Ratgeber
Mit dem Partner zusammenziehen – so sparen Sie Geld bei Versicherungen
Wer mit seinem Partner zusammenzieht, kann bei Versicherungen Geld sparen. Wir zeigen, was für die erste gemeinsame Wohnung wichtig ist.
Die erste gemeinsame Wohnung: So sparen Paare bei Versicherungen
Aus zwei Wohnungen mach eine – früher oder später ist das bei (fast) jedem Paar einmal der Fall. Schließlich birgt eine gemeinsame Wohnung so einige Vorteile. Nicht nur die Pendelkosten zum Partner kann man so sparen. Auch die Zeit zu zweit lässt sich in den gemeinsamen vier Wänden einfacher schaffen, lebt man doch zusammen.
Der Weg hin zu einer gemeinsamen Wohnung ist jedoch alles andere als ein Zuckerschlecken. Denn mit Wohnungssuche, Renovierung und Möbelkauf kommt nicht nur eine Menge Aufwand, sondern auch einiges an Kosten auf die Frischverliebten zu. Letzteres kann besonders für junge Paare zu einer finanziellen Herausforderung werden – sollte nach dem Umzug beispielsweise die Miete steigen. Das ist besonders häufig der Fall, wenn es raus aus einer WG geht.
Hierbei hilft es dann oft, an anderen Ecken Kosten zu sparen. Was viele nicht wissen: Gerade bei den Versicherungen der Beziehungspartner geht das meist einfacher als gedacht. Viele Policen lassen sich bei einem gemeinsamen Haushalt nämlich zusammenlegen. So können Paare monatlich so einiges an Versicherungskosten sparen.
Welche Versicherungen in einer Beziehung hierfür geeignet sind – und wie Sie am besten vorgehen – zeigen wir jetzt!
#1 Die gemeinsame Hausratversicherung für Paare
„Aus zwei mach eins“ gilt beim Zusammenziehen nicht nur für die Wohnung, sondern in der regel auch für den Hausrat. Schließlich sammeln sich Möbel, Wertgegenstände & Co. nun nicht mehr in zwei, sondern dank des Zusammenlebens nur noch in einer Wohnung. Logisch, dass in der Partnerschaft dann auch eine Hausratversicherung für die gemeinsamen vier Wände vollkommen ausreichend ist.
Gut zu wissen:
Die Hausratversicherung sichert alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befindenden, ab. Neben Möbeln und Wertsachen können Sie damit auch Ihre Kleidungsstücke und Elektrogeräte in Sicherheit wiegen. Denn kommen diese durch Gefahren wie Feuer, Wasser oder einen Einbruchdiebstahl zu Schaden, übernimmt die Hausratversicherung die entstehenden Kosten.
Hausratversicherungen zusammenlegen: So geht`s!
Das Zusammenlegen der Hausratversicherung ist für Paare ein einfacher Weg, monatliche Kosten zu sparen. Doch wie geht man hierbei am besten vor?
Zuerst gilt es zu klären, welche Hausratversicherung bestehen bleibt und welche gekündigt werden soll. In der Regel können Sie bei einem Zusammenzug lediglich den neueren Vertrag ohne Wartezeit kündigen. Der ältere Vertrag bleibt somit bestehen und wird auf beide Partner überschrieben.
Den jüngeren Vertrag können Sie in der Regel also unkompliziert kündigen. Ein Großteil der Versicherer bietet in diesem Fall nämlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des jüngeren Vertrags zum Zeitpunkt des Umzugs in die neue Wohnung an. So lassen sich Kündigungsfristen umgehen, damit ein Partner einfach in die Police des anderen einsteigen kann.
Kleiner Tipp: Obwohl diese Vorgehensweise der Regelfall ist, sollten Sie die Möglichkeiten und Bedingungen der außerordentlichen Kündigung frühzeitig mit Ihrem Anbieter besprechen.
Mit dem Zusammenziehen ändern sich in den meisten Fällen auch die Größe der Wohnung und der Inhalt des Hausstands. Ist das der Fall, muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung im nächsten Schritt neu berechnet werden. Denn die Summe ist im Regelfall von der Quadratmeterzahl der Wohnung abhängig - das sollten Sie nach dem Zusammenziehen auf jeden Fall beachten!
Meldet man die Gegebenheiten in der neuen Wohnung nicht der Versicherung, kann das Folgen haben. Denn ist der Wert des Hausrats in der neuen Wohnung höher als die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme, droht im Schadensfall eine Unterversicherung. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer nur bis zur angegebenen Summe haftet, obwohl der entstandene Schaden größer ist.
Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Versicherer darum auf Ihren Umzug an!
#2 Die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung für Partner
Verursachen Sie einen Schaden gegenüber Dritten, kann das ganz erhebliche finanzielle Folgen für Sie (und Ihren Partner) haben. Schließlich haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden – es sei denn, Sie haben eine private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt im Schadensfall die entstandenen Kosten und gehört damit zu den wohl wichtigsten Risikoversicherungen überhaupt!
Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, können Sie auch Ihre Haftpflichtversicherungen zusammenlegen. Das hat besonders einen Vorteil: Der Versicherungsbeitrag wird durch die Erweiterung um einen Beziehungspartner in der Regel nur geringfügig (oder gar nicht) teurer. So können sich Paare auch mit der Privathaftpflicht monatliche Kosten sparen, ohne einen Kompromiss eingehen zu müssen.
Einen Haken hat die gemeinsame Haftpflichtversicherung jedoch: Schäden, die sich die Beziehungspartner gegenseitig zufügen, sind damit meist nicht mehr versichert. Kommt also etwa Ihr Handy durch Ihren Partner zu Schaden, können Sie nicht mit einem Schadensersatz (durch die Versicherung) rechnen.
Ob Sie sich gemeinsam versichern möchten oder bei getrennten Versicherungen bleiben, muss also gut bedacht werden. Angesichts der monatlichen Ersparnisse lohnt es sich jedoch in den meisten Fällen, gemeinsam versichert zu sein.
Auch bei der Haftpflichtversicherung können Sie den jüngeren Vertrag in der Regel unkompliziert kündigen, um dann in den älteren Vertrag des Freundes oder der Freundin einzusteigen. Doch auch hier sollten Sie alle Details mit Ihrem Versicherer besprechen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Kommen früher oder später Kinder hinzu, ist eine Familienversicherung ohnehin meist die beste Wahl. So sind alle Familienmitglieder des Haushalts – ob groß oder klein – gegen Schäden gegenüber Dritten versichert.
Auch hier gilt: Ist Nachwuchs im Anmarsch, lässt sich der ursprüngliche Versicherungsvertrag mithilfe einer außerordentlichen Kündigung in der Regel unkompliziert auflösen.
#3 Die gemeinsame KFZ-Versicherung für Partner
Wer sich Bett, Bad und Küche mit dem oder der Liebsten teilt, macht auch beim Auto oft keine Unterschiede mehr. Konkret heißt das: Leben Paare in einer gemeinsamen Wohnung, folgt oft auch ein gemeinsames Kraftfahrzeug. Ist das nicht der Fall, scheint zumindest die Mitbenutzung des Autos der Partnerin oder des Partners nicht abwegig.
So oder so sollten Paare nach dem Zusammenziehen einen Blick auf ihre Kfz-Versicherung(en) werfen. Fährt ein Beziehungspartner mit dem Auto des anderen, muss dieser nämlich in der dazugehörigen Kfz-Versicherung eingetragen sein. Denn nur so besteht der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Besitzen beide Partner ein Auto, lässt sich mit dem Zusammenziehen zudem viel Geld sparen. Denn hat ein Beziehungspartner bereits eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, besteht in der Regel die Möglichkeit, das Auto des im gleichen Haushalt lebenden Partners als Zweitwagen einzutragen. Viele Versicherer bieten dann eine Sondereinstufung des Zweitwagens in eine bessere Schadenfreiheitsklasse an, womit auch der zu zahlende Beitrag geringer wird.
#4 Die gemeinsame Rechtsschutzversicherung
Ob Gerichts- oder Anwaltskosten: Rechtsstreitigkeiten können ganz schön teuer werden. Die finanziellen Folgen kann man während der Beziehung mit einer gemeinsamen Rechtsschutzversicherung geringhalten. Diese lohnt sich erst recht, wenn der Zusammenzug in eine Wohnung mit Ihrem Partner ansteht.Denn lebt ein Paar im gleichen Haushalt, können man sich neben
Küche, Bad und Wohnzimmer auch eine Rechtsschutzversicherung teilen. Die Mehrkosten der gemeinsamen Versicherung im Vergleich zur einzelnen Absicherung der Partner bleiben im Normalfall gering.
Damit zeigt sich auch hier: Über eine gemeinsame Wohnung freut sich oft auch der Geldbeutel, nicht nur die Liebe!