Ratgeber
Krankenversicherung oder mehr: Muss ich mein Baby extra versichern?
Brauchen Babys und Kleinkinder einen bestimmten Versicherungsschutz? Wir sind der Frage nachgegangen und haben die Antworten rund um die richtige Absicherung.
Welche Versicherungen sind wirklich wichtig für Babys und Kleinkinder?
Wenn Ultraschall-Bilder zur größten Attraktion in Ihrem Leben geworden sind, können wir Ihnen nur zum kommenden Familienglück gratulieren. Bei vielen Bald-Eltern folgen jedoch auf die anfängliche Euphorie oft Unsicherheit über die richtige Absicherung und (finanzielle) Sorgen. Sind wir ausreichend vorbereitet auf das neue Familienmitglied? Was, wenn wir irgendetwas nicht bedacht haben? Gedanken wie diese häufen sich, je näher der Geburtstermin rückt.
Doch während Sie vielleicht schon scharfe Kanten polstern und Putzmittel in die höheren Regalfächer räumen, geraten womöglich einige wichtige Vorbereitungsschritte in den Hintergrund. Bestes Beispiel: Der Versicherungsschutz des Babys.
Gerade wenn Sie sich im Dschungel der Versicherungen schon verlaufen, sobald es um Ihre eigenen Tarife oder Policen geht, ist es kein Wunder, dass Sie sich noch verlorener fühlen, wenn Sie über die Ihres ungeborenen Kindes nachdenken. Doch keine Sorge, wir geben Ihnen eine Karte an die Hand. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen wirklich unerlässlich für Ihr zukünftiges Familienmitglied sind.
Wichtige Versicherungen fürs Baby und Kleinkind
Im Versicherungsmekka Deutschland könnten Sie Ihre Berghütte gegen Hochwasserschäden versichern. Sinnvoll wäre das natürlich nicht. So gilt es wie bei der Auswahl Ihrer eigenen Versicherungen zwischen Notwendigem, Nützlichem und Unsinnigem abzuwägen. Wichtig: Schieben Sie diese Analyse nicht zu lange vor sich her. Wollen Sie den besten Versicherungsschutz zu guten Preisen, macht es Sinn, sich bereits vor dem Geburtstermin eine Taktik bereitzulegen.
Kranken- und Pflegeversicherung bei Babys und Kleinkindern?
Zwar haben Sie nach der Geburt drei Monate Zeit, um für Ihr Baby eine Krankenversicherung zu wählen (der Schutz gilt dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt). Wer aber in dieser Hinsicht gute finanzielle Konditionen bekommen möchte, sollte sich schon früher um einen Vertragsabschluss kümmern und verschiedene Möglichkeiten vergleichen.
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
Besonders hier macht es Sinn, sich vor der Geburt genau zu informieren. Denn: Unter Umständen können Sie Ihr Kind kostenfrei in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern (Familienversicherung) – und ordentlich Beiträge sparen. Diese Möglichkeit haben Sie, wenn Sie als Mutter alleinstehend sind oder beide Elternteile gesetzlich versichert sind. In letzterem Fall können Sie sogar wählen, bei welcher der beiden Krankenkassen Sie Ihr Neugeborenes familienversichern möchten.
Vergleichen Sie einfach die Leistungen und entscheiden Sie sich für die bessere Variante. Oder wechseln Sie spätestens kurz nach Geburtstermin zu einer Krankenkasse, die Vergünstigungen für eine Familienversicherung anbietet. Sie müssen Ihr Baby lediglich bei der Krankenkasse anmelden und schon ist der Schutz aktiv.
Möchten Sie für Ihr Kind auch Leistungen abdecken lassen, die nicht in Ihrer gesetzlichen Versicherung inkludiert sind, bietet sich eine private Zusatzversicherung an. Wichtig hierbei: Die müssen Sie unbedingt vor der Geburt abschließen, da sie nicht rückwirkend gilt.
- Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Eine Familienversicherung ist dann nicht möglich, wenn beide Elternteile privat versichert sind oder nur der hauptverdienende Teil privat versichert ist und dessen monatliches Einkommen regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (Stand 2021 monatlich 5.362 Euro).
In diesem Fall bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten. Sie können Ihr Neugeborenes trotzdem freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Jedoch ist in diesem Fall keine beitragsfreie Familienversicherung möglich.
Alternativ kann Ihr Kind bei der privaten Krankenversicherung des jeweiligen Elternteils angemeldet werden und hat Anspruch auf den gleichen Leistungsumfang. In diesem Fall gibt es bei Ihrer aber auch bei vielen anderen privaten Versicherungen günstige Kindertarife. Sollten Sie diese in Anspruch nehmen, müssen Sie sich jedoch auf eine Wartezeit einstellen und darauf, dass die Versicherung eine Gesundheitsprüfung des Babys fordern kann.
Die Beiträge unterscheiden sich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung dabei nur wenig. In beiden Fällen lohnt es sich jedoch, sich frühzeitig zu informieren und zu entscheiden. Egal ob Sie Ihr Kind gesetzlich oder privat versichern, tun Sie es bis spätestens zwei Monate nach der Geburt. Denn: Bei einer Entscheidung in diesem Zeitraum kommen Sie an einer Wartezeit sowie einer Gesundheitsprüfung für Ihr Kind vorbei.
Sie möchten Ihre Kinder umfassend absichern?
Kein Problem! Mit unseren Bausteinen zum Schutz Ihres Kindes ist das machbar: Egal ob Ausbildungsvorsorge, Unfallschutz, Absicherung bei schwerer Krankheit oder einem Aufenthalt im Krankenhaus. Schauen Sie ganz einfach bei unserem Kinderschutz vorbei!
