Darum ist die betriebliche Altersvorsorge wichtig

Arbeitgeber übernehmen eine wichtige soziale Verantwortung, indem Sie z. B. Arbeitsplätze schaffen, Umweltstandards einhalten und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden fördern. Dazu gehört auch das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge und eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Zum Hintergrund: Die Alterspyramide in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten auf den Kopf gestellt worden. Einem Einzahler in das gesetzliche Rentensystem stehen immer mehr Rentner gegenüber. Waren es im Jahr 2020 noch 57 Rentner auf 100 Beitragszahler, sollen es 2050 schon 77 Rentner sein. Zusätzliche Formen der Altersvorsorge wie die private und die betriebliche Rentenversicherung werden daher immer wichtiger.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Unternehmen: Das ist wichtig

Studien belegen, dass Unternehmen mit einer soliden betrieblichen Altersvorsorge für Bewerber attraktiver sind als andere. Der Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente über den Arbeitgeber kann also eine gute Lösung für beide Parteien sein. Wir erklären unter anderem:

  • Was Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeitenden zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) leisten können
  • Ob das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen verpflichtend ist
  • Was Begriffe wie "Entgeltumwandlung" (für den Betrieb) bedeuten.
  • Welche Arten von Betriebsrenten existieren

Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber?

Die klassische Form der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge wirkt für Arbeitgeber zunächst wie ein Verlustgeschäft. Gegenüber Bewerbern, die sich zwischen verschiedenen Arbeitgebern entscheiden müssen, ist ein attraktives Angebot für die betriebliche Altersvorsorge jedoch ein Wettbewerbsvorteil.

Eine Studie von Deloitte aus dem Jahr 2024 bestätigt: 84 Prozent der Beschäftigten würden bei einem Jobwechsel auf eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge achten. Das heißt für Sie als Arbeitgeber nicht nur, dass Sie sich gegenüber Bewerbern attraktiv positionieren können.

Sie profitieren außerdem von einer Einsparung bei den Lohnnebenkosten. Die gezahlten Beträge können Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, sodass – je nach individueller Umsetzung – keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Zahlungen anfallen.

Betriebliche Altersvorsorge: Pflicht für Unternehmer?

Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, sich per Entgeltumwandlung Teile seines Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Aufgrund des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses und zusätzlicher Beiträge kann die bAV für Arbeitgeber höhere Kosten bedeuten.

Die Entgeltumwandlung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge üblicherweise direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Diese Methode der Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, innerhalb bestimmter Grenzen sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Dadurch kann der Beitrag zur Altersvorsorge erheblich höher ausfallen, als wenn er aus dem privaten Nettogehalt finanziert würde.

Beiträge, die in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 644 EUR monatlich steuerfrei. Dies entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzlich sind diese Beiträge bis zu 322 EUR monatlich von Sozialversicherungsabgaben befreit, was 4 % der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Im Gegensatz dazu sind Beiträge in eine Unterstützungskasse und eine Pensionszusage ohne Begrenzung steuerfrei.

Welche betriebliche Altersvorsorge ist die richtige?

Die betriebliche Altersvorsorge umfasst sämtliche finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vertraglich zusichert und die spätestens im Rentenalter in Anspruch genommen werden können. Es gibt keine universelle Lösung für die betriebliche Altersvorsorge; vielmehr hängt die Auswahl der passenden bAV von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe des Unternehmens: Größere Firmen verfügen oft über mehr Ressourcen und bieten daher komplexere Modelle wie Pensionszusage oder Pensionsfonds an. Kleinere Betriebe tendieren dazu, einfachere Optionen wie die Direktversicherung zu wählen.
  • Finanzielle Situation des Unternehmens: Unternehmen mit solider finanzieller Basis sind in der Lage, höhere Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten oder zusätzliche Zuschüsse des Arbeitgebers anzubieten.
  • Struktur der Belegschaft: Jüngere Mitarbeiter könnten an flexiblen, renditeorientierten Modellen interessiert sein, während ältere Mitarbeiter sicherere Alternativen bevorzugen.
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Die steuerlichen Vorteile und die potenziellen Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen spielen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der Form der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Verwaltungsaufwand: Einfachere Modelle wie die Direktversicherung erfordern weniger administrativen Aufwand, während komplexere Modelle wie die Unterstützungskasse oder Pensionszusage mehr Verwaltung erfordern.

Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge, im Fachjargon auch als Durchführungswege bezeichnet.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

1. Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber entweder einen Einzel- oder Gruppenvertrag mit einem bAV-Versicherer ab. Eine Direktversicherung kann entweder arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert sein, wobei es rein arbeitnehmerfinanzierte Formen so gut wie nicht mehr gibt. Denn seit 2018 muss der Arbeitgeber Einzahlungen mit mindestens 15 % bezuschussen.

