Hitze im Büro: Das müssen Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) wissen

Wenn die Sonne gar nicht mehr aufhört zu scheinen und die Temperaturen immer weiter steigen, wird der Arbeitsalltag im Büro oft unerträglich heiß. Denn die Folgen der Bürosauna sind jedes Jahr dieselben:

An Konzentration ist nicht mehr zu denken, die Leistungsfähigkeit sinkt wegen der hohen Raumtemperatur rapide ab. Hinzu kommt, dass hohe Temperaturen das Herz-Kreislaufsystem fordern, sodass sich oft auch gesundheitliche Probleme wie Kopfweh und Übelkeit im Büro breit machen. Dann fällt es nicht nur schwer, den Arbeitsalltag weiter zu bewältigen - vom Klima unter den Kollegen manchmal ganz zu schweigen. Auch der Überblick über die richtigen Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz geht schnell verloren.

Umso wichtiger ist es, dass gerade Arbeitgeber die Lage im Blick haben. Doch die ist gar nicht so einfach zu überschauen. Zwar hat der Gesetzgeber genau geregelt, welche Maßnahmen beim kollektiven Schwitzen zu treffen sind. Doch die ändern sich (sprichwörtlich) von einem Grad auf das andere. Hinzu kommt, dass viele Büros nicht über die geeignete Technik verfügen, um die Luft effektiv abzukühlen.

Wie kann man seine Mitarbeiter also ohne Klimaanlage, Ventilator & Co. im Hochsommer schützen? Und an welche arbeitsrechtlichen Vorgaben muss sich jeder Chef bei welcher Raumtemperatur halten? Wir haben alle Fakten zum Sommer im Büro!

Maximale Temperatur am Arbeitsplatz – gibt es das?

Wenn es im Büro zu heiß wird, muss der Arbeitgeber handeln – das schreibt die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor. Schließlich kann die Hitze am Schreibtisch im schlimmsten Fall die Gesundheit gefährden. Um das mit allen Mitteln zu verhindern, legt die Verordnung drei Temperaturgrenzen fest, die unterschiedliches Handeln des Arbeitgebers bei zu hohen Temperaturen erfordern.

26 Grad Celsius Hitze im Büro – jetzt werden Maßnahmen (nur) empfohlen

angenehm gelten, können sie in stickigen Büroräumen schon zu kollektivem Schwitzen führen - und das auch ohne körperlich anstrengende Tätigkeit. Das ist jedoch noch lange kein Grund, die Arbeit am Schreibtisch niederzulegen. Stattdessen empfiehlt die Arbeitsstättenverordnung verschiedene Maßnahmen, um den Alltag der Beschäftigten angenehmer zu gestalten. Einige Möglichkeiten haben wir weiter unten für sie festgehalten.

Doch Vorsicht: Die Betonung liegt hier auf Empfehlung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber bei diesen Temperaturen (noch) nicht verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen.   

30 Grad Celsius Raumtemperatur am Arbeitsplatz– jetzt muss (!) der Arbeitgeber handeln

Übersteigt die Temperatur im Büro die 30-Grad-Marke, belässt es die Arbeitsstättenverordnung nicht mehr bei „seichten“ Vorschlägen. Nun ist es Arbeitgebern vorgeschrieben, etwas gegen die Hitze am Arbeitsplatz zu tun. Schließlich kann bei den sommerlichen Höchsttemperaturen niemand mehr einen kühlen Kopf behalten. Mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber gegen die Hitze vorgeht, ist ihm jedoch erst einmal selbst überlassen. 

Flexible Arbeitszeiten oder eine lockere Kleidungsordnung bieten sich dabei an, um den Arbeitsplatz auch an heißen Tagen abzukühlen (mehr dazu weiter unten).

35 Grad Celsius Raumtemperatur am Arbeitsplatz – Arbeit nur noch unter besonderen Umständen!

Spätestens bei 35 Grad im Büro ist Arbeitnehmern und Arbeitgeber wohl gleichermaßen klar: Hier kann in der Regel niemand mehr produktiv denken. Viel zu warm. Das sieht auch die Arbeitsstättenverordnung so und erklärt eine Raumtemperatur von 35 Grad als ungeeignet für die tägliche Arbeit. Unternimmt der Arbeitgeber keine weiteren Maßnahmen, kann also nicht mehr weitergeschuftet werden.

Bietet der Chef jedoch Hilfsmittel an, die den Alltag auch bei 35 Grad erleichtern können, bleibt die Arbeitspflicht dennoch bestehen. Hierzu zählen etwa Hitzepausen für die Mitarbeiter, die einen geeigneten Ausgleich zum stickigen Büro bieten. 

Wie gesagt: Ein grundsätzliches Anrecht auf so etwas wie Hitzefrei im zu warmen Büro gibt´s aber leider nicht. 

Hitze im Homeoffice: Was gilt hier?

