Alles Wissenswerte rund um das Thema Autounfall

Auf Deutschlands Straßen kracht es im Schnitt über 7.000 Mal täglich. Dass es dabei nicht nur unerfahrene Autofahrer trifft, ist selbstverständlich. Denn egal, ob Sie Fahranfänger oder schon ein alter Hase im Straßenverkehr sind – der kleinste unaufmerksame Moment kann schon zu einem großen Knall führen. Auf den ersten Schock folgt dann meist die Ratlosigkeit. Was sollten die ersten Schritte nach dem Unfall sein? Wie dokumentiere ich das Geschehen richtig? Und welche Ansprüche habe ich als Unfallgeschädigter? Die Antworten dazu haben wir!

Wie verhalte ich mich bei einem Autounfall richtig?

Ganz egal, wie erfahren Sie auf den Straßen sind – nach einem Unfall ist bei jedem Autofahrer der Schreck erst einmal groß. An einen kühlen Kopf ist in diesem Moment sicherlich nicht zu denken. Dennoch ist es nun besonders wichtig, alle wichtigen Schritte korrekt zu befolgen. Denn nur so kann die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer garantiert und der Unfall richtig dokumentiert werden. Wie Sie dabei im besten Fall vorgehen sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste.

Tipp: Bewahren Sie einen Ausdruck der Checkliste in Ihrem Handschuhfach auf. So sind Sie im Falle eines Unfalls bestens gewappnet. 

  1. Die ersten Schritte:
    Auch wenn es in einem solchen Moment schwierig ist: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Zudem sollten Sie Ihren eignen Gesundheitszustand überprüfen. Fühlen Sie sich im Stande aus dem Auto auszusteigen? Gut. Aber vergessen Sie bitte nicht, Ihre Warnweste anzuziehen.
     
  2. Verkehrsteilnehmer warnen:
    Als nächsten Schritt müssen Sie mit dem Warndreieck die Unfallstelle absichern. Dabei sollten Sie das Warndreieck in einem ausreichenden Abstand zum Unfallort platzieren. Denn nur so wird der nachfolgende Straßenverkehr früh genug gewarnt. Innerorts gilt hier ein Abstand von 50 Metern, auf der Landstraße ein Abstand von 100 Metern. Auf der Autobahn sollte das Warndreieck sogar 200 Meter vom Unfallort entfernt stehen.
     
  3. Erste Hilfe und Notruf:
    Nun müssen Sie den Gesundheitszustand anderer Unfallbeteiligter überprüfen und, wenn nötig, erste Hilfe leisten. Bei schweren Unfällen können die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Ersthelfer über Leben und Tod entscheiden. Frischen Sie also unbedingt regelmäßig Ihr Erste-Hilfe-Wissen auf. Sind andere Unfallbeteiligte schwer verletzt, müssen Sie zudem den Notruf alarmieren. Bei Unsicherheit über den Schweregrad der Verletzungen gilt: Die 112 lieber einmal zu viel als zu wenig wählen!
     
  4. Die Polizei verständigen:
    Ob bei einem Autounfall die Polizei eingeschaltet werden muss, ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten. Generell gilt aber: Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden sollten Sie immer die Polizei unter 110 alarmieren. Ebenso bei komplexen Unfallsituationen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht.
     
  5. Beweise sichern: Fotografieren Sie das Unfallgeschehen aus jeder Perspektive. Zudem sollten Sie auch Nahaufnahmen von am Fahrzeug entstandenen Schäden machen. Haben Personen den Unfallhergang beobachtet? Notieren Sie sich deren Kontaktdaten. So können diese die Situation im Zweifelsfall als unabhängige Zeugen schildern und die Schuldfrage so leichter klären.
     
  6. Einen Unfallbericht aufnehmen (lassen): 
    Der Unfallbericht sollte Personen- und Fahrzeugdaten, Informationen zu den entstandenen Schäden, sowie eine Unfallskizze beinhalten. Hierbei ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Gleichen Sie die Kontaktdaten des gegnerischen Fahrers unbedingt mit dessen Ausweis oder Führerschein ab. Zudem sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldbekenntnis abgeben. Die Schuldfrage wird im Nachhinein über Ihre Versicherung geklärt.
    Im Folgenden stellen wir Ihnen den Europäischen Unfallbericht in deutscher Sprache als Vorlage zum Download zur Verfügung. Wenn Sie ins Ausland fahren, sollten Sie zudem einen in der jeweiligen Landessprache mitführen.
     
