Hundehaftpflicht als sinnvolle Versicherung

Jede Hundebesitzerin und jeder Hundebesitzer hat sich bestimmt schon einmal gefragt, ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist oder sie freiwillig abgeschlossen werden kann. Die Antwort: In Deutschland ist die Hundehalterhaftpflicht Ländersache. Einige Bundesländer haben die Hundehaftpflicht zur Pflicht gemacht, während andere sie lediglich dringend empfehlen. Unabhängig davon kann es je nach Wohnort lokale Regelungen für bestimmte Hunderassen geben. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist daher in der Regel für jeden Hundebesitzer und jede Hundebesitzerin sinnvoll. Denn auch, wenn das Tier wohlerzogen ist, kann es Schäden verursachen.

In welchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht?

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Da jedes Bundesland eigenständig darüber entscheidet, welche Regelungen für Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen gelten, hängt die gesetzliche Pflicht von Ihrem Wohnort ab. In einigen Fällen kann auch entscheidend sein, welcher Rasse Ihr Hund angehört. Zu den Bundesländern mit einer allgemeinen Versicherungspflicht gehören folgende sechs Bundesländer: 

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
     

In welchen Bundesländern gibt es eine eingeschränkte Pflicht für die Hundehaftplicht?

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In neun Bundesländern gilt zudem eine einschränkte Versicherungspflicht. Das heißt: Eine Haftpflichtversicherung ist nur dann Pflicht, wenn Sie eine Hunderasse halten, die das jeweilige Bundesland als gefährlich einstuft. Oder wenn Ihr Hund ein aggressives Verhalten zeigt.
 
Zu den Bundesländern mit teilweise vorgeschriebener Haftpflicht für bestimmte Rassen gehören:
 

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Allerdings müssen Besitzerinnen und Besitzer von solchen Hunden mit höheren Beiträgen für ihre Hundehaftpflichtversicherung rechnen. Manche Versicherer schließen Listenhunde gar komplett vom Versicherungsschutz aus. Auch bei der Bayerischen ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für solche Hunderassen nicht möglich.

Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Die Einstufung eines Hundes als gefährlich variiert je nach Bundesland und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oft basiert die Einstufung für sogenannte Listenhunde, umgangssprachlich auch als Kampfhunde bekannt, auf einer Kombination aus Rasselisten und bestimmten Verhaltensweisen.

Typischerweise gelten Hunde als gefährlich, wenn sie aufgrund ihrer Rasse, Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit zeigen. Dies betrifft oft Kampfhunde und deren Kreuzungen sowie Hunde, die durch falsche Haltung oder Ausbildung aggressiv geworden sind. Eine besondere Erlaubnis für deren Haltung ist häufig erforderlich und kann vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung abhängig sein.
 
Unter anderem gelten folgende Hunderassen landesweit als Listenhunde:
 

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

 
Zusätzlich können weitere Rassen je nach Bundesland aufgeführt sein. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die genauen Vorschriften zu informieren, welche Hunde eine Haftpflichtversicherung benötigen. Nur so können Sie sich angemessen absichern für den Fall, dass Ihr Hund einen Haftpflichtschaden verursacht.

Was deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundehalterin oder Hundehalter vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dazu gehören sowohl Sachschäden an Eigentum von Dritten als auch Personenschäden. Die Deckung kann auch für Listenhunde gelten – je nach den spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland.

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Die Hundehalterhaftpflicht der Bayerischen deckt folgende Schäden ab:
 

  • Personen- Sach- oder daraus folgende Vermögensschäden
  • Mietsachschäden, die von Ihrem Hund an Wohnräumen verursacht werden
  • Verursachte Schäden während des Besuchs von Hundeschulen
  • Verursachte Schäden, wenn Bekannte, Nachbarn oder Nachbarinnen auf Ihren Hund aufpassen

Was passiert, wenn der Hund nicht versichert ist?

Haben Sie keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, obwohl sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist, können Sie im Falle eines Schadens persönlich haftbar gemacht werden. Gleiches gilt, wenn Ihr Hund als gefährlich und damit als versicherungspflichtig eingestuft wird. Bußgelder in empfindlicher Höhe können die Folge sein.

Um potenzielle finanzielle Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung daher dringend zu empfehlen.

Welche Versicherungen sollte ich für einen Hund haben?

