Ratgeber
Hausbau-Förderung: Neubau-Fördermittel 2024
Der Hausbau ist so teuer wie lange nicht. Lesen Sie hier, welche Fördertöpfe es (noch) gibt und welche davon für den Traum vom Eigenheim in Frage kommen.
Hausbau, Hauskauf, Neubau: Ohne Förderung und staatliche Zuschüsse fast nicht mehr finanzierbar?
Der Traum vom Eigenheim: Für viele Paare und Familien ist er erst einmal in weite Ferne gerückt. Die Inflation und die daraus entsprungene Leitzinserhöhung haben für eine Explosion der Baukreditzinsen gesorgt - und haben damit vor die Pläne vieler niedrig und durchschnittlich verdienender Häuslebauer erst einmal eine finanzielle Mauer gesetzt. Im Jahr 2024 sind die Baukosten zwar etwas stabiler als in den Jahren zuvor, aber insgesamt bleibt Bauen weiterhin teuer. Bleibt also nur abwarten und weiter sparen?
Nicht unbedingt. Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen können Abhilfe schaffen. Je nach Bauvorhaben, Einkommen und Familiensituation nehmen Ihnen zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse einen merklichen Teil der ursprünglichen Finanzierungslast ab.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Fördertöpfe für Ihr Eigenheim-Projekt. Viele Förderanträge müssen nämlich schon vor Baubeginn gestellt werden.
Welche Immobilie kann ich mir leisten?
Mit dem Budgetrechner können Sie auf Basis Ihrer finanziellen Situation ermitteln, wie teuer der Bau Ihrer Immobilie sein darf.
Wie gestalte ich meine Finanzierung?
Mit dem Tilgungsrechner können Sie einen Rückzahlungsplan erstellen und Ihre Finanzierung langfristig gestalten.
Förderprogramme, Zuschüsse und Fördermittel für Hausbau und Hauskauf im Überblick
Förderprogramme und Zuschüsse können Sie dabei unterstützen, Ihren Traum vom eigenen Haus Realität werden zu lassen. Ob staatliche Fördermittel, regionale Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um die finanziellen Belastungen beim Hausbau zu verringern. Mit den richtigen Förderungen bringen Sie Ihr Eigenheim-Projekt sicher und schneller auf die Zielgerade. Hier sind die wichtigsten Optionen und wie Sie diese für sich nutzen können.
Förderung und Zuschüsse durch den Bund
Die meiste Unterstützung liefert die Regierung über die staatliche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), in der Regel durch zinsgünstige Förderkredite, teilweise mit Tilgungszuschuss. Insbesondere der Bau oder die Sanierung von Häusern mit bestimmtem Energieeffizienzstandard wird darüber großzügig gefördert.
1. Geförderter Neubau von modernen Häusern: KfW-Wohngebäude-Kredit für energieeffizientes Bauen
Bauen Sie ein Eigenheim, das den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt, bietet Ihnen die KfW im Vergleich zu ineffizienteren Bauvorhaben günstigere Zinsen sowie einen Tilgungszuschuss. Eine eigene Nutzung der Immobilie keine Voraussetzung. Allerdings müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten oder eine –Expertin beim Bau einbinden. Der Vorteil: Sie übernehmen lediglich die Hälfte der Kosten für dessen oder deren Leistungen.
- Förderart: Zinsgünstiges Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
- Laufzeit: 4 bis 30 Jahre
- Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also des ersten Spatenstichs
Wer ist förderberechtigt? Jede Person, die klimafreundlich bauen will, von der Privatperson über Mieter und Vermieter bis hin zu Unternehmen und Kommunen.
Sanierungsmaßnahmen, um den Effizienzhaus-Standard 40 zu erreichen
Da jedes Gebäude unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt, existieren keine festgelegten Sanierungsmaßnahmen, die generell durchgeführt werden müssen, um den Effizienzhaus-Standard 40 zu erreichen. Hierbei könnten jedoch folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:
- Verbesserung der Dämmung an Fassaden und Dächern
- Austausch von Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Varianten
- Installation eines Heizsystems, das auf erneuerbare Energien setzt
Es ist jedoch entscheidend, einen Energieberater oder eine Energieberaterin einzuschalten. Diese Person erstellt nicht nur den Sanierungsplan, sondern überwacht auch die Umsetzung und überprüft die Ergebnisse. So können Sie sicherstellen, dass die Fördermöglichkeiten für KfW-40-Häuser genutzt werden können.
