Wandertag an der Schule: So gelingt Lehrern der sichere Schulausflug

Blauer Himmel, Sonnenschein, 30 Grad Celsius oder ganz einfach: Gutes Wetter, gute Stimmung – meist auch in den Schulen! Trotz den Nachwehen der Corona-Pandemie stehen darum auch in diesem Jahr für viele Lehrer und ihre Schulklassen wieder die typischen Klassen-Ausflüge an. Zum Beispiel am von (fast) allen Schülern geliebten Wandertag. Der kann Lehrern einen guten Grund geben, mit den Schülern einen Ausflug zum See, ins Freibad, auf die Minigolf-Anlage oder in den Wald an eine Grillstelle zu machen. Durch die eintägigen Exkursionen versprechen sich die Kultusministerien in der Regel eine deutliche Stärkung der Klassengemeinschaft und des Miteinanders zwischen Schülern und Lehrern.

Während der Tag von vielen Schülern – nicht nur wegen der Abwechslung und des möglichen Abenteuer-Faktors – bereits freudig erwartet wird, fühlt es sich aber leider für manche Lehrer ein wenig wie Horror an. Der Tag geht nämlich, das ist kein Geheimnis, mit viel Verantwortung für die Lehrkräfte einher. Doch ein solches Gefühl von Anspannung muss nicht unbedingt sein, denn durch eine gute Vorbereitung lassen sich häufig die Nerven schonen. 

Wie Ihnen das als Lehrer gelingt? Indem Sie jetzt einfach weiterlesen. Wir geben Ihnen wichtige Tipps zur Planung einer sicheren wie auch erfolgreichen Schulwanderung und zeigen, was Sie zur Aufsichtspflicht wissen müssen!

Planung und Ziel: Was macht einen guten Wandertag aus?

Bei einem guten Schulausflug ist bekanntlich nicht nur der Weg das Ziel, sondern auch der Gemeinschaftsgedanke. Und den kann man als Lehrer schon vor Beginn des Ausflugs fördern, indem man die Klasse an der Planung teilhaben lässt – das sorgt bereits von Beginn an für zusätzliche Motivation. Auch wenn Sie als Lehrer die Gesamtverantwortung tragen, ist es nie eine schlechte Idee, mit jugendlichen Schülern gemeinsam darüber zu diskutieren, welches Ziel und welche Möglichkeit das Beste wäre.

Das Schöne daran: Sie müssen keine klare Einbahnstraßen-Ansage im Lehrer-Stil machen, erfahren aber durch den eher „freizeitbezogenen“ Lehrer-Schüler-Diskurs vieles über aktuelle Beweggründe der Klasse. Zudem können Sie die Wünsche Ihrer Schüler im Plenum so lenken, dass das Ergebnis nicht in einem Shopping-Trip mündet. Das geht auch privat am Samstagnachmittag und dient durch die zahlreichen Kleingruppen-Bildungen nicht unbedingt einer stärken Klassengemeinschaft.

Wägt man als Lehrer mit den Schülern gemeinsam Ideen ab, findet man meist schnell etwas, an dem alle Freude finden – und den (pädagogischen) Wert des Wandertages trotzdem nicht verwässert. Finden Sie außerdem während der angeregten Debatte mit Ihren Schülern heraus, dass die Hälfte der Klasse leider nicht schwimmen kann, sollte die eintägige Klassenfahrt ins Grüne nicht unbedingt zum hiesigen Baggersee oder ins Freibad führen. Haben ein oder mehr Schüler dagegen Höhenangst, sollte es lieber nicht der Kletterpark sein.

Auch das sind wichtige Erkenntnisse. Eine abwägende Diskussion verrät somit nicht nur viel über Kompromissbereitschaft und Mitgestaltung, sondern zeigt auch, welche Ideen verworfen werden müssen, weil sie einfach nicht passen

Der Elternbrief zum Wandertag: Als Lehrer schriftliche Einverständniserklärung einholen

Obwohl wegen des Föderalismus in Deutschland je nach Bundesland unterschiedliche Detail-Regeln in den Schulgesetzen existieren, gelten für Wandertage im Großen und Ganzen dieselben Richtlinien. So ist etwa ein Elternbrief verpflichtend, besonders wenn die Schüler noch nicht volljährig sind. Wichtig für den Elternbrief sind dabei vor allem folgende Informationen:

