Ratgeber
Auf den Tod vorbereiten: Checkliste zur Vorsorge für den Todesfall
Der Tod ist ein schwieriges Thema. Darüber reden? Lieber nicht. Trotzdem sollte man einige Vorkehrungen treffen. Wir zeigen, welche.
Für den eigenen Todesfall vorsorgen: Daran sollten Sie denken
Über den eigenen Tod nachzudenken, fällt vielen schwer. Geschweige denn, mit anderen über das eigene Ableben zu reden. Doch eine gewisse Vorbereitung auf den Tod ist wichtig. Denn: Nur so können Familie und Freunde in schweren Zeiten entlastet werden. Worauf man bei der Vorsorge für den eigenen Tod achten sollte, haben wir deshalb für Sie zusammengestellt.
Doch neben der Trauer kommen viele Fragen auf:
- Wie kann die Beerdigung finanziert werden?
- Welche Wünsche hatte der oder die Verstorbene?
- Gibt es ein Testament?
- Was passiert mit Verträgen und dem digitalen Leben?
- Wo finde ich alle wichtigen Unterlagen?
Fragen, mit denen sich Verstorbene selbst vor ihrem Ableben nur selten beschäftigen (wollen). Doch das sollte man. Nicht nur, dass derartige Fragestellungen eine Bürde für trauernde Freunde und Familie sein können. Der Tod von Angehörigen kann für Hinterbliebene auch eine teure Angelegenheit werden. Allein die Bestattung kostet im Schnitt 6.000 bis 7.000 EUR. Damit genau diese materiellen Herausforderungen nicht beim Abschiednehmen und Trauern aufkommen, sollte man vorsorgen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Vorsorge für den Fall des eigenen Ablebens beachten sollten.
Geht auch ohne Testament: Wünsche zur Bestattung vor dem Tod schriftlich festhalten
Haben Sie eine Vorstellung davon, wie und wo Sie bestattet werden möchten, sollten Sie diesen Willen verschriftlichen. So können sich Angehörige sicher sein, dass die Bestattung Ihren Wünschen entspricht. Sollten Sie davon noch keine Vorstellung haben, sollten Sie sich in Ruhe damit beschäftigen. Sie können auch das Gespräch mit einer Vertrauensperson im Angehörigenkreis suchen und Möglichkeiten durchsprechen.
Fragen, die Sie für Ihre Angehörigen beantworten sollten, sind:
- Möchten Sie eine Trauerfeier? Wenn ja, wie soll diese aussehen?
- Möchten Sie einen Abschied im großen Kreis oder nur im Rahmen der engsten Angehörigen?
- Bestattungsart: Bevorzugen Sie für Ihre Beisetzung einen Sarg oder eine Urne?
- Legen Sie Wert auf eine konventionelle Art der Bestattung oder möchten Sie lieber, dass Ihre Asche beispielsweise auf See verstreut wird?
- Wo möchten Sie nach Ihrem Tod beerdigt werden? Besteht beispielsweise schon ein Grab auf einem Friedhof?
- Wie teuer darf die Beerdigung und die Trauerfeier insgesamt sein?
All das und mehr sollten Sie vorher klären und dabei am besten Ihre Familie, Freunde und geltende Gesetze in Ihre Wunschplanung einbeziehen. Denn: Bei aller Kreativität muss die Bestattungsart den deutschen Bestattungsregeln entsprechen. Eine praktische Übersicht hält beispielsweise diese Internetseite über Bestattungsgesetze in Deutschland für Sie bereit – strukturiert nach Bundesland. Die Vorgaben zu Bestattungen unterscheiden sich je nach Region mitunter.
Wer sichergehen möchte, dass die eigene Bestattung den individuellen Wünschen entspricht, kann die Planung auch selbst übernehmen. Denn einige Beerdigungsunternehmen bieten bereits die vorzeitige Planung der eigenen Bestattung an. Bei einem Beratungstermin können Sie dann gezielt nach der Umsetzbarkeit Ihrer Wünsche fragen und schon vorab die Organisation vertraglich festlegen. Je nach Friedhof können Sie die gewünschte Grabstätte schon zu Lebzeiten vereinbaren und bezahlen.
Gut zu wissen
Halten Sie Ihre Wünsche unbedingt schriftlich fest und achten Sie darauf, jede Änderung zu datieren und zu signieren. Auf diese Weise können Ihre Angehörigen die Entwicklung Ihrer Wünsche nachvollziehen und kennen auch wirklich den allerletzten Stand. Nicht vergessen: Verraten Sie mindestens einem Angehörigen, wo die Niederschrift zu finden ist.
