Zahlt Ihre Unfallversicherung bei einem Sturz?

Ein Sturz zum Beispiel beim Fahrradfahren auf dem Arbeitsweg kann nicht nur schmerzhaft sein, sondern auch sehr teuer werden. Denn schwere und bleibende Verletzungen nach einem Unfall bringen meistens große finanzielle Folgen mit sich. Die gesetzliche Unfallversicherung kann den Schaden zumindest mildern.

Doch sie leistet nicht in der Freizeit: Wer beispielsweise über die eigenen Füße stolpert oder bei der Gartenarbeit von einer Leiter fällt, erhält keine Zahlung der gesetzlichen Versicherung. Denn diese greift nur während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück.

Um sich bei langfristigen Beeinträchtigungen (Invalidität) nach einem Unfall im Alltag und der Freizeit finanziell abzusichern, ist eine private Unfallversicherung häufig sinnvoll. Sie gilt rund um die Uhr und weltweit und sorgt dafür, dass Sie sich über Stolperfallen im Haushalt, beim Freizeitsport oder im Urlaub und den Folgen eines Unfalls keine Sorgen mehr machen müssen.

In welchem Fall zahlt die Unfallversicherung nicht?

Sie fragen sich, was dieUnfallversicherung beispielsweise bei einem Knochenbruch oder Sturz zahlt? Häufig nichts, da in der Regel Knochenbrüche und Verletzungen wieder vollständig abheilen und die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht dauerhaft ist, greift hier der Versicherungsschutz der Unfallversicherung nicht. Auch bei Verletzungen oder Schäden an Organen, die laut klassischer Unfalldefinition nicht durch äußere Einwirkungen entstanden sind, greift der Unfallschutz nicht. In den meisten Fällen übernimmt hier die Krankenversicherung und gegebenenfalls auch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind außerdem Unfälle...

  • durch Drogenkonsum
  • die beim Begehen vorsätzlicher Straftaten oder beim Versuch einer vorsätzlichen Straftat passieren.
  • durch Krieg oder Bürgerkrieg
  • die mittelbar oder unmittelbar durch Kernenergie verursacht werden (Strahlungsschäden).
  • von Personen als Luftfahrzeugführer (auch bei Luftsportgeräten)
  • im Rahmen von Motorsportereignissen (als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorsportfahrzeuges; während der Fahrtveranstaltung bzw. Übungsfahrten)

Die Bayerische bietet Tarife, die auch Schlaganfälle sowie Herzinfarkte als auslösenden Unfallfaktor anerkennen – hier ist aber weniger der Anfall versichert als Folgeschäden durch einen Sturz bzw. einen Autounfall. Auch lassen sich mit der klassischen Unfallversicherung der Bayerischen Krankheitsübertragungen durch Zeckenbisse und sogar Unfälle unter Alkoholeinfluss bis zu einem gewissen Grad mitversichern.

Wer zahlt bei einem Sturz?

Mann in Arbeitskleidung stürzt auf Treppe
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Bei einem Sturz handelt es sich per Definition des klassischen Unfallbegriffs meist um einen Unfall, da er plötzlich passiert, von außen bedingt und unfreiwillig ist. Verletzen Sie sich bei einem Sturz, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein – jedoch nur dann, wenn der Unfall auf der Arbeitsstätte oder auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist.
  • Private Unfallversicherung: Bei schmerzhaften Dauerfolgen zahlt die private Unfallversicherung. Diese greift, wenn die Schäden, die durch den Sturz entstehen, zur bleibenden Invalidität führen. Sie zahlt jedoch nicht bei vorübergehenden Blessuren.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Ist Ihre Arbeitskraft aufgrund des Sturzes beeinträchtigt, ist dies auch ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Haftpflichtversicherung: Wenn bei einem Unfall andere Personen verletzt werden, kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel, beispielsweise bei einem Sturz vom Fahrrad. So gilt es, dass hier die Versicherung Schäden übernimmt, die der Unfallverursacher anderen zugefügt hat.

Gut zu wissen

Die Bayerische bietet zwei Absicherungsmöglichkeiten des privaten Unfallschutzes: Zum einen die klassische Unfallversicherung, hier vereinbaren Sie eine Versicherungsgrundsumme anhand der sich die Kapitalleistung nach einem Unfall berechnet (es beeinflussen noch weitere Faktoren wie die vereinbarte Progression oder die Gliedertaxe die Leistung nach einem Unfall). Sie deckt damit die kurzfristigen Folgen eines Unfalles ab.

