Versicherungen für junge Handwerker

Installateure, Hausmeisterinnen, Schreiner – Handwerksberufe sind vielfältig und haben dennoch eine Gemeinsamkeit: In nahezu allen Tätigkeiten vereinen sich körperlich anstrengende und vielfältige Arbeiten zu einem Gefahrenpotenzial. Hinzu kommen Risiken, die sich besonders für junge oder selbstständige Handwerker und Handwerkerinnen ergeben. Deshalb ist eine gute Absicherung mit dem Beginn der Handwerkszeit das A und O. Schließlich können Versicherungslücken schnell viel kosten – und besonders junge Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen in den finanziellen Ruin treiben.

Damit das nicht passiert, haben wir alles Wissenswerte rund um die richtige Absicherung für junge Menschen in handwerklichen Berufen zusammengefasst.

Die richtige Krankenversicherung für Jung-Handwerker? Gar nicht so einfach!

Ob Berufseinstieg in den Einzelhandel, die Industrie oder das Handwerk – die richtige Absicherung im Krankheitsfall zu finden sollte stets ganz oben auf der To-Do-Liste stehen. Im Regelfall ergeben sich drei mögliche Szenarien: 

  • Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
    Viele Berufsneulinge wagen nicht sofort den Schritt in die Selbstständigkeit, sondern beginnen ihre Karriere als Angestellte in einem Handwerksbetrieb. Damit sind sie – sollte ihr Einkommen unter der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze liegen – in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag bemisst sich dabei nach der Höhe des Einkommens und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung verdient, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Wer sich in den ersten Berufsjahren selbstständig machen möchte, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung. Wer sich für den freiwilligen Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, muss den Beitrag jedoch selbst stemmen. Selbstständige haben alternativ die Möglichkeit, sich für einen reduzierten Beitragssatz von 14 Prozent des Einkommens zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags zu entscheiden. Diese Option hat jedoch einen Nachteil: Der Anspruch auf Krankengeld bei längerer Erkrankung entfällt in diesem Fall, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.
  • Versichert in der privaten Krankenversicherung (PKV)
    Entscheiden Sie sich für die private Krankenversicherung, orientiert sich der Versicherungsbeitrag nicht mehr am eigenen Einkommen. Wichtiger sind dann Faktoren wie Alter, Gesundheit und der gewählte Tarif.

Berufseinsteiger und -einsteigerinnen, die als Angestellte eines Betriebs in den Handwerksberuf starten, werden für gewöhnlich zunächst in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert. Wagt man jedoch in jungen Jahren den Schritt in die Selbstständigkeit, sollte die Entscheidung zwischen einem gesetzlichen oder privaten Schutz genau überlegt sein. Denn beide Versicherungskonzepte bergen Vor- und Nachteile. 

Für junge Handwerker und Handwerkerinnen erscheint der Übertritt in die private Krankenversicherung lohnend, da die Beitragssätze in jungen Jahren noch vergleichsweise niedrig sind.

Dennoch gilt es, einige Punkte zu beachten:

  • Der Beitrag zur PKV wird unter anderem am eigenen Gesundheitszustand bemessen. Im Normalfall ist dieser beim Berufseinstieg als junger Mensch gut. Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma kann ein Risikoaufschlag hinzukommen, was die Absicherung teurer macht.
  • Die Familienplanung sollte in der Entscheidung ebenfalls eine Rolle spielen. Denn sollten sich die Kinder in ein paar Jahren ankündigen, können diese in der Privaten nicht kostenlos mitversichert werden, sondern haben einen eigenen Beitrag.

Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann sich hingegen anbieten, wenn das Einkommen aus dem (eigenen) Handwerksbetrieb in den ersten Jahren der Selbstständigkeit noch relativ gering ist. Wohlgemerkt: Kann, muss es aber nicht. Denn wer schon in jungen Jahren gründet, kann sich in der Regel auch in der Privaten Krankenversicherung über günstigere Monatsbeiträge freuen.

Grundsätzlich passt sich der Beitrag zur freiwilligen GKV aber in gewissem Maße an die monatlichen finanziellen Mittel an – während die PKV diesen Aspekt unberücksichtigt lässt. Zudem besteht in der GKV die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung. So kommt es auch dann nicht zu unvorhergesehenen finanziellen Engpässen, wenn das Familienleben mit Ehepartner und womöglich gleich mehrfachem Nachwuchs vor der Tür steht. 

