Versicherungen
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht, müssen Sie in voller Höhe für diesen Schaden aufkommen. Auch dann, wenn Sie als Besitzerin oder Besitzer gar kein eigenes Verschulden trifft. Die Hundehalterhaftpflicht schützt Sie.
- bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme
- Stiftung-Warentest-Garantie & Best-Leistungs-Garantie
- kostenfreie Beratung
Warum eine Hundehalterhaftpflicht?
Die Hundehalterhaftpflicht der Bayerischen schützt Sie und Ihren Begleiter auf vier Pfoten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Denn wenn einmal etwas passiert, müssen Besitzerinnen oder Besitzer für verursachte Schäden aufkommen - auch dann, wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft.
Darum ist eine Hundehalterhaftpflicht sinnvoll.
Ihre Vorteile mit der Hundehalterhaftpflicht
Umfassender Schutz. Schon ab 38,69 EUR im Jahr!
- 50 Mio. EUR oder 25 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen- Sach- oder Vermögensschäden
- Vom Hund verursachte Mietsachschäden an Wohnräumen sind versichert
- Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Hundeschulen besuchen
- Auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die gelegentlich auf die Tiere aufpassen, sind mit der Hundehalterhaftpflicht abgesichert
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bis zu einem Jahr
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Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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Best-Leistungs-Garantie
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Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest
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Versicherungsschutz im Ausland
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Jungtiere und Welpen
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Einsatz als Rettungs-, Signal- sowie Blinden- und Therapie-/Schulhunde
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Teilnahme an Veranstaltungen und Hundeschulen
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Unentgeltliches Hundetraining
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Beschädigung von Gemeinschaftseigentum
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Neuwertentschädigung
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Mobile Einrichtungsgegenstände, Inventar in Hotels, gemietete Unterkünfte, fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer, Wohnungen von Tierhütern
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Schäden an geliehenen oder gemieteten Tiertransportanhängern
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Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Tiertransport-Anhänger
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Hundepensionen
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Mitführen eines fremden Hundes
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25 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person
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innerhalb Europas unbegrenzt, außerhalb Europas bis 5 Jahre
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12 Monate
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bis 50.000 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR
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bis 10.000 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR
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50 Mio. EUR
maximal 15 Mio. EUR je geschädigter Person -
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unbegrenzt
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18 Monate
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bis 2.500 EUR
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bis 10.000 EUR
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bis 1.500 EUR
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Leistungs-Highlights zum Download
Welche Deckungssumme für die Hundehalterhaftpflicht ist ausreichend?
Als Hundehalter und Hundehalterin tragen Sie nicht nur die Verantwortung für das Wohl Ihres Tieres, sondern auch für Schäden, die es Dritten beifügt. Die Wahl der richtigen Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt – ist entscheidend, um als Hundehalterin oder Hundehalter im Schadensfall angemessen abgesichert zu sein. Experten empfehlen für die Hundehaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen EUR, da Schadensersatzansprüche schnell in die Höhe schnellen können.
Ein Beispiel: Ihr Hund entwischt unerwartet und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Fahrzeuge beschädigt werden und Personen Verletzungen erleiden. Die daraus resultierenden Haftpflichtansprüche für Sachschäden, die medizinische Behandlung der Verletzten und mögliche Schmerzensgeldforderungen können schnell eine Summe erreichen, die ohne eine entsprechende Versicherung existenzbedrohend wäre. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung der Bayerischen mit einer Versicherungssumme von 25 Mio. EUR bzw. 50 Mio. EUR deckt Sie auch in diesen Fällen ab.
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "Tierhalterhaftpflichtversicherung"
Fragen & Antworten
Wann ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll für mich?
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sinnvoll. Sie schützt Sie finanziell vor Schäden, die Ihr Hund verursacht. Denn auch, wenn Sie keine Schuld am entstandenen Schaden trifft, sind Sie als Hundehalterin oder Hundehalter gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet. In manchen Bundesländern besteht sogar die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht.
Welche Schäden umfasst die Hundehalterhaftpflicht?
Die Hundehalterhaftpflicht der Bayerischen übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht wurden.
Gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt?
Ja, bei 3 Jahren ohne Schadenfall wird ein Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von 35 % gewährt. Dieser bleibt solange erhalten, bis ein Schaden eingereicht wird.
Gilt der Schutz auch dann, wenn andere Personen auf meinen Hund aufpassen?
Ja, auch, wenn Familienmitglieder oder Bekannte auf Ihren Hund aufpassen, besteht der Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch, wenn ich den Hund nicht an der Leine führe?
Ja, bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung der Bayerischen besteht kein Leinenzwang.
Was genau ist die Best-Leistungs-Garantie?
Mit der Best-Leistungs-Garantie genießen Sie immer den besten Schutz: Wenn eine Leistung nicht in Ihrem Vertrag inkludiert ist, ein anderer Versicherungstarif auf dem Markt eine solche Leistung jedoch zahlen würde, gilt die Leistung auch für Ihren Vertrag. Damit genießen Sie deutschlandweit den höchsten Schutz.
Wie hoch sollte die die Deckungssumme bei der Hundehaftpflichtversicherung sein?
Die Deckungssumme bei einer Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen, wobei viele Versicherer in ihren Tarifen weitaus höhere Summen anbieten. Eine angemessene Versicherungssumme in Ihrer Hundehaftpflichtversicherung stellt sicher, dass Sie dieser Verantwortung gerecht werden können, ohne dass Sie selbst unvorhersehbar hohe Kosten tragen müssen.