Ratgeber
Ist die Dienstunfähigkeits-versicherung für Beamte sinnvoll?
Warum sich eine Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamte und Beamtinnen lohnt.
Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung Sinn ergibt
Eine Dienstunfähigkeit kann von einem auf den anderen Tag das Leben von Beamten auf den Kopf stellen. Eben noch waren Sie engagiert im öffentlichen Dienst tätig, haben sich eine sichere berufliche Existenz für sich und die Familie aufgebaut. Doch eine unerwartete Krankheit oder ein Unfall ändert alles. Denn die folgende Dienstunfähigkeit führt dazu, dass Sie Ihren dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommen können.
Trotz der Einkommenseinbußen müssen laufende Rechnung weiterhin gezahlt werden. Genau hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Sie bietet finanzielle Absicherung für den Fall, dass Sie dienstunfähig werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist, warum sie für Beamte so wichtig ist und welche Leistungen sie im Falle einer Dienstunfähigkeit bietet. Wir erklären außerdem, was der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist. Abschließend geben wir Tipps, worauf Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten sollten.
Was ist Dienstunfähigkeit?
Als dauerhaft dienstunfähig gelten Beamte und Beamtinnen im Sinne des Bundesbeamtengesetzes, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst zu auszuüben (sog. echte Dienstunfähigkeit). Eine Dienstunfähigkeit liegt in der Regel auch dann vor, wenn verbeamtete Personen krankheitsbedingt innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnten und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate vollständig wiederhergestellt wird.
Die Entscheidung darüber, ob eine echte Dienstunfähigkeit vorliegt, trifft der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit bei Beamten und Beamtinnen erfolgt ausschließlich durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin. Ein Gutachten eines Facharztes oder einer Fachärztin genügt hierfür nicht.
Die Besonderheit: Nur Beamte können dienstunfähig werden, also z.B. Lehrer, Polizistinnen, Mitarbeiter bei Behörden. Sind Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, spricht man hingegen von Berufsunfähigkeit, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Davon betroffen sein könnten beispielsweise Angestellte eines Unternehmens, aber auch z.B. Selbstständige, Studierende und Schüler bzw. Schülerinnen.
Wichtig: Hat ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin entschieden, dass Sie dienstunfähig sind, führt das nicht zwingend dazu, dass Sie in den Ruhestand versetzt werden. Der Arbeitgeber bestimmt, ob nicht auch eine andere Tätigkeit mit dem gesundheitlichen Zustand ausübbar ist.
Welche Absicherung haben Beamte bei Dienstunfähigkeit?
Gründe für Dienstunfähigkeit sind laut Statistik häufig psychische und psychosomatische Krankheiten wie Depressionen oder Burnout. Aber auch körperliche Probleme wie Erkrankungen des Nervensystems, Herz- und Kreislauferkrankungen oder des Bewegungs- und Stützapparates sind in vielen Fällen für Dienstunfähigkeit verantwortlich.
Tritt der Fall der Dienstunfähigkeit ein, bekommen Sie in der Regel finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn. Gerade bei Beamten und Beamtinnen, die noch nicht lange im Dienst sind, reicht dies aber nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Zudem hängt es von dem Beamtenstatus ab, ob Sie überhaupt ein Ruhegehalt erhalten:
- Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit: Als Beamter auf Lebenszeit bekommen Sie das Ruhegehalt erst nach Ableisten von fünf Jahren Dienstzeit (Wartezeit). Wer davor dienstunfähig wird, hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
- Beamter oder Beamtin auf Probe: Werden Beamte auf Probe aufgrund eines Unfalls in der Freizeit oder einer Krankheit dienstunfähig, werden sie entlassen und haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Anders sieht es aus, wenn der Grund für die Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall war. Dann werden sie in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf Ruhegehalt.
- Beamter oder Beamtin auf Widerruf: Beamte auf Widerruf werden – wenn sie dienstunfähig werden – entlassen und haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Da sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, kann ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente entstehen.
Vor allem für dienstjunge Beamte und Beamtinnen sowie für Beamte auf Widerruf und auf Probe kann eine private Dienstunfähigkeitsversicherung daher sinnvoll sein. Denn im Falle einer Dienstunfähigkeit sind sie noch nicht umfassend durch ihren Dienstherrn abgesichert. Eine private Vorsorge bietet Ihnen finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Im Leistungsfall erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rente. Damit können Sie laufende Ausgaben bezahlen und – bei passend gewählter Dienstunfähigkeitsrente – Ihren Lebensstandard halten.
Gut zu wissen:
Die Definition der Dienstunfähigkeit kann sich zwischen Bundesbeamten und Landesbeamten unterscheiden. Bundesbeamte, die im Dienst einer Bundesbehörde stehen, unterliegen den Regelungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Für Beamte der Bundesländer und Kommunen (Landesbeamte) gilt hingegen das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Dabei können in den einzelnen Bundesländern zusätzlich spezifische, abweichende Regelungen gelten.
So berechnet sich das Ruhegehalt bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
Das Ruhegehalt von Beamten und Beamtinnen kann sich an drei Größen orientieren:
- Das verdiente Ruhegehalt (also die Pension, die man durch seine Dienstzeit und sein Gehalt „verdient“ hat),
- die amtsabhängige Mindestversorgung (die von der Position abhängt, die man zuletzt bekleidet hat),
- und die amtsunabhängige Mindestversorgung (die unabhängig von der Position gilt).
