Ratgeber
Rente beantragen: So füllt man Pensions- und Rentenanträge aus
Irgendwann ist es soweit: Die Rente naht. Doch was müssen langjähriger Arbeitnehmende oder Beamte tun, um Rente oder Pension zu beantragen? Wir klären auf.
Was Sie bei der Beantragung Ihrer Rente beachten sollten
Für Ihren reibungslosen Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand sollten Sie frühzeitig planen. Dazu gehören auch vorbereitende Schritte zur Beantragung Ihrer Altersrente. Denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind für viele Versicherte noch immer die wichtigste Einnahmequelle im Ruhestand. Sie sichern uns den Lebensunterhalt und -standard nach dem Erwerbsleben.
Das trifft auch dann zu, wenn Sie eine zusätzliche Altersvorsorge, zum Beispiel eine private Rentenversicherung, abgeschlossen haben. Das Gesetz legt fest: Die Rente wird grundsätzlich nur Antragstellenden erteilt. Dabei gilt es, einige Stolpersteine zu vermeiden. Die folgenden Hinweise und Tipps zu Ihrem Rentenbeginn sollten Sie daher beherzigen.
Renteneintrittsalter beachten
Grundsätzlich wichtig zu wissen, wird es doch immer wieder heftig diskutiert: Aktuell liegt die Regelaltersgrenze für nach 1964 Geborene bei 67 Jahren. Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Das Renteneintrittsalter ist für Angestellte und Beamte gleich.
Rente versus Pension: Was ist eigentlich der Unterschied?
Berufstätige können nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in Rente gehen und Rentenbezüge beantragen. Die Höhe der monatlichen Bezüge hängt von den selbst eingezahlten Beiträgen in die Rentenversicherung ab. Zudem spielt es eine Rolle, wie viele Menschen bei dem eigenen Renteneintritt noch arbeiten und in die Rentenversicherung einzahlen.
Neben der gesetzlichen Rente gibt es in Deutschland aber auch die sogenannte Pension. Diese kann in Deutschland von Beamten wie auch Richtern, Pfarrern, Berufssoldaten oder anderweitig in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten bezogen werden. Sobald sie das Rentenalter erreichen, erhalten diese Personen dann ihre Pensionszahlungen. Die Pension wird im Gegensatz zur Rente aus Steuergeldern finanziert. Bei der Pension übernimmt der "Dienstherr" die Beitragszahlungen, bei der Rente dagegen werden die Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet.
Zeitpunkt der Rente richtig wählen
Sie sollten sich zuerst den Zeitpunkt genau überlegen, wann Sie in Rente gehen. Dieser kann sich nämlich beträchtlich auf die Höhe Ihrer Rente auswirken. Als Arbeitnehmer können Sie zuweilen über einen gewissen Spielraum verfügen. Diesen haben Sie dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis vertraglich nicht automatisch beim Erreichen des Renteneintrittsalters endet. In diesem Fall erfüllen Sie prinzipiell die Voraussetzung um so lange arbeiten, bis Ihnen der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Wie die rechtliche Situation also genau aussieht, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag beziehungsweise Ihrem Tarifvertrag ab.
Tipps zum Rentenantrag: Vorzeitige Rente und Zeitpunkt des Antrags sollten gut überlegt sein
Es ist leider so: Sollten Sie überlegen, vorzeitig in Ruhestand zu gehen, ist das oft mit erheblichen Abschlägen bei Ihrer gesetzlichen Rente verbunden. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. Gerade dann, wenn Sie auf eine höhere Rente im Alter angewiesen sein sollten, beispielsweise nach einer Scheidung oder aufgrund einer anderweitigen Änderung Ihrer Lebensumstände.
Wenn Sie wissen möchten, welchen Rentenbetrag Sie zu erwarten haben, können Sie online die Berechnung auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung durchführen. Alternativ können Sie sich auch persönlich bei einer Beratungsstelle informieren.
Späte Altersvorsorge? Das geht!
Übrigens ist es nie zu spät, noch zusätzlich privat für einen finanziell abgesicherten Ruhestand vorzusorgen. Auch in den Vierzigern oder Fünfzigern können Sie noch sinnvolle private Vorsorgeversicherungen abschließen. Zu den Versicherungsprodukten für späte Sparer gehören die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente, die Rürup-Rente für Selbstständige oder die private Altersvorsorge.
Rentenantrag stellen: Formulare ausfüllen, am besten mit Unterstützung!
Grundsätzlich ist es ratsam, den Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung auszufüllen. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung können bei dem Ausfüllen der erforderlichen Formulare helfen und leiten die benötigten Unterlagen für Sie gleich weiter. Zudem bestätigen die Mitarbeiter gleich die mitgebrachten Originalunterlagen und geben Ihnen weitere wichtige Tipps. Der Rentenantrag wird schließlich online an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt. Unser Tipp: Es lohnt sich wirklich, als zukünftiger Rentner eine solche kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen. Denn damit sparen Sie sich jede Menge Zeit und unter Umständen auch viel Ärger.
