Was tun bei
Was tun bei... einem Schadensfall durch Unwetter mit Starkregen?
Starkregen-Schäden treten meist nach Unwettern oder einem Hochwasser an Türen, Fenstern oder im Keller auf. Wir zeigen, wie Sie sich schützen können.
Unwetter mit Starkregen: Was Hausbesitzer und Mieter wissen müssen
Nach Starkregen bietet sich in den betroffenen Regionen oft ein trauriges Bild: Vollgelaufene Keller sowie verwüstete Straßen und Häuser. Starkregen ist eine echte Naturgewalt und tritt deutschlandweit aufgrund des Klimawandels leider immer häufiger mit drastischen Auswirkungen auf. Aufgrund der hohen Niederschlagsmenge haben Boden und Kanalisation bei Starkregen kaum Zeit, die ungewöhnlich hohen Wassermassen aufzunehmen. Die Folgen sind rasch ansteigende Wasserpegel und nachfolgende Überschwemmungen, sowie im schlimmsten Fall Sturzfluten oder gar Erdrutsche.
Vor allem Hausbesitzer sollten die Gefahr kennen und entsprechend vorsorgen. Sobald nämlich Flüsse, Seen oder Bäche erst über die Ufer getreten sind, kann nur noch Schadensregulierung betrieben werden. Wir sagen Ihnen was Sie wissen müssen und wie Sie Ihr Hab und Gut gegen dieses launische Naturphänomen am besten schützen!
Was versteht man unter Starkregen?
Fallen große Mengen Niederschlag innerhalb einer eher kurzen Zeitspanne, spricht man von Starkregen. Auch mehrtägiger Dauerregen mit einer enormen Niederschlagsmenge zählt zu dieser Kategorie. Dabei gibt es folgende Unterscheidungen:
Starkregen-Stufe 1 („markantes Wetter“)
- bei mehr als 10 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde
- oder mehr als 20 Litern pro Quadratmeter innerhalb von sechs Stunden
Starkregen-Stufe 2 („Unwetter“)
- bei mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde
- oder mehr als 35 Litern pro Quadratmeter innerhalb von sechs Stunden
Wie können Sie sich als Hausbesitzer vor Schäden schützen?
Ja, die Natur macht es Hausbesitzern manchmal wirklich nicht leicht – Hitze, Stürme, Hochwasser. Und auf alles muss man am besten umweltfreundlich vorbereitet sein. Sie planen gerade Ihr Traumhaus und möchten wissen, wie Sie sich schützen können? Wir haben hier sieben wichtige Tipps für Sie!
#1: Erhalten Sie versickerungsfähige Flächen
Achten Sie darauf, so wenig Fläche wie möglich zu betonieren oder zu asphaltieren. Je weniger Fläche versiegelt ist, desto besser kann das Wasser versickern und desto weniger läuft oberirdisch ab. Bei Auffahrten oder Gehwegen können Sie Rasengittersteine oder spezielle Pflastersteine nutzen, bei denen das Wasser entweder über die Fugen oder durch den Beton versickert. Wichtig ist, dass der Baugrund wasserdurchlässig ist.
#2: Nicht in Mulden und Senken bauen
Wenn Sie die Wahl haben, meiden Sie Grundstücke in Muldenlage oder am Fuße eines Hanges. Eine sicher(er)e Alternative ist auch, das zukünftige Häuschen ein wenig höher zu setzen, damit Wasser besser abfließen kann.
#3: Legen Sie zusätzliche Wasserspeicher an
Klingt zwar simpel, ist aber wirkungsvoll! Sammelbehälter helfen, die Folgen eines Starkregengusses zu minimieren. Gerade wenn der Erdboden selbst keine gute Saugkraft besitzt, können diese Vorkehrungen immens wichtig werden. Denkbar wären klassische Regentonnen, unterirdisch angelegte Zisternen oder Rigolen, die das Regenwasser in tiefere Erdschichten leiten.
#4: Rückstauklappe einbauen
Rückstauklappen verhindern bei Überlastung der Kanalisation, dass Wasser, Abwasser und schlimmstenfalls Fäkalien ins Haus gedrückt werden.
Gut zu wissen:
Für den Einbau einer Rückstauklappe ist jeder Wohngebäudebesitzer selbst verantwortlich, eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Doch Vorsicht: Denn Kommunen leisten keine Unterstützung für Schäden, die entstehen, wenn keine solche Klappe verbaut wurde. Auch Versicherungen gewähren Leistungen im Schadensfall meist nur bei Nachweis über den fachgerechten Einbau einer solchen Rückstauklappe. Übrigens: Die Bayerische deckt Schäden durch Rückstau in der Wohngebäudeversicherung mit ab.
