Golden Retriever, Schäferhund oder Labrador – neben der Katze ist der Hund das beliebteste Haustier der Deutschen. Über zehn Millionen Hunde gibt es in Deutschland, Tendenz steigend. Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, sich einen treuen Begleiter an die Seite zu holen, sollte Ihnen klar sein, dass eine Menge Verantwortung auf Sie zukommt. Aber auch wer bereits eine Fellnase an der Seite hat, darf sich gerne in Erinnerung rufen, dass mit der Hundehaltung einige Pflichten einhergehen.

Anmeldung, Leine, Maulkorb: Pflichten für neue Hundehalter und -halterinnen

So wie jede Person sich an- und ummelden muss, müssen Sie auch Ihren Hund bei der Stadt/Gemeinde anmelden. Danach erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die Ihr Vierbeiner gut sichtbar am Halsband tragen sollte. Sie signalisiert, dass der Hund angemeldet und für die Hundesteuer erfasst ist. In manchen Bundesländern ist es auch verpflichtend, seinen Vierbeiner in ein Hunderegister eintragen zu lassen. Dazu müssen Sie die Nummer des Mikrochips, der vom Tierarzt eingesetzt wurde, angeben und eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können.

Apropos Hundehaftpflicht: In einigen Bundeländern (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) ist sie für alle Hundehalter verpflichtend, in anderen sind nur die Halterinnen von sogenannten Listenhunden dazu verpflichtet, da von diesen eine höhere Gefahr ausgehen könnte. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Verpflichtung. Dennoch ist es ratsam, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn sollte wirklich einmal etwas passieren, egal, ob selbst verschuldet oder nicht, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen dafür. Und das kann bei einem Hundebiss richtig teuer werden.

Anleinen des Hundes und Co.

Leine und Maulkorb ‒ ein leidiges Thema für Sie und Ihr Tier. Natürlich ist es für unsere Vierbeiner am schönsten, wenn sie frei herumtoben dürfen. Aber die Bundesländer regeln sehr genau, welche Hunde wann und wo Maulkorb tragen und an die Leine genommen werden müssen. Zusätzlich haben Städte und kleine Gemeinden nochmals ganz eigene Regelungen. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie sich, je nachdem, wo Sie sind, informieren bzw. Ihrem Hund im Zweifelsfall einen Maulkorb anlegen und ihn an die Leine nehmen. Halten Sie sich nicht daran, können empfindliche Bußen bis zu 50.000 Euro drohen.

Sollten Sie Ihren Hund mit dem Auto transportieren wollen, gibt es auch dabei Vorschriften, an die sich gehalten werden sollte. Abgesehen davon, dass Hunde im Auto eine Sicherheitsgefahr darstellen können, riskieren Sie ein nämlich Bußgeld von bis zu 75 Euro, falls Ihr Tier nicht sicher im Fahrzeug untergebracht ist. Möglichkeiten für einen vorschriftsmäßigen Transport sind Transportbox, Hunde-Autositz, Hundesicherheitsgurt und Hundegitter. Sie sollten sich bei jeder Transportart zuvor aber über die Vor- und Nachteile informieren, denn jeder Hund ist individuell. 

Für öffentliche Verkehrsmittel gilt: Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, müssen angeleint sein und es besteht die Maulkorbpflicht.

Listenhunde

Hund ist nicht gleich Hund. In Deutschland ist genau geregelt, welche Rassen zu den Listenhunden gezählt werden müssen. Sie werden oftmals auch Kampfhunde genannt. Und auch das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Beispielsweise führen Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen überhaupt keine Liste.

Außerdem gibt es noch einige Hunderassen, die unter das sogenannte „Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz“ fallen:

  • Pitbull-Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen

Das bedeutet, dass die Einfuhr und Haltung dieser Tiere generell verboten ist. Eine Ausnahme ist möglich, nämlich dann, wenn der Hund als Dienst-, Rettungs- oder Blindenhund eingesetzt werden soll.

