Ratgeber
Skiunfall des eigenen Kindes: Was übernehmen Unfallversicherung & Co?
Schreckensszenario Skiunfall. Und dann ist auch noch ein Familienmitglied involviert. Wir zeigen, was die üblichen Familienversicherungen zahlen und was nicht.
Diese Versicherungen brauchen Sie beim Skiunfall eines Familienmitglieds
Weil i wü schifoan! Wie Wolfgang Ambros zieht es in den ersten Monaten des Jahres auch viele deutsche Familien in die Skigebiete der Alpen. Wie Schnee und Berge gehört jedoch zum Pistensport leider auch immer ein Unfallrisiko. In der vergangenen Ski-Saison betrug die Zahl der verletzten deutschen Skifahrer circa 38.000.
Welche Versicherungen beim eigenen Skiunfall was wann zahlen, haben wir bereits in einem anderen Ratgeberbeitrag erklärt. Doch wie sieht es aus, wenn ein Familienmitglied – Partner oder Kind – auf der Piste verunglückt? Was zahlen die Familienversicherungen – und welche Policen sind sonst noch für einen ausreichenden Schutz Ihrer Liebsten von Nöten. Helm auf – wir sagen es Ihnen!
Ob Sturz oder Kollision – das kostet ein Skiunfall!
Was die Kosten eines Unfalls angeht, gibt es wohl nur wenige Sportarten, die teurer als das Skifahren sind. Der Hauptgrund dafür: Die geografischen Voraussetzungen. Oder haben Sie schon mal einen Rettungswagen auf einer steilen Piste gesehen? Wir auch nicht.
Oft müssen verunglückte Skifahrer mit dem Helikopter ins Krankenhaus gebracht werden. Und das kann Sie abhängig vom Unglücksland schon mal mehrere Tausend Euro kosten. Haben Sie es dann ins Krankenhaus geschafft, stehen Ihnen noch Behandlungs- und Aufenthaltskosten sowie etwaige Zahlungen für den Rücktransport und die Reha bevor. Im schlimmsten Fall drohen sogar Einkommensausfälle oder eine Berufsunfähigkeit. War außerdem eine weitere Person involviert und Sie tragen die Unfallschuld, dann müssen Sie natürlich auch noch für den Schaden des anderen Skifahrers aufkommen.
Hier kann ganz schön was zusammenkommen. Doch keine Angst, ernste Skiunfälle sind zum Glück eher selten. Eine stationäre Behandlung aufgrund eines Unglücks mussten vor drei Jahren lediglich 0,16 Prozent der Skifahrer in Anspruch nehmen. Um sich aber sorglos in die weißen Weiten stürzen zu können, ist ein ausreichender Versicherungsschutz unverzichtbar. Das gilt natürlich ebenso für die Liebsten in Ihrer Familienversicherung.
Familienversicherungen: Was ist das eigentlich?
Ob Krankenversicherung oder Haftpflicht - als "Familienversicherung" bezeichnet man Policen, bei denen Sie Ihren Lebenspartner und/oder Ihre Kinder beitragsfrei mitversichern können. Und hier kommt gleich der erste Dämpfer, sorry: Bei der privaten Krankenversicherung geht das schon mal nicht - jedenfalls nicht komplett beitragsfrei.
Gesetzliche Krankenversicherung
Hier können alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden, sofern die in Deutschland wohnen, selbst weder versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind und nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind. Das gilt übrigens auch für Ihre Stief- und Enkelkinder, sollten die in Ihrem Haushalt wohnen. Wenn der Besserverdiener der Familie jedoch privatversichert ist und eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet, müssen die Kinder dort jedoch selbst kostenpflichtig versichert werden.
Auf die "gesetzliche Weise" können Sie Ihre Nachkommen, sofern diese bis dahin nicht selbst arbeiten, bis zum 23. Lebensjahr mitversichern. Und: Wer ein Studium oder eine Ausbildung ohne Bezahlung beginnt, kann bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Familien-Haftpflichtversicherung
Neben dem Lebens- oder Ehepartner sind Kinder hier in der Regel mitversichert, bis sie volljährig sind. Es gilt aber auch: Wer studiert oder eine Ausbildung macht, genießt auch darüber hinaus weiterhin Versicherungsschutz.
Vorsicht: Kinder unter sieben Jahren gelten juristisch als nicht schuldfähig, können also auch im Falle eines Skiunfalls mit Fremdschaden nicht haftbar gemacht werden. Dennoch sollten Sie Kinder auch in diesem Alter, wenn möglich, schon mit in die Familienhaftpflicht aufnehmen.
Weitere Versicherungen für einen sorglosen Familienskiurlaub:
- Familien-Haftpflichtversicherung
- Ausreichende Krankenversicherung aller Familienmitglieder (privat oder gesetzlich, optimalerweise mit privatem Zusatzversicherungsschutz)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Private Unfallversicherung für das Kind
- Rechtsschutzversicherung
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung: Wer zahlt was beim mit-versicherten Kind?
Obwohl die gerade genannten Familienversicherungen hierzulande in der Regel ausreichen, empfiehlt es sich, insbesondere beim Skiurlaub mit der Familie im Ausland noch einmal genauer hinzuschauen. Bei einem Unfall Ihrer mitversicherten Liebsten könnten nämlich Kosten entstehen, die Ihr Versicherer nicht übernehmen kann. Doch keine Sorge. Wir lassen Sie nicht im Schnee stehen und zeigen Ihnen, wo es sich lohnt nachzubessern:
Krankenversicherung: Besser auch privat vorsorgen für Partner und Kinder
Passiert Ihrem Partner oder Ihrem Kind etwas auf der Piste, kann Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung schnell nicht mehr ausreichen. Die zahlt nämlich nur für die medizinische Versorgung nach dem Unfall und auch nur so viel wie in Deutschland üblich wäre. Auch auf den Kosten für eine etwaige Heli-Rettung, die nicht medizinisch begründet ist oder den Rücktransport nach Deutschland, bleiben Sie dagegen womöglich sitzen.