#5: Schützen Sie die Hauseingänge Ihrer Immobilie mit Stufen und Schwellen
Eigentlich logisch: Sämtliche Hauseingänge sollten nach Möglichkeit nicht ebenerdig sein und stattdessen über Stufen oder eine kleine Rampe verfügen. So richtet Oberflächenwasser weniger Schaden an.
#6: Sind sie noch ganz dicht? Fenster, Türen und Wände abdichten!
Sämtliche Hauseingänge stellen leider eine Schwachstelle dar, denn über sie gelangt meist das Wasser ins Haus. Achten Sie darauf, dass tief liegende Fenster oder Türen möglichst druckwasserdicht sind. Auch Durchlässe für Strom-, Gas- oder Telefonleitungen sowie Heizungsrohre sollten gut mit Dichtungsmaterial umschlossen sein. Oft unterschätzt, aber ebenfalls sehr anfällig sind aber auch die Außenwände an sich. Vor allem die gefährdeten Sockelbereiche müssen wasserdicht sein. Nutzen Sie einfach fugendicht angebrachte Steinzeug-Fliesen und achten Sie auf eine regelmäßige Wartung!
#7: Gefährliche Stoffe oder hochwertiger Hausrat gehören nicht in den Keller
Im Ernstfall bleibt keine Zeit, hochwertige Gegenstände aus dem Keller zu holen. Lagern Sie auch gefährliche Stoffe wie Chemikalien sicherheitshalber gleich an einem Ort, wo weder Wasser noch neugierige Hände sie erreichen. Kniffelig wird es bei Heizöltanks: Um ein Umkippen zu verhindern, sollten sie verankert oder mit Ballast beschwert sein. Um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein, ist hier eine Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden sinnvoll.
Wenn der Keller zum Aquarium wird – und danach!
Es ist ein Horrorszenario für jeden Hausbesitzer: Der Keller ist nicht etwa nur tropfnass – er schwimmt regelrecht. Bevor Sie jetzt Hals über Kopf Wasser abpumpen und Wertsachen sichern, sollten Sie zur eigenen Sicherheit unbedingt folgende Schritte befolgen:
1. Lassen Sie den Strom aus!
Solange der Strom für die Kellerräume nicht abgestellt ist, dürfen Sie diese Bereiche nicht betreten. Es drohen tödliche Stromschläge! Kommen Sie nicht an den Hauptverteilerkasten heran, weil dieser im überschwemmten Keller liegt, wenden Sie sich an Ihren Energieversorger. Übrigens: Schließen Sie auch nicht einfach Wasserpumpen oder elektrische Luftentfeuchter an den Stromkreislauf im (vielleicht doch noch nicht komplett „abgesoffenen“) Keller an. Ihre Stromanlage sollte unbedingt erst von einem Fachmann geprüft und freigegeben werden.
2. Vorsorglich Schadstoffe entsorgen lassen
Das Wasser geht endlich zurück und Sie haben schon den Lappen in der Hand, um dem fiesen Nass zu Leibe rücken? Moment! Vergewissern Sie sich erst, ob möglicherweise Heizöl oder ähnliches ausgelaufen sein könnte. Wenn ja, erweist sich die örtliche Feuerwehr wieder einmal als Freund und Helfer und beseitigen dies mit Schutzanzügen und Bindemitteln.
3. Hausratsversicherung und Elementarschadenversicherung informieren
Melden Sie entstandene Starkregen-Schäden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Warum? Ganz einfach: Ihre Versicherung braucht Zeit, um Ursache, Verlauf und das Schadensmaß begutachten zu können. Zusätzlich zur Schadensmeldung sollten Sie alle entstandenen Schäden ausführlich dokumentieren und Ihrem Versicherer vorlegen. Ach ja: Um schlimmere Schäden einzudämmen, ist es Ihnen aber natürlich erlaubt, unbedingt notwendige Reparaturen vorzunehmen. Mehr Infos zu Elementarschäden gibt es hier.
4. Jetzt dürfen Sie abpumpen und ausräumen!
Alles erledigt soweit? Dann kann es jetzt dem Wasser endlich an den Kragen gehen. Schnell sein lohnt sich, denn je eher die Räume trockengelegt werden, desto früher werden Bauschäden und Schimmelbildung sichtbar. Doch es gibt, mal wieder, eine Einschränkung: Bei hohen Pegelständen darf erst mit dem Abpumpen begonnen werden, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist.
