Versicherungen
Zahnzusatzversicherung
Bereit für ein gesundes Lächeln? Die Zahnzusatzversicherung der Bayerischen ist der Gesundheitspartner in allen Lebenslagen.
Ihre Vorteile der Zahnzusatzversicherung
Zusatz-Baustein ZAHN Sofort
Ihr Ergänzungsbaustein für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen ohne Wartezeiten.
Erstattung und Leistungsbearbeitung
- Bis zu 100 % der Kosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz.
- Im Leistungsfall ist das Geld spätestens nach zehn Tagen auf Ihrem Konto.
- Laut aktueller Untersuchung von Servicevalue für die Zeitschrift Focus-Money erhielt die Bayerische ein „sehr gut“ für ihre Leistungsregulierung.
Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung ist in jedem Tarif inklusive – jedes Jahr.
Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene
In den Tarifen Komfort und Prestige sind kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene ebenfalls abgedeckt.
Einfach und klar
Sie beantworten nur fünf Gesundheitsfragen zu Beginn des Antrags.
Individueller Preis
Durch die Angabe Ihrer Postleitzahl können Sie von unserer individuellen Preiskalkulation profitieren.
Welche Arten von Zahnbehandlungen/Zahnersatz gibt es und welche Kosten entstehen?
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Keine Wartezeiten
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Kostenübernahme Schallzahnbürste
100% Kostenübernahme für eine Schallzahnbürste im ersten Versicherungsjahr.
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15 € Gutschein
Schließen Sie unsere Zahnzusatzversicherung im Tarif "Komfort" ab, erhalten Sie pro versicherte Person einen 15 € Gutschein, z.B. für die happybrush Schallzahnbürste VIBE 3!
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Zahnbehandlung
Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung, diesen Anteil stocken wir in den Tarifen "Prestige" und "Komfort" auf 100% und im Tarif "Smart" auf 75% auf (im Tarif Smart zahlen Sie somit 25% selbst).
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Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten zum Beispiel Inlays, Brücken und Kronen, sowie Titan- und Keramikimplantate.
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Kieferorthopädie
Max. 2.000 € über die gesamte Tariflaufzeit (je nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Ohne Altersbegrenzung, auch für Erwachsene.
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Professionelle Zahnreinigung
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Bleaching
100% max. 200 € pro Kalenderjahr für zahnaufhellende Maßnahmen.
fokussiert leistungsstark
Ab 17,50 € pro Monat
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100%
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100%
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1.500 EUR inkl. GKV-Leistung, 2.000 EUR ohne GKV-Leistung
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100 EUR je Behandlung; max. 200 EUR je Kalenderjahr
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Top Preis-Leistung
Ab 16,50 € pro Monat
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100%
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80-90% und 100% bei Regelversorgung
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1.500 EUR inkl. GKV-Leistung, 2.000 EUR ohne GKV-Leistung
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100 EUR je Behandlung; max. 150 EUR je Kalenderjahr
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Ideal für Einsteiger
Ab 4,80 € pro Monat
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75%
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75%
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80 EUR je Kalenderjahr
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Warum eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch feste Zuschüsse zur Basisversorgung. Den Rest zahlen Sie als versicherte Person selbst. Dieser Eigenanteil ist oft so hoch, dass viele vor der Frage stehen: Die eigentlich wichtige Behandlung hinauszögern? Oder auf andere Dinge im Leben verzichten? Mit unserer Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich um diese Fragen keine Sorgen mehr machen.
Exklusiv für Kunden des Tarifs Prestige: happybrush Schallzahnbürste
Schließen Sie unsere Zahnzusatzversicherung im Tarif "Prestige" ab und erhalten Sie pro versicherte Person eine happybrush Schallzahnbürste.
- Effektive Technologien reinigen die Zähne gründlich und sanft
- Leistungsstarker Lithium-Ionen-Akku hält bis zu 6 Wochen
- 3 individuelle Reinigungs-Modi: Normal – Sensitiv – Polieren
- Hochwertige Triple-Borsten
- Die innovative Schallzahnbürste wurde mit "sehr gut" bei testsieger.de bewertet
Sparen Sie jetzt bei Ihren Zahnarztkosten
Vergleichen Sie die Preise für Ihren Zahnersatz und Ihre Implantate! Mit dem Service unseres Partners 2te-ZahnarztMeinung können Sie im Schnitt 56 % Ihres Eigenanteils sparen. Holen Sie sich jetzt eine qualifizierte Zweitmeinung und profitieren Sie von günstigeren Behandlungskosten in einer alternativen Zahnarztpraxis. Für Versicherte mit unserer Zahnzusatzversicherung ist der Service kostenlos.
