Allgemeine Fragen zur Schadenmeldung

Wie kann ich den Schaden melden?

Je nach Versicherung haben Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten, um Ihren Unwetterschaden zu melden: 


Wohngebäude- und Hausratschäden: 


Kfz-Schäden: 


Bitte im Mail-Betreff Versicherungsscheinnummer und Stichwort "Überschwemmungsschaden" angeben bzw. Versicherungsscheinnummer für Ihren Anruf bereithalten.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung aktuell?

Unser Schadenteam ist mit maximalem Einsatz dabei, alle Schäden schnellstmöglich zu bearbeiten.

Aufgrund der zahlreichen Unwetterschäden bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis, sollte es in der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen.

Spezielle Fragen zu Wohngebäudeschäden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Aussagekräftige Fotos des Schadens. 
  2. Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturarbeiten.
  3. Rechnungen oder Kostenaufstellungen über Sofortmaßnahmen bis 5.000 EUR werden sofort freigegeben. 

Kann ich Sofortmaßnahmen veranlassen?

Ja, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten dürfen ausdrücklich ohne unsere Zustimmung begonnen werden. Sie brauchen nicht auf eine Besichtigung zu warten.
Wichtig: Bitte erstellen Sie unbedingt eine Fotodokumentation.

Für eine erforderliche Trocknung empfehlen wir Ihnen die bundesweit tätige Wasserschadensanierungsfirma MBS. Wenden Sie sich in diesem Fall ggf. gerne direkt an die Firma 
MBS
Telefon 0800 55 44 55 44 
www.mbs-service.de 

 

Fairer Hinweis:
Aufgrund der außergewöhnlichen Starkregenereignisse stehen wir als Versicherer ebenso wie unsere Partnerunternehmen vor großen Herausforderungen. Dennoch versuchen wir alle, Ihnen so schnell wie möglich Unterstützung und Hilfe zu bieten.

Die Firma MBS hat daher ihre gesamten Kapazitäten in die Überschwemmungsgebiete gebracht, damit schnellstmöglich mit den Trocknungen begonnen werden kann. Dennoch müssen wir Sie in der jetzigen Ausnahmesituation um Geduld bitten. Der Vorlauf für Kontaktaufnahme und Schadenbesichtigung beträgt im Moment mehrere Tage.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen allen Geschädigten und den Helfern viel Kraft bei der gemeinsamen Bewältigung dieser Naturkatastrophe.

 

Kann ich beschädigte Gegenstände oder Gebäudeteile entsorgen?

Die zerstörten Sachen können entsorgt werden, sofern aussagekräftige Bilder der Schäden gemacht wurden.

 

Kommt ein Sachverständiger vorbei?

Es kann passieren, dass ein Sachverständiger oder eine Sachverständige von der Bayerischen beauftragt wird, um den Schaden vor Ort zu begutachten. Diese Entscheidung wird individuell gefällt und ist abhängig vom Ausmaß und der voraussichtlichen Höhe des Schadens.

Ist eine Vorschusszahlung möglich?

Ja, wenn uns aussagekräftige Fotos vorliegen und eine ungefähre Schadenhöhe genannt wird, können wir Sie sofort mit einer angemessenen Vorschusszahlung unterstützen.

Wenn Sie einen Vorschuss benötigen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an abrechnung@diebayerische.de

Bitte im Mail-Betreff Versicherungsscheinnummer/Schadennummer und Stichwort "Überschwemmungsschaden" angeben.

Spezielle Fragen zu Hausratschäden

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Aussagekräftige Fotos des Schadens.

2. Aufstellung über die vom Schaden betroffenen Gegenstände mit Angaben zur geschätzten Schadenhöhe.
Wichtiger Hinweis: Eine grobe Aufstellung genügt uns vorläufig, es muss nicht jedes Kleinteil aufgeführt werden. Positionen können zusammengefasst werden - z.B.  Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Sonstiges. Im Bedarfsfall wird eine detaillierte Aufstellung nachträglich erstellt bzw. angefordert.

3. Ursprüngliche Anschaffungsrechnungen / Kaufbelege  von den beschädigten bzw. zerstörten Sachen, sofern noch vorhanden oder verfügbar.

Kann ich Sofortmaßnahmen veranlassen?

Ja, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten dürfen ausdrücklich ohne unsere Zustimmung begonnen werden. Sie brauchen nicht auf eine Besichtigung zu warten.
Wichtig: Bitte erstellen Sie unbedingt eine Fotodokumentation.

 

Kann ich die beschädigten Gegenstände entsorgen?

Die zerstörten Sachen können entsorgt werden, sofern aussagekräftige Bilder der Schäden gemacht wurden.

 

Kommt ein Sachverständiger vorbei?

Es kann passieren, dass ein Sachverständiger oder eine Sachverständige von der Bayerischen beauftragt wird, um den Schaden vor Ort zu begutachten. Diese Entscheidung wird individuell gefällt und ist abhängig vom Ausmaß und der voraussichtlichen Höhe des Schadens.

Ist eine Vorschusszahlung möglich?