Die Lösung: Eine private Auslandskrankenversicherung! Wählen Sie hier unbedingt eine Police, die speziell auf einen Skiurlaub oder das jeweilige Ausland ausgerichtet ist. Denn dann sind auch spezielle Kosten wie die für die Bergung Ihrer Liebsten per Hubschrauber oder für den Rücktransport mit abgedeckt.
Perfekt für die Familie: Die Reisekrankenversicherung der Bayerischen
Auch abseits verschneiter Pisten sinnvoll. Die Reise-Krankenversicherung der Bayerischen übernimmt in und außerhalb der EU Kosten für Bergung, stationäre Behandlung, Rücktransport und Co. Und das sowohl für Sie als auch für Ihre Familie.
Übrigens: ADAC- oder DAV-Mitglieder genießen zwar im Ausland auch einen gewissen Versicherungsschutz über ihre Vereine. So übernimmt beispielsweise der ADAC abhängig von Ihrer Mitgliedschaft den Rücktransport, der DAV zahlt sogar Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Ein kompletter Ersatz für eine "richtige" Auslandskrankenversicherung sind diese Leistungen jedoch in der Regel nicht.
Privathaftpflichtversicherung: Kind und Kegel sind meist ausreichend mitversichert
Ist Ihr Junior für einen Unfall mit einer dritten Person verantwortlich, ist schnell Ihre Familienhaftpflicht gefragt. Das ist übrigens gar nicht zu unwahrscheinlich: Knapp jeder fünfte Skiunfall ist nämlich eine Kollision!
Glücklicherweise sind wie erwähnt die eigenen Kinder sowie der Lebens- oder Ehepartner in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert. Die deckt von diesen verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Am Beispiel Skiunfall könnten darunter also der anderen Person entstandene Zahlungen wie Schadenersatz für Ski oder Snowboard, Schmerzensgeld oder Behandlungs- und Rücktransportkosten fallen.
Weniger für die Kinder, aber wichtig für volljährige Versicherte: Bei unter Alkoholeinfluss fahrlässig verursachten Unfällen greift die Haftpflicht in der Regel nicht!
Gesetzliche Unfallversicherung: Pisten-Unfälle not inclusive!
Zwar ist Ihre gesamte Familie für gewöhnlich auch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Für einen Skiurlaub reicht die jedoch auf keinen Fall aus. Der Grund: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich für Berufstätige ausschließlich auf den Arbeitsweg und Unfälle auf der Arbeit. Schüler und Studenten sind nur auf dem Weg zu oder in Schule und Universität geschützt. Alle anderen Unfälle sind nicht von der gesetzlichen Unfälle abgedeckt!
Eine private Unfallversicherung für Sie und Ihre Liebsten ist daher für den Urlaub auf der Piste definitiv eine gute Idee. Insbesondere Ihre Kinder sollten diesbezüglich gut versichert sein, da sie im absoluten Katastrophenfall mit dauerhaften Einschränkungen noch ein ganzes Leben vor sich hätten. Und das kann teuer werden. Gezahlt wird Ihnen im Ernstfall bei dauerhafter Invalidität daher eine einmalige Zahlung oder eine lebenslange Unfallrente. Zudem können auch Todesfall-Leistungen, ein Krankenhaustagegeld oder kosmetische Operationen abgedeckt sein.
Achten Sie für Ihren Skiurlaub unbedingt darauf, dass auch Bergungskosten sowie ein Rücktransport in die Heimat übernommen werden.
Immer auf der sicheren Seite mit der Unfallversicherung der Bayerischen
Weil gesetzlicher Schutz nicht ausreicht. Mit der Unfallversicherung der Bayerischen sind Sie im Ernstfall finanziell abgesichert. Die gibt’s übrigens auch in der Variante mit Schadenersatzzahlung. Und extra für Familien können Sonderkonditionen für Kinder hinzugebucht werden.
Rechtsschutzversicherung: Nicht nur bei Unfällen mit ungeklärter Schuldfrage sinnvoll
Sind in den Skiunfall eines Familienmitglieds mehrere Personen involviert, kann die Schuldfrage auch schnell mal vor Gericht landen. Wer hier eine Rechtsschutzversicherung hat, muss am Rechtsbeistand nicht sparen und hat die Geschichte bald geklärt. Auch diese Police wird für Familien angeboten. Dann sind auch hier Partner und Kinder im gleichen Haushalt ebenfalls geschützt und es spielt keine Rolle, wer den Unfall verursacht.
Familien mit Kindern sollten bei Unfallversicherung und Krankenversicherung nachbessern
Der gesetzliche Versicherungsschutz ist gut, zumindest im Berufsalltag im eigenen Land. Wer jedoch mit Kind und Kegel die verschneiten Pisten in Österreich, der Schweiz und Co. aufsucht, sollte lieber an einigen Ecken wie beispielsweise der Kranken- und der Unfallversicherung nochmal privat nachbessern.
Unser Tipp: Besprechen Sie mit Ihren Versicherungsanbietern, ob alle nötigen Schadensfälle und möglicherweise entstehenden Kosten abgesichert sind. Denn sorglos fährt es sich doch viel schöner ins Tal.