Versicherungen
Elementarschutz
Unwetterschäden können jeden treffen. Selbst Nicht-Risiko-Gebiete in Deutschland sind mittlerweile betroffen.
Schützen Sie jetzt Ihr Eigenheim – mit dem Elementarschutz.
Elementarschutz kurz erklärt
Abgesichert gegen finanzielle Folgen von Naturereignissen:
- Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser,
- Schneedruck, Lawinen
- Erdrutsch, -senkung, -beben und Vulkanausbruch.
Staatliche Hilfe nur mit Elementarschutz
Wer auf den Abschluss eines Elementarschutzes verzichtet, sollte sich bewusst sein, dass er auch auf staatliche Hilfe verzichtet.
In einigen Bundesländern gibt es generell keine staatlichen finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfen nach Naturkatastrophen, zum Beispiel in Bayern.
Elementarschutz als Zusatzbaustein oder solo
Bei der Bayerischen können Sie die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatzbaustein "Elementar" ergänzen.
Seit kurzem und ganz neu gibt es die Elementarversicherung solo - informieren Sie sich auf unseren Seiten.
Wann sollte ich über Elementarschutz nachdenken?
- Hat es in Ihrer Gegend in den letzten drei Jahren Starkregen gegeben oder könnte es in Zukunft vorkommen?
- Gibt es in Ihrer Nähe ein still gelegtes Bergwerk oder eine Kiesgrube?
- Liegt Ihre Immobilie in einer Hanglage?
- Gibt es bei Ihnen ein fließendes Gewässer, und sei es auch noch so klein (Mini-Bach o. ä.)?
- Wurde Ihre direkte Umgebung in der letzten Zeit verändert? Wurden zum Beispiel größere Flächen versiegelt?
Wenn Sie nur eine Frage mit einem „Ja“ beantworten, sollten Sie über einen Elementarschadenschutz nachdenken.
Teurer Regen oder: Das kostet ein Elementarschaden
Wer aus rein finanziellen Schäden vor dem Elementarschadenschutz zurückschreckt, für den kann es teuer werden.
Beispiel aus einer Schadenmeldung: „15.30 Uhr, heftiger Starkregen, ca. 50 l/qm binnen einer Stunde. Das Wasser floss von den Äckern durch zwei Straßen und drang durch die Lichtschächte in den frisch renovierten Keller ein.“
Kostenbeispiel Gebäudeschaden
Tätigkeiten | Kosten |
---|---|
Trocknung | ca. 3.400 Euro |
Stromkosten | ca. 300 Euro |
Erstmaßnahmen | ca. 700 Euro |
Türen und Zargen | ca. 1.500 Euro |
Kellerfenster | ca. 1.500 Euro |
Malerarbeiten | ca. 1.200 Euro |
Lichtschacht | ca. 1.500 Euro |
Gesamt: | ca. 9.100 Euro |
Diese Tipps können Sie sofort berücksichtigen
Wenn die Fluten kommen, ist meist alles zu spät. Durch vorausschauendes Handeln lassen sich aber etliche Schäden vermeiden. Und diese Maßnahmen greifen auch bei denen, deren Immobilie oder Hausrat durch eine ungünstige Risikolage nicht versicherbar sind.
- Kellerfenster, Türen und Lichtschächte mit Sicherungssystemen ausstatten
- Gefährdete Räume fliesen – auch im Erdgeschoss
- Die wichtigsten Wertgegenstände und elektrische Geräte möglichst nur in oberen Stockwerken aufbewahren
- Öltanks und dazugehörige Rohrleitungen besonders schützen (und sich selbst durch eine zusätzliche Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)
Vorsorgetipps für Ihr Eigenheim
FAQs Elementarschutz
Warum ist ein Elementarschutz wichtig?
Der Schutz vor finanziellen Folgen von Naturereignissen ist nicht automatisch in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten. Schäden durch Sturm, Hagel bzw. Starkregen nehmen spürbar zu. Auch in Nicht-Risikogebieten sind mittlerweile betroffen. Die Kosten im Schadensfall sind oft enorm.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung für den Elementarschutz beträgt 10% des Schadens.
