Krankenversicherung & Co. im Studium: Was Studierende wissen sollten

Der Studienbeginn nach dem Abitur ist für viele Neu-Studierenden ein entscheidender Schritt. Schließlich wartet nach zwölf (oder dreizehn) langen Jahren Schule und dem Leben im Elternhaus ein völlig neuer Alltag auf die Uni-Neulinge. Um gut vorbereitet in das erste Semester zu starten, müssen Erstis deshalb einige To-Dos abhaken. Zum Beispiel eine studentische WG finden, die neue Heimat erkunden und sich mit dem Lernstoff bekannt machen.

Der eigene Versicherungsschutz fällt für die Nachwuchs-Studierenden neben all den neuen Eindrücken dann gerne mal hinten runter. Doch eines vorweg: Das kann schnell schief gehen. Der Auszug aus dem Elternhaus oder die Immatrikulation an der Universität führen nämlich oft zu Veränderungen bei so einigen Versicherungsfragen. Deshalb sollte jeder Ersti schon vor Semesterbeginn auch den Versicherungsschutz gründlich abchecken.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Studenten und Studentinnen. 

Wie läuft das mit der studentischen Krankenversicherung?

Die Absicherung im Krankheitsfall ist für alle Studierenden unter 30 Jahren die einzige gesetzliche Pflichtversicherung. Und diese Versicherungspflicht nehmen Universitäten und Hochschulen sehr ernst. Schließlich wird bei der Immatrikulation stets eine Versicherungsbestätigung der (gesetzlichen) Krankenkasse fällig.

Einmalig zu Beginn des Studiums gibt es jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Ob sich dieser Schritt lohnt oder doch eine gesetzliche Absicherung die richtige Wahl ist, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation ab. Hierbei können wir vier verschiedene Fälle unterscheiden:

Fall #1: Reicht als Student die Krankenversicherung meiner Eltern?

Die meisten Uni-Neulinge beginnen mit dem Studium die erste Ausbildung nach dem Abitur. Dementsprechend sind sie in der Regel noch mit der Familienversicherung der Eltern abgesichert. Dort können – und sollten – sie auch während des Studiums versichert bleiben.

Ab dem 25. Lebensjahr müssen sich Studierende jedoch selbst versichern und damit auch monatliche Versicherungsbeiträge zahlen. Die einzige Ausnahme: Wer den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat, kann bis zu einem Jahr länger in der elterlichen Versicherung bleiben.

Immerhin: Bis zum 30. Lebensjahr zahlen Studis mit der studentischen Krankenversicherung zumindest vergünstigte Beiträge. Die sind an den jeweils geltenden BAföG-Satz gekoppelt und erhöhen sich damit Schritt für Schritt. Mit Stand des Wintersemesters 2024/2025 fallen hier für Krankenversicherung, Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse sowie Pflegeversicherung durchschnittlich zwischen 120 und 130 Euro monatlich an. Wird man übrigens während eines laufenden Semesters 30 Jahre alt, verlängert sich die Versicherung bis zum offiziellen Semesterende.

Doch Vorsicht: Starten Erstis mit einem Werkstudenten- oder Minijob in das Unileben, können sie nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in der Familienversicherung bleiben. So dürfen bei Werkstudenten-Tätigkeiten monatlich höchstens 553,33 Euro (im Minijob maximal 505 Euro) verdient werden.

Fall #2: Ich bin selbst gesetzlich versichert

Studierende, die zu Beginn ihres Studiums bereits 25 Jahre oder älter sind, müssen weiterhin ihre eigene gesetzliche Krankenversicherung behalten und monatliche Beiträge zahlen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist zwar möglich, jedoch aufgrund der oft höheren Kosten in der Regel nicht empfehlenswert.

Fall #3: Ich bin im Studium über meine Eltern privat versichert

Wer schon vor dem Studium über die Eltern privat krankenversichert war, kann das – zumindest bis zum 25. Lebensjahr – auch während des Studiums bleiben. Allerdings können hierbei Nachteile entstehen, die einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu Beginn des Studiums sinnvoll erscheinen lassen.

Das gilt vor allem, wenn man noch während des Studiums 25 Jahre alt wird. Dann fällt die Möglichkeit der Absicherung in der Familienversicherung weg und Studierende müssen sich verpflichtend selbst privat versichern. Denn entscheidet man sich als Erstsemester für eine der zwei Versicherungsformen, muss man diese auch über das gesamte Studium hinweg beibehalten.

Ob sich das Verbleiben in der privaten Familienversicherung der Eltern lohnt, muss deshalb im Einzelfall entschieden werden.

Wichtig zu wissen:

Auch bei Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit nach dem Studium müssen privatversicherte Studierende in der privaten Krankenversicherung bleiben und dementsprechend hohe Beiträge zahlen. Denn nach der Zeit im Studium von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist lediglich in einem Angestelltenverhältnis möglich.