  • Was ist und wo liegt das gewählte Ziel?
  • Kalkulation der Kosten mit Hinweisen zur Zahlung.
  • Informationen zu An- und Abreise: Braucht man einen Bus, nutzt man die Bahn?
  • Wann und wo ist der Treffpunkt, wann trifft man wieder an der Schule ein?
  • Wie lang ist die Strecke, durch welches Gelände führt sie?
  • Je nach Ziel: Was sollten die Schüler nicht vergessen (festes Schuhwerk statt Flip-Flops, Getränke, Lunchpaket, wetterfeste Kleidung oder Sonnencreme, Badesachen usw.)

Damit sich plötzlich keine Eltern überrascht zeigen, dass ein Schulausflug ansteht, ist es immer eine gute Idee, den Elternbrief mit einem abtrennbaren Zettel zu versehen: Die Eltern sollten diesen Brief unterschreiben und die Schüler anschließend an die Lehrer zurückgeben. Das gibt Ihnen auch die Gewissheit, dass es von elterlicher Seite keine Unklarheiten mehr gibt – denn Sie haben deren „Go". Auf dem Elternbrief können Sie auch gleich mitteilen, wer die zweite Begleitperson ist. Denn im Regelfall sind mindestens zwei Lehrer zur Aufsichtspflicht vorgeschrieben. Gut ist es zudem, wenn Sie sich vor der Durchführung der Fahrt ein „Ok“ der Schulleitung einholen.

Lernen Sie das Ziel kennen: Vorab an den See oder die Strecke ablaufen

Je nachdem, auf welches Ziel die Wahl gefallen ist, sollten Sie Erkundigungen zu diesem einholen. Also beispielsweise sicherstellen, dass die Wanderstrecke gut machbar ist, durch welches Gelände sie verläuft und - falls es zum Grillen gehen soll - ob überhaupt ein geeigneter öffentlicher Grillplatz vorhanden ist. Den Faktor Zeit sollten Sie als Lehrer dabei ebenfalls nicht unterschätzen, denn es wird eher gemächlich vorangehen: Mit Ihren Schülern, sofern es nicht zufällig der Sport Leistungskurs ist, schaffen Sie wohl nicht mehr als vier Kilometer pro Stunde an Strecke. Dazu kommen noch Pausen. Sind die Schüler etwa zwölf Jahre alt, sollten Sie als Lehrer eine Strecke planen, die nicht länger ist als 13 Kilometer – sonst schmerzen im Anschluss die Beine Ihrer Zöglinge zu sehr.    

Und nochmal, weil wirklich wichtig: Geht es an den See oder ins Freibad, sollten Sie vorher sicherstellen, dass Ihre Schüler alle schwimmen können. Die Zusatz-Information ist zudem für die Eltern wichtig und sollte ebenfalls durch den Elternbrief abgesegnet werden. Das hängt auch mit zusätzlichen Kosten zusammen, die ein möglicher Eintritt auslöst -nicht nur mit der Aufsichtspflicht und Ihrem Verantwortungsbewusstsein.

Wenn es zum Schwimmen an den See geht, ist wichtig, dass mindestens eine der Aufsichtspersonen den "Rettungsschwimmer Bronze" bestanden hat. In einigen Bundesländern, zum Beispiel Berlin, sogar in Silber. Bei der DLRG, also der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, können Sie den als Lehrer in einigen Fällen (etwa dann, wenn Sie Mitglied sind) kostenlos ablegen. Suchen Sie im Kollegium eine geeignete Begleitperson, so fragen Sie am besten bei den Sportlehrern nach: Viele haben den entsprechenden Schein bereits während des Studiums abgelegt. Auch unter den Eltern werden Sie vielleicht fündig. Kleiner Tipp: Das ist dann eventuell ebenfalls etwas für den Elternbrief oder eine passende Frage am Elternabend.

Geht es an den See oder ins Freibad, ist eine Begleitperson mehr auch nie ein Fehler. Denn am Ufer sollten Lehrer regelmäßig Aufsicht üben. Für das Freibad reicht es dabei im Übrigen nicht allein aus, dass noch ein Bademeister anwesend ist: Mit dem müssen Sie nämlich mündlich die Absprache treffen und sich zusichern lassen, dass er auch Ihre Gruppe mit beaufsichtigt.