Unser Tipp: Nachdem es hier aber sehr auf die individuellen Umstände ankommt, sollten Sie sich unbedingt individuell von einem Experten oder einer Expertin beraten lassen.

Die Grundfähigkeitsversicherung: Das Plus an Absicherung, ohne zu teuer zu sein

Körperliche Arbeiten gehören zum Handwerksberuf. Aber was passiert, wenn man diese Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann und die Arbeitsunfähigkeit finanzielle Einschränkungen mit sich bringt? Diesem Risiko sind gerade Handwerker und Handwerkerinnen unabhängig von der Berufserfahrung täglich ausgesetzt. Grund genug, sich auch als junger Maurer, Schreinerin und Schlosser abzusichern.

Optimal schützt hier eine so genannte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Als junger Handwerker oder Handwerkerin kommt man damit jedoch selten günstig weg.

Der Grund: Bedingt durch ein statistisch höheres Risiko berufsunfähig zu werden, sind die Versicherungsbeiträge zum Teil deutlich höher als z.B. bei akademischen Berufen wie Anwalt oder Apothekerin.

Das sollte trotzdem kein Grund sein, den Traumberuf im Handwerk und die dazugehörige Berufsbildung aufzugeben. Schließlich haben wir eine mögliche Alternative für Berufseinsteiger parat: Die Grundfähigkeitsversicherung.

Wirklich gleichsetzen lässt sich die Grundfähigkeitsversicherung mit der BU-Versicherung allerdings nicht. Der Grund: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet hingegen, wenn eine oder mehrere versicherte Grundfähigkeiten dauerhaft verloren gehen. Gerade für körperlich Arbeitende und Künstler kann die Versicherung daher eine sinnvolle Form der Arbeitskraftsicherung sein.

Der Versicherungsschutz in der Grundfähigkeitsversicherung kann sich je nach Anbieter und Tarif stark unterscheiden. Daher sollten Sie sich die Versicherungsbedingungen genau durchlesen und verschiedene Anbieter vergleichen. Einige bestimmte Grundfähigkeiten sind jedoch meistens versichert:

  • Körperliche Fähigkeiten: z.B. der Gebrauch der Hände und der Arme, Heben, Tragen, Sitzen, Stehen, Gehen, Bücken, Knien und Treppensteigen
  • Mentale Fähigkeiten – Kopf und Kommunikation: Sehen, Hören, Sprechen und das Halten des Gleichgewichts
  • Eigenständiges Leben: Leistung z.B. bei Demenz und Pflegebedürftigkeit, eigenverantwortliches Handeln

Neben der Absicherung der wichtigsten Grundfähigkeiten sollte die Versicherung auch die folgenden Faktoren bieten: 

  • Kurzer Prognose-Zeitraum
    Ob und mit welchen Leistungen man beim Verlust einer Grundfähigkeit rechnen kann, hängt unter anderem vom Prognosezeitraum ab. Oder anders ausgedrückt: Je kürzer die im Vertrag festgelegte Zeit ist, die ein Schaden mindestens fortbestehen muss, desto besser. Ein Prognosezeitraum von sechs Monaten (bei Psyche zwölf Monate) ist bei der Anbieterwahl deshalb meist ein guter Orientierungspunkt. 
  • Flexible Anpassung
    Berufseinsteiger und -einsteigerinnen sind oft nur für sich selbst verantwortlich und können deshalb mit einer geringeren Versicherungshöhe in das Berufsleben starten. Das kann sich aber durch Heirat oder die Geburt eines Kindes ändern. Deshalb sollte es die Möglichkeit geben, die gewählte Leistungshöhe flexibel an die neuen Lebensumstände anzupassen.

Gut zu wissen: Die passende Versicherungssumme

Die optimale Höhe der Versicherungssumme hängt von vielen, meist individuellen Faktoren ab. Was aber für alle Versicherten gleichermaßen gilt: Die im Schadensfall ausgezahlte Rente sollte nicht nur dauerhaft den Lebensunterhalt sicherstellen, sondern auch die eigene (private) Altersvorsorge abdecken. Als Faustregel gilt: Die Rentenhöhe sollte mindestens drei Viertel des letzten Nettoeinkommens betragen – und müsste dann mit steigenden Einkommen regelmäßig angeglichen werden. 