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "Zahnzusatzversicherung"
FAQ Zahnzusatzversicherung
Wer kann sich versichern?
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer GKV (gesetzl. Krankenversicherung) oder freien Heilfürsorge.
Warum sollten Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung abschließen? Worauf muss man achten?
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen für Zahnbehandlung und Zahnersatz nur die medizinische Grundversorgung. Höherwertige Leistungen müssen die Versicherten selbst zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Mehrkosten für Sie. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass möglichst viele Leistungen und moderne Behandlungsmethoden inklusive sind, und dass die Kostenerstattung möglichst hoch ist.
Was ist eine Leistungsstaffel und warum sollte sie möglichst hoch sein?
Die Leistungsstaffel sagt, welche Kosten in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit erstattet werden. Je höher diese Staffel, umso besser. So können Sie von Beginn an schon hohe Kostenerstattungen erhalten. Ab dem fünften Jahr entfällt diese Begrenzung komplett.
Richtet sich die Kostenerstattung nach dem Rechnungsbetrag oder gibt es eine Preis-Leistungstabelle?
Wir erstatten die Kosten anhand der uns vorliegenden Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Alle Leistungen beziehen sich jeweils auf den Rechnungsbetrag, abzüglich der Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Details sind in den Tarifbedingungen erläutert.
Beispiel:
Für eine hochwertige Krone erhalten Sie vom Zahnarzt eine Rechnung über 900 Euro.
- 250 Euro übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
- Den Rest, also 650 Euro, zahlen Sie selbst, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben.
- Mit dem Tarif Komfort reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 90 Euro. Berücksichtigt man noch Ihren Jahresbeitrag für den Tarif Komfort, haben Sie immer noch 300 Euro mehr in der Tasche als ohne Zahnzusatzversicherung.
Fairer Hinweis:
Versicherungsschutz für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder angeraten wurden besteht nur, wenn Sie zusätzlich den Baustein Zahn Sofort abgeschlossen haben.
Was bedeutet: „Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind nicht mitversichert?“
Für Behandlungen, die Sie bereits vor Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung begonnen haben oder die Ihnen Ihr Zahnarzt schon vorher empfohlen hat, werden Kosten nur erstattet, wenn Sie zusätzlich den Baustein ZAHN Sofort abschließen.
Deshalb lohnt es sich, Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abzuschließen, vor allem wenn gerade keine Behandlungen anstehen.
Sind Keramik-Inlays, der Austausch von Amalgam-Füllungen oder die neuartige Kariesbehandlung „Icon“ mitversichert?
- Keramik-Inlays gelten als Zahnersatz und werden von uns erstattet, falls sie medizinisch notwendig sind. Je nach Tarifvariante erhalten Sie 80 %, 90 % oder 100 % der Kosten. Das heißt, wir stocken die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 80 %, 90 % oder 100 % auf. Sollte die GKV nichts zahlen, übernehmen wir die gesamte vereinbarte Erstattung.
- Grundsätzlich ist der Austausch von Amalgam-Füllungen nicht mitversichert. Ist aber eine medizinische Notwendigkeit gegeben, weil zum Beispiel die Füllung herausgebrochen ist oder einen sonstigen Defekt aufweist, oder aber der Zahn kariös ist, dann ist dies mitversichert.
- Die Kariesbehandlung "Icon" ist bei medizinischer Notwendigkeit und medizinischer Begründung mitversichert.
Welche Leistungen gibt es bei Verblendungen und Veneers?
- Verblendungen (i.d.R. bei Kronen oder Brücken, um den metallenen Zahnersatz zu verdecken/verblenden) werden bis zum Zahn 7 erstattet.
- Veneers, die lediglich aus kosmetischen/ästhetischen Gründen verlangt werden, sind nicht versichert.
Medizinisch notwendige Veneers sind unbegrenzt mitversichert.
Zählen die letzten Backenzähne (nicht Weisheitszähne) ebenfalls als "fehlende Zähne"?
Ja, außer wir erhalten vom Zahnarzt einen aktuellen Zahnstatus. Der Zahnarzt legt darin fest, ob die Zähne als fehlend oder als Lückenschluss angesehen werden.
Welche Bedingungen gelten für Aufbiss-/Knirscherschienen?
- Aufbiss-/Knirscherschienen werden gemäß den Leistungen für Zahnbehandlung erstattet.