Unsere „Marschgepäck“-Checkliste zum Wandertag

Nicht nur Ihre Schüler, sondern auch Sie als Lehrer sollten einiges in Ihrem "Marschgepäck" für die außerschulische Veranstaltung verstaut haben. Und keine Angst: Wir langweilen Sie nicht mit banalen Tipps á la „Trinkflasche, Vesper oder Sonnenbrille“. Das ist selbstverständlich an einem Wandertag und wird wohl bereits gewohnheitsmäßig eingepackt. Auch bei Ihnen, da gehen wir jede Wette ein.

Ratgeber Grafik Checkliste Wandertag

Unsere schnelle Checkliste für Sie: Haben Sie alles dabei? Dann kann´s eigentlich schon losgehen.

Falls das Smartphone mangels Empfangs den Dienst versagt, kann es zusätzlich hilfreich sein, bei einer Wanderung auch eine analoge Landkarte griffbereit im Rucksack dabei zu haben. Auch eine Trillerpfeife im Gepäck schadet nicht: Die sorgt im Notfall nicht nur für die nötige Aufmerksamkeit, sondern auch für Disziplin unter der Schülerschaft. Und schont die eigene Stimme – die brauchen Sie ja auch noch für den regulären Unterricht. Ein Kompass und eine Stoppuhr komplettieren die smarte Wandertags-Ausrüstung, auch was den spontanen Spiel- und Spaßfaktor angeht.

Schließt die schulische Veranstaltung im Grünen mit einem Halt an einer öffentlichen Grillstelle im Wald, so sollte auch hier an mehr Gedacht sein als nur die Verpflegung: Beispielsweise an ein gutes Feuerzeug und an altes Zeitungspapier.

"Zündel"-Expertentipp:

Will das Feuer nicht richtig anbrennen, hilft Fichtenreisig weiter. Die auf griffhöhe abgestorbenen, vertrockneten Fichten-Zweige fallen nicht von selbst ab, sondern bleiben hängen. Dadurch sind sie vor Wind und Wetter geschützt und immer trocken. Fichtenreisig eignet sich darum hervorragend als Anfeuer-Material. Einfach einsammeln, über die Zeitung legen und letztere anzünden. Da brennt das Feuer schnell besser als mit gefährlichem Grillanzünder – und schont die Umwelt!

Sicher unterwegs mit den Schülern: Das gilt für die Aufsichtspflicht der Lehrer

Auch bei Exkursionen stehen Sie als Lehrer in der gesetzlichen Aufsichtspflicht und tragen die Gesamtverantwortung. Das gehört mit zur beruflichen Tätigkeit. Leider sind die damit verbundenen Risiken durch die fehlenden Grenzen des Schulgeländes an Wandertagen ungemein größer – die Aufsicht also schwerer zu kontrollieren. Dennoch sollte sie, wie es so schön heißt, kontinuierlich, aktiv und präventiv ausgeübt werden. Es ist darum also immer besser, lieber einen Kollegen mehr mitzunehmen. Doch Achtung: Referendaren darf dabei allerdings die Aufsichtspflicht häufig nur zum Teil übertragen werden.

Zur Aufsichtspflicht gehört auch, die Gefahren und Gegebenheiten des Wandertages bereits im Vorfeld richtig abzuschätzen. Das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets und eines Smartphones ist deshalb eigentlich fast schon obligatorisch. Während des Wandertages sollten sich die Schüler zudem immer beaufsichtigt fühlen. Sie müssen also stets als Ansprechpartner erreichbar und sichtbar sein.

Am Wandertag beginnt und endet die Aufsichtspflicht des Lehrers dabei grundsätzlich am vereinbarten Treffpunkt. Bis Jahrgangsstufe 4 muss der sogar im Schulsprengel liegen – damit den Schülern bei der An- und Abreise möglichst nichts passiert und sie die Umgebung besser kennen. Bevor es losgeht, sollten Sie zudem klare Verhaltensregeln festlegen und an den Verantwortungssinn der Schüler appellieren. Auch klare Warnungen und Ansagen sind Ihre Aufgabe. Bemerken Sie am Wandertag gefährliches Verhalten oder kritische Situationen von oder unter Schülern, ist es Ihre Pflicht, aktiv dazwischen zu gehen und das Problem zu beheben. Eine Warnung allein reicht nicht (zwangsläufig) aus. 