Gut zu wissen:
Sie möchten wissen, ob Sie fachmännische Hilfe beim Trocknen und Renovieren brauchen? Unser Tipp: Lassen Sie den Profi ran! Trockenbau-Wände und Dämmungen sollten vom Bau-Fachmann und Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Leuchten vom Elektriker geprüft und freigegeben werden.
Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt was?
Es nützt alles nichts: Die entstandenen Schäden sind ein Fall für Ihre Versicherung. Klar. Aber welche Versicherung übernimmt welchen Schaden? Wir haben die Antwort(en)!
Helfen Hausratsversicherungen bei Starkregen-Schäden?
„Gewöhnliche“ Hausratsversicherungen zahlen für beschädigte Möbel oder Inventar, wenn diese durch einen Leitungswasserschaden entstanden sind. Eine Überschwemmung durch Starkregen und die damit verbundenen Schäden zählen dagegen bei den meisten Policen zu „höherer Gewalt“ und bedürfen einem speziellen Versicherungsschutz-Baustein. Dazu mehr im nächsten Punkt.
Was zahlt eine Elementarschadenversicherung?
Haben Sie eine Elementarschadenversicherung gegen Schäden durch Starkregen abgeschlossen, werden alle Inhalte Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ersetzt – auch Elektrogeräte, die Schaden genommen haben, wenn der Keller vollgelaufen ist. Zusammen mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie Ihr Haus sowie alle Nebengebäude wie Garage oder Schuppen reparieren oder sanieren lassen, wenn sie zerstört oder beschädigt wurden.
Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?
Je nach Versicherer sind Schäden durch Starkregen und Rückstau in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt – oder eben nicht. Schauen Sie sich Ihre Police deshalb am besten noch einmal ganz genau an. Übrigens: Bei der Bayerischen Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Starkregen und Co. schon mit drin.
Ach ja: Als Mieter haben Sie natürlich Anspruch darauf, dass Schäden an der Bausubstanz, die in der Wohnung oder dem Kellerabteil entstehen, durch den Vermieter behoben werden. Läuft allerdings ein Keller voll Wasser und beschädigt Ihre Sachen, zahlen weder die Gebäudeversicherung des Vermieters noch Ihre Hausratversicherung. Die Regulierung eines solchen Schadens für beschädigte Sachen des Mieters ist nur dann möglich, wenn Sie eine entsprechende Elementarschadenversicherung (oft in Verbindung mit der Hausratsversicherung) abgeschlossen haben. Ein Blick in die aktuelle Police lohnt sich also!
Schutz vor Starkregen: Was können Sie als Mieter tun?
Vorsorge ist alles! Auch wenn Sie keine Dachgeschoss- oder Souterrainwohnung in einem Hochwassergebiet bewohnen, können Sie bestimmte Vorkehrungen zu Ihrer Sicherheit und die Ihres Besitzes treffen.
- Verhindern Sie Schäden an Wertgegenständen! Auch hier gilt: Wertgegenstände gehören nicht in den Keller. Bei eindringendem Wasser durch Kellerfenster und Co. werden diese sonst schnell wertlos.
- Beschädigungen an Dach, Türen und (Keller)-Fenstern umgehend melden: Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn auch ohne Wasserschaden haben Sie alle Schäden unverzüglich Ihrem Vermieter zu melden. Im Zweifel können Sie bei Schadensregulierungen damit auf Nummer sicher gehen und Ihrem Vermieter eine Nachlässigkeit bei gemeldeten Mängeln nachweisen.
- Hausratsversicherung prüfen: Prüfen Sie schon bei Abschluss der Police, ob Schäden durch Überschwemmungen abgedeckt werden.
Gibt es Frühwarnsysteme für Starkregen und Co.?
Bislang leider kaum. Allerdings bieten einige findige Unternehmen mittlerweile lokale Frühwarnsysteme für besonders gefährdete Kommunen und Gemeinden an. Mithilfe der Daten von Niederschlags-, Kanal- und Pegelsensoren werden verschiedene Gefahrenstufen ermittelt: keine Gefahr, Rückstau-, Überflutungs- oder Sturzflutgefahr.
Die Anschaffung dieser Frühwarnsysteme obliegt allerdings dem entsprechenden Landkreis. Hausbesitzer und Co. können sich aber per Apps wie KATWARN (für iOS oder Android) oder über angebotene Unwetter-Frühwarnsysteme der jeweiligen Gemeinde zeitnah über Unwetterwarnungen informieren lassen.