Vorsorge
Direktversicherung
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber mit einem Zuschuss bei der Altersvorsorge unterstützen und sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- kostenloses Angebot erstellen lassen
Ihre Vorteile
Auf einen Blick
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Sie bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
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Sie sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma behalten Sie Ihre Ansprüche.
- Sie haben Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
"EXZELLENT" für die bAV-Kompetenz der Bayerischen
Zum wiederholten Male wurde unsere Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung mit "EXZELLENT" ausgezeichnet. Konkret heißt das, bei der Bayerischen sind kompetente Beratung, der Ausschluss von Haftungsrisiken, ein sehr guter Service sowie eine reibungslose Verwaltung garantiert.
So funktioniert die Direktversicherung
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 in Deutschland das Recht, einen Teil seines Gehaltes oder von Sonderzahlungen über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen.
Bietet Ihr Arbeitgeber keine bAV an, haben Sie trotzdem ein gesetzliches Anrecht auf eine "bAV per Entgeltumwandlung" – beispielsweise in Form einer Direktversicherung. Bei dieser haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
Dazu vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Ihr Arbeitgeber schließt dazu für Sie eine für die Direktversicherung geeignete Rentenversicherung ab und führt einen Teil Ihres Einkommens direkt als Versicherungsbeitrag ab.
Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person, Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Tritt der Versicherungsfall ein, beziehen Sie alle Leistungen. Und zwar von Beginn an und unwiderruflich. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.
Informationen zur Transparenzverordnung
Die EU-Offenlegungsverordnung (auch bekannt unter dem Namen „Transparenzverordnung“) hat das Ziel, die Transparenz bei nachhaltigen Finanzanlageprodukten und die Förderung der Langfristigkeit bei Finanz-& Wirtschaftstätigkeiten zu erhöhen.
Informationen zu den ESG-Kriterien finden Sie in der folgenden Übersicht.
FAQ Direktversicherung
Sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei?
Direktversicherungs-Beiträge bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei; 2024 sind das 7.248 EUR im Jahr. Besteht eine pauschalversteuerte Versorgung gem. § 40b EStG, ist der Beitrag hierfür abzuziehen.
Der umgewandelte Beitrag ist bis zu 3.624 EUR im Jahr sozialversicherungsfrei.
Wann fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an?
Im Versorgungsfall erhalten Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen die Rente direkt von der Bayerischen. Ab diesem Zeitpunkt ist sie dann zu versteuern und auch beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Im Januar 2020 wurde ein Freibetrag eingeführt. Dieser beträgt 2024 176,75 EUR. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
Für den über den Freibetrag hinausgehenden Betriebsrentenanteil muss auch weiterhin der volle Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden.
Der seit 01.01.2020 neu eingeführte Freibetrag gilt nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Was passiert, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle?
Wenn Sie vorzeitig das Unternehmen verlassen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen: Entweder der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag und alles läuft weiter wie bisher. Oder Sie führen den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiter. Oder aber: Der Vertrag läuft ohne weitere Beiträge mit entsprechend reduziertem Versicherungsschutz weiter.
Wann steht mir ein Zuschuss vom Arbeitgeber zu?
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung abschließen, so sparen Sie Steuern und in der Regel Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber spart dann seinen Anteil an den Sozialabgaben. Viele Unternehmen gaben diese Ersparnis auch schon bisher als freiwilligen Arbeitgeber-Zuschuss an Sie als Mitarbeiter weiter.
Für alle Neuverträge ab 2019 sind Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, einen Zuschuss von pauschal 15 % zu zahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Eine höhere Beteiligung des Arbeitgebers ist natürlich immer möglich. Ab 2022 gilt diese Verpflichtung auch für bestehende Verträge.