Mutiert die Arbeitsstätte zur Sauna, muss der Arbeitgeber also Abhilfe für seine Beschäftigten schaffen und für mehr Arbeitsschutz sorgen. Doch was passiert, wenn die Temperaturen im Homeoffice ansteigen – und beispielsweise selbst beherztes Lüften nicht mehr hilft? Auch hier findet die Arbeitsstättenverordnung eine entsprechend klare Antwort: Die Temperatur im Homeoffice muss der Arbeitnehmer nämlich selbst regulieren!

Der Grund: Die Arbeitsstättenverordnung macht den Arbeitgeber nur dafür verantwortlich, dass der heimische Arbeitsplatz den gesetzlichen Maßstäben entspricht. Das bedeutet, dass der Chef etwa für eine gute Beleuchtung oder einen ergonomischen Bürostuhl zu sorgen hat.

Um eine kühle Arbeitsatmosphäre muss sich der Arbeitgeber laut der Verordnung hingegen nicht kümmern. Das bedeutet: Auch wenn die Hitze in den eigenen vier Wänden unerträglich wird, kann der Arbeitgeber nicht belangt werden. 

Haben auch Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

Wir hatten es gerade schon einmal kurz angeschnitten: Entgegen so manch einer Behauptung haben Arbeitnehmer auch bei hochsommerlichen Temperaturen kein Recht auf Hitzefrei.

 Allerdings: Reagiert der Arbeitgeber jedoch auch bei über 35 Grad und nach einer expliziten Aufforderung seiner Mitarbeiter nicht mit lindernden Maßnahmen, haben diese das sogenannte Zurückbehaltungsrecht. Das heißt, sie können sich selbst vor potenziellen Schäden durch die Hitze schützen und die Arbeit im heißen Büro verweigern. 
 

Was hilft bei zu hohen Temperaturen im Büro - oder dem Homeoffice?

In vielen Büros sind Klimaanlagen und Jalousien für den Sonnenschutz nur ein sommerlicher Fiebertraum. Ist das auch in Ihren Räumlichkeiten der Fall, sollten Sie Ihren Mitarbeitern möglichst anderweitig entgegenkommen. Denn: Oft helfen schon kleine Aufmerksamkeiten, um die Motivation der Mitarbeiter trotz der Hitze aufrecht zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, wie’s geht:

#1 Flexible Arbeitszeiten

Im Sommer sind die Temperaturen in den frühen Morgenstunden oft noch angenehmer und leichter zu ertragen als über den Tag hinweg. Gestalten Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter deshalb möglichst flexibel, indem Sie etwa eine Gleitzeit für das Büro einführen. So können zumindest die ersten Stunden des Tages mit kühlem Kopf verbracht werden. Und Ihre Mitarbeiter haben wenigstens selbst die Wahl, wann sie trotz Hitze arbeiten. 

#2 Wärmequellen entfernen

Nicht nur die Sonneneinstrahlung, die durch das Fenster brennt, erwärmt den Arbeitsraum und ist irgendwann nicht mehr auszuhalten. Auch Elektrogeräte wie Drucker, Kopierer – und vor allem Server – sorgen für eine unangenehme Hitze im Büro. Unser Tipp: Wärmeerzeugende Geräte sollten bei wirklich sommerlichen Temperaturen in andere Räume verlagert oder (wenn möglich) zwischendurch abgeschaltet werden. Dann wird es mit der Zeit zumindest ein wenig kälter.

#3 Kleiderordnung lockern

In einigen Büros ist luftige Sommerkleidung nur ungern gesehen. Klettern die Temperaturen auf über 26 Grad, kann sie jedoch für die nötige Abkühlung am Schreibtisch sorgen. Deshalb sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zuliebe Hemd und Jackett zumindest in den Sommermonaten nicht zwingend vorschreiben und den Dresscode im Büro so weit wie möglich lockern. Es muss ja trotzdem nicht gleich die Jogginghose im Büro sein.

#4 Kühle Getränke anbieten

Bei Hitze ist viel und regelmäßiges Trinken ein absolutes Muss. Das ist umso mehr der Fall, wenn man den hohen Temperaturen ganztägig im stickigen Büro ausgesetzt ist. Neben den typischen Bürodrinks – Wasser und Kaffee – sollten Sie Ihren Mitarbeitern im Sommer weitere Getränke anbieten. Saftschorlen und Eistees helfen dabei, den Körper zu kühlen und sorgen dank dem enthaltenen Zucker für einen Extraschub an Energie.

#5 Großzügig mit Pausen umgehen

Ein hitziger Arbeitstag zerrt ganz schön an den Nerven. Um den Anstrengungen entgegenzuwirken, sollte es an heißen Tagen deshalb nicht nur bei einer Pause bleiben. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern mehrere Auszeiten an, zu denen sie sich an einem schattigen Plätzchen abkühlen können.