Die Unfallversicherung ExistenzBudget leistet besonders individuell, so dass Sie genau die Leistung erhalten, die Sie wirklich benötigen. Sie orientiert sich an keiner Grundsumme oder Gliedertaxe. Sie erstattet unabhängig vom Grad der dauerhaften Beeinträchtigung alle anfallenden Unfallfolgekosten wie zum Beispiel Pflegekosten oder Behandlungskosten.

Außerdem erhalten Sie auch eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund des Unfalls nicht mehr ganz oder teilweise arbeiten können. Wir übernehmen auch den Ausgleich der daraus folgenden Rentenminderung, sodass Sie auch später keine finanziellen Nachtteile aufgrund des Unfalls haben. Eine zusätzliche Leistung ist das Schmerzensgeld.

Wer zahlt bei einem privaten Unfall?

In der Regel greift die private Unfallversicherung bei Unfällen rund um die Uhr also auch in der Freizeit, beispielsweise beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Stürzen Sie beispielsweise von der Treppe zuhause und verletzen Sie sich, übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Behandlungskosten bei einem Arzt oder im Krankenhaus. Verletzten Sie sich beim Sturz Ihr Bein so schwer, dass Sie dauerhaft geschädigt sind, springt die private Unfallversicherung für Sie ein und übernimmt anfallende Folgekosten. Die Unfallversicherung deckt zum Beispiel die Kosten für den Umbau in eine behindertengerechte Wohnung oder auch die Kosten für spezielle Hilfsmittel, wie etwa für einen Rollstuhl.

Die Unfallversicherungen der Bayerischen

Auf der sicheren Seite: die klassische Unfallversicherung

Die Unfallversicherung der Bayerischen bietet eine sinnvolle Absicherung rund um die Uhr: Sie können aus vier Tarifvarianten den für Sie passenden wählen. Je nach Tarif und individuellem Versicherungsumfang können Sie von zusätzlichen Bausteinen profitieren, z.B. dem NotfallAssistent oder dem ÄrzteKompass.

Individueller Schutz nach Unfällen

Die Unfallversicherung ExistenzBudget der Bayerischen bietet noch individuelleren Versicherungsschutz im Ernstfall: Absicherung der tatsächlichen Folgekosten nach einem Unfall, Einkommensersatz und Schmerzensgeld bis zu 10 Millionen Euro Deckungssumme. Weltweit und rund um die Uhr.

Wann bekommt man Schmerzensgeld von der Unfallversicherung?

Grundsätzlich zahlt eine klassische private Unfallversicherung kein Schmerzensgeld. Es gibt jedoch private Unfallversicherungen die Schmerzensgeld leisten, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zurückbleibt.

Ist die Zahlung eines Schmerzensgeldes vertraglich vereinbart, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn der Unfall als solcher in den Versicherungsbedingungen aufgelistet ist. Dabei wird ein Unfall als ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert, durch das die geschädigte Person unfreiwillig eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit erlangt. Weiterhin muss ein objektiver Bericht des behandelnden Arztes innerhalb der vertraglich angegebenen Frist bei der Versicherung vorliegen. Im Falle einer Invalidität wird also nicht nur die vereinbarte Leistung ausgezahlt, sondern zusätzlich auch das Schmerzensgeld.

Die Unfallversicherung ExistenzBudget der Bayerischen bietet Ihnen eine umfassende Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls und gibt Ihnen den Halt, den Sie benötigen, wenn sich Ihr Leben infolge eines Unfalls plötzlich verändert.

Wie viel bekommt man von der Unfallversicherung?

Übernimmt die Versicherung einen Unfallschaden, richtet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem Grad der Gesundheitsbeeinträchtigung (Invaliditätsgrad). Für jeden funktionsfähigen Körperteil gilt dabei ein fester Prozentsatz, die in der sogenannten Gliedertaxe festgehalten ist: Mindestens 50 % gibt es für einen Unterschenkel, für eine einseitige Taubheit 30 % und für einen Daumen 20 %. Aus diesem Gesamtwert wird die Auszahlung errechnet.

Weitere Faktoren für die Leistung ist dann die Versicherungsgrundsumme und die Progression.

Was genau deckt eine Unfallversicherung ab?

Nicht alle Verletzungen und Gesundheitsschäden nach einem Sturz heilen schnell und komplett aus. Bleiben dauerhafte Schäden zurück, springt die private Unfallversicherung für Sie ein. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Unfälle in der Arbeitsstätte, im Kindergarten, in der Schule oder in der Uni sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen abdeckt, erbringt die private Unfallversicherung Leistungen bei Unfällen, die beim Freizeitsport, im Haushalt oder im Urlaub passieren. Das gilt für alle Ereignisse, auf die die klassische Unfalldefinition zutrifft: Jemand erleidet unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis.

