Keiner von uns denkt gerne an den eigenen Tod. Doch wenn wir irgendwann selbst nicht mehr sind, bleibt in unserer modernen Welt ein riesiger Datenberg am Leben: Dazu gehören Online-Konten oder Social Media Profile, aber auch private wie berufliche E-Mails, Fotos, Videos und Dokumente. Nicht zu unterschätzen ist der Wert des digitalen Nachlasses: Das kann ein finanzieller sein, zum Beispiel in Form von Krypotwährungen, oder ein emotionaler, beispielsweise persönliche Fotoalben in der Cloud.

Wer sich zu Lebzeiten nicht darum kümmert den digitalen Nachlass zu regeln, macht es für die Hinterbliebenen oft in vielerlei Hinsicht kompliziert. Denn ohne Zugangsdaten kommt man bekanntlich nicht weit. Abos lassen sich nicht so einfach löschen. Private Daten, die für Ihre Liebsten wichtig wären, gehen möglicherweise verloren. Oder Ihre Erben stolpern über Informationen, die Sie zu Lebzeiten niemals verraten hätten. Und was passiert eigentlich mit den Bitcoins, auf die Sie stolz sind/waren?

Wir fassen für Sie die wichtigsten Fragen und Schritte rund um den digitalen Nachlass zusammen, damit nach Ihrem Tod alles gelöscht wird, was nicht für die Ewigkeit gedacht ist. Und alles bleibt, was Ihnen lieb und teuer war.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur die Videos auf dem Handy. Auch alles, was auf Ihren Festplatten lagert, fällt unter die Definition „digitaler Nachlass“. Wenn Sie das Thema angehen, sollten Sie also alle „Assets“ im Auge behalten:

 

  1. Accounts bei Sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Instagram, etc.)
  2. E-Mail-Konten
  3. Fotos, Videos und Dokumente
  4. Online-Speicherdienste (Dropbox, Google Drive, etc.)
  5. Websites oder Blogs
  6. Kryptowährungen wie Bitcoins und andere digitale Anlagen
  7. Online-Shopping-Konten
  8. Musik- und Filmdownloads oder -streamingkonten
  9. Online-Spiele-Konten oder Software-Abos
  10. Andere digitale Konten und Online-Aktivitäten wie zum Beispiel Abos von Online-Magazinen

Was passiert mit meinem digitalen Erbe nach meinem Tod?

Online-Dienste haben in der Regel eigene Richtlinien, wie Sie mit den Konten verstorbener Nutzer umgehen. Daher können wir Ihnen auf die Frage, was genau mit Ihren Daten passiert, keine eindeutige Antwort geben. Aber: Je nach Gesetz und Vereinbarungen mit dem Online-Konto-Anbieter kann es vorkommen, dass die Daten nach dem Tod des Benutzers gelöscht werden. Unter Umständen kann das sehr schnell gehen.

Andererseits gilt im deutschen Erbrecht das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Das heißt: Mit dem Tod des Erblassers gehen alle Aktiva und Passiva auf die Erben über. Auf deutsch: Der Erbe oder die Erbin tritt an die Stelle der oder des Verstorbenen. Erbende dürfen alles wissen und sehen, haften aber auch für alle Verbindlichkeiten wie kostenpflichtigen Abonnements und Softwareverträge!

Unser Tipp: Erstellen Sie am besten eine Liste aller Online-Konten und Kryptowährungen inklusive Benutzernamen und Passwörtern und prüfen Sie, wie die einzelnen Anbieter in der Regel bei Erbschaftsfällen verfahren – und ob und wie Sie in diese Verfahren gegebenenfalls eingreifen (lassen) wollen.

Bei einigen Konten kann man in den Einstellungen schon heute Nachlasskontakte eintragen und festlegen, was im Todesfall mit dem Account des Verstorbenen und den gespeicherten Daten passieren soll. So ist es zum Beispiel möglich, dass sich der Anbieter bei einer längeren Zeit der Inaktivität beim Nachlasskontakt meldet, so dass dieser die Daten herunterladen kann.

Den Online-Nachlass regeln: Was sollte ich beachten?

Eines der entscheidenden Dinge, wenn es um den digitalen Nachlass geht, ist eine Person auszuwählen, die Ihre Online-Konten verwalten oder löschen darf. Daher sollten Sie mindestens einer vertrauenswerten Person alle Passwörter für Ihre digitalen Konten vor Ihrem Tod übergeben. Bitten Sie die Person, die Daten sicher aufzubewahren oder in einem sicheren Passwort-Manager zu hinterlegen. Die ausgewählte Person sollte nicht nur bereit, sondern natürlich auch in der Lage sein, diese Verantwortung zu übernehmen. Es gibt meist einiges zu tun, was in einer Zeit der Trauer nicht leicht sein kann. Auch sollte die Person absehbar auch das Vertrauen Ihrer offiziellen Erben genießen, damit es nicht zum Streit kommt.

Schon gewusst?

Die Sterbegeldversicherung bietet Ihnen, Ihren Eltern oder Großeltern die finanzielle Vorsorge für das Lebensende. Dabei ist es ein gutes Gefühl sich selbst darum gekümmert zu haben und die Familie und Freunde finanziell zu entlasten. Mit der Sterbegeldversicherung sichern Sie sich den gewünschten finanziellen Rahmen für den letzten Abschied. 

