Starker Schutz durch die Kinderunfallversicherung
Von den ersten Gehversuchen und Treppenstufen, über erste Abenteuer und Erfahrungen in der freien Natur bis hin zum Fahrradfahren und anderen sportlichen Herausforderungen: Kinder sind ständig aktiv und in Bewegung. Anders als Erwachsene können die kleinen Entdecker und Entdeckerinnen je nach Alter Gefahren dabei häufig nicht genau abschätzen und haben dementsprechend ein höheres Unfallrisiko. In den meisten Fällen gehen Unfälle bei Kindern glimpflich und mit leichten Verletzungen aus, da die geringe Körpergröße und biegsamere Knochen das Verletzungsrisiko mindern. Doch manchmal können solche Unfälle auch bleibende Schäden verursachen und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Daher ist es sinnvoll, für Ihr Kind eine private Kinderunfallversicherung abzuschließen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur eingeschränkt und deckt bei Kindern lediglich Unfälle in der Schule oder auf dem Weg dorthin ab. Die private Unfallversicherung hingegen bietet umfassenden Schutz – unabhängig von Zeit und Ort des Unfalls. Bei schweren Verletzungen oder einem hohen Grad der Invalidität, also bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann die private Unfallversicherung z.B. für eine lebenslange Unfallrente leisten. Damit sind auch langfristige Kosten gedeckt.
Häufige Unfälle bei Kindern und deren Folgen
Kinder sind voller Energie und haben einen starken Bewegungsdrang. Einmal in Aktion, setzen sie sich meist unbewusst zahlreichen Risiken aus, die zu Unfällen führen können. Häufige Unfallursachen bei Kindern sind Stürze von Spielgeräten, Fahrradunfälle oder Verletzungen beim Sport. Ein schwerer Unfall kann zu gefährlichen Verletzungen und schlimmstenfalls zu einem hohen Grad der Invalidität führen. Dadurch werden eine lebenslange Betreuung und finanzielle Unterstützung notwendig.
Was sind typische Kosten, die nach einem Unfall auf die Eltern zukommen?
Nach einem Unfall entsteht für Eltern oft ein enormer finanzieller Aufwand in Form von Behandlungs- und nachfolgenden Pflegekosten für ihr Kind. Typische Kosten sind:
- Betreuungskosten
- Therapien oder gesundheitsfördernde Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden
- Umbau der Wohnung
- Eventuell Umschulung in eine spezielle Privatschule
- Pflegekosten
Bei der Bayerischen ist Ihre Familie in guten Händen. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung meist rund um die Uhr und weltweit. Unsere Unfallversicherung übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für den Umbau in eine barrierefreie und behindertengerechte Wohnung. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Leistungen unserer Unfallversicherung.
Was zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Kindern?
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst insbesondere die Zeit des Tages, die Ihre Kinder in der Kita oder im Kindergarten sowie bei einer Tagesbetreuung, im Schulunterricht oder an der Universität verbringen.
Auch Aktivitäten außerhalb dieser Betreuungseinrichtungen sind abgesichert – beispielsweise Ausflüge und der tägliche Hin- und Rückweg von und zur Schule oder Kita.
Das heißt: Der gesetzliche Schutz greift lediglich in einem begrenzten zeitlichen und örtlichen Rahmen. Er gilt nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Wie aktuelle Studien zeigen, passieren die meisten Unfälle jedoch im Haushalt, im Garten beim Spielen oder auf dem Sportplatz.
Warum eine private Kinderunfallversicherung sinnvoll ist
Kinder und Jugendliche können Verletzungsrisiken häufig schlechter einschätzen und agieren oft leichtsinniger als Erwachsene. Unfälle auf dem Spielplatz, beim Radfahren oder beim Toben mit Freunden sind daher keine Seltenheit – besonders im Kindergartenalter, in dem Kinder oft ungestüm ihre Umgebung erkunden. Die beste Vorsorge für solche Fälle: eine private Kinderunfallversicherung.