Die Mindestselbstbeteiligung liegt dabei in der
- Hausratversicherung bei 250 Euro und kann maximal 1.500 Euro betragen
- Wohngebäudeversicherung je nach Tarif bei mindestens 500 Euro oder 2.000 Euro und kann maximal 5.000 Euro betragen.
Was ist versichert?
- Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz.
Fairer Hinweis: Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. - Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt.
Fairer Hinweis: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war. - Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch sofern diese naturbedingte Ereignisse sind.
Fairer Hinweis: Nicht versichert sind Ereignisse die durch menschliches Handeln herbeigerufen werden z.B. Bautätigkeiten. - Schneedruck-Schäden sind z.B. wenn durch das Gewicht von Schnee- oder Eismasse das Dach einstürzt.
Fairer Hinweis: Nicht versichert ist, wenn Schnee von Bäumen nieder geht - Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Was zahlt ein Elementarversicherung?
Wenn mit einer Wohngebäudeversicherung ebenfalls der Baustein Elementar abgeschlossen ist, können im Schadensfall z. B. Haus oder Nebengebäude, wie z. B. Garage repariert oder saniert werden, wenn die Gebäude durch Starkregen Überschwemmungen zerstört oder beschädigt wurden.
Die Gebäude werden beispielsweise trocken gelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Müssen Sie während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf. Auch, wenn z.B. ein Verlust von Mieteinnahmen entstehen.
Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege. Wasser quillt zum Beispiel aus Toiletten oder Waschbecken und richtet Schäden an.
Wer kann eine Elementarschutz abschließen?
Grundsätzlich kann jeder einen Elementarschutz abschließen.
Im Sinne unserer kompletten Versichertengemeinschaft können wir den Elementarschadenschutz in besonders gefährdeten Bereichen nur mit Aufschlägen oder gar nicht anbieten.
Zum Beispiel in der ZÜRS-Zone 4 ist der Elementarschutz nur ohne das Risiko Überschwemmung möglich.
Was ist die ZÜRS Zone?
Mit der Zürs-Zone werden Gebiete nach Risikoregionen eingestuft.
- Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung): statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
- Klasse 2 (geringe Gefährdung): statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind
- Klasse 3 (mittlere Gefährdung): statistisch einmal in 10-100 Jahren ein Hochwasser
- Klasse 4 (hohe Gefährdung): statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
Was müssen Sie für Ihren Versicherungsschutz beachten?
Um Überschwemmung- und Rückstauschäden vorzubeugen müssen wasserführende Anlagen z.B. Rohre auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen einwandfrei funktionieren.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Im Schadenfall sollten Sie uns unverzüglich informieren. Sie erreichen uns jederzeit entweder telefonisch oder per Mail:
- T: +49(0) 89 / 6787 5050
- schaden@diebayerische.de
Gerne können Sie den Schaden hier auch ganz einfach online melden.
Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollten Sie Schadenminderungsmaßnahmen durchführen.
Wie versichere ich meine Auto gegen Naturgefahren?
Egal ob im Frühjahr, Sommer, Herbst oder Winter. In jeder Jahreszeit ist Ihr Fahrzeug Naturgefahren wie Starkregen, Sommergewitter, Sturm oder Schnee ausgesetzt.
- Mit der Teilkaskoversicherung ist Ihr Auto bei Sturm, Hagel und Blitz sowie Überschwemmung geschützt. Wird zum Beispiel das Auto durch eine Flut mitgerissen und zerstört, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert.
- In der Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz bereits enthalten.
- Mit der Kfz-Versicherung der Bayerischen sind Sie auch bei Schäden durch Lawinen oder Muren abgesichert.
Fairer Hinweis:
Im Sinne unserer kompletten Versichertengemeinschaft können wir den Elementarschadenschutz in besonders gefährdeten Bereichen nur mit Aufschlägen oder gar nicht anbieten.