Kostenfrage der Bestattung zu Lebzeiten abklären
Trotz der vielen Emotionen, die ein Todesfall mit sich bringt, ist eine Bestattung auch eine Frage des Geldes. Ein durchschnittliches Begräbnis kostet Hinterbliebene in Deutschland schnell zwischen 6.000 bis 7.000 EUR – ohne spätere Grabpflege. Deswegen an dieser Stelle ein kleiner Hinweis: Bestattungsunternehmen bieten zwar gerne Komplettpakete an und kümmern sich um alle Formalitäten und Wege. Im Preis ist aber natürlich auch eine gewisse Marge enthalten, die den Preis womöglich unnötig nach oben treibt. Achten Sie also auch hier auf etwaige Kostenfallen wie ausufernde Servicegebühren, hohe Stückpreise oder schwammige Angaben.
Sterbegeld im Todesfall? Keine Selbstverständlichkeit mehr!
Traurig, aber leider wahr: Das früher übliche „Sterbegeld“ der gesetzlichen Krankenversicherung wurde schon 2004 aus dem Leistungskatalog gestrichen. Somit entfallen beim Todesfall durchschnittlich circa 530 Euro an zuvor üblicher finanzieller Unterstützung. Auch deshalb kann der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung zahlt nach dem Ableben des bzw. der Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten aus.
die Bayerische Experten-Tipp
Mit der Sterbegeldversicherung der Bayerischen können Sie sicherstellen, dass sich Ihre Angehörigen mit Ihrer Beisetzung nicht finanziell übernehmen. Wählen Sie dabei zwischen monatlichen Beiträgen oder einer Einmalzahlung. Übrigens: Bei unserer Sterbegeldversicherung verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung. Daher können sie auch Personen mit Vorerkrankungen abschließen.
Mehr als Vorbereitung der Trauerfeier: Aufgaben von Hinterbliebenen im Sterbefall
Mit der Beerdigung und der dazu nötigen Finanzierung ist bereits viel geregelt. Doch an dieser Stelle sollten Sie nicht aufhören. Denn im Falle Ihres Ablebens geht es auch darum, laufende Verträge, Mitgliedschaften und andere Verpflichtungen zu regeln. Konkret kann es sich dabei beispielsweise um Mietverträge, Social Media-Konten und Miet- oder Handyverträge handeln.
Auch hierbei geht die Verantwortung nach Ihrem Ableben an Ihre Angehörigen über. Die Aufgaben von Hinterbliebenen können also vielfältig sein. Im Folgenden eine Übersicht:
Schritt 1: Sterbeurkunde ausstellen lassen
Kommt es zum Sterbefall zuhause, muss ein Arzt bzw. eine Ärztin verständigt werden, damit dieser oder diese einen Totenschein ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus übernimmt die Klinik diese Formalität. Erst mit dem Totenschein kann die Sterbeurkunde beantragt werden. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss diese beim Standesamt beantragt werden. Passiert das nicht, kann beispielsweise auch der Bestatter nicht tätig werden.
Schritt 2: Wichtige Dokumente zusammensuchen
Betroffene Angehörige müssen so schnell wie möglich nach dem Todesfall nach Verfügungen des Verstorbenen oder Verstorbenen suchen und andere wichtige Dokumente zusammentragen. Dazu zählen aufgrund der gebotenen Eile der Organspendeausweis, schriftliche Wünsche zur Art der Bestattung oder ein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut. Wo genau diese Dokumente aufbewahrt sind, sollten Sie Ihren Hinterbliebenen möglichst vorab mitteilen.
Schritt 3: Andere Angehörige benachrichtigen
Nachdem nahe Verwandte und enge Freunde informiert worden sind, sollten die Hinterbliebenen auch ggf. den Arbeitgeber des bzw. der Verstorbenen informieren. Es empfiehlt sich, für den Ernstfall eine Kontaktliste zu pflegen, sodass auch wirklich alle für den Verstorbenen wichtigen Personen in Kenntnis gesetzt werden.
