Versicherungen
Mopedversicherung
Ab 4,13 Euro pro Monat - beantragen Sie Ihr neues Mopedkennzeichen bequem online.
Ihre Vorteile mit der Mopedversicherung
Günstige Beiträge
Schon ab 4,13 Euro/Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihr Moped, Mofa, Roller oder Pedelec abschließen.
Hohe Deckung
Mit unserer KFZ-Haftpflichtversicherung sichern wir Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Bessere Einstufung fürs Auto
Unfallfreie Moped-Jahre erhöhen Ihren Schadenfreiheitsrabatt in unserer Autoversicherung. Sie starten mit einer für Sie weitaus günstigeren Einstufung.
Optionale Teilkaskoversicherung
Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen (300 Euro Selbstbeteiligung) oder weitere Ereignisse wie Brand oder Überschwemmung (150 Euro Selbstbeteiligung) ab.
Fairer Hinweis
Aufgrund der hohen Nachfrage für Moped- und E-Scooterversicherungen kann der Versand Ihres Kennzeichens derzeit bis zu 7 Werktage dauern.
Wir versuchen, die Wartezeit für Sie jedoch so kurz wie möglich zu halten. Bitte verzichten Sie daher nach Möglichkeit auf vorzeitige telefonische Rückfragen.
Mopedkennzeichen kaufen
Für die jeweils kommende Moped-Saison benötigen Fahrzeuge immer ab dem 01.03. eines Jahres ein neues Kennzeichen. Dieses können Sie bei uns ganz einfach online bestellen.
Danach kümmern wir uns um alles Weitere. Ihr neues Versicherungskennzeichen und Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 7 Werktagen per Post.
Sie erhalten statt eines Aluminiumschilds ein Klebekennzeichen. Das ist nicht nur sehr praktisch, sondern schont ganz nebenbei auch noch die Umwelt.
Downloads zum Mopedkennzeichen
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "KFZ-Versicherung"
Fragen Sie unseren Chatbot Leo
Unabhängig, ob Sie bereits bei uns versichert sind oder noch auf der Suche nach der passenden Versicherung, unser Chatbot Leo beantwortet schnell und unverbindlich Ihre Fragen.
Sollte Leo einmal keine richtige Antwort parat haben, können Sie direkt aus dem Chat heraus eine E-Mail senden.
Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von drei Arbeitstagen.
FAQ Mopedversicherung
Muss mein Moped haftpflichtversichert sein?
Ja, Sie benötigen für Ihr Moped eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie jedoch keine Kfz-Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihr Moped nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abmelden.
Welche weiteren Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge.
Darunter fallen:
- Mofas
- Moped
- Mokick
- Roller
- Kleinkraftrad dreirädig
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 350 kg Leergewicht
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 425 kg (Masse fahrbereit)
- Krankenfahrstuhl
- S-Pedelec
- E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), max. 20 km/h. (Über E-Scooter-Versicherung versicherbar.)
- Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways. (Über E-Scooter-Versicherung versicherbar.)
Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verloren habe bzw. es gestohlen wurde?
Bitte melden Sie den Verlust bzw. den Diebstahl umgehend bei uns über unsere Selfservices, das neue Kennzeichen erhalten Sie dann in den nächsten Tagen.
www.diebayerische.de/versicherungsumfang-aendern/kennzeichen-verloren
Zusätzlich melden Sie den Verlust bitte auch bei der Polizei.
Wie lange ist eine Versicherung gültig? Brauche ich jedes Jahr ein neues Kennzeichen?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich maximal ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Versicherungsbeginn kann direkt zu Beginn der Saison am 1. März, aber auch später im Versicherungsjahr sein. Am 28./29. Februar des Folgejahres läuft die Versicherung automatisch ab. Das Kennzeichen verliert damit seine Gültigkeit. Zum Start des neuen Verkehrsjahres benötigen Sie ein neues Kennzeichen.
Wann kann ich eine Versicherung abschließen, widerrufen oder kündigen?
Sie können jederzeit eine Moped-Versicherung abschließen.
Die Versicherung gilt dann ab dem Zeitpunkt des Abschlusses und endet automatisch zum Saisonablauf des Versicherungsjahres zum 28./29.02. eines Jahres.
Hier können Sie ein neues Kennzeichen bestellen.
Ein Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung erfolgen, sofern das Versicherungskennzeichen noch nicht genutzt wurde.
Hier können Sie Ihren Vertrag widerrufen.
Eine unterjährige Kündigung ist nicht möglich und eine Kündigung zum Saisonende ist nicht nötig, da der Vertrag automatisch endet.
Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit der Internationalen Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) sind Sie als Fahrzeugführer auch in nichteuropäischen Ländern wie Albanien, Marokko, Russland und der Ukraine umfassend geschützt.
Wann bekomme ich mein Kennzeichen?
Unser Servicewunsch liegt bei 3-5 Tagen. Aufgrund hoher Nachfrage und derzeit längerer Lieferzeiten bei der Post kann es leider auch länger dauern. Wir bitten, von vorzeitigen telefonischen Nachfragen abzusehen.
Kann das Kennzeichen mit der Versicherung verkauft bzw. übertragen werden?
Das Kennzeichen inkl. Versicherung kann nicht verkauft oder übertragen werden.
Die Umschreibung auf einen neuen Eigentümer ist nicht möglich. Der Vertrag wird zum Verkaufsdatum storniert, danach ist das Versicherungskennzeichen ungültig und darf nicht mehr verwendet werden.
