Schaden melden in der Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und gewerblichen Gebäudeversicherung
So können Sie als Firmenkunde einen Schaden melden
Wenn sich in Ihrem Betrieb ein Schaden ereignet, sind wir persönlich für Sie da: Melden Sie Ihren Schaden bitte per E-Mail an gewerbeschaden@diebayerische.de
Bitte geben Sie dafür folgende Informationen bei der Schadenmeldung an:
- Versicherungsscheinnummer
- Datum, an dem sich der Schaden ereignet hat
Die Versicherungsscheinnummer (Format: BA-...-...) können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an uns oder an Ihren Berater bzw. Ihre Beraterin.
Betriebshaftpflicht-Schaden
Wenn Sie oder Mitversicherte Sach- oder Personenschäden bei Dritten verursachen.
Inhalts-Schaden
Melden Sie einen Verlust oder erlittene Schäden an Einrichtung, Produkten und Waren in Ihrem Unternehmen am besten online, wir kümmern uns schnellstmöglich.
Sie fragen, wir antworten
Wie verhalte ich mich nach einem Wasserschaden?
- Stoppen Sie die Wasserzufuhr unmittelbar zum Beispiel über Absperr- oder Hauptwasserhähne.
- Informieren Sie uns schnellstmöglich über den eingetretenen Schaden.
- Leiten Sie Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten.
- Bringen Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr unbeschädigtes Inventar in Sicherheit.
- Lassen Sie beschädigte technische Geräte vor weiterer Nutzung von einem Fachhändler prüfen.
- Für eine schnellere Schadenregulierung helfen uns aussagekräftige Schadenfotos.
- Bewahren Sie zunächst noch die beschädigten Sachen auf.
Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch?
- Informieren Sie uns schnellstmöglich über den eingetretenen Schaden.
- Zeigen Sie einen Einbruchdiebstahl schnellstmöglich bei der zuständigen Polizeidienststelle an. Vermerken Sie sich das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle.
- Sie können eine provisorische Sicherung des versicherten Ortes vornehmen, sofern dies notwendig ist. Bevor Sie die endgültige Reparatur beauftragen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und informieren Sie uns über die voraussichtlichen Kosten.
- Übergeben Sie eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände an die Polizei und uns.
- Für eine schnellere Schadenregulierung helfen uns aussagekräftige Schadenfotos.
Wie verhalte ich mich nach einem Brand?
- Bringen Sie sich oder andere Personen nicht in Gefahr.
- Informieren Sie uns schnellstmöglich über den eingetretenen Schaden.
- Lassen Sie beschädigte technische Geräte vor Nutzung von einen Fachhändler prüfen.
- Lassen Sie das Schadenbild, sofern möglich, unverändert. Wir geben die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen schnellstmöglich frei.
- Sind Veränderungen nötig, dokumentieren Sie dies, damit wir die Änderungen nachvollziehen können - z.B. mit Fotos und bewahren Sie zunächst noch die beschädigten Sachen auf.
- Informieren Sie die Polizei bei vermuteter Brandstiftung.
Wie verhalte ich mich nach einem Sturm- oder Hagelschaden?
- Informieren Sie uns schnellstmöglich über den eingetretenen Schaden.
- Sie können provisorische Sicherung des versicherten Ortes mit Hilfe der Feuerwehr bzw. Fachfirmen vornehmen, sofern dies notwendig ist.
- Bringen Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr unbeschädigtes Inventar vor eindringenden Niederschlägen in Sicherheit, z. B. mit geeigneter Abdeckung oder durch Auslagerung in sichere Bereiche.
- Für eine schnellere Schadenregulierung helfen uns aussagekräftige Schadenfotos.
- Bewahren Sie zunächst noch die beschädigten Sachen auf.