Alternativ ist es daher auch möglich, den digitalen Nachlass zum Teil Ihres Testaments zu machen oder einer Vollmacht anzuhängen. Stellen Sie sicher, dass darin Ihre Wünsche und Anweisungen für Ihren digitalen Nachlass schriftlich festgehalten sind. Dokumente wie diese sind in einem Schließfach oder bei einem Notar in der Regel in sicheren Händen. Wenn Sie sich mit Ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und merken, dass er finanziell oder emotional von hoher Relevanz ist, ergibt es ohnehin meist Sinn einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Lassen Sie von diesem unbedingt prüfen, ob eine entsprechende Vollmacht beziehungsweise der Passus zu Ihrem digitalen Nachlass rechtskonform ist. Das Guthaben von Online-Banken und Krypto-Währungen muss laut Gesetz auf die Erben aufgeteilt und bei der Steuererklärung angegeben werden.

Nicht zuletzt gilt es, Assets und Passwörter regelmäßig zu überprüfen und Ihre Nachlassdokumente entsprechend zu aktualisieren. Und: Allzu Privates und Vertrauliches löschen Sie lieber schon heute als morgen aus Ihrem (digitalen) Speicher.
 

Grafik Ratgeber Checkliste Digitaler Nachlass

Auch das digitale Erbe will gut vorbereitet sein

Kann ich Zugriff auf mein digitales Erbe verweigern?

Wenn Ihnen beim Gedanken daran, dass Ihre Kinder Ihren privaten Facebook-Chat lesen können, mulmig wird, dann sollten Sie wissen: Laut aktueller Rechtslage (Stand 2023) dürfen Ihre Erben nach Ihrem Tod nicht nur Ihre Briefe in der Schreibtischschublade lesen, sondern im Regelfall bekommen Sie mit dem Erbschein auch eine Vollmacht für Ihre Accounts – und eben für alles, was da so zu finden ist.

Ausnahmen davon lassen sich meist nur beim Anbieter selbst festlegen. Doch selbst das lässt sich womöglich durch die Erbenden anfechten. Bitte bedenken Sie, dass der allzu tiefe Einblick in Ihr digitales Sein nicht nur ein „neues“ Licht auf Ihr Leben werfen kann, sondern auch auf noch lebende Personen, mit denen Sie digital in Kontakt standen.

Der Einfachheit halber raten wir deshalb: Löschen Sie schon heute, was morgen keiner wissen sollte!

Was Erben des digitalen Nachlasses im Todesfall wissen müssen

Erben eines digitalen Nachlasses sollten die Gesetze und Regelungen in Bezug auf den Zugang zu Online-Konten und digitalen Daten kennen, anderenfalls sollte ihnen ein Anwalt zur Seite stehen. Sobald sie vom Tod eines Angehörigen wissen, in dessen Erbfolge sie sich befinden, haben die Hinterbliebenen in der Regel sechs Wochen lang Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Das gilt auch für den digitalen Nachlass auf allen Speichermedien und im Internet.

Nehmen Sie als Erbende oder Erbender eine Erbschaft an, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie als im Testament genannter Erbe oder Erbin (oder auf anderem Wege erwählte Person) alle relevanten Dokumente und Informationen zur Verwaltung des digitalen Nachlasses haben, einschließlich Vollmachten für den digitalen Nachlass und Passwörter.
  • Wer nur einen Erbschein hat, sollte mit diesem die Recherche beim E-Mail-Provider der oder des Verstorbenen starten und zumindest alle kostenpflichtigen Abonnements und Verträge kündigen.
  • Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen der Online-Konten und stellen Sie sicher, dass Sie als Angehörige oder Angehöriger den Zugang zu den Informationen des Verstorbenen ordnungsgemäß verwalten.
  • Erfüllen Sie als Vertrauensperson den Wunsch des oder der Verstorbenen: Sollen zum Beispiel Social Media Profile gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden?
  • Übertragen Sie alle relevanten Daten zügig und rechtssicher an einen sicheren Ort.

Kryptowährungen wie Bitcoins - wie muss ich vor meinem Tod vorsorgen?

Kryptowährungen sollten zwingend in einem Testament oder in einem gesonderten Dokument erwähnt werden, das die Verwaltung nach dem Tod regelt. Benennen Sie eine vertraute Person explizit als Treuhänder oder Nachlassverwalter, die dann über den Zugang zu den Kryptowährungen verfügt. Alle notwendigen Datenträger, Schlüssel und Passwörter für Kryptowährungen sollten dabei besonders sicher aufbewahrt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erbenden mit Krypto-Wallets-Management-Software oder -Services umgehen können, sodass der Zugang und die Übertragung von Kryptowährungen nach Ihrem Tod nicht an technischen Problemen scheitert.

Wie schon erwähnt: Verzichten Sie bei einem Nachlass von Kryptowährungen nicht auf rechtliche Beratung. Nur so können Sie sicherzustellen, dass die Verwaltung von Kryptowährungen im Einklang mit geltendem Recht erfolgt und so unkompliziert wie möglich von statten gehen kann.