Sicherheit beim Wintersport

Familie genießt Winterurlaub in den Bergen und macht Selfie<br/>

Sobald die ersten Flocken fallen, zieht es viele Winterfans in die Berge: Mit Skiern, Snowboards oder beim Skitouren gehen genießen Sie die Höhenluft, den Geschwindigkeitsrausch und ein fantastisches Panorama.

Leider endet der Wintertraum nicht immer mit dem wohlverdienten Après-Ski in der Hütte: An die 50.000 Deutsche verletzen sich pro Saison auf der Piste.

Zwar hat ein Skiunfall glücklicherweise in den wenigsten Fällen ernste Folgen – unter ein Prozent der Ski- oder Snowboardfahrerinnen und -fahrer benötigen im Anschluss eine stationäre Behandlung. Doch unabhängig von der Art und Schwere der Verletzung gehört ein Skiunfall zu den teuersten Sportunfällen überhaupt. Denn die Bergung verletzter Wintersportler und -sportlerinnen von der Piste ist oft kompliziert, ein Rettungseinsatz aufwändig und kostspielig. Aber wie ist man bei einem Skiunfall versichert?

Wie viel kostet ein Rettungseinsatz?

Abhängig vom jeweiligen Land, in dem sich der Skiunfall ereignet, können Rettungseinsätze richtig teuer werden. Ein Einsatz der Bergwacht, eine Rettung per Hubschrauber und der Rücktransport in die Heimat kosten schnell mehrere Tausend Euro. Das gilt insbesondere für nicht medizinisch notwendige, sondern aufgrund des ungünstigen Terrains bedingte Helikopterflüge. Ohne den richtigen Versicherungsschutz bleiben Sie auf solchen Kosten womöglich allein sitzen.

Wer haftet bei einem Skiunfall?

Skifahren ist auch mit Skihelm, der richtigen Ausrüstung und optimalen Wetter- und Schneeverhältnissen ein riskanter Sport. Doch welche Versicherungen übernehmen die Kosten bei Sturz oder Kollision?

Mutter mit Kindern fährt gemeinsam die Skipiste hinunter. Alle lachen glücklich.

Ihre Rettung: die private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung kann bei einem Skiunfall im wahrsten Sinne des Wortes Ihre Rettung sein: Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nicht im Urlaub, sondern nur bei Unfällen im beruflichen Umfeld leistet, wie beispielsweise einem Radunfall auf dem Arbeitsweg, bietet eine private Unfallversicherung vollumfänglichen Versicherungsschutz. Sie deckt im Regelfall die Kosten für Bergung und Rettung, Rücktransport, Krankentagegeld sowie die Rückführung im Todesfall. Und das nicht nur bei Skiunfall, sondern bei allen Arten von Unfällen. Weltweit, 24/7.

Die Unfallversicherungen der Bayerischen

Auf der sicheren Seite: die klassische Unfallversicherung

Die Unfallversicherung der Bayerischen bietet eine sinnvolle Absicherung rund um die Uhr: Sie können Ihren Schutz aus vier Tarifvarianten wählen und zudem von optionalen Bausteinen wie dem NotfallAssistent profitieren.

Individuelle Unfallversicherung ExistenzBudget

Die Unfallversicherung ExistenzBudget der Bayerischen bietet Rundum-Versicherungsschutz im Ernstfall: Absicherung der tatsächlichen Folgekosten nach einem Unfall, Einkommensersatz und Schmerzensgeld bis zu 10 Millionen Euro Deckungssumme. Weltweit und rund um die Uhr.

