Ratgeber
Versorgungslücke in der Pflege: Lohnt sich eine Pflegeversicherung?
Wie kann die drohende Pflegelücke für sich selbst und Angehörige geschlossen werden, was muss man über die Versorgungslücke wissen? Lesen Sie bei uns mehr!
Die Pflegelücke kommt – so schützen Sie sich und Ihre Lieben
Die Menschen werden immer älter, bleiben dabei jedoch nicht unbedingt gesund. Die Folge: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt. Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2019 über vier Millionen Menschen pflege¬bedürftig, fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Und die Kurve zeigt auch laut Statistiken von Krankenversicherungen weiter nach oben.
Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, zahlt als Versicherter automatisch in die soziale Pflegeversicherung ein, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Doch über diese Pflegekasse sind die Kosten, die auf Betroffene oder allzu oft ihre Angehörigen zukommen können, noch lange nicht gedeckt. Mindestens für Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige zunächst selbst aufkommen, dazu kommt ein Eigenanteil an den Pflegekosten. Dass diese Kosten durchschnittlich bei weit über tausend Euro monatlich liegen, dürfte erklären, warum vor der Pflegelücke so lautstark gewarnt wird: Die meisten von uns sind zwar dem Risiko ausgesetzt, dass horrende Kosten durch die eigene Pflegebedürftigkeit oder die von Angehörigen wie den Eltern auf sie zukommen – doch sind es auch immer noch die wenigsten, die allen Warnungen zum Trotz darauf vorbereitet sind.
Wir fassen nun konkret für Sie zusammen, was Sie in Sachen Pflege für sich und Ihre Angehörigen wissen müssen. Und wie Sie die jeweiligen Pflegelücken – soweit noch möglich – schließen können.
Welche Formen von Pflege gibt es?
Bevor wir uns einen Überblick über die verschiedenen Formen der Pflege in Deutschland verschaffen, soll es um die Bestimmung des Pflegegrads für Menschen mit körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen gehen. Denn erst, wenn der Pflegegrad des Versicherten bekannt ist, kann die richtige Hilfe gefunden werden. Wonach sich wiederum die Kosten richten.
Der jeweilige Pflegegrad gibt an, wie hoch die Pflegebedürftigkeit der oder des Betroffenen ist. Früher gab es dafür drei Pflegestufen. Seit 2017 erfolgt die Abstufung genauer und über fünf Pflegegrade. Dazu wird ein entsprechendes Gutachten erstellt, das verschiedene Faktoren berücksichtigt. Etwa, ob oder inwieweit sich der oder die Pflegebedürftige noch selbst versorgen kann. Auch Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer sind Faktoren für die Einteilung in Pflegestufen.
Nach dem Pflegegrad bestimmt sich die Höhe des Pflegegelds, das von der Pflegekasse gezahlt wird. Maximal, also für Pflegegrad 5 auf vollstationärer Pflege, sind das 2.005 Euro.
Die Pflegeleistungen werden aber nicht nur an jene gezahlt, die Kosten zum Beispiel für die stationäre Aufnahme in einem Senioren- oder Pflegeheim tragen müssen, sondern auch an pflegende Angehörige, die damit Sachleistungen finanziell begleichen können.
Weitere Möglichkeiten für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ganz alleine bewältigen können, sind betreutes Wohnen, eine ambulante oder die Tages-Pflege durch einen Pflegedienst zu Hause.
Gut zu wissen:
Mit einer Pflegeergänzungsversicherung sind Sie im Fall des Falles gut versorgt - erfahren Sie mehr!
Welche Kosten entstehen bei Pflegebedürftigkeit – und wer übernimmt sie?
Wie erwähnt, ist die Pflegeversicherung als Teilkostenversicherung angelegt. Es bleibt immer ein Eigenanteil. Den muss der oder die Pflegebedürftige zunächst selbst zahlen, aus Einkommen, damit oft der Rente, und/oder dem Vermögen. Das heißt, auch hier kann Altersvorsorge helfen. Sollte das Geld nicht reichen, werden die nächsten Verwandten, also Eltern, Ehepartner oder Kinder und auch indirekt deren Ehepartner herangezogen. Kinder, die weniger als ein jährliches Bruttoeinkommen von 100.000 Euro haben, müssen jedoch (Stand 2020) nichts zum Unterhalt der Eltern beitragen. Können die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen, springt das Sozialamt ein.