In Rente gehen: Welche Antrags-Unterlagen benötigt man für den Rentenantrag?
Anhand aller von Ihnen ausgefüllten Formulare wird Ihr Rentenanspruch geprüft, der Rentenantrag erstellt und letztendlich die Zahlung veranlasst. Folgende Auskünfte sind Ihrerseits erforderlich, damit das einigermaßen schnell und reibungslos gelingt:
- Angaben zur antragstellenden Person
- Angaben zur beantragten Art der Rente
- Angaben zum Zahlungsweg der Altersrente
- Angaben zu den Versicherungszeiten (gesetzliche Rentenversicherung)
- Angaben zu Kindern
- Auskünfte zu sonstigen Einkünften sowie
- Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Des Weiteren müssen für Ihren Rentenantrag folgende, vollständig ausgefüllte Unterlagen und Nachweise vorliegen:
- Personaldokument (zum Beispiel Ihr Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder ein Stammbuch in bestätigter Kopie)
- Rentenversicherungsnummer
- Anschrift der Krankenkasse und die Versichertennummer
- Persönliche Steuer-Identifikationsnummer
- Bankkontonummer
- Geburtsurkunden der Kinder als bestätigte Kopien
- Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind)
- Alle Unterlagen zur Versicherung während Fehlzeiten (wie beispielsweise Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit)
- Bei aktuellem Bezug von Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
- Bei vorliegenden Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
- Bei Stellung des Antrags durch eine Person des Vetrauens: Vollmacht oder Betreuungsurkunde erforderlich
Weitere Unterlagen für die Beantragung der Altersrente sind:
- Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
- Bei Altersteilzeit vor dem Ruhestand: Altersteilzeitvertrag
- Bei geplantem Nebenverdienst: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes
Gibt es einen perfekten Zeitpunkt, um den Rentenantrag zu stellen?
Ihren Rentenantrag sollten Sie frühzeitig bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Ihnen zustehenden Rentenzahlungen rechtzeitig erfolgen. Prinzipiell können Sie Ihren Antrag bei jeder Stelle einreichen, die für die Annahme autorisiert ist, also beispielsweise auch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung. Eine schnellere Bearbeitung erfolgt allerdings, wenn Sie Ihren Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Diesen können Sie auch online in Erfahrung bringen.
Erneut hilft an dieser Stelle ein Blick auf die entsprechende Auflistung der Versicherungsträger und Verbindungsstellen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenantrag rechtzeitig vor der Rente einreichen
Am besten reichen Sie Ihren Rentenantrag ein Vierteljahr vor eigentlichem Renteneintritt ein. Diese Vorlaufzeit ist allerdings nur dann ausreichend, wenn Ihr Versicherungsverlauf lückenlos ist oder Lücken vollständig geklärt sind. Sollten Sie mit Problemen rechnen, dann stellen Sie den Antrag am besten schon ein halbes Jahr vor dem geplanten erstmaligen Bezugstermin der Rente.
Wenn Sie Ihren Rentenantrag persönlich beim zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung abgeben können, ist das optimal. Haben Sie auf jeden Fall Ihren Personalausweis und Ihren letzten Versicherungsverlauf parat. Bringen Sie zudem alle weiteren benötigten Unterlagen mit. Hierdurch wird viel Zeit gespart. Der zuständige Berater benötigt mindestens Angaben über Ihre Kontoverbindung, den Bezug von Leistungen wie beispielsweise Hinterbliebenenrente und Versorgungsbezügen, wie zum Beispiel eine Betriebsrente. Darüber hinaus müssen Sie noch angeben, in welcher Krankenversicherung Sie sich befinden.
Fazit zur Rente: Antrag und Prozess gut vorbereiten
Beginnen Sie rechtzeitig – und zwar einige Monate bevor Sie in Rente gehen – damit, alle nötigen Unterlagen zusammenzustellen und Lücken in Ihrem Versicherungslauf zu klären. Nehmen Sie auch kostenlose Beratungsgespräche bei den entsprechenden Stellen wahr. Diese helfen Ihnen, alle nötigen Angaben und Formulare fristgerecht einzureichen, damit Ihr Rentenantrag problemlos bearbeitet werden kann. Somit können Sie mit rechtzeitigen Rentenzahlungen rechnen. Bedenken Sie auch, dass die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Es ist nie zu spät, noch privat vorzusorgen. Erkundigen Sie sich bei den Versicherern über die für Sie empfehlenswerten Möglichkeiten. Dann können Sie sich entspannt auf Ihren wohlverdienten Ruhestand freuen.