Bei anderen Listenhunden muss immer eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden. Auch entscheidet jedes Bundesland für sich, was dafür nötig ist. Gelten können beispielweise:

  • Leinenpflicht
  • Maulkorbpflicht
  • Wesenstest des Hundes
  • Hundehaftpflicht
  • Kastrations- und Sterilisationspflicht

Und auch Sie als Hundebesitzer oder -besitzerin müssen für „tauglich“ erklärt werden. Beispielsweise müssen Sie volljährig sein, einen Sachkundenachweis besitzen und ein positives polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können. Außerdem ist die Hundesteuer für Listenhund-Besitzer um einiges höher angesetzt, da von einer größeren Gefahr ausgegangen wird. Zum Beispiel müssen Sie in der Stadt München für „normale“ Hunde mit 100 EUR jährlich rechnen, Listenhund-Besitzer und -Besitzerinnen berappen dagegen 850 EUR jährlich.

Listenhunde-Regelung der Bundesländer

Damit Sie sich im Regel-Dickicht der Bundesländer zurechtfinden, können Sie sich mit unserer Übersicht einen Überblick verschaffen.

Listenhunde und deren Rassen nach Bundesland und Kategorie

Artgerechte Hundehaltung: Was ist gesetzlich geregelt?

Dass Hunde mehr Zeit und Verantwortung als ein Kaninchen bedürfen, ist selbsterklärend. Aber was genau müssen Sie für Ihren Hund beachten, damit er sich wohlfühlt und der Tierschutz eingehalten werden kann? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Hund in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wohnen soll/darf. Allerdings braucht auch er einen Rückzugsort oder auch ein eigenes Plätzchen. Ob Sie das mit einem Hundekorb oder -bett ausstatten, ist Ihnen überlassen. Eine Decke, Spielsachen oder Kauknochen sollte auch dazugehören. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass Hunde Rudeltiere sind und gerne im Kontakt mit ihren Bezugspersonen sind.

Je nach Größe des Hundes ist auch die Größe Ihrer Wohnumgebung wichtig. Ein Dobermann sollte beispielsweise nicht in einer 30-qm-Wohnung gehalten werden. Das entspräche nicht mehr dem Tierwohl, denn Hunde brauchen genug Auslauf. Hat Ihre Wohnung einen Lift oder kann der Hund gut Treppen laufen? Kann er das auch auf Dauer, oder könnten Sie ihn notfalls tragen?

Wie auch wir Menschen auf Ernährung und Bewegung achten (sollten), muss das auch bei Hunden artgerecht erfolgen. Laut Tierschutzgesetz müssen Sie eine artgerechte Haltung von Hunden gewährleisten. Dementsprechend sollten Sie mindestens Ihrem Vierbeiner ausreichend oft und lang an die frische Luft gehen. Es kommt auch hier auf die Rasse an, wie lange und wie oft angemessen ist. Aber eine „Gassi-Pflicht“ gibt es. Denn wird ein Hund im Zwinger gehalten, muss ihm laut Tierschutz-Hundeverordnung ausreichend Auslauf im Freien gewährt werden. Das ist oft dann der Fall, wenn mehrere Hunde in einer Zucht leben.

Hunde sind soziale Wesen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Hund regelmäßig Kontakt zu Artgenossen hat und auch das Spielen nicht zu kurz kommt. Viele Hunderassen wie beispielsweise Schäferhunde müssen geistig gefordert werden, da sie sonst verkümmern und es zu unerwünschten Auffälligkeiten im Verhalten des Hundes kommen kann.

Auch darf Ihr Hund nicht stundenlang allein gelassen werden. Wenn Sie berufstätig sind, kann ein Hundesitter eine Alternative sein.

Wichtig: Besonders schutzbedürftig sind in diesem Zusammenhang Welpen. Achten Sie darauf, dass der Hund frühestens nach der 12. oder 14. Woche von der Mutter getrennt wird. Wenn nicht bereits geschehen, müssen Sie Ihren kleinen Vierbeiner außerdem beim Tierarzt chippen, impfen und entwurmen lassen. Das gilt auch für den erwachsenen Vierbeiner: Regelmäßige Impfungen und Kontrolluntersuchungen sind Pflicht.

