Versicherungen
Krankenhauszusatzversicherung
Werden Sie mit unserem Tarif "V.I.P. stationär" im Krankenhaus zum Privatpatienten – auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- freie Krankenhauswahl
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Allgemeine Wartezeiten entfallen
Ihre Vorteile mit der Krankenhauszusatzversicherung der Bayerischen
- Leistungsstarke Tarifwelt für Ihre stationärmedizinische Zusatzabsicherung
- Drei Tarifvarianten für Ihre individuellen Wünsche
- Erstattung von Kosten, die über die Grundabsicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, der freien Heilfürsorge oder der privaten Krankenversicherung hinausgehen
Jetzt neu: Verzicht auf die allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate ab dem Versicherungsbeginn.
Bei allen Abschlüssen bis zum 31.01.2025 verzichten wir auf diese allgemeine Wartezeit.
Bei Unfällen gibt es weder eine allgemeine noch eine besondere Wartezeit, hier leistet der Tarif V.I.P. stationär sofort.
Warum eine Krankenhauszusatzversicherung?
Ein Krankenhaus-Aufenthalt lässt sich manchmal nicht vermeiden. Wie schnell Sie wieder gesund werden, hängt vor allem von der Eignung des Krankenhauses, der Qualifikation von Ärzten und Pflegekräften und der Atmosphäre des Zimmers ab.
Gesetzlich Versicherte haben im Krankenhaus Anspruch auf die medizinische Grundversorgung, die allgemeinen Pflegeleistungen und ein Mehrbettzimmer. Die Krankenhauszusatzversicherung V.I.P. stationär übernimmt für Sie die Kosten für verbesserte Leistungen.
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Freie Krankenhauswahl
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Unterbringung
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Chefarzt
100% Erstattung für privatärztliche Behandlung beim Arzt Ihrer Wahl - z.B. Chefarzt.
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Ambulante Operationen & Vor- und Nachsorge
Übernahme 100% der Kosten
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Ersatzkrankenhaustagegeld
Leistung bei Verzicht auf Wahlleistungen - z.B. auf Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer und/oder Verzicht auf privatärztliche Behandlung.
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Transportkosten Inland
Übernahme 100 % pro Krankenhaus-Aufenthalt
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Stationäre Psychotherapie
Übernahme 100 % der Kosten für stationäre Psychotherapie
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Tagesgeld für stationäre Kuren
16 EUR Tagegeld für stationäre Kuren für max. 28 Tage nach Zusage des Versicherers
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Rooming-in
Erstattung zusätzlicher Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-in) für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
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Keine Begrenzung auf Gebührenordnung
Keine Begrenzung auf die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für gesondert berechnete ärztliche Leistungen.
Ab 9,10 € pro Monat
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1- oder 2- Bett Zimmer
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bis zu 75 € pro Tag
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max. 300 € pro Krankenhausaufenthalt
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Ab 7,30 € pro Monat
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2- Bett Zimmer
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bis zu 60 € pro Tag
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max. 300 € pro Krankenhausaufenthalt
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Ab 2,10 € pro Monat
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2-Bett-Zimmer
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bis zu 60 € pro Tag
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max. 200 € pro Krankenhaus-Aufenthalt
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Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "Krankenhauszusatzversicherung"
Bestätigungsurkunde zum Wartezeitverzicht
Mit Abschluss unseres Tarifs VIP Smart, VIP Komfort, VIP Prestige verzichten wir auf die sonst übliche allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Dies gilt, wenn der Versicherungsbeginn im Zeitraum 01. Februar 2024 und 31. Januar 2025 liegt.
FAQ
Weshalb sollte ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Der Erfolg eines stationären Aufenthaltes hängt von vielen Dingen ab. Deshalb sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen, um eine Entscheidung treffen zu können:
- Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht sein?
- Möchten Sie das Krankenhaus frei wählen können?
- Wollen Sie von einem Arzt Ihrer Wahl, z. B. vom Chefarzt behandelt werden?
Kann ich mit einer Krankenhauszusatzversicherung frei wählen, in welches Krankenhaus ich gehe?
Ja. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung besteht die freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern in Deutschland.
Gibt es Wartezeiten bei den Tarifen der Krankenhauszusatzversicherung?
Die allgemeine Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate ab dem Versicherungsbeginn.
Bei allen Abschlüssen bis zum 31.01.2025 verzichten wir auf diese allgemeine Wartezeit.
Bei Unfällen entfällt sowohl die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten als auch die besondere Wartezeit von 8 Monaten bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie immer.
Wer kann sich alles versichern?
V.I.P. stationär können Sie abschließen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder freie Heilfürsorge beziehen.
Auch privat Versicherte, die im Krankenhaus nur so genannte Regelleistungen erhalten, können ihren stationären Versicherungsschutz mit V.I.P. stationär günstig aufstocken.