Denn die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nur die Kosten für Unfälle, die im Kindergarten oder in der Schule passieren sowie für Unfälle auf dem direkten Hin- und Rückweg. Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit, wenn die gesetzliche Versicherung nicht greift. Mit einer privaten Unfallversicherung profitiert Ihr Kind von umfassendem Schutz in allen Lebensbereichen. Im Falle eines schweren Unfalls oder schwerer Verletzungen kann die private Unfallversicherung Sie z. B. mit einer lebenslangen Unfallrente für Ihr Kind unterstützen, damit auch langfristige Kosten gedeckt sind. Sie hilft, die finanziellen Belastungen zu bewältigen, die mit einem hohen Grad der Invalidität einhergehen können. So schützen Sie als Eltern sich vor hohen Behandlungskosten nach einem Unfall in der Freizeit und ermöglichen Ihrem Kind im Ernstfall eine optimale Betreuung.
Wann leistet die Unfallversicherung der Bayerischen?
Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung der Bayerischen?
Mit einer Kinderunfallversicherung sind Eltern finanziell abgesichert, was die erheblichen Kosten betrifft, die nach einem Unfall auf sie zukommen können. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung meist rund um die Uhr und weltweit. Welchen Schutz sie konkret bietet, hängt dabei von dem individuell vereinbarten Tarif ab.
Folgende Leistungen für Kinder bietet die Unfallversicherung der Bayerischen:
- Invaliditätsleistung (dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit)
- Unfallrente (monatlich, lebenslang)
- Krankenhaustagegeld (Leistung ab dem Unfalltag bei stationärem Aufenthalt)
- Rooming-in: die finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Unterbringung eines Elternteils, wenn das Kind nach einem Unfall ins Krankenhaus kommt.
- Sofortleistungen in Höhe von bis zu 25.000 EUR (bei Schwerverletzungen) im Tarif Prestige Plus
- Unfall-Todesfallleistung (Kapitalzahlung im Todesfall an Bezugsberechtigte)
Das Vorsorgebudget – Ihr besonderes Extra für den Schutz Ihres Kindes
Damit es erst gar nicht zu einem Unfall Ihres Kindes kommt, ist Vorbeugen wichtig und essenziell. Mit dem Vorsorgebudget belohnen wir daher präventives Verhalten. Prävention und Schutz vor einem Unfall stehen hier im Vordergrund.
Durch das Vorsorgebudget können Sie innerhalb von drei Jahren bis zu 50 EUR im Tarif Prestige und bis zu 100 EUR im Tarif Prestige Plus für präventive Maßnahmen erhalten, beispielsweise für Helm oder Schützer für das Inlineskaten sowie für Schwimm- oder Kletterkurse.
Individuelle Sicherheit mit dem ExistenzBudget
Die Bayerische bietet alternativ zur klassischen Unfallversicherung noch einen anderen, besonders individuellen Unfallschutz: das ExistenzBudget, Ihr Sicherheitsbudget nach einem Unfall. Von bis zu 10 Millionen EUR können alle tatsächlich anfallenden Unfallfolgekosten gezahlt werden, zum Beispiel Behandlungs- oder Pflegekosten. Sollte Ihr Kind aufgrund des Unfalls später nicht arbeiten können, wird daraus sogar eine monatliche Rente gezahlt. Zusätzlich erhalten Sie Schmerzensgeld von uns.
Der Unterschied des ExistenzBudgets zum klassischen Unfallschutz: Damit lassen sich nach einem Unfall besonders bedarfsgerecht die kurzzeitigen und langfristigen finanziellen Folgen abfedern. Die klassische Unfallversicherung leistet fixe Beträge, die in dem Versicherungsvertrag festgehalten werden.
Fairer Hinweis
Kein Versicherungsschutz kann alles leisten. Der genaue Versicherungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedigungen.
Kinderunfälle vermeiden: Was Sie tun können
Sicherheit draußen und im Garten
Achten Sie darauf, dass Spielgeräte im Freien stabil montiert, fest verankert und altersgerecht sind.
Sicherheit im Haus
Gestalten Sie gefährliche Bereiche in Ihrem Zuhause kindersicher, etwa durch das Anbringen von Treppenschutzgittern, Kantenschutz, Steckdosenschutz und dem Sichern von Möbeln, die umkippen könnten.
Sicherheitsbewusstsein beim Kind schaffen
Darüber hinaus ist es wichtig, regelmäßige Gespräche mit Ihrem Kind über Sicherheit zu führen. Erklären Sie ihm, wie es sich in verschiedenen Situationen richtig verhalten sollte – sei es beim Spielen, Radfahren oder in der Nähe von Straßen.