Laut PKV-Pflegedatenbank liegt der Eigenanteil für Pflegeheimkosten im Bundesdurchschnitt bei monatlich 1.830 Euro. Wer nun allerdings denkt, solchen Kosten mit häuslicher Pflege, sollte sie denn überhaupt möglich sein, ausweichen zu können, der täuscht sich: Die Pflegelücke bleibt auch außerhalb von der Betreuung zum Beispiel im Seniorenheim riesig. So müssen ambulante Pflegedienste, barrierefreies und betreutes Wohnen, Medikamente, Therapien und Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Treppenlift bezahlt werden. Nicht zuletzt sinkt das Einkommen derer, die ihren Vollzeitjob aufgeben müssen, um Angehörige daheim zu betreuen.
So nicht verwunderlich: Die Pflegelücke zieht Familien in Deutschland nicht selten in die Schuldenfalle. Nur eine private Pflegeversicherung kann die Kosten tatsächlich stark eindämmen.
Private Pflegezusatzversicherung: Welche gibt es, was kostet sie?
Es gibt drei verschiedene Formen der privaten Absicherung im Pflegefall. Das sind:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung und
- Pflegerentenversicherungen
Pflegetagegeldversicherungen
Am beliebtesten sind Versicherungen für ein Pflegetagegeld, die dem oder der Betroffenen ein im Vorfeld vereinbartes Tagegeld im Pflegefall zusichern. Der gezahlte Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und kann dann aber, bei entsprechenden Verträgen, frei genutzt werden. Also etwas für die Unterstützung der Pflege zu Hause oder die Kosten eines Heims. Es gibt staatlich geförderte Tarife.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung zahlt der Versicherer nur nachgewiesene Pflegekosten, die in ihren Eigenanteil fallen, halb oder ganz, beziehungsweise bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Was unter Pflegekosten fällt? Das findet sich meist im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Pflegerentenversicherung
In die Pflegerentenversicherung fließen meist die höchsten Beiträge. Sie tritt im Pflegefall entweder bedingungslos in Kraft oder richtet sich nach der jeweiligen Pflegstufe und stockt quasi die Rente für den Fall der Fälle auf. Die Verträge in der Pflegerentenversicherung sind meist aussetz- oder kündbar und beinhalten dennoch eine Auszahlung.
Wichtig: Sie können keine Pflegeversicherung für Ihre Eltern abschließen. Es ist aber dringend geboten, dass Sie sich mit Ihren Eltern über das Thema Pflegebedürftigkeit unterhalten – beziehungsweise einen Plan aufstellen, um Ihre eigenen Kinder davor zu schützen, dass sie von der finanziellen Last erdrückt werden, wenn Sie selbst betroffen sind. Übrigens: Alle Unterschiede und Varianten der privaten Pflegeversicherung stellen wir in diesem Beitrag ausführlich vor und gehen dabei auch auf den sogenannten "Pflege-Bahr" ein.
Wann und für wen lohnt sich die Pflegeversicherung?
Ob Sie im Alter pflegebedürftig sein werden, ob es Ihre Eltern sind? Wir wissen es natürlich nicht. Statt dem Blick in die Glaskugel wollen wir Ihnen zum Abschluss daher einige Fragen an die Hand geben, mit denen Sie Ihren Bedarf an einer Pflegeversicherung auf den Prüfstand stellen können.
- Haben Sie ausreichend Vermögen, das auch im Pflegefall verbraucht werden kann? Können und wollen Sie damit Angehörige im Pflegefall unterstützen?
- Können Sie auf hohe Ansprüche aus der privaten oder gesetzlichen Rente hoffen?
- Haben Sie eine eigene Immobilie, so dass Mieteinnahmen in die Pflegekosten fließen können?
- Welche Beitragshöhe können Sie über viele Jahre und Jahrzehnte sicher monatlich aufbringen?
- Welche Form der Betreuung würden Sie im Pflegefall bevorzugen – ambulant oder stationär?
- Wäre Ihnen die Betreuung in einer teuren Pflegeeinrichtung wichtig?
Egal wie Sie die Fragen beantworten, denken Sie daran: Je jünger und gesünder Sie noch sind, desto niedriger fällt meist der Beitrag für eine private Pflegversicherung aus – und statistisch gesehen macht es Sinn, genau heute an morgen zu denken, denn ein Pflegefall kommt rechnerisch schon heute auf jede Familie zu.