Fall #4: Ich bin im Studium selbst privat versichert

Im seltenen Fall, dass Erstis schon selbstständig privat versichert waren, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung zu Studienbeginn nur bis zum 30. Lebensjahr möglich.

Ältere Studierende müssen in der Regel auch weiterhin in der privaten Krankenkasse abgesichert bleiben.

Ist eine eigene Haftpflichtversicherung als Student wichtig?

Die Haftpflichtversicherung ist für Studierende zwar keine Pflicht, sollte jedoch trotzdem bei jedem von Beginn an vorhanden sein. Denn schon kurze unaufmerksame Momente, ein versehentlich beschädigter fremder Gegenstand oder eine verletzte Person können zu großem finanziellem Schaden führen:

Den Laptop des Sitznachbarn mit Wasser überschüttet oder ein Bibliotheksbuch durch Essensflecken unbrauchbar gemacht?

Ein solcher Schaden kann teuer werden und muss ohne Private Haftpflichtversicherung vom Verursacher oder der Verursacherin selbst bezahlt werden. In vielen Fällen müssen Erstis die Haftpflicht zudem nicht einmal selbst bezahlen, sondern können in dem Familienhaftpflicht-Vertrag der Eltern mitversichert bleiben. Hier lohnt sich vorsichtshalber ein Blick in die Versicherungsunterlagen der Eltern.

Das ist allerdings nur in der Erstausbildung und in einem an ein Bachelorstudium anschließendem Master möglich. Wurde zuvor bereits eine Ausbildung oder ein Studium in einem anderen Fach abgeschlossen, müssen sich Studierende selbst versichern.

Auf diese Kriterien sollten Studenten und Studentinnen bei der Privaten Haftpflichtversicherung achten:

  • Ist die Versicherungssumme hoch genug?
    Besonders bei Personenschäden können Kosten in Millionenhöhe entstehen – etwa, wenn die zu Schaden gekommene Person berufsunfähig wird, schwerwiegende Verletzungen davonträgt oder sogar stirbt. Deshalb will die Absicherung vor dem Abschluss gut überlegt sein: Wer bei der Deckungssumme der eigenen Haftpflichtversicherung spart, muss die Differenz zur Schadensumme aus eigener Tasche zahlen. Damit das nicht passiert, sollte diese deshalb bei mindestens zehn Millionen Euro liegen, besser noch höher.
     
  • Welche Schäden werden abgedeckt?
    Eine Haftpflichtversicherung – egal, ob für Studenten oder andere Personen – sollte optimalerweise sowohl Personen- als auch Sachschäden und so genannte Vermögensschäden abdecken.
     
  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung?
    Viele Studierende müssen aufs Geld achten. Der Versicherungsbeitrag für eine Private Haftpflichtversicherung ist geringer, je höher die Selbstbeteiligung im Schadenfall gewählt wurde. Sie sollte so gewählt sein, dass die Studierenden sie im Ernstfall ohne große Probleme aufbringen können. In unserem Rechner zur Privaten Haftpflichtversicherung können Sie verschiedene Selbstbeteiligungs-Höhen und die Auswirkung auf Ihren Beitrag vergleichen.

 

  • Ist eine Ausfalldeckung vorhanden?
    No risk, no fun? Besser nicht. Denn wird man selbst geschädigt – und ist der oder die Schuldige nicht mit einer Privaten Haftpflichtversicherung abgesichert – kann es wirklich bitter werden, vor allem im Studium. Wo kein Geld ist, kann man ja leider auch nichts eintreiben. Also lieber selbst versichern. Eine Ausfalldeckung in der eigenen Versicherung springt genau in diesem Fall ein. Ist zwar wieder mit ein wenig mehr Beitrag verbunden, kann im Fall eines unversicherten Haftpflichtfalls aber sehr nützlich sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Braucht doch kein Student – oder doch?

Klar, gerade am Anfang des Studiums scheint das Berufsleben noch in weiter Ferne zu liegen. Damit kann man sich doch beschäftigen, wenn es so weit ist, oder? Naja, nicht so ganz. Denn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt ganz besonders: Wer jung und gesund ist und nicht raucht, zahlt in der Regel einen geringeren Beitrag. Mit steigendem Alter nehmen nimmt die Liste der Vorerkrankungen häufig zu und damit erhöht sich auch der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das sollten Studierende wissen:

Die Bayerische bietet mit der BU PROTECT young eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigens für Schüler, Azubis und Studenten an.

Brauche ich als Student eine eigene Hausratversicherung?