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Wie bei Menschen kann auch bei Hunden mehr als nur eine Versicherung sinnvoll sein. So sichern Sie sowohl Ihren Hund als auch sich selbst als Halter oder Halterin beispielsweise bei Krankheiten oder Unfällen ab. Neben der Hundehaftpflicht kann vor allem eine Hundekrankenversicherung bzw. eine Hunde-OP-Versicherung sinnvoll sein:

Hundekrankenversicherung: Eine Hundekrankenversicherung deckt die Tierarztkosten sowohl für Routineuntersuchungen als auch im Falle von Krankheiten oder Verletzungen Ihres Hundes ab. So kann sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen schützen. Je nach Versicherer und Tarif kann der Leistungsumfang stark variieren; teilweise sind Zahnbehandlungen, Verhaltenstherapie sowie alternative Tiermedizin versichert.


Hunde-OP-Versicherung: Eine OP-Versicherung für Hunde leistet bei notwendigen chirurgischen Eingriffen an Ihrem Hund. Dies kann auch für Zahnbehandlungen gelten.
 
Für Hundehalter und Hundehalterinnen kann es ratsam sein, sowohl eine Hundehalterhaftpflicht- als auch eine Hundekrankenversicherung abzuschließen. Damit verringern sie finanzielle Risiken und gewährleisten die gesundheitliche Versorgung ihres Hundes.

Warum ist eine Hundehalterhaftpflicht wichtig?

Egal ob vorgeschrieben oder nicht – der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist häufig empfehlenswert.  Die Versicherung schützt Hundehalter oder Hundehalterinnen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die ihr Hund verursachen könnte. Sie deckt beispielsweise Bissverletzungen oder Sachschäden an fremdem Eigentum ab

Häufig gestellte Fragen zum Thema Hundehaftpflicht Pflicht

Wann greift die Hundehaftpflicht nicht?

Es gibt einige Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung nicht greift. Dazu gehören unter anderem:
 

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter oder die Hundehalterin
  • Schäden an eigenem Eigentum
  • Verletzungen, die Hundehalterinnen oder Hundehalter selbst erleiden

 
Es ist deshalb wichtig, die Bedingungen der Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Absicherung in Betracht zu ziehen. Nur so erhalten Sie einen umfassenden Schutz.

Was kostet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Hunderasse, Alter und Wohnort des Hundes sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Bei der Bayerischen können Sie aus zwei Tarifen wählen, die sich in der Höhe der Versicherungssumme und ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Den umfassendsten Haftpflichtschutz bietet unser Tarif Prestige.

Zur Hundehalterhaftpflichtversicherung

Kann ich meinen Hund in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern?

Nein. Hunde sind nicht in der Privathaftpflicht mitversichert, da sie nicht wie Hasen, Vögel oder Katzen zu den Kleintieren gehören. Aus diesem Grund ist ein spezieller Haftpflichtschutz für den Hund notwendig. Damit sichern Sie sich gegen Schäden ab, die Ihr Hund verursacht.

Wann muss ich eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen?

Eine Hundehaftpflichtversicherung muss in der Regel bei verschiedenen Anlässen nachgewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise:
 

  • Anmeldung des Hundes: In einigen Bundesländern ist der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung erforderlich, um einen Hund anzumelden oder zu registrieren.
  • Tierarztbesuche: Einige Tierärzte können den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung verlangen. Insbesondere, wenn es um die Behandlung von Verletzungen oder anderen Vorfällen geht.
  • Hundeschulen und Hundesportvereine: Viele Hundeschulen und Hundesportvereine verlangen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, um sicherzustellen, dass alle Hunde angemessen abgesichert sind.
  • Vermietung von Wohnungen: Vermieter können von Mieterinnen und Mietern mit Hund den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen, um sich vor möglichen Schäden zu schützen.
  • Steuer- und/oder Ordnungsamt

 
Der Nachweis der Hundehaftpflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Wann muss ich meinen Hund haftpflichtversichern?

Der Zeitpunkt für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist bundesweit nicht einheitlich festgesetzt. In manchen Bundesländern besteht die Pflicht einer Hundehalterhaftpflicht für Hunde ab dem dritten Lebensmonat. In anderen erst ab einem Alter von sechs Monaten. Da die Vorschriften unterschiedlich sind, sollten Sie sich rechtzeitig über die Vorgaben Ihres Wohnortes informieren.

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