Ratgeber
Versicherungen kündigen: Das gibt es zu beachten
Wir verraten Ihnen alles rund um das Thema Versicherungskündigung – und auch, wann es sich lohnt, noch einmal darüber nachzudenken.
Versicherungen kündigen? Was Sie dazu wissen sollten
Ein versichertes Risiko fällt plötzlich weg, Ihre Versicherungen doppeln sich nach dem Bezug der neuen, gemeinsamen Wohnung oder ein besseres Angebot lässt Sie an Ihrer jetzigen Absicherung zweifeln? Was das nun heißt, ist klar: Es wird Zeit, über eine Kündigung der ein oder anderen Versicherung nachzudenken! Oder lieber doch nicht? Denn ganz so einfach ist diese Entscheidung meistens nicht.
Ob Sie es nun glauben – oder nicht: In diesem Beitrag verraten wir Ihnen alles, was Sie (grundsätzlich) rund um die Kündigungen von Versicherungsverträgen wissen sollten, wie sie dabei vorgehen müssen und in welchen Fällen eine „echte“ Kündigung gar nicht nötig ist.
Eine Versicherung kündigen: Nicht immer die beste Entscheidung!
Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist notwendig. Dennoch lassen Gründe, wie veränderte Lebensverhältnisse oder ein nicht mehr gegebenes Schadensrisiko eine Kündigung logisch erscheinen. In manchen Fällen trügt der Schein jedoch. Warum Sie vielleicht lieber zweimal über eine Kündigung nachdenken sollten, zeigen folgende Gründe:
- Bei einigen Versicherungsarten, meist Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Kranken(zusatz)versicherungen, steigen die Beiträge mit dem Alter bei Versicherungsabschluss erheblich an, was am individuellen Gesundheitszustand liegt. Je mehr Krankheiten und gesundheitliche Probleme bei Ihnen vorhanden sind, desto höher werden selbstverständlich auch die Beitragskosten. Da viele Menschen mit steigendem Alter gesundheitlich etwas „gebrechlicher“ werden, müssen höhere Beiträge gezahlt werden. Wenn Sie also überlegen eine derartige, zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossene Versicherung zu kündigen und sich auf die Suche nach einer Neuen zu begeben, kann diese bei Neuabschluss teurer werden.
- Auch die Kündigung einer Lebensversicherung sollte gut überlegt sein – vor allem wenn der Abschluss erst einige Jahre her ist. Dann ist nämlich zu erwarten, dass Sie – wenn überhaupt – nur einen sehr kleinen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurückbekommen. Das liegt daran, dass Sie mit den Beiträgen der ersten Jahre Ihrer Lebensversicherung auch Verwaltungs- und Maklerkosten bezahlen. Bei Kündigung bekommen Sie diese leider nicht zurück.
Manchmal ist eine Kündigung gar nicht nötig
Sie sind sich sicher, dass die eine oder andere Versicherung für Sie keinen Sinn (mehr) hat? Zu voreilig handeln sollten Sie jedoch nicht. Denn in einzelnen Fällen ist eine Kündigung gar nicht nötig. Die Stichwörter sind hierbei der Widerruf und die Anfechtung des Vertrages.
- Einen Versicherungsvertrag widerrufen:
Wenn Sie kurz nach dem Abschluss der Versicherung ein besseres Angebot finden oder Ihnen die Versicherungskonditionen nach Erhalt der Unterlagen nicht mehr attraktiv vorkommen, ist Ihr Widerrufsrecht besonders interessant. Dieses ist gesetzlich festgelegt auf 14 Tage nach Erhalt der Versicherungsunterlagen. Bei einer abgeschlossenen Lebensversicherung sind es meistens sogar 30 Tage, in denen Sie sich ganz ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückziehen können. In einem solchen Fall müssen Sie also nicht bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit warten. Glück gehabt!
