Haftpflichtschutz im öffentlichen Dienst

Fehler können jedem von uns passieren. Manchmal haben diese jedoch eine größere Auswirkung. Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann ein kleiner Fehler bereits großen Schaden anrichten – für den sie auch selbst haften müssen.

Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Eine Haftpflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, auch Diensthaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Variante der Berufshaftpflichtversicherung. Sie sichert Beschäftigte im öffentlichen Dienst gegen alle Schadensansprüche ab, die aus Schäden resultieren, die während der Arbeitszeit entstanden sind.

Welche Leistungen umfasst eine Diensthaftpflichversicherung?

Die Diensthaftpflichtversicherung überträgt die Leistungen der Berufshaftpflicht in das Berufsleben für Angestellte im öffentlichen Dienst. Diese sind somit gegen Schadensersatzansprüche von Geschädigten und Arbeitgebern abgesichert.

Konkret sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen folgende Eventualitäten abgesichert:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden und besondere Risiken, inkl. Verlust dienstlicher Schlüssel oder Schäden an dienstlich genutzten Maschinen
  • Tierhaftung bei Schäden durch dienstlich geführte oder gehaltene Tiere
  • Datenschutzrisiken

Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung wichtig?

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Jeder Mensch haftet für Schäden, die einem anderen oder dessen Eigentum absichtlich oder versehentlich zugefügt werden. Die Haftung erfolgt mit dem heutigen und zukünftigen Vermögen. Unter Umständen können die Ansprüche sehr teuer werden und und schlimmstenfalls sogar den finanziellen Ruin bedeuten.

Angestellte im öffentlichen Dienst haben durch ihre täglichen wichtigen Aufgaben nicht nur eine hohe Verantwortung, sondern auch sehr hohe Risiken. Selbst kleine Fehler können bereits gravierende Folgen haben. 

Eine Diensthaftpflicht versichert gegen gravierende finanzielle Ansprüche, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit auftreten. Versicherungsnehmer sind auch gegen Ansprüche durch Arbeitgeber versichert.
 

Wer ist durch die Diensthaftpflichtversicherung versichert?

Grundsätzlich sind durch die Berufshaftplicht alle Arbeitnehmenden im öffentlichen Dienst bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten versichert. Hierzu gehören unter anderem:

  • Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, wie Krankenpfleger, Gemeindebedienstete, Angestellte an Universitäten, Lehrerinnen, etc. 
  • Beamtinnen und Beamte
  • Staatsbeamte (Richter, Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte)
  • Soldatinnen und Soldaten
  • Personen, die Freiwilligendienste leisten
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger

Wann zahlt die Diensthaftpflicht?

Ein Soldat steht bewaffnet auf einem Hügel schaut in Richtung wegfliegender Militärhubschrauber.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ersetzt die meisten Schäden, kann aber nicht alles abfangen. Grundsätzlich werden folgende Komponenten gedeckt:

  • Schäden durch versäumte Termine oder falsch kalkulierte Kosten
  • Im Verkehr verursachte Schäden durch das Führen eines Dienstfahrzeugs
  • Schäden, die durch ein im Dienst geführtes Tier verursacht wurden
  • Schlüsselverlust, falls der Schlüssel wichtiger Teil Ihrer Dienstausübung ist
  • Vermögensschäden durch fehlerhaft beglaubigte Dokumente

Weitere Eventualitäten sowie individuelle Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ab.

Weitere Fragen zum Thema Diensthaftpflicht

Ist eine private Haftpflichtversicherung ausreichend?

Nein, denn die private Haftpflichtversicherung sichert nur bei Schäden ab, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit entstehen. Um auch im Berufsleben vollumfänglich versichert zu sein, ist die Kombination aus privater Haftpflicht und Berufshaftplicht zu empfehlen

Wann zahlt die Diensthaftpflichtversicherung nicht?

Unter Umständen kommt die Berufshaftpflicht nicht für entstandene Schäden auf. Verkalkulieren Sie sich bei einer kaufmännischen Transaktion oder Spekulation, oder füllen Sie Versicherungsverträge nicht korrekt aus, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf. Sollten Sie wissentlich Ihre Pflicht verletzen, ist der dadurch entstandene Schaden ebenfalls nicht gedeckt.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz der Diensthaftpflichtversicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern besteht weltweit, sofern Ihre berufliche Tätigkeit dies erfordert.

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