Ja, wenn uns aussagekräftige Fotos vorliegen und eine ungefähre Schadenhöhe genannt wird, können wir Sie sofort mit einer angemessenen Vorschusszahlung unterstützen.

Wenn Sie einen Vorschuss benötigen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an abrechnung@diebayerische.de

Bitte im Mail-Betreff Versicherungsscheinnummer/Schadennummer und Stichwort "Überschwemmungsschaden" angeben.

Spezielle Fragen zu Kfz-Schäden

Wie kann ich meinen Kfz-Schaden melden?

Für die Meldung Ihres Kfz-Schadens stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- direkt online über das Schadenformular
- telefonisch unter 089 6787-5050
- mit ausgefülltem PDF-Formular per E-Mail an schaden@diebayerische.de

Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.

Mein Kfz ist stark beschädigt (Totalschaden), was soll ich tun?

Ist Ihr Kfz so stark beschädigt, dass man offensichtlich von einem Totalschaden ausgehen muss, schalten wir einen Gutachter ein. Bitte melden Sie uns hierfür den Kfz-Schaden. Bitte veranlassen Sie in diesen Fällen Vorab-Glasreparaturen nur nach Rücksprache mit uns.

Mein Kfz ist nicht mehr fahrbereit. Was soll ich tun?

Ist Ihr Kfz nicht mehr fahrbereit, schalten wir einen Gutachter ein. Bitte melden Sie uns hierfür den Kfz-Schaden. Bitte veranlassen Sie in diesen Fällen Vorab-Glasreparaturen nur nach Rücksprache mit uns.

Sie haben Ihren Kfz-Schaden bereits gemeldet?
Dann versuchen wir gemeinsam eine Lösung zu finden. Bitte schicken Sie uns

  • detaillierte Fotos zu Ihrem Kfz-Schaden

  • eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und

  • den aktuellen Kilometerstand

an schaden@diebayerische.de unter Angabe Ihrer Schaden/-oder Versicherungsnummer. Wir prüfen dann für Sie, ob eine Notreparatur möglich ist.

Was bedeutet die Schadenminderungspflicht für mich?

Sie sind verpflichtet, den entstandenen Schaden und weitere Folgen daraus so gering wie möglich zu halten. Beispiel: Ist eine Glasscheibe defekt, müssen Sie Ihr Kfz enstprechend sichern bzw. sicher abstellen, damit kein weiterer Schaden (z.B. an der Elektronik) eintritt.

Fairer Hinweis: Vorab- und Notfallreparaturen rechnen wir Ihnen im Falle eines Totalschadens auf die Entschädigungsleistung an.

Ich habe einen Tarif mit Werkstattservice - was bedeutet das?

Mit nur einem Anruf bei der Bayerischen übernehmen wir die komplette Schadenaufnahme und Organisation der Reparatur für Sie:

  •  Kostenloser Kfz Hol- und Bring-Service

  •  Kostenfreies Ersatzfahrzeug

  •  Reparatur-Garantie

  •  Schnelle kompetente Reparatur von Profis

  •  Kostenlose Fahrzeugreinigung

 

Bei Glasschäden (Kasko)

  • Kostenlose Steinschlagreparatur

  • Professioneller Scheibenaustausch mit Mobilitätsgarantie

Bitte melden Sie Ihren Kfz-Schaden über unsere Hotline 089 6787-5050. Wir sind 24h am Tag für Sie erreichbar.

Hier können Sie nach einer Werkstatt suchen: die Bayerische Werkstattsuche . Bitte wählen Sie in der Suche "Freie Werkstätten" aus.

 

 

Woher weiß ich, ob ich einen Tarif mit Werkstattservice habe?

Diese Information finden Sie sowohl in Ihrem Versicherungsschein als auch in Ihrer Beitragsrechnung.

Was passiert nach der Schadenmeldung? Kommt ein Gutachter?

Wenn Sie den Schaden bei uns gemeldet haben, wird im Regelfall ein Gutachter oder eine Gutachterin Ihr Kfz begutachten. Hierfür nimmt diese Person direkt mit Ihnen Kontakt auf.

Der Gutachter meldet sich nicht bei mir, um einen Termin zu vereinbaren. Was kann ich tun?

Bitte melden Sie sich bei unserer Hotline unter 089 6787-5050.

Ich habe einen Tarif MIT Werkstattservice vereinbart. Der Termin, den die Werkstatt mir anbietet, ist für mich zu spät. Was soll ich tun?

Aufgrund der vielen Unwetterschäden kann es passieren, dass die Werkstätten überlastet sind. Sobald vor dem mit Ihnen vereinbarten Reparaturtermin ein früherer Termin frei wird, kontaktiert Sie die Werkstatt umgehend.

Ich habe einen Tarif OHNE Werkstattservice vereinbart. Der Termin, den meine Werkstatt mir anbietet, ist für mich zu spät. Was soll ich tun?

Nutzen Sie unseren Werkstattservice mit vielen Vorteilen. Hierüber haben Sie Zugriff auf ein großes Netzwerk an Partner-Werkstätten. Aufgrund dieses großen Netzwerks finden sich häufig noch freie Termine. Bitte melden Sie sich bei unserer Hotline unter 089 6787-5050.