
Meldung Leistungsfall zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Zur Meldung benötigen wir
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Ihre Versicherungsscheinnummer
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Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit
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Ihren Berufsstatus (z.B. angestellt, selbständig, etc.)
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Informationen zu Ihrem Erkrankungsbild
In nur wenigen Schritten Ihren Leistungsfall melden
Fairer Hinweis
Bitte füllen Sie die Daten zur Leistungsfallmeldung möglichst vollständig aus.
Auf diese Weise lässt sich Ihr Leistungsfall besser einordnen und die erforderlichen, zusätzlichen Formulare können gezielter auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Unsere Verträge enthalten in der Regel* keine Meldefrist. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich die Beurteilung der Frage der Berufsunfähigkeit für uns schwieriger gestaltet, je länger der Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückliegt.
* bei älteren Tarifgenerationen oder SMART-Tarifen gilt Folgendes: Die Berufsunfähigkeit sollten Sie uns spätestens nach drei Monaten nach ihrem Eintritt anzeigen. Andernfalls entsteht (bei verspäteter Anzeige) der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erst mit Beginn des Monats der Mitteilung.
Wie können die (weiteren) Unterlagen zur Leistungsprüfung eingereicht werden?
Sie haben folgende Möglichkeiten:
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per Post an die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München
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per E-Mail-Anhang (Format .pdf oder .jpg) an leistungspruefung@diebayerische.de
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per Fax an 089/6787-4567
Aus Sicherheitsgründen können wir keine Daten aus “Clouds” o.ä. abrufen.
Wie geht es nach der Meldung weiter?
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Ihre ersten Informationen werden von unseren Expertinnen und Experten geprüft.
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Sie erhalten im Anschluss ein entsprechendes Formular für weitere Auskünfte.
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Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, erfolgt die individuelle Prüfung Ihres Leistungsantrages.
Fragen und Antworten zur Leistungsfallmeldung
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor und wann nicht?
Gemäß unserer (aktuellen) Bedingungen* gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie:
- aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall berufsunfähig werden (ärztlich nachzuweisen),
- voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuführen,
- und keine andere Tätigkeit konkret ausüben, die der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor bei:
- kurzfristigen Erkrankungen oder Verletzungen
- wenn durch die Erkrankung keine oder nur eine geringe Einschränkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit entsteht.
* Bei älteren Tarifgenerationen oder SMART-Tarifen gilt folgendes:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn:
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Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall,
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die ärztlich nachzuweisen sind,
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voraussichtlich auf Dauer außerstande sind, Ihren zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche
Beeinträchtigung ausgestaltet war - oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Leistungen werden erbracht, wenn Sie in diesem Sinne dauernd (d.h. für voraussichtlich drei Jahre) zu mindestens 50 % berufsunfähig sein werden oder wenn Sie bereits länger als sechs Monate ununterbrochen mindestens 50 % berufsunfähig gewesen sind und dieser Zustand weiterhin andauert.
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Als Beamter oder Beamte im öffentlichen Dienst gelten Sie auch dann als berufsunfähig, wenn
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Sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
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aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses
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wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.*
*Hinweis: In den Bedingungen muss die Beamtenklausel enthalten sein.
Welche Unterlagen benötigen wir für den Nachweis einer Dienstunfähigkeit?
Für den Nachweis der Dienstunfähigkeit benötigen wir Kopien der
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Verfügungen (Ankündigung und Vollzug der Ruhestandsversetzung oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit)
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Urkunde über die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand
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ärztlichen Gutachten bzw. der Gesundheitszeugnisse, auf dessen Feststellungen die vorzeitige Entlassung oder Zurruhesetzung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit beruht.
Darüber hinaus benötigen wir allgemeine Informationen zu Ihrem Leistungsfall. Hierfür erhalten Sie ein entsprechendes Formular (Auskunft und Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit) von uns.*
*Hinweis: Bei erst kurzen Vertragslaufzeiten sind wir berechtigt, die vorvertragliche Krankengeschichte zu klären. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich Auskünfte von Ihren Hausärzten sowie Krankenkassen/Krankenversicherungen.
Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie
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für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
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aufgrund von Krankheit oder Körperverletzung Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
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Dies muss durch (fach-)ärztliche Bescheinigungen belegt werden.*
Alternativ können Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen, weil die bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit nur begrenzt Leistungen vorsieht.
*Hinweis: Leistungen aus der Option Arbeitsunfähigkeit können Sie nur erhalten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart haben. Die Vereinbarung dieses Schutzes ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert.
Ist eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen?
Mit einer festgestellten Arbeitsunfähigkeit kann das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nicht automatisch nachgewiesen werden. Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind unterschiedliche Arten einer gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung.
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitsrecht entnommen und dient der Sicherstellung der Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Sicherung des Anspruchs auf Krankengeld gegenüber dem Sozialversicherungsträger. Er ist nicht dem privatversicherungsrechtlichen Begriff der Berufsunfähigkeit gleichzustellen.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn ich länger, aber nicht dauerhaft erkrankt bin?
Es muss sich nicht immer gleich um einen Dauerleistungsfall handeln. Bei einer voraussichtlich sechs Monate andauernden, mindestens 50 %igen Berufsunfähigkeit erbringen wir die vereinbarten Leistungen. Bei älteren Tarifgenerationen oder SMART-Tarifen muss die Berufsunfähigkeit bereits länger als sechs Monate vorgelegen haben und darüber hinaus noch weiter andauern. Wir sind jedoch berechtigt, bei Absinken des Grades der Berufsunfähigkeit (unter 50 %) oder Aufnahme einer (konkreten) Verweisungstätigkeit die Leistungen wieder einzustellen.
Alternativ können Sie Leistungen aus der Option Arbeitsunfähigkeit beantragen, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart haben.