Fettnäpfchen, in die Sie als Hundehalter(in) noch treten könnten

Angenommen, Sie haben eine angemessen große Wohnung für Ihren zukünftigen vierbeinigen Mitbewohner, das nötige Equipment besorgt und sich auch sonst gut informiert, kann es immer noch sein, dass Ihr Vermieter Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Der muss nämlich Ihrem Plan, Hundepapa oder -mama zu werden, zustimmen. Assistenzhunde/Polizeihunde sind davon ausgenommen. Meist ist im Mietvertrag geregelt, ob und welche Tiere gestattet sind. Aber klären Sie es trotzdem unbedingt mit Ihrem Vermieter ab, damit es hinterher nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Allerdings gibt es kein Gesetz oder eine Verordnung, das Hunde in Mietwohnungen grundsätzlich verbietet.

Und wie sieht es bei Wohnungen mit gemeinschaftlichem Garten aus? Darf der Hund hinein und braucht es einen Zaun? Auch hier gilt: Es gibt keine gesetzliche Pflicht oder Vorschrift für die Anbringung eines Zaunes. Und auch Hunde dürfen sich im Garten aufhalten. Sollte die Hausordnung das grundsätzlich verbieten, dürfen Sie das anfechten. Ob sich der Aufwand und gegebenenfalls den Ärger mit den Vermietern oder Nachbarn lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Was selbstverständlich verboten ist, ist den Garten als tierisches WC zu nutzen. Das kann sogar zu einer fristlosen Kündigung seitens des Vermieters führen.

Auch wenn wir nicht so gerne dran denken: Das Leben eines Hundes ist endlich. Wenn wir schon einen Garten haben, dürfen wir den Hund dort begraben? Es kann tröstlich sein, den Hund dennoch in der Nähe zu wissen. Bei gemieteten Gärten ist die Zustimmung des Vermieters nötig, aber grundsätzlich dürfen kleinere Hunde begraben werden. Vorausgesetzt der Garten grenzt nicht an ein Wasserschutzgebiet oder an öffentliche Wege oder Plätze und der Kadaver muss von mindestens einer halben Meter dicken Erdschicht bedeckt sein.

Ein ähnlich unangenehmer Punkt ist, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einen Hund angeschafft haben und es zur Trennung kommt. Wem gehört der Hund dann? Gibt es ein „Umgangsrecht“ für Hunde? Hier gilt, dass „gemeinschaftliches Eigentum“ auch bei der Trennung „gemeinschaftliches Eigentum“ bleibt. Und es wird sich tatsächlich am Wechselmodell für den Umgang mit gemeinsamen Kindern orientiert: Ein zweiwöchiges „Nutzungsrecht“ im Wechsel ist durchaus üblich.

Benefits für Hundehalter und Hundehalterinnen

Wenn wir einmal die ganzen Pflichten und woran wir sonst als Hundeeltern so denken müssen weglassen, dann sind diese Tiere zum einen eine echte Bereicherung für unser Leben und zum anderen profitieren wir auch noch von ihnen.

Sie müssen täglich mehrmals mit ihnen hinaus – und zwar bei jedem Wetter! Was sicherlich erstmal Überwindung kostet, sich aber später mit einem wehrhafteren Immunsystem auszahlt. Außerdem ist Bewegung gut für Geist und Körper.

Es gibt sogar Studien, die nachweisen, dass der Blutdruck gesenkt wird, das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen geringer ist und Menschen resilienter gegenüber Stress sind.

Und was könnte das Eis bei fremden Menschen schneller brechen als ein Hund? Zu den gesundheitlichen Vorteilen kommen auch noch psychische. Denn wenn wir Kontakte knüpfen und sei es nur ein kurzes Gespräch mit einem anderen Hundebesitzer oder Hundebesitzerin, dann tut das der Seele gut. 

Und unseren Kindern können wir spielerisch beibringen, was es heißt, Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen.

Ist ein Hund die richtige Wahl für Sie?

Vieles muss bedacht oder immer wieder in Erinnerung gerufen werden, damit wir unseren vierbeinigen Freunden ein artgerechtes und schönes Leben bieten können. Deshalb auch der Appell, sich im Vorfeld wirklich Gedanken zu machen, welche Bedürfnisse das zukünftige Familienmitglied haben könnte und sich fragen, ob man auch in der Lage dazu ist, diesen über Jahre hinweg verantwortungsvoll nachzukommen. Dann sind weder die vielen Pflichten noch die Hürden, die ist einem als Hundemama oder Hundepapa begegnen können, kein Problem.