Schritt 4: Bestatter beauftragen
Liegt bereits eine Vereinbarung mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut vor, muss es über den Todesfall informiert werden. Falls nicht, können Angehörige einen Bestatter ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten für die Beerdigung tragen die Erben (§ 1986 BGB). Daher ist es in der Regel sinnvoll, dass die Leistung aus der Sterbegeldversicherung an einen oder mehrere Ihrer direkten Angehörigen ausgezahlt wird.
Schritt 5: Versicherungen über Tod informieren
Die jeweiligen Versicherungsunternehmen müssen unverzüglich benachrichtigt werden. Auch weil sich bestimmte Versicherungsanbieter womöglich vorbehalten die Todesursache noch einmal zu prüfen. Zudem enthalten die meisten Versicherungsverträge kurze Meldefristen für das Ableben des Versicherungsnehmers. Angehörige sollten daher am besten so schnell wie möglich nach dem Tod des lieben Menschen prüfen, welche Versicherungen informiert werden müssen. Lebens- und Sterbegeldversicherung stehen ganz oben auf der Liste.
Es gibt aber auch Versicherungen, die man nicht sofort nach dem Eintritt des Todes informieren muss, etwa die Kranken- und Pflegeversicherung. Andere Versicherungen enden automatisch mit dem Todeszeitpunkt, hierzu zählt zum Beispiel die Haftpflichtversicherung. Informieren Sie diese Versicherungen trotzdem so schnell wie möglich, da viele Versicherer die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren, zurückerstatten. Wichtig: Bei einem Unfalltod muss die Unfallversicherung in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden.
Unser Tipp: Möchten Sie es Ihren Angehörigen leichter machen, stellen Sie eine Liste aller laufenden Versicherungen in einem Ordner zusammen. Markieren Sie am besten in den Policen die entsprechenden Klauseln zu Fristen im Falle eines Ablebens – so lassen sich alle Formalitäten in Ihrem eigenen Trauerfall zügig erledigen.
Schritt 6: Mietverträge auflösen
Hat die oder der Verstorbene zur Miete gewohnt, sollten die Angehörigen unbedingt zügig kündigen. Und das schriftlich. Denn: Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, vielmehr muss in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten beachtet werden. Auch hier lohnt sich wieder eine gewisse Vorarbeit: Legen Sie den Mietvertrag einfach Ihrem Versicherungsordner bei.
Schritt 7: Nachlass und Erbe klären? Am besten mit einem Testament.
Liegt ein Testament vor, besteht eine gesetzliche Pflicht, das Testament unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben. Das gelingt reibungsloser, wenn dessen Ablageort Ihren Hinterbliebenen bekannt und es gut leserlich handschriftlich verfasst ist. Bitte vergessen Sie auch keinesfalls die zwingend notwenige Unterschrift. Im nächsten Schritt setzt das Nachlassgericht einen Termin zur Testamentseröffnung fest und informiert die Erben. Diese müssen beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen und das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren. Der Erbschein ist ein offizieller Nachweis, dass man rechtmäßiger Erbe ist. Er wird unter anderem für den Zugriff auf die Konten der Verstorbenen benötigt.
Hier noch ein Tipp
Verwahren Sie alle wichtigen Dokumente am besten gebündelt an einem sicheren Ort, der Ihren Angehörigen bekannt ist. Den genannten Verträgen sollten Sie auch noch wichtige Kaufverträge, Zugangsdaten zu Bankkonten, Handy-Pin-Nummern, Computer- und Social Media-Passwörter beilegen. Denn nicht zuletzt nimmt man mit dem Ableben auch von der Online-Welt Abschied. Diesem Thema und weiteren Teilen des digitalen Nachlasses haben wir jedoch einen eigenen Informationsbeitrag gewidmet.
Checkliste für Angehörige: Abschluss und Stütze in dunklen Zeiten
Zugegeben, sich mit all den organisatorischen Aufgaben zum eigenen Ableben zu beschäftigen, kann unangenehm sein. Aber wenn Sie diese Hürde zu Lebzeiten nehmen, ermöglichen Sie Ihren Angehörigen, sich im Todesfall mit den wichtigen Dingen auseinanderzusetzen: Dem ruhigen Abschiednehmen und Trauern.
Und auch für Sie kehrt Ruhe ein. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr um das „Was kommt danach?“ zu machen. Einen Abschluss mit dem Thema finden Sie am besten im Gespräch mit Ihren Liebsten. Diesen können Sie dann auch folgende Checkliste überreichen, die für sie eine wichtige Stütze in schweren Stunden sein kann.