Der höchste dieser drei Beträge wird dann als Ruhegehalt ausgezahlt. Dieses wird basierend auf den Gehältern, die während der Dienstzeit bezogen wurden, sowie der Dauer der Dienstzeit berechnet. Wenn man das Ruhegehalt vor dem regulären Ruhestand in Anspruch nimmt, kann es durch einen sogenannten Versorgungsabschlag reduziert werden. Dieser Abschlag mindert die Höhe des Ruhegehalts.
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit
Die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit ist eine besondere Regelung, die sicherstellen soll, dass Beamte und Beamtinnen, die vorzeitig dienstunfähig werden, eine ausreichende finanzielle Absicherung erhalten, selbst wenn sie nur eine kurze Dienstzeit absolviert haben.
Normalerweise basiert das Ruhegehalt von Beamten auf ihrer geleisteten Dienstzeit und den während dieser Zeit erzielten Bezügen. Wenn ein Beamter jedoch aufgrund von Dienstunfähigkeit frühzeitig in den Ruhestand versetzt wird, könnte das reguläre Ruhegehalt sehr niedrig ausfallen, insbesondere wenn die Dienstzeit nur wenige Jahre betrug. Um das zu verhindern, greift die Mindestversorgung.
Es gibt zwei Formen der Mindestversorgung:
- Amtsabhängige Mindestversorgung: Sie richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Beamten, also dem Amt, das er zuletzt ausgeübt hat.
- Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese Variante gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe und ist ein festgelegter Grundbetrag, der sicherstellen soll, dass das Ruhegehalt nicht unter ein bestimmtes Niveau fällt.
Grundsätzlich erhalten Beamte die für sie günstigere der beiden Versorgungsarten.
Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Was sind die Unterschiede?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) bieten beide finanziellen Schutz, wenn man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf oder Dienst nicht mehr ausüben kann. Trotzdem unterscheiden sich die beiden Versicherungen in wesentlichen Punkten.
- Zielgruppe: Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Selbstständige in der freien Wirtschaft. Sie greift, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Die Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen ist speziell auf Beamte und Beamtinnen zugeschnitten. Sie schützt sie, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuführen.
- Leistungsauslöser: In der Berufsunfähigkeitsversicherung prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben kann. Grundlage dafür sind medizinische Nachweise. Häufig leistet die Versicherung ab 50% Berufsunfähigkeit. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung wird hingegen festgestellt, ob der Beamte seine dienstlichen Pflichten erfüllen kann. Wenn der Versicherungsvertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, richtet sich der Versicherer an der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit an.
Was ist also die bessere Variante?
Für Beamte und Beamtinnen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel in der Regel die passende Wahl. Besonders für Beamte und Beamtinnen auf Probe oder auf Widerruf, die bei Dienstunfähigkeit oft keinen Anspruch auf staatliche Versorgung haben, ist die Dienstunfähigkeitsabsicherung in den meisten Fällen sinnvoll.
Für Angestellte und Selbstständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die richtige Wahl, da sie eine breite Absicherung bietet, wenn man den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie bietet Schutz unabhängig von der genauen Ursache der Berufsunfähigkeit und dem spezifischen Beruf.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel sind Sie auf der sicheren Seite – egal, ob Sie verbeamtet werden oder sich für ein Angestelltenverhältnis entscheiden.
Das ist beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu beachten
Wollen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie vor Vertragsabschluss einige Punkte beachten:
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Die Klausel sorgt dafür, der Versicherer keine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit anstößt, sondern sich an der Entscheidung des Dienstherrn orientiert. Ohne diese Klausel kann es passieren, dass der Versicherer eine eigene Prüfung vornimmt und möglicherweise nicht leistet, obwohl der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat.
- Nachversicherungsgarantie: Sie ermöglicht es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen, z.B. Heirat, ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen.
- Beitragsdynamik: Sie sorgt dafür, dass die Versicherungsbeiträge und damit auch die Rentenleistung im Laufe der Jahre automatisch ansteigen, um die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten abzumildern.
- Ausreichend lange Vertragslaufzeit: Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Schutz bis zum regulären Ruhestand besteht. Eine zu kurze Laufzeit kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz endet, bevor Sie den Ruhestand erreichen.
- Individuelle Zahlpausen: Diese bieten Ihnen Flexibilität in finanziell schwierigen Zeiten. Einige Versicherer ermöglichen es, die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und später nachzuholen, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.
- Zahlung bei Teildienstunfähigkeit: Manche Versicherer bieten (optional) eine Absicherung bei Teildienstunfähigkeit. Beamte gelten als teildienstfähig oder begrenzt dienstfähig, wenn sie noch mindestens 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit absolvieren können. In diesem Fall können Sie eine anteilige Dienstunfähigkeitsrente erhalten.
- Höhe der Rente: Um im Fall der Dienstunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können ist die Höhe der Rente wichtig. Sie sollte so bemessen sein, dass sie die Einkommenseinbußen vollständig oder weitgehend ausgleicht.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Ein unverzichtbarer Schutz für Beamte?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte und Beamtenanwärterinnen ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung. Sie bietet finanzielle Sicherheit in einer Phase, in der das Leben unerwartet aus der Bahn geraten kann. Sie ist daher eine Investition in die eigene finanzielle Sicherheit.
Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls die Beratung durch Experten und Expertinnen sind ratsam, um sicherzustellen, dass man im Ernstfall optimal abgesichert ist.