Wichtig für Sie zu wissen ist auch: Haben Sie alles getan, um Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, haben Sie im Fall des Falles meist nichts zu befürchten. Sorgen muss man sich nur machen, wenn man die Beaufsichtigung vorsätzlich oder (grob) fahrlässig verletzt hat und es zu einem Sach- oder Personenschaden kam. Denn dann müssen auch Sie als Lehrkraft sehr wahrscheinlich für die finanziellen Folgen aufkommen, haften also für Behandlungs- und Folgekosten, Schmerzensgeld und Sachschäden.

Ganz wichtig: Eine private Haftpflichtversicherung deckt die Risiken im schulischen Dienst in der Regel nicht ab - ganz egal, ob man Beamter oder Angestellter ist. Vielmehr braucht es zur Absicherung unbedingt eine so genannte Diensthaftpflicht-Versicherung, sollte es einmal zu Regress-Forderungen kommen. Als Lehrer kann man diesen Versicherungsschutz meist über die private Haftpflichtversicherung mit abschließen. Bei einigen Kompaktversicherungen sogar als fixe Ergänzung der Haftpflicht ohne Zusatzbeitrag. Doch auch, wenn das nicht möglich ist, besteht kein Grund zur Sorge vor unglaublich hohen Beiträgen: Die Versicherungspolicen fallen meist relativ günstig aus.

Richtiges Verhalten im Notfall: Teil der Aufsichtspflicht des Lehrers

Da auch das richtige Verhalten in Notfallsituationen zur Aufsichtspflicht gehört, haben wir das zum Abschluss ebenfalls für Sie (noch einmal) zusammengefasst. Nur für den Fall…

Notfall-Regel 1: Beruhigen

Zeigen Sie dem verletzten Schüler, dass Sie da sind und helfen. Rufen Sie einen Arzt über die 112 und teilen Sie dem Schüler mit, dass ein Krankenwagen bereits unterwegs ist – schon das kann beruhigen.

Notfall-Regel 2: Abschirmen

Kein Schüler will bei einem Notfall von Klassenkameraden beobachtet werden. Halten Sie diese also auf Distanz oder verteilen Sie sinnvolle Aufgaben an herumstehende Schüler.

Notfall-Regel 3: Leichten Körperkontakt suchen

Ein leichter Körperkontakt kann beruhigend wirken. Halten Sie daher die Hand des verletzten Schülers und sprechen Sie ihm weiter gut zu.

Immer gilt: Pflicht zur Ersten Hilfe!

Wenn der Schüler blutet, verarzten Sie ihn – zum Glück haben Sie einen Verbandskasten dabei! Ist der Schüler bewusstlos und atmet nicht, muss umgehend eine Wiederbelebung eingeleitet werden. Als Faustregel für die Herzmassage gilt: Ungefähr 100 Mal pro Minute den Brustkorb kräftig drücken, sodass der sich etwa fünf bis sechs Zentimeter senkt. Klingt viel, ist aber die offizielle Empfehlung von Maltesern & Co.

Haben Sie 30 Mal gedrückt, sollten Sie die Nase des Schülers mit den Fingern verschließen und zweimal Luft in den Mund blasen, bis sich der Brustkorb hebt. Setzen Sie den Prozess fort, bis der Schüler wieder atmet oder Hilfe eingetroffen ist.

Wenn Sie sich als Lehrer über Ihre Ersten-Hilfe-Kenntnisse nicht mehr ausreichend sicher sind, können Sie etwa beim Deutschen Roten Kreuz einen erneuten Kurs zur Ersten-Hilfe-Auffrischung machen – und diesen im Übrigen im Anschluss von der Steuer als Kosten für Fort- und Weiterbildung absetzen.

Auch wenn der letzte Teil jetzt leider das Verhalten in einem Worst-Case-Szenario beschrieb, hoffen wir, dass Ihrem nächsten Ausflug nichts mehr im Wege, sondern nur die Freude und der Spaß im Vordergrund stehen!