Ratgeber
Hausratversicherung: Kleiner Ratgeber zu den wichtigsten Fragen
Schlüssel verloren, Fahrrad weg? Diebstahl von Hausrat in Auto oder Ferienhaus? Wann die Hausratversicherung bei welchem Schaden zahlt, erfahren Sie bei uns.
Ratgeber Hausratversicherung: Wann und wo ist mein Hausrat versichert?
Es ist eigentlich ganz einfach: Wer einen eigenen Haushalt hat, benötigt in der Regel auch eine eigene Hausratversicherung. Denn auch, wenn man sich nicht mit teuren Designermöbeln und der neuesten Technik eindeckt – wenn man nach einem Einbruch nach Hause käme, würde man die Entscheidung, darauf verzichtet haben, schnell bereuen!
Im Schadensfall – etwa eben bei einem Einbruchdiebstahl, einem Brand oder einer Überschwemmung – deckt die Hausratversicherung im Normalfall alles in Ihrem persönlichen Besitz ab, das Sie bei einem Umzug mitnehmen könnten.
Das sind etwa:
- Möbel, aber auch Dekoration, wie Bilder, Vorhänge oder Teppiche
- Elektrogeräte, etwa Fernseher, Laptops, aber auch Küchengeräte
- Wertgegenstände, etwa Geld, Schmuck oder ein teures Fahrrad
- Kleidung, Schuhe und Accessoires
Doch was passiert eigentlich, wenn der Hausrat außerhalb der Wohnung zu Schaden kommt? Das ist kein seltener Fall, schließlich trägt man Schmuck auch gerne an festlichen Anlässen und das Fahrrad ist schließlich für die Fahrt von A nach B da. Und auch für den Urlaub haben Sie sicher einiges aus Ihrem Hausrat in die Koffer gepackt.
Tatsächlich gelten unterwegs eigene Regeln für Ihre Hausratversicherung. Wann Sie im Urlaub, bei Freunden & Co. abgesichert sind und wann Sie nicht auf eine Schadensregulierung hoffen können, erfahren Sie jetzt.
Ist mein Hausrat auch im Urlaub versichert?
Grundsätzlich gilt, dass der Hausrat sich nicht zwangsläufig im eigenen Zuhause befinden muss, um abgesichert zu sein. Ob Sie auch im Urlaub mit Ihrem Versicherungsschutz rechnen können, ist jedoch situationsbedingt.
Wenn Sie außerhalb der eigenen vier Wände unterwegs sind, greift die sogenannte Außenversicherung, die in der Regel zu jeder Hausratversicherung gehört. Sie bietet allerdings in der Regel nur Versicherungsschutz, wenn der Schaden durch Diebstahl oder Raub zustande gekommen ist.
- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Dieb sich mit Gewalt oder mittels eines geklauten oder gefälschten Schlüssels Zugang zu einem Raum verschafft und dort (Wert-) Gegenstände entwendet.
- Raub liegt vor, wenn Ihnen Ihr Hab und Gut entwendet wird, indem der Dieb Gewalt androht oder Ihnen gegenüber sogar gewalttätig handelt.
In diesen Fällen können Sie damit rechnen, dass Ihre Hausratversicherung den entstandenen Schaden übernimmt. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn es sich um einen einfachen Diebstahl handelt. Das bedeutet: Entwendet Ihnen ein Dieb auf einem Urlaubsbummel unbemerkt das Handy aus der Tasche, handelt es sich weder um Einbruch noch um Raub und ihnen Ihre Versicherung kommt im Normalfall nicht für den Schaden auf.
Urlaub im eigenen Ferienhaus und Gartenhütte: Sonderfall für den Hausrat
Urlauben Sie in Ihrem eigenen Ferienhaus, wird die Wahrscheinlichkeit noch höher, dass Sie nicht auf die Hilfe Ihrer Versicherung bauen können. Der Grund: Die Außenversicherung haftet nur, wenn sich Ihr Hausrat vorübergehend außerhalb Ihrer vier Wände befindet. Den Aufenthalt in einem eigenen Feriendomizil sieht die Versicherung jedoch nicht als vorübergehend an. In diesem Fall empfiehlt es sich also, eine eigene Police für das Ferienhaus abzuschließen.