2. Zusätzliche Förderung für den energieeffizienten Neubau: KfW-Wohneigentumsprogramm für den Bau eines Eigenheims
Falls Sie die Energieeffizienzanforderungen erfüllen, können Sie diese Förderung auch mit der obigen kombinieren und noch mehr Kapital für Ihren Hausbau erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen Sie lediglich selbst in Ihrem zukünftigen Haus leben, um das Wohneigentumsprogramm nutzen zu können. Die Konditionen sind jedoch etwas schlechter als beim Wohngebäude-Kredit. Förderfähig sind auch die Kosten des Grundstücks, aber nur wenn es weniger als sechs Monate vor Antragseingang erworben wurde.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, mit einem kleinen zusätzlichen Klimaschutz-Beitrag auf Ihrer Kreditsumme einen Zinsvorteil zu erhalten.
- Förderart: Zinsgünstiges Annuitäten- oder Endfälliges Darlehen
- Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro
- Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
- Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens
Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden.
3. Zuschüsse fürs Sparen aufs Eigenheim: Riester-Wohnbauförderung
Auch außerhalb der KfW fördert der Staat Häuslebauer. Beispielsweise mit der Riester-Wohnbauförderung, auch “Eigenheimrente” genannt. Hier zahlen Sie in einen Riester-Vertrag ein und bekommen vom Staat einen Zuschuss. Mit dem Geld können Sie dann entweder ein bereits aufgenommenes Darlehen tilgen oder in einen Bausparvertrag für zukünftige Bauvorhaben einzahlen. Bis zu 2.100 Euro an eingezahlten Beträgen inklusive Förderungszuschuss sind dabei jährlich steuerlich absetzbar.
Die Kehrseite der Riester-Medaille: Bei Rentenbeginn müssen Sie Ihr gefördertes Kapital plus einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent nachträglich versteuern. Doch auch hier können Sie sparen. Wenn Sie nämlich entscheiden, die Steuerschuld sofort zu tilgen, zahlen Sie nur 70 Prozent. Sonst bleibt Ihnen nur, die volle Summe über 25 Jahre hinweg abzuzahlen.
Noch ein Tipp: Wohn-Riester sollten Sie immer dann in Betracht ziehen, wenn Sie bereits wissen, dass Sie lange in Ihrem Eigenheim wohnen werden. Andernfalls kann es sein, dass Sie das geförderte Kapital nachversteuern müssen. Auch wer über wenig Eigenkapital verfügt und auf die staatlichen Zuschüsse angewiesen ist, sollte über Wohn-Riester nachdenken.
- Förderart: Immobilienkredit oder Bauspardarlehen
- Zuschusshöhe: 175 Euro jährlich (bei Einzahlung von mehr als vier Prozent des Jahreseinkommens)
- Einmalig 200 Euro bei Abschluss des Riester-Vertrages unter 25 Jahren
- 185 Euro jährlich pro Kind (vor 2008 geboren)
- 300 Euro jährlich pro Kind (nach 2008 geboren)
- Laufzeit: Verschieden, muss jedoch spätestens bis zur Rente getilgt sein
- Antragszeitpunkt: Nicht relevant
Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
4. Zuschüsse und Förderung für kleinere Einkommen: Staatliche Wohnungsbauprämie
Personen mit niedrigem Einkommen und einem Bausparvertrag können ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Die beiden Voraussetzungen: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt als Single maximal 35.000 Euro, für ein Ehepaar gilt die Grenze von 70.000 Euro. Und Sie zahlen jährlich mindestens 50 Euro in Ihren Bausparer ein.
- Förderart: Hauptsächlich Bausparverträge
- Zuschusshöhe: Zehn Prozent des jährlich eingezahlten Betrages, maximal jedoch 70 Euro (Alleinstehende) oder 140 Euro (Ehepaare)
Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Alternative Arbeitnehmersparzulage: Bausparverträge, auf die Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, sind von der Wohnungsbauprämie ausgenommen. Dafür können Sie hier bis zu 43 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr vom Staat in Anspruch nehmen.
5. Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm "Wohneigentum für Familien" der KfW-Bank zielt darauf ab, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Es ist der Nachfolger des Baukindergeldes, das am 31.12.22 abgeschafft wurde. Familien erhalten eine umfassende finanzielle Unterstützung, die den Erwerb von energieeffizientem Wohneigentum erleichtern soll. Das Programm soll so zur Förderung von Nachhaltigkeit und Wohneigentum beitragen.
