Warum eine Reiserücktritts­versicherung?

Unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, ein Unfall oder Schäden am Haus können dazu führen, dass Sie eine geplante Reise nicht antreten können oder vorzeitig beenden müssen. In solchen Fällen bleiben Sie meist selbst auf den Kosten sitzen.

Bei Änderungen der Reise fallen zudem häufig zusätzliche Kosten an oder bereits gezahlte Reiseleistungen können nicht genutzt werden. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung erstattet die Kosten, wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund absagen, vorzeitig abbrechen oder verlängern müssen.

Tipp: Mit unserer Jahresreiseversicherung sichern Sie sich bei allen gebuchten und geplanten Reisen im Jahr ab. Mehr Informationen zum Jahresschutz erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wann leistet die Reiseabbruch- und Reiserück­trittsver­sicherung?

Die Reiseversicherung gibt es auch als Jahresschutz

Sie möchten nicht nur eine, sondern alle Reisen in einem Jahr absichern? Dann ist die Jahresreiseversicherung die passende Wahl für Sie. Dabei können Sie nicht nur zwischen zwei Tarifvarianten wählen, sondern den Versicherungsschutz optional auch um eine Reisegepäck- bzw. Reisekrankenversicherung erweitern.

⇒ Mehr zur Jahresreiseversicherung erfahren

Übersichtsgrafik: Die Produkte und Tarife der Reiseversicherung der Bayerischen

Unsere Tarife der Einmalreise- und Jahresreiseversicherung im Überblick.

Übersichtsgrafik: Die Produkte und Tarife der Reiseversicherung der Bayerischen

Unsere Tarife der Einmalreise- und Jahresreiseversicherung im Überblick.

Online abschließen

Reiserücktrittsversicherung als Einmalversicherung oder als Jahresschutz online berechnen und auf Wunsch gleich abschließen.

FAQ Reiseversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Reiseversicherung auswählen.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Vertrag oder im Schadenfall?

Kontakt zum Kundenservice unseres Partners TravelProtect:

Kontakt zu TravelProtect im Schadenfall:

Den Kunden- und Schaden-Service von unserem Partner TravelProtect erreichen Sie Mo. - Do.: 8 bis 17 Uhr und Fr. 8 bis 16 Uhr.

 

Sie sind von der Insolvenz der FTI betroffen?

Durch die Insolvenz entstandener finanzieller Verlust kann nicht durch die Reiserücktrittsversicherung erstattet werden. Wenn Sie eine Pauschalreise über FTI gebucht haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Deutschen Reiseversicherungsfonds. Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf der von FTI speziell eingerichteten Website www.fti-group.com/de/insolvenz.

Für Personen, die lediglich einzelne Reiseleistungen über FTI gebucht haben (z.B. Hotel oder Flug) gibt es leider keine Möglichkeit eine Erstattung zu erhalten.

Wann leistet die Reiseversicherung?

Sie leistet bei bestimmten Ereignissen, die Ihnen oder Ihren mitreisenden Personen, Verwandten oder Betreuungspersonen zustoßen.

Es sind unter anderem medizinische, berufliche und schulische Ereignisse mitversichert. Als versichertes schulisches Eregnis gilt z.B. die notwendige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, wenn sich andernfalls die Schul- oder Studienzeit verlängern würde. Die genauen Ereignisse können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Wann muss ich die Reiseversicherung abgeschlossen haben?

Den Reise-Schutz sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Der Versicherungsbeginn muss jedoch mind. 30 Tage vor Reisebeginn liegen.
Buchen Sie einen Urlaub mit kurzfristigen Reisebeginn, müssen Sie Ihren Reise-Schutz spätestens drei Tage nach Reisebuchung abschließen. 

Ihr Reise-Schutz besteht bis zu 365 Tage pro Reise.

Welche Reisen sind versichert?

Egal ob Sie eine Städtereise, Rundreise oder Strandurlaub buchen. Mit unserem Reise-Schutz sind Sie überall passend abgesichert. Auch bei Geschäftsreisen, bei denen Sie als Arbeitnehmer die Kosten selbst tragen sind wir für Sie da.

Wer ist während der Reise versichert?

Sie können sich selbst für die Reise versichern oder im Paartarif eine weitere Personen miteinschließen. Im Familientarif können Sie bis zu zwei Erwachsene und alle Kinder bis zum 25. Lebensjahr versichern.

In der Einmalversicherung können Sie als Gruppe, zum Beispiel wenn Sie mit Freunden reisen, bis zu vier Personen in einem Vertrag versichern.

Muss ich alle Versicherungen des Reiseschutzes einzeln abschließen?

Sie können die Reiseabbruch-/ Reiserücktrittsversicherung entweder einzeln abschließen oder in der Jahresreiseversicherung mit einer Reisegepäck- und einer Auslandsreise-Krankenversicherung kombinieren.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.