Übrigens: Dasselbe gilt bei dem Großteil der Versicherer für Gartenhäuser in Schrebergärten. Auch hier greift die Außenversicherung Ihrer Hausratpolice nicht und eine eigene Absicherung wird fällig.
Die Bayerische Experten-Tipp:
Sie wollen einen Kleingarten pachten? Was es rund um das Thema zu wissen gibt, erfahren Sie in einem unserer "Spezial-Ratgeber".
Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Fahrrad gestohlen wird?
Sie möchten Ihren teuren Drahtesel oder ein E-Bike ersetzt haben, wenn es gestohlen wird? Hier hilft die Hausratversicherung dabei und reguliert den Schaden. Gerade dann, wenn sich das Fahrrad in einer Wohnung oder einem abgeschlossenen Fahrradkeller befindet.
Schwierig wird es hingegen, wenn man keinen Einbruchdiebstahl des Fahrrads nachweisen kann, das Fahrrad also „nur“ geklaut wurde. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Ihr Gefährt vor dem Haus von Freunden – abgeschlossen oder unabgeschlossen – stehen lassen und es dort entwendet wird. Dann greift die Hausratversicherung teilweise nicht. Die Ausnahme: In Ihrem Versicherungsvertrag gibt es eine Fahrradklausel. Mit der sind Sie auch im Fall eines Diebstahls auf der sicheren Seite.
Allerdings geht die Fahrradklausel meist mit verschiedenen Bedingungen einher. So setzen einige Versicherer voraus, dass das Fahrradschloss in einer bestimmten Preiskategorie liegen oder von einem bestimmten Hersteller stammen muss. Andere regulieren Schäden nur, wenn das Fahrrad mit dem Schloss an einem unbeweglichen Gegenstand gekettet wurde, etwa einem fest montierten Fahrradständer.
Ist mein Hausrat im Auto versichert?
Ob auf dem Weg in den Urlaub, auf Spritztour am Wochenende oder während des täglichen Arbeitswegs – manchmal ist das Auto Schatztruhe für den eigenen Hausrat. Doch wie ist das eigentlich, wenn Wertsachen wie Laptop, Designertasche & Co. aus dem Auto verschwinden und der Schadenfall eintritt?
Grundsätzlich gilt: Mit dem vollen Versicherungsschutz können Sie nur rechnen, wenn Sie Ihr Auto in einer abgeschlossenen Garage geparkt haben. Wird Ihr Fahrzeug dort mit Gewalt geöffnet, ist Ihnen der volle Versicherungsschutz sicher. Das ist ebenso der Fall, wenn der Dieb gewaltsam an den Autoschlüssel gekommen ist, er in einem Einbruchdiebstahl in Ihrer Wohnung entwendet wurde oder das Auto mit einem gefälschten Schlüssel aufgeschlossen wurde.
Schlüssel verloren: Übernimmt die Hausratversicherung die Kosten?
Wenn Ihnen Wertgegenstände bei Freunden, im Urlaub oder im Auto abhandenkommen, ist der Schreck erstmal groß. Doch was passiert, wenn Ihnen ausgerechnet der Haustürschlüssel verloren geht? Denn ein einzelner Schlüssel mag nicht teuer sein, ein Schlüsseldienst ist es allemal. Und manchmal muss sogar das ganze Schloss erneuert werden.
In beiden Fällen zahlt die Hausratversicherung nur im Ausnahmenfall. Nämlich immer dann, wenn Ihr Schlüssel durch einen versicherten Schaden abhandengekommen ist. Solche Schäden sind, das wissen Sie bereits, ein Raub oder Einbruchdiebstahl.