Ratgeber
Bürohunde: Wichtige Regeln zum Hund am Arbeitsplatz
Was sollte man beachten – und darf der Chef den Hund im Büro womöglich sogar verbieten? Wir zeigen, was für die Arbeit mit dem Bürohund zählt.
Darf ich meinen Hund zur Arbeit mitnehmen – und wie kann ich meinen Arbeitgeber davon überzeugen?
Hielt man die Idee von der Anschaffung eines Hundes noch vor wenigen Monaten (irgendwann zwischen dem ersten und dem gefühlt dreiundfünfzigsten Lockdown) noch für den vermutlich besten Einfall aller Zeiten, dürfte das Ganze mittlerweile bei vielen berufstätigen Hundehaltern schon etwas anders aussehen. Denn so langsam ist landauf, landab Schluss mit dem Corona-bedingten Homeoffice und immer mehr Unternehmen kehren zur Büronormalität zurück. Für den ein oder anderen Hundebesitzer bringt das allerdings ein kleines Problem mit sich…
Denn wohin nun mit dem Vierbeiner? Vielleicht zu den Eltern, die keine Lust auf Langeweile im Ruhestand haben? Wohl kaum, denn vermutlich sind die wenigsten (berufstätigen und erwachsenen) Kinder erpicht auf die elterliche Standpauke, dass man doch endlich mal Verantwortung für die eigenen Taten übernehmen sollte.
Auch eine Hundetagesbetreuung dürfte auf Dauer ziemlich teuer werden, ist also nicht unbedingt die beste Lösung. Zudem hat man sich ja auch nach bestem Wissen und Gewissen für den vierbeinigen Begleiter entschieden und will der Verantwortung nun auch gerecht werden, wenn der Arbeitsplatz wieder zurück ins Büro verlegt wird.
Spätestens jetzt dürfte vielen also eine naheliegende und gleichzeitig doch so utopisch wirkende Lösung einfallen: Warum den geliebten Hund nicht einfach zur Arbeit mitbringen - und so mit einem Bürohund die Kollegen beglücken?
Doch, bevor Ihre Hoffnung nun gänzlich schwindet, würden wir gerne Ordnung in das ganze tierische Durcheinander bringen. Lesen Sie hier, mit welchen Tipps es mit dem neuen Arbeitskollegen auf vier Pfoten für Sie als Arbeitnehmer im Betrieb klappt.
Der Hund im Büro und das Arbeitsrecht: Erlaubnis des Chefs erforderlich!
Bereits zu Anfang muss deutlich gesagt werden, dass Sie ohne die vorherige Erlaubnis Ihres Arbeitgebers Ihren Hund keinesfalls ins Büro mitbringen sollten. Andernfalls droht Ihnen nämlich eine Abmahnung oder (bei Wiederholungsfällen) sogar die Kündigung.
Achtung: Das gilt leider auch schon dann, wenn der süße Beagle „nur mal ausnahmsweise“ mitkommen soll!
Die Gründe für die alleinige Entscheidungsgewalt seitens Ihres Chefs liegen wohl auf der Hand, sieht dieser doch eventuell die Gefahr der Einschränkung der Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter oder der Beschädigung des Firmeneigentums. Unser Tipp: Bevor es mit dem lieben Tier zum Arbeiten geht, auf jeden Fall Rücksprache halten!
Gut zu wissen:
Angst vor Schäden am Arbeitsplatz durch den Bürohund? Hier sichert Sie eine Hundehaftpflichtversicherung ab. Egal, ob durch die Beschädigung fremden Eigentums, die Verletzung anderer Personen oder der Verursachung von Vermögens¬schäden: Die Versicherung schützt Sie als Hundehalter vor den finanziellen Risiken tierischen Fehlverhaltens.
Wie können Sie Ihren Arbeitgeber vom Bürohund überzeugen?
Wenn Sie Ihren Hund also ins Büro mitbringen wollen, sind Argumente grundsätzlich eine gute Idee. Um Ihren Chef von der Vorteilhaftigkeit Ihres Einfalls rund um das Haustier zu überzeugen, braucht es oft mehr als ein „Bitte“ – gefolgt von einem netten Lächeln. Daher haben wir ein paar Argumenten vorbereitet, mit denen Sie mit etwas Glück auch den letzten Chef mit hartnäckiger "Kein-Hund-im-Büro-Politik" für sich gewinnen:
- Dass sich so ein tierischer Kollege durchaus positiv auf das Betriebsklima auswirken kann, beweisen mittlerweile sogar entsprechende Bürohund-Studien. So wird durch das Hundestreicheln etwa beim Menschen Oxytocin (das Liebeshormon) freigesetzt. Die Folge: Im Büro herrscht rundum gute Stimmung und bei den Kollegen und Mitarbeitern wird das Gefühl der Zugehörigkeit zum Team verstärkt. Perfekt also für den gemeinsamen Arbeitsalltag!