- Eine Aufnahme auch mit einer Aufbissschiene wegen Zähneknirschens ist ohne Einschränkungen möglich und stellt keine laufende Behandlung dar.
Ich war vor Vertragsabschluss noch in einer Parodontitis Behandlung. Wie wirkt sich dies auf den Versicherungsschutz aus?
Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung an Parodontose, Parodontitis, Zahnschmelzdefekt oder der Kiefergelenkserkrankung CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) litten oder noch leiden, können Sie leider keine Zahnzusatzversicherung bei uns abschließen.
Nach drei Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit und wenn die Erkrankung ausgeheilt ist, ist keine Angabe mehr im Antrag zu machen und Sie können Ihren Versicherungsschutz ohne Einschränkung abschließen.
Diese 3-Jahres-Regel gilt auch für in diesem Zusammenhang stehende Folgeerkrankungen wie z.B. notwendiger Zahnersatz durch Zahnverlust.
Welche Kosten einer Wurzelbehandlung werden übernommen?
Wurzelbehandlungen werden im tariflichen Rahmen übernommen, auch wenn es keine Vorleistung der GKV gibt.
Ebenso ist die Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung erstattungsfähig.
Ab welchem Alter wird die prophylaktische Zahnreinigung (PZR) übernommen?
Bei dieser Vorsorgemaßnahme verzichten wir auf eine Altersbegrenzung.
Servicefragen
Ich habe Fragen zur Kostenerstattung
Unsere Leistungsabteilung steht Ihnen unter folgender Telefonnummer gerne zur Verfügung:
+49 (0)89 / 6787 - 50 60 (Mo bis Fr 8-20 Uhr)
Was mache ich mit meinem Kostenvoranschlag für Zahnersatz?
Laden Sie Ihre Dokumente inkl. Ihres genehmigten Heil- und Kostenplans der gesetzlichen Krankenversicherung am besten auf dieser Webseite hoch: www.diebayerische.de/schaden-melden/krankenzusatzversicherungen/
Alternativ können Sie uns auch eine Kopie Ihres Konstenvoranschlags unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer per E-Mail schicken an kranken-leistung@diebayerische.de.
Wie reiche ich eine Rechnung ein?
Laden Sie Ihre Rechnung bequem mit nur wenigen Klicks in Meine Bayerische hoch – Ihrem persönlichen Versicherungs- und Vertragsmanager.
Alternativ können Sie uns Ihre Rechnung über folgende Wege schicken:
- digital hochladen: www.diebayerische.de/schaden-melden/krankenzusatzversicherungen/
- per E-Mail an: kranken-leistung@diebayerische.de
Bitte prüfen Sie vor dem Versenden, ob Ihre Daten wie Anschrift und Bankverbindung noch richtig sind.
Wie ändere ich meine Daten?
Wenn Sie Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern möchten, können Sie dies ganz bequem über Meine Bayerische erledigen. Alternativ können Sie die Daten auch direkt online über unsere Self-Services ändern.
Bei Namensänderungen schicken Sie uns den entsprechenden Nachweis z.B. die Heiratsurkunde bitte ebenfalls zu.
Wie kann ich meine Bescheinigung über die Vorversicherung einreichen?
Den Nachweis über die Vorversicherung bei einem anderen Zahnzusatzversicherer können Sie online über unsere Self-Services einreichen.
Warum wurden die Beiträge doppelt von meinem Konto abgezogen?
Haben Sie Ihren Antrag zur Mitte oder zum Ende des Monats eingereicht und der Vertragsbeginn ist der erste dieses Monats, dann werden rückwirkend zum Vertragsbeginn und bereits für den Folgemonat Beiträge abgebucht.
Ich gehe vorübergehend ins Ausland, muss ich diese Versicherung kündigen?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können Sie den Versicherungsschutz für maximal 2 Jahre unterbrechen und den Vertrag ruhen zu lassen.
Für diesen Zeitraum zahlen Sie keine Beiträge und haben auch keinen Versicherungsschutz.
Bei Rückkehr nach Deutschland bzw. bei Wiedereintritt in die GKV können Sie Ihren Versicherungsschutz zu dem gültigen Tarifbeitrag - ohne erneute Gesundheitsprüfung fortführen.
Ich habe momentan aus privaten Gründen finanzielle Probleme, kann ich den Vertrag ruhen lassen?
Dies ist leider nicht möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Berater auf, dieser wird Sie gerne zu einer Vertragsumstellung (z.B. in einen günstigeren Tarif) beraten.
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