könnten höhere Heiz- und Kraftstoffpreise nach sich ziehen. Die Maßnahme soll jedoch durch Ausgleichszahlungen sozial abgefedert werden, sodass Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht übermäßig belastet werden. Zudem fließen die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung in Förderprogramme für erneuerbare Energien und energetische Sanierungen – so jedenfalls ist der Plan.
  • Neue TÜV-Plakettenregelung: Fahrzeuge mit einer grünen TÜV-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung und erhalten nach bestandenem Check eine blaue Plakette. Diese Änderung erleichtert die Identifikation der Prüfintervalle.

3. Gesetze und Änderungen in Thema Gesundheit und Lebensqualität

Mit neuen Vorsorgeangeboten und rechtlichen Vereinfachungen soll die Lebenssituation vieler Menschen nachhaltig verbessert werden.

  • Einführung jährlicher Herz-Checks: Das neue „Gesundes-Herz-Gesetz“ sieht vor, dass Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Herz-Check haben. Die Untersuchung dient der Früherkennung von Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen und soll langfristig die Zahl schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken.
  • Vereinheitlichung des Rentenrechts: Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Bisherige Unterschiede zwischen Ost- und Westrenten, die auf unterschiedliche Berechnungswerte zurückzuführen waren, werden vollständig aufgehoben. Ziel ist es durch die neue Verordnung, die Rentenberechnung transparenter und gerechter zu gestalten, insbesondere für Beschäftigte in den neuen Bundesländern.
  • Vereinfachung der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen: Bereits Ende 2024 eingeführt, bleibt das Gesetz auch 2025 relevant, da es die Rechte von trans- und nicht-binären Personen stärkt. Mit der vereinfachten Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren entfalten sich die praktischen Auswirkungen im Alltag vieler Menschen weiterhin.

4. Änderungen und Gesetze in Digitalisierung und Verwaltung

Die Modernisierung der Verwaltung und der parallele Ausbau digitaler Prozesse sind ein zentraler Bestandteil der Gesetzesreformen. Sie zielen darauf ab, bürokratische Abläufe nutzerfreundlicher und leistungsfähiger zu gestalten.

  • Neue Regelungen zu Brieflaufzeiten und Paketversand: Ab Januar 2025 treten neue Rahmenbedingungen und Vorschriften für die Laufzeiten von Briefen und Paketen in Kraft. Diese Änderungen sollen eine flächendeckende und zuverlässige Postversorgung sicherstellen. Unter anderem werden Brieflaufzeiten verkürzt, sodass Sendungen schneller zugestellt werden.
  • Digitalisierung des Antragsverfahrens:  Fotos für Personalausweise und Reisepässe müssen ab Mai 2025 ausschließlich digital eingereicht werden. Diese Neuerung soll Manipulationen erschweren und den gesamten Prozess der Beantragung beschleunigen. Sie können Ihre Unterlagen direkt online hochladen, was zukünftig lange Wartezeiten vermeiden soll.
  • (Wieder-)Einführung von Doppel- und Familiennamenoptionen: Ehepaare und Eltern können ab Mitte des kommenden Jahres Doppelnamen für sich selbst und ihre Kinder wählen. So könnten beispielsweise aus „Müller“ und „Schmidt“ der Name „Müller-Schmidt“ werden. Diese Reform schafft bisherige Vorschriften ab und bietet zusätzliche Möglichkeiten bei der Namensgestaltung.
  • Einheitliche Ladeanschlüsse für Handys und Tablets: Scon ab Ende 2024 wird der USB-C-Anschluss für Smartphones, Tablets und andere Geräte EU-weit verpflichtend. Die Regelung soll Elektroschrott reduzieren, den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern und Nachhaltigkeit fördern. Apple hat bereits bei den neuen iPhones auf den USB-C-Anschluss umgestellt und wird dies künftig auch bei anderen Geräten machen.