Gängig sind daher Mischformen der Finanzierung, z.B. über eine Entgeltumwandlung. Dabei werden die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt der Mitarbeiter abgezogen, was diesen Durchführungsweg sowohl einfach als auch steuerlich vorteilhaft macht. Der Arbeitgeber gibt mindestens 15 % hinzu.

Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 644 EUR monatlich steuerfrei, was 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Deutschen Rentenversicherung entspricht. Darüber hinaus sind diese Beiträge bis zu 322 EUR monatlich von Sozialversicherungsabgaben befreit, was 4 % der BBG darstellt.

Ein wesentlicher Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Kosten für den Arbeitgeber vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, während der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene die Begünstigten sind.

2. Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die häufig als eingetragener Verein organisiert ist.

Die monatlichen Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt – entweder direkt von ihm finanziert oder durch eine Entgeltumwandlung. Beiträge, die vom Arbeitgeber finanziert werden, sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Deutschen Rentenversicherung von Sozialversicherungsabgaben befreit. Dies ermöglicht es, mit geringem Nettoaufwand hohe Erträge für die spätere Versorgung zu erzielen.

Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg eignet sich besonders gut für die Gestaltung höherer Versorgungen, beispielsweise für Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Der Grund: Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei.

3. Pensionszusage

Der Durchführungsweg Pensionszusage ermöglicht den Aufbau einer beträchtlichen Zusatzrente mit minimalem Nettoaufwand und erheblichen Steuervorteilen.

Im Vergleich zur Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds bietet die Pensionszusage eine noch umfangreichere staatliche Förderung. Die Beiträge, die der Arbeitgeber zur Pensionszusage leistet, sind unbegrenzt steuerfrei. Beiträge, die von Arbeitnehmern finanziert werden, sind bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei (Stand 2025: 322 EUR monatlich).

In diesem Modell fungiert der Arbeitgeber als Versorgungsträger, und die Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Versorgung wird in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Um die Betriebsrenten im Falle einer Insolvenz zu schützen, entrichtet der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).

4. Pensionskasse

Pensionskassen sind Einrichtungen, die eigenständig Altersvorsorge anbieten und von staatlichen Finanzbehörden überwacht werden. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab und ist dabei der Versicherungsnehmer. Die Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen von der Pensionskasse. Im Rentenalter können sie entweder eine monatliche Rente oder eine einmalige Auszahlung erhalten.

Ein Vorteil der Pensionskasse ist, dass keine zusätzlichen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zur Absicherung gegen Insolvenz nötig sind. Arbeitgeber können bei diesem Durchführungsweg bei den Lohnnebenkosten sparen. Allerdings nur, wenn ein Teil des Bruttogehalts der Mitarbeiter als Entgeltumwandlung in die Pensionsversicherung fließt.

Außerdem können die Beiträge zur Pensionskasse steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

5. Pensionsfonds

Pensionsfonds sind eigenständige Versicherungsträger, die ähnlich wie Pensionskassen funktionieren und Arbeitnehmern einen rechtlichen Anspruch auf zugesagte Leistungen bieten. Sie werden häufig von Banken, Versicherungen oder großen Unternehmen gegründet. Im Vergleich zu herkömmlichen Versicherungen bieten Pensionsfonds mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sie weniger strengen Vorschriften unterliegen.

Auch bei diesem Durchführungsweg sind Beiträge zu Pensionsfonds bis zu 644 EUR monatlich steuerfrei und bis zu 322 EUR sozialversicherungsfrei. Die Leistungen aus Pensionsfonds werden erst im Rentenalter versteuert, was oft zu einem günstigeren Steuersatz führt. Gesetzlich Versicherte müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, während Privatversicherte davon befreit sind.

Da die Anlagevorschriften weniger streng sind, können Pensionsfonds mehr in Aktien investieren. Dies ermöglicht einerseits höhere Renditen, bringt aber auch ein höheres Risiko durch Kursschwankungen mit sich.

Betriebliche Altersvorsorge: Chancen optimal nutzen

Wie so häufig im Leben – auch bei der Wahl der perfekten betrieblichen Altersvorsorge – gibt es keine universell gültige Lösung. Doch es gibt einige Altersvorsorge-Modelle, von denen sowohl Sie als Unternehmer oder Unternehmerin als auch Ihre Mitarbeitenden profitieren können. Lassen Sie sich beraten und beweisen Sie gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens Weitsicht.