- Förderart: Zinsverbilligte Kredite
- Kredithöchstbeträge: 170.000 bis 270.000 Euro
- Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind: 90.000 Euro (weitere Erhöhung um 10.000 Euro pro zusätzliches Kind)
- Mindestlaufzeit des Kreditvertrags: 4 Jahre
- Zinsbindung: Mindestens 10 Jahre
Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder kaufen wollen, mindestens ein Kind im Haushalt, das unter 18 Jahre alt ist.
Ihr Weg ins Eigenheim
Die Bayerische bietet umfassende Beratung zur Baufinanzierung und unterstützt bei der Wahl zwischen verschiedenen Finanzierungsmodellen wie Annuitätendarlehen, Versicherungsdarlehen und Bausparlösungen.
Mit flexiblen Konditionen und zusätzlichen Absicherungen können Sie die ideale Finanzierung für Ihr Eigenheim finden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Beratung und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
Förderung von Neubau-Vorhaben durch das jeweilige Bundesland
Auch die Bundesländer haben Fördertöpfe für den Bau eines Eigenheims. Mit Hilfe der Landesbanken unterstützen die Länder mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Die Voraussetzungen für eine Förderberechtigung variieren zum Teil, in der Regel hängt sie jedoch auch auf Landesebene vom Einkommen oder von der Anzahl der Kinder ab.
Die Programme jedes Bundeslandes aufzuführen, würde leider den Rahmen sprengen. Es gibt einfach zu viele verschiedene Ansätze und Lösungen. Wir stellen daher zwei exemplarische Beispiele für Förderprogramme vor.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm (Bayern)
Mit dem Wohnungsbauprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) sollen Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Hausbau gefördert werden. Bei einer Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Baukosten gewährt der Freistaat ein zinsgünstiges Darlehen, unter Umständen mit Zuschuss. Die jährliche Gesamteinkommensgrenze zur Förderberechtigung liegt dabei für Alleinstehende bei 28.300 Euro, für Paare bei 43.200 Euro. Pro Kind erhöht sich der Betrag.
- Förderart: Zinsgünstiges Darlehen mit eventuellem Zuschuss
- Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, mindestens 15.000 Euro
- Zuschüsse: Pro Kind gibt es 7.500 Euro. Bei Ersatzneubau oder Neubau auf einer Konversions- oder innerörtlichen Brachfläche gibt es zudem zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro .
- Laufzeit: Abhängig von Zins- und Tilgungssatz
- Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also des ersten Spatenstichs
Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden.
Wohnen mit Kind (Baden-Württemberg)
Mit mindestens einem minderjährigen Kind können Sie in Baden-Württemberg für Ihren Traum vom Eigenheim ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Auch die Grundstückskosten sind förderfähig. Dafür gelten großzügige Einkommensobergrenzen: Alleinerziehende dürfen maximal 100.000 Euro jährlich einnehmen, Paare 200.000 Euro.
- Förderart: Zinsgünstiges Darlehen
- Förderhöhe: 15.000 bis 100.000 Euro
- Laufzeit: 25 Jahre
- Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also vor dem ersten Spatenstich
Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden.
Welche Immobilie kann ich mir leisten?
Mit dem Budgetrechner können Sie auf Basis Ihrer finanziellen Situation ermitteln, wie teuer der Bau Ihrer Immobilie sein darf.
Wie gestalte ich meine Finanzierung?
Mit dem Tilgungsrechner können Sie einen Rückzahlungsplan erstellen und Ihre Finanzierung langfristig gestalten.
Neubau-Förderung gibt es auch abseits von Bund und Ländern
Förderung durch die Kommune
Auch einige Kommunen unterstützen Neubauten und besonders Familien, beispielsweise mit Darlehen, Zuschüssen oder subventioniertem Bauland. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach. Oder probieren Sie es über den Fördermittel-Finder.
Kirchliche Zuschüsse fürs Eigenheim
Kirchliche Förderungen können ein wahrer Segen sein. So bieten einige Bistümer oder Landeskirchen günstige oder sogar zinslose Darlehen an.
Eine eher umstrittene Möglichkeit ist auch die Nutzung des Erbbaurechts für kircheneigenes Bauland. Hierbei pachten Sie von der Kirche ein Grundstück für eine gewisse Zeit und dürfen darauf bauen. Zwar zahlen Sie statt horrenden Grundstückskosten lediglich einen monatlichen Erbbauzins. Das Erbbaurecht kann auch verkauft, vererbt oder übertragen werden. Nach Ablauf der vereinbarten Dauer erhält die Kirche aber das Grundstück samt Immobilie wieder zurück.