Ein neues Kennzeichen kann der Käufer auf unserer Homepage unter folgendem Link bestellen:
https://www.diebayerische.de/kfz-versicherung/mopedversicherung/
Was für ein Kennzeichen erhalte ich und wie bringe ich es an?
Sie erhalten ein Klebekennzeichen. Das Klebekennzeichen spart Ressourcen und ist so deutlich nachhaltiger als das herkömmliche Blechschild, welches insbesondere durch den jährlichen Austausch die Umwelt deutlich mehr belastet.
Mit dem Kennzeichen erhalten Sie eine Trägerplatte für das Klebekennzeichen. Das Kennzeichen darf nämlich nicht direkt auf das Fahrzeug aufgeklebt werden.
Bevor Sie das Folienkennzeichen vollständig auf die Trägerplatte aufkleben, befestigen Sie diese bitte unbedingt an Ihrem Fahrzeug. Wir empfehlen, zuerst einen schmalen Streifen des Folienkennzeichens auf die Trägerplatte zu kleben und erst dann die Platte am Fahrzeug anzubringen.
Bitte lesen Sie vor dem Anbringen des Kennzeichens unsere Anleitung aufmerksam durch.
Wo muss das Kennzeichen befestigt werden?
Gemäß gesetzlichen Vorschriften, muss das Kennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden. Es darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein und muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein. Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter Abstand zur Fahrbahn haben.
Welche Bedeutung haben die Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen?
Ein Versicherungskennzeichen ist 10,6 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch. Oben stehen 3 Ziffern, darunter 3 Buchstaben. Anhand der Buchstabenkombination erkennt man die zuständige Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug.
Was bedeutet der Farbwechsel bei den Kennzeichen?
Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich in den drei Farbvariationen Grün, Schwarz, Blau, Grün, Schwarz, Blau, Grün und so weiter. Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob Ihr Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz für das aktuelle Kalenderjahr besitzt.
Kann ich eine Vollkaskoversicherung abschließen?
Nein. Eine Vollkaskoversicherung für Kleinkrafträder wird allgemein nicht von Versicherungsgesellschaften angeboten. Gründe hierfür sind, dass es bei der Kfz-Versicherung für diese Fahrzeuge weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte und damit auch keine Rückstufung im Schadensfall gibt. Daher können die Versicherer auch keine Vollkaskoversicherung anbieten. Mit einer Teilkaskoversicherung sind diese Fahrzeuge bereits ausreichend abgesichert.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl absichern wollen, schließen Sie zur Haftpflichtversicherung noch die Teilkaskoversicherung ab.
Welche Voraussetzungen zur Mopednutzung müssen erfüllt sein?
- Zur Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr, ist ein Motorrad- oder Rollerhelm vorgeschrieben.
- Führerschein, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Zweirads sowie den Versicherungsschein sind mitzuführen.
- Kleinkraftrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darf jeder lenken, der mindestens 16 Jahre alt ist und einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzt. In einigen Bundesländern* sogar bereits mit 15. Jahren seit 2013 erlaubt.
*Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Wann zahlt meine Versicherung?
- Wenn Sie ein anderes Fahrzeug bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug beschädigen.
- Auf dem Gehsteig, wenn Ihr abgestelltes Fahrzeug umkippt und ein geparktes Fahrzeug beschädigt.
- Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Fußgänger streifen, und sich dieser dabei verletzt.
Kosten werden nicht übernommen bei:
- Trunkenheit und wenn dabei ein Unfall verursacht wird.
- Schäden die durch eine Teilnahme an einem Rennen entstehen.
- Vandalismus z.B. falls jemand absichtlich Ihr Fahrzeug beschädigt.
Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
Leider können wir Fahrzeuge zu Auslieferungszwecken (z.B. Transport und Kurierdienste, Zeitschriftenvertriebe, Getränkeindustrie, Lieferdienste), im Sozialen- und Pflegedienst und zur entgeltlichen Vermietung nicht absichern.
Kann ich den Versicherungsnehmer noch nachträglich ändern?
Nein, eine Änderung des Versicherungsnehmers kann nachträglich nicht durchgeführt werden.
Welche Moped-Hersteller werden versichert?
Eine vollständige Liste der Hersteller die über die Mopedversicherung der Bayerischen versichert werden finden Sie hier.
Sollte Ihr Hersteller in dieser Liste nicht aufgeführt sein, können Sie Ihr Fahrzeug selbstverständlich trotzdem bei uns versichern. Wählen Sie dafür in unserem Onlinerechner an der Stelle 'Hersteller' einfach "Sonstige" aus.
Wie kann ich meine persönlichen Daten wie Adresse, Kontaktdaten oder Bankverbindung anpassen?
Ändern Sie ganz bequem und mit nur wenigen Klicks Ihre persönlichen Daten über Meine Bayerische Ihrem Versicherungs- und Vertragsmanager. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung des Versicherungsnehmers nicht durchgeführt werden kann.
Hier geht es zum Login für Meine Bayerische
Wie kann ich Vertragsdaten ändern?
Ändern Sie mit nur wenigen Klicks den Nutzerkreis, den Versicherungsumfang oder die Fahrgestellnummer über unseren Selfservice:
www.diebayerische.de/selfservices/versicherungsumfang-aendern