  7. Die Unfallstelle räumen:
    Um den Straßenverkehr nicht weiter zu blockieren, müssen Sie nun die Unfallstelle räumen. Überprüfen Sie die Fahrtüchtigkeit Ihres Autos ausgiebig, bevor Sie weiterfahren. Bei einem Totalschaden kann hierbei nur noch der Abschleppdienst helfen. 

Europäischer Unfallbericht

Hier können Sie den Europäischen Unfallbericht herunterladen. Drucken Sie ihn am besten aus und legen ihn zusammen mit einem Stift ins Auto.

Die wichtigsten Maßnahmen nach einem Autounfall

Sind am Unfallort alle wichtigen Schritte erledigt, ist der Zusammenprall damit noch lange nicht vom Tisch. Denn nun müssen Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich über das Geschehen informieren. Das sollte binnen einer Woche, bei tödlichen Unfällen schon innerhalb der nächsten 48 Stunden geschehen. Ihre Versicherung leitet dann die Schadensregulierung ein. Welche Schäden dabei in welchem Umfang übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Autoversicherung ab. Grundsätzlich unterscheidet man dabei aber drei verschiedene Arten:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie mit Ihrem Auto Personen- oder Sachschäden verursachen, kommt diese für entstandene Schäden (bis zur vereinbarten Deckungssumme) auf.
  • Die Teilkaskoversicherung ist ein Zusatzschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese versichert zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbstverschuldet sind. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Diebstahl, Wildunfälle oder Hagel. Zudem sollte die Teilkaskoversicherung auch erweiterte Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdrutsche absichern.
  • Die Vollkaskoversicherung ist ein weiterer Zusatz. Neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung umfasst diese auch selbstverschuldete Unfallschäden. Zudem sind Autofahrer damit gegen andere Schäden durch Dritte, wie etwa Vandalismus, abgesichert. 

Ganz egal, für welche Versicherung Sie sich entschieden haben: Die Schadensabwicklung sollte so schnell wie möglich geschehen. Das ist jedoch nur machbar, wenn Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen bei der Versicherung einreichen. Dazu gehört vor allem der von den Beteiligten erstellte Unfallbericht, in dem alle wichtigen Kontaktdaten und Informationen zum Unfallhergang enthalten sein sollten. Zudem sollten Sie unbedingt Fotos vom Unfallort und den entstandenen Schäden an Ihre Versicherung weiterleiten. Mit diesen Informationen und Dokumenten kann diese nämlich die Schadensabwicklung so schnell wie möglich in die Wege leiten.

Gut zu wissen:

Sie haben ein parkendes Auto gestreift und möchten einen Zettel mit Ihren Daten hinterlassen? Vorsicht, denn das Verlassen des Unfallorts kann Ihnen als Fahrerflucht angekreidet werden!

So verhalten Sie sich richtig: Warten Sie mindestens 30 Minuten auf den Eigentümer und rufen Sie die Polizei.

Ist ein Kfz-Gutachter nach einem Autounfall nötig?

Ein besonders wichtiger Teil der Schadensregulierung ist die Einschätzung der entstandenen Scha-denshöhe. Hiervon hängt ab, welche Summe Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug erhalten. Die Bewertung hierfür sollte also möglichst fair und präzise ausfallen. Das erreichen Sie mit einem unabhängigem Kfz-Gutachter. Doch Vorsicht, denn für den Gutachter entstehen zusätzliche Kosten. Wer dafür aufkommen muss, entscheidet vor allem die Schuldfrage:

  • Wenn der Geschädigte keinerlei Schuld an dem Unfall hat, muss die Versicherung des Unfallverursachers für das unabhängige Gutachten des Geschädigten aufkommen.
  • Bei einer Teilschuld des Geschädigten muss dieser auch einen bestimmten Teil der Kosten des Gutachtens zahlen.
  • Schäden durch Eigenverschulden oder Naturgewalten müssen Sie Ihrer Kaskoversicherung melden. Diese prüft dann, ob ein Gutachten zur Schadensermittlung sinnvoll ist. Wenn das der Fall ist, übernimmt diese dann auch die anfallenden Kosten. Achtung: Das gilt jedoch nur, wenn die Versicherung den Sachverständigen beauftragt oder dessen Beauftragung zugestimmt hat.
  • Sie möchten die Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen in Anspruch nehmen, obwohl Ihre Versicherung diesen Schritt nicht für nötig hält? Dann müssen Sie die Kosten für diesen selbst tragen.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Ein Verkehrsunfall kann alle Beteiligten enorm belasten. Besonders ärgerlich ist er jedoch für die geschädigten Personen. Bei diesen nimmt der Unfall nämlich Einfluss auf den Alltag und die finanzielle Situation, obwohl die Schuld für die Misere beim Unfallverursacher liegt. Geschädigte haben besondere Rechte, die Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen sollten. Welche das sind? Lesen Sie einfach weiter!

  • Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen Anwalt. Die anfallenden Kosten muss der Unfallverursacher übernehmen.
  • Zudem können Sie sich die Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallgegners auszahlen lassen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen (es sei denn, Sie sind z.B. Leasingnehmer oder aufgrund anderer vertraglicher Vereinbarungen dazu verpflichtet). Dabei handelt es sich dann um eine fiktive Abrechnung. Die einzige Voraussetzung hierfür ist die Fahrtüchtigkeit Ihres Autos – auch ohne Reparatur des Schadens.
  • Bei der Auswahl der Werkstatt müssen Sie nicht auf die Vorschläge der gegnerischen Versi-cherung eingehen. Sie können Ihr Fahrzeug nach einem Autounfall in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
  • Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter muss die Versicherung des Unfallverursachers ebenfalls übernehmen, wenn Ihnen keinerlei Schuld am Unfall zugeschrieben werden kann.
  • Wenn Ihr Auto aufgrund von Reparaturen ausfällt, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten hierfür muss ebenfalls der Unfallgegner übernehmen. Achten Sie aber darauf, dass Sie ein Fahrzeug des gleichen Typs anmieten. Bei einem hochwertigeren Fahrzeug kann die gegnerische Versicherung eine Selbstbeteiligung Ihrerseits verlangen.
  • Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Nutzungsausfalls. Wie hoch diese letztendlich ausfällt, richtet sich nach dem Fahrzeugtyp Ihres Autos.
  • In Folge eines Totalschadens können Sie zudem die Kosten für die Abmeldung des alten Fahrzeugs und die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs geltend machen. Auch Kosten für das Kennzeichen sowie Entsorgungskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
  • Bei Schmerzen sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Dieser dokumentiert Ihre Verletzungen, für welche Sie dann Schmerzensgeld fordern können. Zudem müssen auch Heilbehandlungskosten und der entstehende Verdienstausfall von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, prüfen Sie, ob Ihnen Leistungen daraus zustehen.

Ist nach dem Unfall ein Anwalt nötig?

Nötig? Nein. Aber: Es ist fast immer sinnvoll, nach einem Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann über Rechte und Ansprüche informieren und diese dann durchzusetzen. Zudem steht Ihnen als Geschädigter die Versicherung des Verursachers gegenüber. Dass diese den zu bezahlenden Schaden möglichst klein halten will, ist selbstverständlich. Anwälte können dann auch dabei helfen, Ermittlungen der gegnerischen Versicherung zu prüfen.

Auch auf Seiten des Unfallverursachers kann ein Anwalt eine große Hilfe in der Schadensabwicklung sein. Dieser kann zum Beispiel prüfen, ob möglicherweise nur eine Teilschuld beim Verursacher besteht. Das schmälert die Ansprüche, welche der Geschädigte an Sie stellen kann. Zudem ist auch hier ein Anwalt in der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung erfahrener und damit eine echte Hilfe.

Doch aufgepasst: Mit der professionellen Unterstützung eines Anwalts kommen natürlich auch Kosten auf Sie zu. Deshalb sollten Sie vor allem in der Rolle des Verursachers die Anwaltskosten mit den durch den Unfall entstandenen Kosten abwägen. Auf Seiten des Geschädigten werden Anwaltskosten in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Hier lohnt sich die Unterstützung eines Anwalts also in jedem Fall.