Auslandskrankenversicherung (optional)
Sie möchten nach der Geburt nicht ewig zuhause sitzen, sondern Ihrem neuen Familienmitglied gleich mal die Welt zeigen? Dann lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung für das Kleine. Denn die übernimmt etwaige Behandlungs- und Rücktransportkosten in und aus anderen Ländern – wobei besonders Letztere es in sich haben können. Ist Ihr Junior jedoch privat krankenversichert und genießt dabei auch Schutz im Ausland, ist die zusätzliche Auslandskrankenversicherung natürlich überflüssig.
Haftpflichtversicherung bei kleinen Kindern
Sie haben Laptop und Tablet schon ins Regal geräumt, um Ihrem Baby gar nicht erst die Chance zu geben, großen Schaden anzurichten? Ihre Freunde und Verwandten tun das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Kaum ist man dann zu Besuch und schaut kurz nicht hin, geht das neue iPad durch einen beherzten Hieb des Juniors zu Boden. Der einzige Schutz vor hohen Kosten in solchen Fällen: Eine Privathaftpflicht, die den oder die Kleine miteinschließt.
Grundsätzlich gelten Kinder bis zum Alter von sieben Jahren als deliktunfähig. Für Schäden im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Heißt: Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die in diesem Zeitraum von ihnen verursacht werden. Einzige Ausnahme: Sie als Eltern haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. In diesem Fall kommt die Versicherung für den vom Baby verursachten Schaden auf. Was genau „die Aufsichtspflicht verletzen“ heißt, kann nicht pauschal, sondern muss für jeden Einzelfall geklärt werden.
Bald-Familien können für den Haftpflichtschutz ihres Kindes einfach ihre eigene Haftpflichtversicherung auf einen Familientarif umstellen und den alten Vertrag fristlos kündigen. Da Eltern jedoch besonders im Freundes- und Verwandtenkreis für Schäden, die ihr Kind verursacht hat, aufkommen wollen, gibt es bei vielen Haftpflichtversicherungen gegen einen kleinen Zusatzbeitrag die Möglichkeit einer Erweiterung. Dann zahlt die Versicherung auch die Kosten, für die der eigentlich deliktunfähige Nachwuchs verantwortlich ist – und das, ohne darüber zu diskutieren, ob und ab wann denn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese Erweiterung ist übrigens bei einigen Privathaftpflichtversicherungen bereits kostenfrei miteingeschlossen.
Kinder-Invaliditätsversicherung
Auch wenn Sie sich eigentlich nicht mit Gedanken über etwaige dauerhafte Beeinträchtigungen Ihres Kindes beschäftigen wollen – Sie sollten es trotzdem tun. Denn wenn der Junior langfristige Schäden, etwas bei einem Unfall, davonträgt, sind Hilfsmittel aller Art zur Erleichterung des Alltags unerlässlich – aber leider auch oft teuer bis unbezahlbar.
Da im frühen Kindheitsalter dieser Fall deutlich öfter durch eine Krankheit als durch einen Unfall eintritt, ist eine Invaliditätsversicherung für den Nachwuchs der Unfallversicherung vorzuziehen. Die Versicherung zahlt dabei im Unglücksfall wahlweise eine lebenslange monatliche Rente oder einen einmaligen Betrag. Nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, auch Schäden an der geistigen Leistungsfähigkeit oder der seelischen Gesundheit des Kindes sind bei der Invaliditätsversicherung eingeschlossen.
Um Leistungen der Versicherung im Falle einer krankheitsbedingten Invalidität des Kindes in Anspruch nehmen zu können, müssen meist zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine so starke Beeinträchtigung vorliegen, dass der Zustand des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate untypisch für das jeweilige Lebensalter ist. Zusätzlich dazu muss der Grad der vorliegenden Behinderung bei mindestens 50 Prozent gemäß Sozialgesetzbuch IX liegen.
Um Kinder-Invaliditätsversicherungen müssen Sie sich nicht zwingend vor der Geburt kümmern. Auch wenn einige Verträge bereits ab sechs Wochen nach Geburtstermin möglich sind, liegt der Starttermin in der Regel auf dem ersten Geburtstag des Nachwuchses. Wie lange Sie die Police abschließen möchten, ist aber höchst individuell. Ob der Schutz bis zum 14., 16., 18. oder 21. Lebensjahr Ihres Bald-Familienmitglieds gelten soll, liegt ganz in Ihrem Ermessen.
Sie wollen den kompletten Schutz für Ihr Kind? Dann schließen Sie die Kinder-Invaliditätsversicherung doch als Zusatzmodul zu einer Kinder-Unfallversicherung ab. Mit dieser Kombination sind Sie rundum abgesichert, sollten Ihrem Junior im Unglücksfall langfristige Beeinträchtigungen drohen.
Planung ist bei Versicherungen für Kleinkinder und Babys alles
Ob Versicherungen oder andere Familienangelegenheiten – sowohl vor als auch nach der Geburt geht es nur mit Teamwork am besten. Besonders wenn es um gemeinsame Kinder, Finanzen und die Zukunft geht, sind klare Kommunikation und Transparenz der Schlüssel zum Erfolg.
Sie sehen aber: Wenn man sich früh genug informiert und das Störrauschen der unnötigen Versicherungen ausblendet, ist ein ausreichender Schutz für das neue Familienmitglied einfach zu erreichen. Dank unseres Beitrags haben Sie nun einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Ihren Nachwuchs. Jetzt heißt es nur noch: Informieren, vergleichen und rechtzeitig den besten Plan für den oder die Kleine ausarbeiten.
Denn wenn eins plus eins bald drei ergibt, sollten nicht Versicherungssorgen die Vorfreude trüben. Wir sagen jedenfalls: Herzlichen Glückwunsch zum baldigen Familienglück und alles Gute für die Zukunft!