Produkte zur betrieblichen Altersversorgung in der Übersicht
Ihre Vorteile mit der betrieblichen Altersversorgung der Bayerischen
Auf einen Blick
- Sie bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
- Für den umgewandelten Betrag müssen Sie keine Steuern bezahlen.
- Auf den umgewandelten Betrag entfallen keine Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie haben Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
"Sehr gut" für die bAV-Kompetenz der Bayerischen
Zum wiederholten Male wurde unsere Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Konkret heißt das, bei der Bayerischen sind kompetente Beratung, der Ausschluss von Haftungsrisiken, ein sehr guter Service sowie eine reibungslose Verwaltung garantiert.
Die bAV ganz einfach erklärt
Betriebliche Altersversorgung mit der Bayerischen
Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge.
Seit dem 01.01.2002 haben Sie als Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil Ihres Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Mit Beginn 2019 haben Sie überdies Anspruch darauf, dass sich Ihr Arbeitgeber bei der Direktversicherung mit einem Zuschuss beteiligt.
Das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz
Seit Beginn 2018 ist das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz in Kraft. Dieses stärkt die betriebliche Altersversorgung besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, indem neue Fördermaßnahmen und zusätzliche Vorteile geschaffen wurden. Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, die bAV noch effektiver zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung einzusetzen.
Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben bestehen und können auch weiterhin genutzt werden. Bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, können ebenfalls unverändert fortgeführt werden.