- Auch in Stresssituationen kann sich die Anwesenheit eines hechelnden Vierbeiners bezahlt machen – denn so ein felliger Kollege sorgt ganz nebenbei auch für ein „grundentspanntes“ Arbeitsumfeld. Vor allem im Hinblick auf wichtige Präsentationen oder eventuelle (verbale) Auseinandersetzungen könnten die Tiere also auch das Arbeitsklima angenehmer gestalten und dafür sorgen, dass man trotzdem produktiv bleibt.
- Und ganz besonders toll: Nicht nur der Besitzer, auch andere Kollegen können in der Pause zum Spaziergang mit dem Hund schreiten und so besser ihren Arbeits-Akku aufladen!
Ach ja: Schlummern bereits die zwei Dackel Ihrer Kollegin unter dem Schreibtisch und stromert der Bernhardiner aus der IT-Abteilung durch Flure, sind Sie mit Ihrem Vierbeiner im Büro ebenfalls auf der sicheren Seite – theoretisch sogar ohne zusätzliche Genehmigung durch den Chef. Denn dann können Sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und die Erlaubnis für Ihren Hund einfach aktiv einfordern.
Stimmt Ihr Vorgesetzter Ihrer Bitte schließlich zu, sollten mit der Anwesenheit Ihres Hundes einhergehe Rechte, Pflichten und Bedingungen in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Hundehalter festgehalten werden.
Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Wo darf sich der Hund im Büro aufhalten?
In welchen Räumen darf sich der Hund aufhalten? Gibt es gegebenenfalls hundefreie Bereiche wie beispielsweise Küche oder Konferenzsaal?
- Was gilt für das Gassigehen mit dem Hund am Arbeitsplatz?
Wie häufig muss der Hund täglich ausgeführt werden – und wie lange? Ergibt sich daraus eine Veränderung der Kernarbeitszeit des Mitarbeiters?
- Tierische „Haftung“ bei der Arbeit: Was passiert, wenn der Bürohund etwas ausfrisst?
Wer haftet oder hat Verantwortung, wenn der Pudel das LAN-Kabel durchkaut, der Mops auf den Teppich macht oder der süße Welpe plötzlich auf das Sofa erbricht? Fordert der Arbeitgeber vielleicht sogar den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung?
Kennen Sie schon "Trick 17" für den Notfall?
Sollten Sie und Ihr vierbeiniger Mitbewohner einmal im Falle eines Schadens in den eigenen vier Wänden vorübergehend ausziehen müssen, übernimmt PrimeHome die Kosten für die Hundepension bis zu einem Betrag von 500 Euro.
So klappt es mit dem Hund im Büro!
Trotz der zahlreichen Vorteile sollten natürlich auch einige Punkte zur "Haltung" in Büros beachtet werden, damit sich das Ganze nicht letztlich doch als Desaster entpuppt. Denn nicht immer ist ein Hund im Büro vollkommen problemlos – oder zumindest: Leider nicht jeder Hund.
Unser Tipp: Nach der Zustimmung Ihres (hundefreundlichen) Chefs sollten Sie als Tierhalter unbedingt auch die übrige Belegschaft fragen, wie sie dem tierischen Teamzuwachs gegenübersteht. Vielleicht ist einer Ihrer Kollegen besonders ängstlich in der Nähe von Hunden – und ein anderer hat womöglich gar eine Hundehaar-Allergie? Sie sollten also stets Rücksicht auf Ihre Kollegen nehmen, gerade bei Allergikern. Nur so kann das Ganze zum vollen Erfolg werden und bei allen für Freude und Zufriedenheit sorgen.
Bei häufigem und lautem Bellen ist außerdem eine Einschränkung der Arbeitsleistung denkbar. Wichtig ist also, dass Ihr Hund an die Anwesenheit fremder Menschen (und gegebenenfalls weiterer Bürohunde) gewöhnt ist. Fakt ist nämlich: Knurrt ein Hund oder beißt er sogar, kann die Erlaubnis seitens des Arbeitgebers jederzeit zurückgezogen werden.
Ein weiteres Manko: So einen Vierbeiner kann man von Zeit zu Zeit schon mal durchs ganze Büro riechen. Nicht umsonst ist der Ausdruck „riechen wie ein nasser Hund“ ein ganz normaler Bestandteil unseres Sprachgebrauchs. Hundehalter sollten daher stets auf die Sauberkeit ihrer Fellnase achten. Dazu gehört selbstverständlich auch eine sowohl gründliche als auch regelmäßige Zahn- und Fellpflege, die Ihren Hund gesund hält und das ganze Büro erfreut.
Na, alle Tipps und Ratschläge in die Tat umgesetzt und auch Ihren Chef haben Sie eigentlich schon so gut wie in der Tasche? Dann wünschen wir viel Spaß mit dem frischgebackenen Bürohund!