Mit dem Beginn eines Studiums ziehen viele Erstis in eine andere Stadt und damit in die ersten eigenen vier Wände. Ob dann eine eigene Hausratversicherung nötig wird, hängt davon ab, ob man auch tatsächlich einen eigenen Hausstand gründet. Das ist nämlich nur der Fall, wenn zum Unistart auch eine eigene Wohnung bezogen wird.

In manchen Fällen gilt der Umzug in ein WG-Zimmer oder ein Studentenwohnheim nicht als Gründung eines eigenen Hausstands, sondern ist im Rahmen der Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung abgesichert. Das ist je nach Versicherer und Tarif jedoch sehr unterschiedlich.

Allerdings muss das Zimmer in Wohnheim oder Wohngemeinschaft umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Zudem ist das Studierendenzimmer in einigen Versicherungsverträgen nur während der Erstausbildung abgesichert. Für Details einfach einen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen werfen.

Sie wollen sich detaillierter darüber informieren? Dann lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema “Hausratversicherung sinnvoll”.

 

Kfz-Versicherung: Ein Muss für Studierende?

Ja, auch Studenten brauchen eine Kfz-Versicherung – vorausgesetzt sie besitzen ein eigenes Auto, das sie im Straßenverkehr nutzen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und schützt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Halter beziehungsweise die Halterin vor hohen Kosten bei Schäden. Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, dass alle Angaben zur Versicherung immer aktuell sind, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Beim Umzug in eine neue Stadt gehört die Ummeldung sicherlich zu den lästigsten To-Dos. Den Gang zum Einwohnermeldeamt muss dennoch jeder und jede Ersti zwischen Vorlesungsstress und Abgabeterminen einplanen. Denn wer sich nicht in den ersten zwei Wochen nach dem Umzug in der neuen Stadt meldet, muss mit Geldstrafen rechnen, die dem Studenten-Geldbeutel so gar nicht guttun.

Wer nicht nur seine sieben Sachen, sondern auch ein Auto mit in die neue Heimat nimmt, muss in der Regel auch das ummelden. Das ist zumindest immer dann der Fall, wenn man selbst als Halter oder Halterin eingetragen ist. Der Grund: Um den Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu gefährden, muss die Halteradresse immer mit der Meldeadresse des Pkw übereinstimmen.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das eigene Fahrzeug in der Kfz-Versicherung der Eltern abgesichert ist. Hierbei ist oft eine häusliche Gemeinschaft die Voraussetzung, sodass bei einem Umzug Zuschläge oder sogar eine eigene Versicherung fällig werden können. Das gilt im Regelfall jedoch nur, wenn die Studentenwohnung als Erstwohnsitz angemeldet wird.

Nichts zu befürchten haben dagegen alle Studienanfänger und -anfängerinnen, die lediglich im Fahrerkreis der elterlichen Kfz-Versicherung genannt, jedoch nicht selbst Halter sind. In diesem Fall kann das Auto auch ohne Ummeldung und Versicherungsänderungen in der neuen Uni-Stadt genutzt werden.

Dennoch bestätigt hier vor allem eine Ausnahme die Regel: Eine Erweiterung des Fahrerkreises auf alle Familienmitglieder, ohne diese explizit zu nennen, geht in vielen Fällen mit der Bedingung eines gemeinsamen Hausstandes einher. Haben Studierende ihren Erstwohnsitz durch den Umzug nicht mehr an der Familienadresse, gehören sie damit auch nicht mehr zum Fahrerkreis der Kfz-Versicherung.

Die vielfältigen Möglichkeiten der Kfz-Absicherung zeigen, dass die Unterschiede zwischen Versicherern sehr groß sein können. Deshalb gilt: Bevor es an die Universität geht, sollten Erstis die Bedingungen ihrer Autoversicherung gründlich studieren und sich im Fall des Falles mit einem eigenen Vertrag absichern.

Lohnt sich die Reisekrankenversicherung auch für Studierende?

Ein Auslandssemester macht sich nicht nur gut im Lebenslauf, es steckt auch voller Erfahrungen und neuer Freundschaften. Kein Wunder, dass sich viele Studierende für das Semester an einer ausländischen Uni entscheiden. Vor lauter Vorfreude und Fernweh sollte man jedoch nicht den passenden Versicherungsschutz vergessen.

Denn wenn es dann doch zu einem Unglücksfall kommt, kann das Abenteuer schnell zum Alptraum werden und ein großes Loch in das Studienbudget reißen. So benötigt man auch als Student oder Studentin auf jeden Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn einen die studentische Auslandserfahrung in ein Nicht-EU-Land führt. Denn wird man dort krank oder hat einen Unfall, schützt auch die (gesetzliche) Krankenkasse nicht vor den womöglich horrenden Behandlungskosten. Wichtig: Auch ein möglicher Krankenrücktransport sollte von der Versicherung gedeckt sein.