Absicherung für Soldaten: Die Herausforderung der Dienstunfähigkeit

DU Soldaten - Grafik Anzahl Soldaten

 

Je spezifischer die Berufsgruppe, desto komplexer gestaltet sich die Schaffung einer passenden Absicherung. Eine Standard-Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte oft unzureichend. Besonders herausfordernd wird es, wenn es darum geht, Soldaten der Bundeswehr abzusichern.

Soldatinnen und Soldaten sind besonderen Anforderungen ausgesetzt: hohe körperliche und seelische Belastbarkeit, der Umgang mit Waffen und Auslandseinsätze in Krisengebieten verlangen ihnen viel ab. Diese speziellen Bedingungen stellen hohe Ansprüche an eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Genau hier setzt die Bayerische an.

Vorteile

  • Qualitativ hochwertige Absicherung genau auf die Anforderungen von Soldatinnen und Soldaten zugeschnitten
  • Ab sofort sind auch freiwillig Wehrdienstleistende versicherbar
  • Flexible Anpassung des Vertrags für Zeit- und Berufssoldaten
  • Unterstützung auch nach dem Verlassen der Bundeswehr
  • Die Dienstunfähigkeitsabsicherung der Bayerischen für Soldatinnen und Soldaten bietet Schutz für das gesamte Berufsleben
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10 gute Gründe

BU PROTECT Bundeswehr – Eine maßgeschneiderte Absicherung

Darstellung Bausteine BU Bundeswehr

Mit der BU PROTECT Bundeswehr wird bereits ab einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit von 50% die vereinbarte Rente in voller Höhe ausgezahlt. Diese umfassende Absicherung speziell für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bietet die Möglichkeit, den Schutz durch zwei zusätzliche Optionen bedarfsgerecht und vorausschauend zu erweitern.

AU-Schutz

  • Volle Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (AU) ab 6 Monaten
  • Vorzeitige Leistung nach 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit und einer Facharztprognose von weiteren 3 Monaten
  • AU-Leistung für bis zu 36 Monate möglich

Pflege-Schutz

  • Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz ab 3 von 6 Pflegepunkten

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel

Für die Bayerische ist die Entscheidung des zuständigen Truppenarztes bindend. Wird der Soldat für dienstunfähig erklärt, zahlen wir die Rente. Es erfolgt keine Prüfung, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Dienstunfähigkeitsrente ab Beginn

  • Bereits ab Beginn sind Zeitsoldaten und Berufssoldaten (ab Besoldungsstufe A8) mit einer Dienstunfähigkeitsrente bis 1.700 EUR ohne Angemessenheitsprüfung versicherbar. Berufssoldaten bis Besoldungsstufe A7 können bis zu 1.250 EUR absichern. 

Nachversicherungsmöglichkeiten

  • Bei bestimmten Lebensereignissen wie Erhöhung der Besoldung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienfinanzierung kann die Dienstunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf 48.000 EUR erhöht werden. 

Einfache Regelung im Rentenbezug

  • Wir zahlen bis zum Leistungsendalter, solange das Ruhegehalt als Berufssoldat wegen Dienstunfähigkeit von der Bundeswehr bezogen wird.

Keine Kürzung der Rente bei Ernennung zum Berufssoldaten

  • Im Gegensatz zu anderen Anbietern wird die versicherbare Rente bei Ernennung zum Berufssoldaten nicht abgesenkt.

Verlängerungsoption bei Ausscheiden aus der Bundeswehr

  • Beim Ausscheiden aus der Bundeswehr kann die Versicherung ohne Risikoprüfung verlängert werden.

Berufsgruppenwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Bei einem Wechsel in einen zivilen Beruf kann auf Wunsch die Berufsgruppeneinstufung überprüft werden, was zu erheblichen Beitragsersparnissen führen kann.

Absicherung auch im Auslandseinsatz

  • Auch bei zukünftigen Einsätzen im Ausland besteht umfassender Versicherungsschutz.

Keine Wartezeiten

  • Im Gegensatz zu anderen Versicherungen, die erst nach zwei Jahren greifen, besteht ab Vertragsbeginn voller Versicherungsschutz.

Gesetzliche Versorgung von Zeit- und Berufssoldaten

Zeitsoldaten

Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Zeitsoldaten werden wegen Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit haben Sie erst nach 5 Jahren Dienstzeit Anspruch auf eine gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Zusätzliche Versorgung durch die Bundeswehr:

  • Übergangsgebührnisse 
    Abhängig von der Dienstzeit erhalten Soldaten für eine bestimmte Dauer sogenannte Übergangsgebührnisse (75% der letzten Bezüge). Der Anspruch besteht erst ab einer absolvierten Dienstzeit von mindestens vier Jahren. 
    Die genaue Regelung finden Sie im § 11 Soldatenversorgungsgesetz 
  • Übergangsbeihilfe 
    Als einmalige Abfindung bei Dienstunfähigkeit bekommen Soldaten eine Übergangsbeihilfe. Diese ist in § 12 Soldatenversorgungsgesetz geregelt.
    Die Abfindungshöhe liegt, je nach absolvierter Dienstzeit, zwischen dem 1,5 – bis 20-fachen der Dienstbezüge des letzten Monats vor Ausscheiden aus dem Dienst.

Berufssoldaten

Die Dienstunfähigkeitsversorgung von Berufssoldaten ist deutlich besser geregelt.

Der Berufssoldat wird nicht entlassen, sondern in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. In der Regel erhält der Soldat zwischen 60% und 71,75% der letzten Bezüge.

Die genauen Regelungen finden Sie in § 26 Soldatenversorgungsgesetz

Solide und flexibel. Dieser Vertrag bleibt!

Die Anpassungsmöglichkeiten der neuen Dienstunfähigkeitsabsicherung für Soldatinnen und Soldaten:

VPA Timeline vertikal (BP, Version: Juli 2024)
VPA Timeline im Querformat (BP, Version: Juli 2024)

Fairer Hinweis

Die Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Orientierung. Die vollständigen und verbindlichen Bestimmungen, Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.