Bei der privaten Unfallversicherung der Bayerischen sind auch Unfälle im erweiterten Definitionsbereich versichert: Als Unfall kann auch gelten, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder eine andere Eigenbewegung

  • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt
  • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.

Dies gilt allerdings nicht für alle Versicherer bzw. alle Tarife. Lesen Sie hierzu am besten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Zudem können Impf- und Infektionsschäden sowie Unfälle durch Bewusstseinstörungen wie einem Schlaganfall mitversichert sein.

Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?

 

Eine private Unfallversicherung sichert Folgekosten eines Unfalls im Haushalt, beim Freizeitsport oder im Urlaub ab.  Sie zahlt bei einer bleibenden Verletzung nach einem Sturz Geld, nämlich die sogenante InvaliditätsleistungSie richtet sich nach dem jeweiligen Invaliditätsgrad. Die Einmalsumme wird durch den Invaliditätsgrad sowie der Gliedertaxe und der vereinbarten Leistungs-Progression berechnet.

Typische Leistungen der Unfallversicherung sind:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Todesfallleistung
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen

Weitere Leistungen, die vereinbart werden können, sind:

  • (Beitragsfreie) Sofortleistung bei Schwerverletzungen
  • Assistance-Leistungen

Wem muss man einen Unfall melden?

Kommt es zu einem Unfall in der Freizeit, sollten Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung mitteilen, damit es zu keiner Verzögerung im Leistungsanspruch gibt. Denn, wenn Sie für die Meldung die vorgegebene Frist nicht einhalten, kann es zur Leistungsverweigerung kommen.

Anschließend wird ein Unfallbogen an Sie gesendet, in dem der Hergang des Unfalls erfragt wird. So kann festgestellt werden, ob eventuell Schadensersatz von Dritten einzufordern ist. Haben Sie einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Hin oder Rückweg, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen.

Häufige Fragen zum Thema Unfallversicherung bei einem Sturz

Was zählt als Sturz?

Es handelt sich immer dann um einen Sturz, wenn eine Person unbeabsichtigt auf den Boden oder auf eine tiefe gelegene Ebene zum Liegen kommt. Hierzu gehört ein Stolpern genauso wie das Herausrutschen aus dem Rollstuhl oder Bett.

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Nicht alle Unfälle gelten für Versicherer als Unfall und werden von der Versicherung gedeckt. In der Regel zahlt die Unfallversicherung nur die Kosten für Unfälle, die unter die klassische Definition eines Unfalls fallen: Ein Vorkommnis, das einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat, wird erst dann als Unfall gewertet, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Schaden ist durch äußere Einwirkungen entstanden, etwa durch menschliches Handeln oder eine Naturkraft. Verlieren Sie nach einem Sturz beispielsweise die Funktionsfähigkeit eines Beins, gilt das als Unfall, erst Recht, wenn der Sturz beispielsweise durch Glatteis herbeigeführt wurde.
  • Der Schaden muss plötzlich und ohne längere Vorgeschichte eingetreten und unfreiwillig geschehen sein. Der Begriff „unfreiwillig“ ist wichtig, da so beispielsweise Leistungen im Falle einer Selbstverletzung ausgeschlossen werden.

Gute Versicherungen haben auch den Unfallbegriff erweitert, sodass zum Beispiel Impf- und Infektionsschäden mitversichert sind.

Gibt es bei der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nein. In der gesetzlichen Unfallversicherung haben Sie bei Eintritt eines Arbeitsunfalls Anspruch auf umfassende Leistungen. Als geschädigte Person können Sie in diesem Fall gegen den Schädiger keine weiteren zivilrechtlichen Ansprüche wie Schmerzensgeld geltend machen.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Wer keine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt oder auch die kurzfristigen Unfallfolgekosten wie Umbaumaßnahmen am Haus oder Auto sowie weiter anfallenden Kosten für eine gute Behandlung abgesichert haben möchte, sollte über den Abschluss einer Unfall­ver­sicherung nachdenken. Insbesondere für Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner, Kinder und Risikosportler kann sich eine private Unfall­ver­sicherung lohnen.

Schützt die private Unfallversicherung auch im Ausland?

Ja. Ihre private Unfallversicherung schützt Sie 24 Stunden weltweit.

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