Zahnzusatzversicherung: Frühzeitig absichern lohnt sich häufig

Gesunde Zähne sind nicht nur wichtig für ein strahlendes Lächeln, sondern auch für das allgemeine Wohlbefinden. Doch was, wenn Zahnersatz nötig wird? Parodontose kann selbst bei guter Pflege schleichend die Zähne angreifen – dies kann erblich bedingt sein. Wer nicht regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle geht, riskiert zudem, dass Schäden zu spät erkannt werden. Da die gesetzliche Krankenkasse diese Vorsorge oft nicht übernimmt, verzichten manche Menschen zu oft darauf.

Ist ein Zahn erst stark beschädigt, bleibt oft nur die Wahl zwischen Brücke oder Implantat. Doch:

  • Eine Zahnbrücke erfordert das Beschleifen gesunder Nachbarzähne und schwächt langfristig den Kieferknochen.
  • Das Zahnimplantat gilt als beste Lösung, doch die Kosten dafür sind hoch und werden kaum von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt.

Eine private Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen und hohe Kosten vermeiden. Besonders sinnvoll ist es, eine solche Versicherung frühzeitig abzuschließen – am besten, solange die Zähne noch gesund sind.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum sich der frühe Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt, welche Vorteile das bietet und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

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Zahnbehandlung und Kassenleistung

Die Zahnlücke ist ein typischer Fall für eine zusätzliche Versicherung. Denn die Kosten für hochwertige Implantate übernehmen gesetzliche Krankenkassen oft nicht. Oder sie leisten nur geringe Zuschüsse.

Die Rechnung für Zahnersatz auf einem Implantat kann sich schnell auf 3.000 EUR oder mehr belaufen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen festgelegten Anteil der Regelversorgung bei Zahnersatz. Die Mehrkosten müssen Patientinnen und Patienten selbst tragen.

Die Regelversorgung sieht bei einem fehlenden Zahn eine Brücke vor, bei der sich die Kosten beispielsweise auf 700 EUR belaufen können. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Krankenkasse aktuell 60 %, also ca. 420 EUR (Stand 2025). Bei einem hochwertigen Implantat werden wiederum nicht die 60 % der Gesamtkosten bezuschusst, sondern auch hier belaufen sich die Erstattungskosten auf ca. 420 EUR.

Der Eigenanteil der Patienten hängt darüber hinaus von dem Befund und dem geführten Bonusheft ab.

Auch gut zu wissen: Bei Zahnfüllungen verbieten die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2025 den Einsatz von Amalgam. Stattdessen müssen Zahnärzte kostenfreie Alternativen anbieten. Im Frontzahnbereich werden dabei in der Regel sogar die Kosten für aufwändigere Materialien übernommen, während im Seitenzahnbereich selbsthaftende Materialien zur vertragszahnärztlichen Versorgung zählen. Wünscht der Patient eine höherwertige Füllung, können zusätzliche Kosten anfallen.

Die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen übernimmt die Krankenkasse nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt, etwa zur Schließung einer Zahnreihe. Für aufwendigere Zusatzleistungen müssen Patienten jedoch zuzahlen. 

Eine private Zahnzusatzversicherung als Ausweg

Wer solche Einschränkungen kennt, möchte sie möglichst vermeiden. Gesunde und gepflegte Zähne sind aber nicht nur ein ästhetischer Faktor, sondern essenziell für die Lebensqualität: Sie unterstützen eine klare Aussprache, fördern ein selbstbewusstes Lächeln und ermöglichen eine uneingeschränkte, vielseitige Ernährung.

Geht ein Zahn verloren, kann dieser zwar nicht nachträglich versichert werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen jedoch sich die Kosten für zukünftigen Zahnersatz erheblich reduzieren. So wird selbst ein teures Implantat erschwinglich. Zudem übernimmt die Zahnzusatzversicherung nicht nur die Kosten für hochwertige Behandlungen, sondern senkt auch den Eigenanteil bei der Basisversorgung.

Da rund 90 % der Menschen in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, erhalten sie oft nur die Grundversorgung – verbunden mit hohen Zuzahlungen und längeren Wartezeiten. Diese fallen noch höher aus, wenn Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig durchgeführt wurden.

Wieviel leistet die Härtefallregelung für Versicherte

Die Härtefallregelung im Zahnersatzbereich unterstützt Geringverdiener, deckt aber nur die Kosten der Regelversorgung ab – etwa einfache Brücken ohne ästhetische Verblendung. Implantate oder professionelle Zahnreinigungen werden häufig nicht gezahlt.

2025 gelten für die Härtefallregelung folgende Erstattungsbeiträge:

  • Alleinstehende: bekommen bis 1.498 EUR erstattet
  • Personen mit einem oder einen Angehörigen: bis 2.059,75 EUR werden gezahlt
  • Jede/r weitere Angehörige: + 374,50 EUR 

BAföG- und Bürgergeldempfänger fallen automatisch unter die Härtefallregelung.

Da nur die Basisversorgung abgedeckt ist, können bei hochwertigeren Behandlungen hohe Eigenkosten entstehen. Wer umfassenderen Schutz möchte, sollte sich über zusätzliche Absicherungen informieren.

Leistungen einer guten Zahnzusatzversicherung

Viele private Zahnzusatzversicherungen bieten umfassende Leistungen etwa bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Der konkrete Leistungsumfang kann sich jedoch je nach Versicherer und gewähltem Tarif stark unterscheiden. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte darüber hinaus die Kosten für die professionelle Zahnreinigung sowie für Kieferorthopädie übernehmen. So lassen sich finanzielle Lücken schließen und die bestmögliche Zahnversorgung sicherstellen.