- Einen Versicherungsvertrag anfechten:
Schwarze Schafe lassen sich auch in der Versicherungsbranche leider nie ganz ausschließen. Deshalb gilt: Wenn Sie einmal das Gefühl haben, dass Sie ein Versicherungsmakler beim Abschluss des Versicherungsvertrages falsch über Ihre Konditionen informiert hat, können Sie in vielen Fällen die Gültigkeit des Vertrages anfechten. Wenn der Versicherungsvertreter tatsächlich Angaben gemacht hat, die nicht der Wahrheit entsprechen, müssen Sie auch hier nicht auf den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt warten.
Fall #1: Die ordentliche Kündigung
Wenn der Widerruf oder die Anfechtung eines Vertrages nicht in Frage kommen, müssen Sie in den meisten Fällen auf den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt warten. Die meisten Versicherungen legen diesen auf das Ende des laufenden Versicherungsjahres fest. Über die genauen Bedingungen erfahren Sie bei Ihrem eigenen Anbieter mehr.
Genauso relevant wie der Kündigungszeitpunkt, ist die Kündigungsfrist. Denn bevor diese abläuft, müssen Sie das Kündigungsschreiben bei der entsprechenden Versicherung einreichen. Sonst wird Ihr Versicherungsvertrag nicht bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt aufgelöst.
Die meisten Versicherungen gleichen sich bei den Kündigungsfristen. Welche hierbei die typischsten sind, haben wir für sie zusammengefasst:
- Kündigungsfrist von einem Monat: Berufsunfähigkeitsversicherungen, KFZ-Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherung
- Kündigungsfrist von drei Monaten:
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung
- Sonderfall Krankenversicherung:
Ein Wechsel von einem Anbieter einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem anderen, gesetzlichen Anbieter ist nach zwei vollen Monaten ab der eingegangenen Kündigung möglich. Der Wechsel von einem gesetzlichen zu einem privaten Anbieter gestaltet sich ebenso.
Gut zu wissen:
Ein Kündigungsschreiben muss bei vielen Versicherungen in postalischer Form vorliegen. Kündigungen per E-Mail akzeptieren die meisten Anbieter nicht. Zudem sollten Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Ihre Kündigung fristgerecht war.
Fall #2: Die außerordentliche Kündigung
Im Normalfall ist also eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nötig, um Ihr Versicherungsverhältnis zu beenden – es sei denn, ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor. In einem solchen Fall können Sie das Versicherungsverhältnis meist sofort beenden. Welche Gründe das sein können, zeigen wir:
- Eintreten eines Schadensfalls:
Tritt ein Schaden ein, reguliert der Versicherer diesen. Falls das nicht zu Ihrer Zufriedenheit geschehen sollte, können Sie ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung fristlos kündigen. Ausnahmen sind hierbei die Rechtsschutz-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Bei der Rechtsschutzversicherung können Sie nach zwei regulierten Schäden eine fristlose Kündigung einreichen. Bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen können Sie hingegen schon nach der Meldung des Schadens fristlos kündigen. Hierbei müssen sie also nicht die Schadensregulierung durch die Versicherung abwarten.
- Erhöhung der Beiträge oder Senkung des Versicherungsumfangs:
Es kann ebenfalls vorkommen, dass eine Versicherung Ihre Beiträge erhöht, ohne jedoch den Leistungsumfang zu erweitern. Ist das der Fall, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen. Dasselbe gilt, wenn sich Ihr Versicherungsumfang verkleinert, die Beiträge aber nicht angepasst werden.
- Wegfall des Risikos:
Wenn Sie belegen können, dass ein versichertes Risiko wegfällt, ist auch das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung dieser Versicherung. Das ist beispielsweise bei Tierversicherungen der Fall, wenn das versicherte Tier verstirbt. Hierbei erlischt mit dem Tod des Tieres auch die entsprechende Versicherung.
In jedem Fall sollten Sie die Kündigung einer Versicherung besonders gründlich abwägen. Schließlich geht es im Schadensfall um hohe Geldsummen, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz existenzbedrohend sein können.