Familienversicherung
Wie lange bin ich familienversichert… und was dann?
Die kostenlose Mitversicherung in der elterlichen Krankenkasse ist nicht nur praktisch, sondern auch ein richtiges Schnäppchen! Wir erklären, was Studenten, Auszubildende und Eltern wissen sollten!
Wie lange bin ich eigentlich familienversichert?
Wer „ganz normal“ gesetzlich versichert ist, kann seine Familie (Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner, Kinder, Pflegekinder) in der Regel einfach mitversichern – und das beitragsfrei. Kein Wunder, dass die „Familienversicherung“ in Deutschland damit so etwas wie der „Regelzustand“ bei der Krankenversicherung ist.
Um gesetzlich mitversichert werden zu können, müssen die betreffenden Familienmitglieder jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllen. So dürfen sie beispielsweise nicht mehr als 445 Euro im Monat verdienen. Eine Ausnahme sind Minijobber: Wer sich „geringfügig“ steuerfrei etwas dazuverdient, darf das volle Minijobber-Maximaleinkommen von 450 Euro im Monat beziehen, ohne die eigene Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu gefährden. Neben der Einkommensgrenze gibt es allerdings noch ein paar weitere Kriterien, die gesetzlich Mitversicherte unbedingt beachten sollten.
Altersgrenzen bei der Familienversicherung: Ab wann ist man zu alt?
Grundsätzlich gilt: Alle mitversicherten Familienmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, können Kinder (und Pflegekinder) dann bis zum 18. Geburtstag mitversichert werden. Ist das Kind nicht erwerbstätig, weil es beispielsweise noch eine Schule besucht, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum Ende des 22. Lebensjahres. Geht der Nachwuchs einem (anerkannten) Studium nach oder macht eine Ausbildung, kann die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sogar bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt werden.
Es geht aber sogar noch länger: Denn sollte das Kind zwischendurch Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) geleistet haben, können noch einmal bis zu zwölf Monate in der Familienversicherung hinzukommen – das allerdings nur auf Antrag.
Übrigens: Kann sich ein Kind beispielsweise aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen, entfällt die Altersgrenze komplett.
Lästig, aber sinnvoll: Die Informationspflicht für Mitversicherte
Um auch nach dem 18. Geburtstag in der praktischen (und kostenlosen) Familienversicherung bleiben zu können, müssen die Versicherten allerdings eine jährliche Prüfung über sich ergehen lassen. Doch keine Sorge: Dazu ist in der Regel ein Fragebogen auszufüllen, in welchem man die eigenen Einkommensverhältnisse angeben muss.
Versicherungsnehmer sind zudem verpflichtet, Änderungen ihrer Einkommenssituation selbständig an die gesetzliche Krankenversicherung zu melden – und das möglichst zeitnah. Denn stellt sich irgendwann heraus, dass man die notwendigen Kriterien nicht mehr erfüllt, kann die Krankenversicherung auch rückwirkend gekündigt werden. Das Problem: In Deutschland herrscht Versicherungspflicht!
Das ist einerseits gut, denn so kann der eigene Versicherungsschutz nicht einfach „erlöschen“. Ist man andererseits monatelang gar nicht mehr berechtigt, kostenlos mitversichert zu sein, werden im schlimmsten Fall alle bis dahin zu Unrecht „gesparten“ Beiträge fällig. Rückwirkend bis zum Stichtag. Gerade Studenten, Auszubildende und all diejenigen kostenlos Mitversicherten, die sich etwas dazuverdienen, sollten deshalb unbedingt die eigenen Einnahmen im Blick haben. Denn irgendwelche „Schlupflöcher“ für nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge sieht das System nicht vor.
Langzeitstudenten aufgepasst: So geht es nach dem 25. Geburtstag weiter!
Sind die Kriterien für eine Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gegeben – etwa weil ein noch Studierender älter als 25 Jahre alt wird – muss eine Entscheidung getroffen werden. Denn schließlich gilt auch in diesem Fall wieder die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Zwei Alternativen stehen dann grundsätzlich zur Wahl:
- freiwillige gesetzliche Versicherung
- private Krankenversicherung
Übrigens: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Antragsteller unabhängig von ihrer Krankheitsvorgeschichte aufzunehmen. Die privaten Krankenversicherungen führen dagegen normalerweise zunächst eine Gesundheitsprüfung durch und entscheiden dann, ob sich jemand bei ihnen versichern kann. Der Grund: Um ihre Tarife für alle darin Versicherten möglichst niedrig zu halten, müssen sie darauf achten, eher „gesündere“ Menschen zu versichern.
Gut zu wissen!
Manchmal kommt bekanntermaßen alles anders als gedacht. Lockt nach ein paar Jahren Ausbildung, Arbeit und dem Leben als „normal Versicherter“ doch noch ein Studium, spricht im Grunde nichts gegen eine Wiedereingliederung in die elterliche Familienversicherung. Vorausgesetzt, es werden keine Alters- und Einkommensgrenzen überschritten.
Work and Travel, Auslandssemester, Auszeit:
Internationale Eindrücke sind inspirierend und lehrreich zugleich. Nicht selten kommt es daher vor, dass Schüler nach erfolgreichem Abschluss ein Jahr in Australien verbringen möchten oder Studenten ein Auslandssemester – beispielsweise in Europa, Asien oder den USA – absolvieren.
Grundsätzlich sollten Familienmitversicherte mit Welterkundungsplänen unbedingt rechtzeitig mit ihrer Krankenversicherung sprechen. Denn bei längeren Auslandsaufenthalten kann der Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung erlöschen. Doch auch für alle, die nur wenige Wochen oder Monate ins Ausland möchten, empfiehlt sich ein kurzer Versicherungs-Check.
Warum? Das lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Versicherungsschutz auf Reisen!