
Haftpflichtschaden melden
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular, um einen Haftpflicht-Schaden zu melden. Wir kümmern uns!
- Alle Angaben digital hinterlegen
- Zusammenfassung per E-Mail
- Sichere SSL-verschlüsselte Datenübertragung
Neuen Haftpflicht-Schaden melden
Melden Sie hier einen Schaden, den Sie einem Anderen zugefügt haben oder bei welchem Sie geschädigt wurden. Bitte legen Sie sich am Besten schon vor dem Ausfüllen Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Melden Sie hier einen Schaden, den Sie einem Anderen zugefügt haben oder bei welchem Sie geschädigt wurden. Bitte legen Sie sich am Besten schon vor dem Ausfüllen Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Sie haben Fragen?
Sie fragen, wir antworten. Damit Sie immer bestens informiert sind.
Es ist zum Schaden gekommen. Was muss ich jetzt tun?
Melden Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich. Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung – ganz unabhängig davon, ob Sie den Schaden tatsächlich verursacht haben oder nicht. „Umgehend“ heißt, dass Sie bis zu einer Woche Zeit haben. Bei größeren Sachschäden und insbesondere bei Personenschäden sollten Sie sich aber sofort, spätestens am nächsten Tag an uns wenden. Um Kontakt aufzunehmen, bieten wir mehrere Optionen an:
- per Online-Schadenmeldung
- per Telefon unter der Rufnummer 089 / 67 87 77 77
- per Brief an die Bayerische, Abt. 611, 81732 München
- per E-Mail an sach.hu.schaden@diebayerische.de
Zunächst ist es vor allem wichtig, mitzuteilen, dass überhaupt ein Schadenfall eingetreten ist. So wissen wir frühzeitig, dass möglicherweise Schadenersatzforderungen auf Sie zu kommen – auch wenn bislang noch keine gestellt wurden.
Muss ich einen von mir verursachten Schaden erst einmal selbst bezahlen?
Nein. Einen Schaden, den Sie einer anderen Person oder deren Eigentum versehentlich zufügen, müssen Sie nicht selbst bezahlen. Auch ein Schuldeingeständnis sollten Sie auf keinen Fall machen. Es zählt zu den Leistungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, die Angelegenheit für Sie zu prüfen und zu regeln.
Bei berechtigten Schadensersatzforderungen übernimmt die Versicherung die Kosten. Unbegründete Ansprüche wehrt sie für Sie ab – bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei trägt die Versicherung sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise unberechtigt sein, wenn Sie den Schaden überhaupt nicht verursacht haben. In diesem Fall besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.
Sind auch Schäden an meinen eigenen Sachen versichert?
Nein, Schäden an eigenen Sachen sind nie Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Ihre Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben. Versichert sind die Schadensersatzansprüche, die gegen Sie gerichtet werden.