Ein selbstständiger Betrieb? Aber bitte mit der richtigen Absicherung!

Ist die passende persönliche Absicherung gefunden, ist das eine gute Grundlage. Doch wählt man direkt den Einstieg in die Selbstständigkeit oder ist bereits selbstständig, sind in der Regel noch weitere Versicherungen empfehlenswert bis notwendig. Schließlich liegt der Fokus hier nicht mehr nur auf persönlichen, sondern auch auf betrieblichen Risiken und Gefahren. Folgende Versicherungen können für Selbstständige sinnvoll sein: 

#1 Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Personen- oder Sachschäden ab, die ein Betrieb gegenüber Dritten verursacht. Hierbei werden auch die von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verursachten Schäden übernommen. Damit stellt die Betriebshaftpflichtversicherung die wohl wichtigste Absicherung jedes Handwerksbetriebs dar. Denn ein Unfall geschieht schnell:

  • Ein versehentlich fallengelassener Werkzeugkoffer fällt auf das teure Parkett eines Kunden und beschädigt es.
  • Die Werkzeugzange rutscht von einem Rohr ab und schlägt dabei ein Stück Fliese aus der Wand.
  • Eine Wasserleitung wird unbeabsichtigt angebohrt und sorgt für eine Überschwemmung im Haus des Kunden. 

Treten derartige Fälle ein und es kommt zu Schäden, greift die Betriebshaftpflicht und wehrt zudem unberechtigte Schadensansprüche ab.

#2 Betriebsunterbrechungsversicherung

Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl – aber auch Sturm und Hagel – können dafür sorgen, dass der Betrieb für einige Zeit stillsteht. Laufende Kosten, Löhne, Gehälter müssen trotz Ertragsausfall weitergezahlt werden. Solch ein Fall kann bereits in den ersten Jahren eines Betriebs zum Ruin. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie sich dagegen absichern.

#3 Geschäftsinhaltsversicherung

Ein Handwerksbetrieb kommt in den seltensten Fällen ohne Maschinen und Werkzeuge aus. Kommen diese (z.B. bei einem Brand) zu Schaden oder werden gestohlen, können enorme Kosten auf Sie als Selbstständiger oder Selbstständige zukommen. Damit der Betrieb durch diese finanzielle Last nicht beeinträchtigt wird, sollten Sie eine Geschäftsinhaltsversicherung in Betracht ziehen.

#4 Gebäudeversicherung

Kommt der Handwerksbetrieb im eigenen Gebäude unter, dann muss dieses auch gegen Risiken wie Feuer, Einbruch oder Sturm abgesichert sein. Auch Nebengebäude oder Garagen können bei Bedarf in die Gewerbliche Gebäudeversicherungspolice aufgenommen werden.

Ist das Gebäude aber nur gemietet, so ist diese Versicherung nicht notwendig. In diesem Fall kommt der Vermieter für entstandene Schäden auf. Ob eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, können Sie in der Regel der Nebenkostenabrechnung entnehmen.

#5 Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten können jeden Handwerksbetrieb treffen und erhebliche Kosten verursachen. Ob eine entlassene Mitarbeiterin vor das Arbeitsgericht zieht oder ein Kunde die Bezahlung aufgrund vermeintlicher Mängel verweigert – schnell befinden Sie sich in einem kostspieligen Konflikt. Handwerker und Handwerkerinnen sollten daher über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Sie deckt nicht nur Anwaltskosten ab, sondern übernimmt meist auch die Kosten für Gutachterin und Gerichtsverfahren.

#6 Cyber-Versicherung

Selbst in handwerklichen Betrieben, die primär offline arbeiten, werden zunehmend digitale Systeme zur Auftragsabwicklung, Kundenverwaltung und Lagerhaltung genutzt. Ein Cyberangriff kann diese Systeme lahmlegen, sensible Kundendaten stehlen oder wichtige Betriebsinformationen beschädigen. Eine Cyber-Versicherung kann helfen, die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Reparatur von IT-Systemen und mögliche Schadenersatzforderungen von Kunden abzudecken.