Sichere Umgebung schaffen
Organisieren Sie gemeinsame Aktivitäten, bei denen Ihr Kind sicher spielen kann und beaufsichtigen Sie es dabei – besonders in neuen oder unbekannten Umgebungen.
Rundumschutz dank Kinderunfallversicherung
Eine zusätzliche private Kinderunfallversicherung ist ebenfalls sinnvoll, da sie Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen kann. Sie sichert Ihrem Kind eine lebenslange Unfallrente und gewährleistet eine bestmögliche Unterstützung. Indem Sie jedoch proaktive Maßnahmen ergreifen, können Sie das Risiko von Kinderunfällen erheblich reduzieren.
Sie können Ihre Kinder leider nicht vor allem beschützen, aber zumindest finanziell absichern
Helme schützen beim Fahrrad- oder Rollerfahren nachweislich vor schweren Kopfverletzungen. Zum Schutz Ihres Kindes übernehmen wir z. B. im Rahmen des Vorsorgebudgets bis zu 100 EUR der Kosten für einen Fahrradhelm.
Häufige Fragen zum Thema Kinderunfallversicherung
Bis wann gilt die Kinderunfallversicherung?
Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr endet die Unfallversicherung für Kinder. Sie kann danach als private Unfallversicherung für Erwachsene fortgeführt werden
Warum ist die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder nicht ausreichend?
Die gesetzliche Unfallversicherung beschränkt sich auf Unfälle, die in der Schule, der Kita oder im Kindergarten oder auf dem Hin- und Rückweg passieren. Jedoch gilt der gesetzliche Versicherungsschutz nicht für Unfälle, die in der Freizeit, zum Beispiel zu Hause oder auf dem Spielplatz, geschehen.
Gilt die private Unfallversicherung für Kinder auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch im Ausland.
Ab wann brauchen Kinder eine Unfallversicherung?
Eltern können ab der Geburt eine private Kinderunfallversicherung abschließen. Auch ist ein Abschluss zu einem späteren Lebenszeitpunkt möglich.
Können die Kinder über die Unfallversicherung der Familie geschützt werden?
Ja. Eine andere Möglichkeit, Kinder bei schweren Unfällen zu schützen, ist der Abschluss einer Familienunfallversicherung. Darüber sind Ihre Kinder ebenfalls geschützt. Eltern sollten dazu am besten bei ihrem Versicherer nachfragen und sich beraten lassen.
Wann leistet eine Kinderunfallversicherung?
In der Regel gilt: Erleidet ein Kind nach einem schweren Unfall dauerhaft körperliche oder geistige Schäden und ist keine Änderung des Zustandes ist in Sicht, leistet die Kinderunfallversicherung.
Welche Versicherung haftet bei einem Schulunfall?
Hat Ihr Kind einen Unfall in der Schule, kommt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlungs- und Folgekosten auf. Ist eine andere Person in den Unfall involviert bzw. dafür verantwortlich oder wurde die Aufsichtspflicht verletzt, ist eine Schmerzensgeldzahlung durch die verantwortliche Person möglich. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers eine entsprechende Entschädigung. Auch die private Unfallversicherung leistet hier für die Folgekosten wie eventuelle Umbauten. Das Geld steht Geschädigten zur freien Verwendung zur Verfügung.
Wer haftet, wenn ein Kind einen Unfall verursacht?
Antwort: Grundsätzlich haften die Personen, die ihre Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben. In erster Linie also die Eltern. Es kann aber auch eine Haftung der Großeltern oder des Kindermädchens in Betracht kommen, wenn der entsprechenden Person die Aufsicht über das Kind übertragen wurde.
Verursacht das Kind beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall, für den es selbst oder die Eltern haften müssen, leistet eine bestehende Privathaftpflichtversicherung den entsprechenden Schadenersatz.
Sind Kinder über ihre Eltern unfallversichert?
In der privaten Unfallversicherung sind Kinder nicht automatisch über die Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz für das Kind gilt nur, wenn eine eigene private Unfallversicherung für das Kind oder eine Familienunfallversicherung abgeschlossen wird.
Während der Betreuung in Kitas, Kindergärten oder auch während der Schulzeit sind Kinder über die jeweiligen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen bzw. die gesetzlichen Unfallkassen der entsprechenden Bundesländer abgesichert. Hierzu zählen auch der Hin- und Rückweg zur Einrichtung sowie Veranstaltungen und Ausflüge.