Besser vorsorgen: Gesetzliche plus private Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einem Skiunfall lediglich die Kosten für die medizinische Erst- und Notfallversorgung sowie medizinisch notwendige Behandlungs- und Reha-Maßnahmen. Allerdings nur in der für Deutschland üblichen Höhe. Das bedeutet: Werden Sie im Ausland behandelt, z. B. Schweiz oder Österreich, zahlen Sie den Differenzbetrag bei teureren Behandlungskosten aus eigener Tasche. Zudem werden weder die Rettungs- und Bergungskosten noch eine Bergung per Helikopter von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Damit Sie nicht auf all diesen Kosten sitzenbleiben, ist eine private Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung die Lösung. Diese ist speziell auf einen Skiurlaub in Österreich, Südtirol oder der Schweiz ausgerichtet, deckt aber auch Auslandsreisen abseits verschneiter Pisten ab.

Private Haftpflichtversicherung

Familie hat Spaß beim Skifahren gemeinsam am Wintertag<br/><br/>

Etwa jeder fünfte Skiunfall ist eine Kollision, bei der Dritte zu Schaden kommen (Personenschaden) oder Skier und Ausrüstung (Sachschaden) beschädigt werden. Diese deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Das gilt ebenso für Vermögensschäden, z.B. die Zahlung von Verdienstausfällen verunfallter Personen, Schmerzensgeld oder Behandlungskosten.

Wie bei anderen Schadenfällen gilt jedoch auch beim Skiunfall: Keine Kostenübernahme durch die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit.
So leisten Versichererin der Regel nicht, wenn Sie sich auf der Piste grob fahrlässig verhalten haben, betrunken waren oder Absperrungen und Pistenregeln ignoriert haben.
 

Gut zu wissen

In Italien und Südtirol müssen Sie zwingend eine gültige private Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie auf die Piste gehen. Wenn Sie bei uns versichert sind, können Sie über folgende E-mail-Adresse einen Nachweis anfordern: komposit@diebayerische.de

Was tun nach einem Skiunfall? Das sollten Sie wissen

Lebenszeichen kontrollieren

Gibt es Verletzte, kontrollieren Sie deren Lebenszeichen und Atmung und bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage.

Notruf wählen

Atmet die verletzte Person nicht, wählen Sie über die 112 den Notruf und beginnen Sie parallel mit Wiederbelebungsmaßnahmen.

Hilfe holen

Bitten Sie andere vorbeifahrende Skifahrer oder Skifahrerinnen, an der nächsten Berg- oder Liftstation Alarm zu schlagen und den Skiunfall zu melden. Pistennummer oder der Name der nächstgelegenen Liftstation dienen dabei als Orientierung.

Unfallstelle sichern

Stecken Sie Skier und Skistöcke hangaufwärts oberhalb der Unfallstelle kreuzförmig in den Schnee, damit ankommende Skifahrerinnen und Skifahrer gewarnt sind.

Unterlassene Hilfeleistung

Fahren Sie nach einem Skiunfall einfach weiter oder kommen Sie Verunfallten nicht zu Hilfe, machen Sie sich damit strafbar.

Checkliste „Sicher auf die Piste“

Unsere Tipps für eine unfallfreie Pistengaudi

  • Bevor es losgeht
    Prüfen Sie Wetter- und Pistenverhältnisse im Skigebiet. Bei Tauwetter, schlechter Sicht, Lawinenwarnungen oder instabilen Schneeverhältnissen sollten Sie auf andere Skigebiete ausweichen oder den Skitag verschieben.
  • Die richtige Ausrüstung
    Checken Sie Ski, Snowboard, Schuhe,
    Skihelm und -brille sowie ihre Kleidung auf Fahrtauglichkeit. Passt etwas nicht mehr oder bietet Ihre Brille zu wenig Sonnenschutz, fahren Sie unsicher und die Sturzgefahr erhöht sich.
  • Respektieren Sie die Pistenmarkierungen 
    Auch wenn Sie eine Skitour gehen oder dieselbe Piste vor ein paar Tagen noch befahrbar war: Geschlossene Talabfahrten oder gesperrte Lifte und Pisten haben Ihren Grund. Entscheiden Sie sich in diesen Fällen für eine andere Route.
  • Hören Sie auf sich
    Die farbliche Einordnung der Pisten nach Schwierigkeitsgrad (Blau, Rot, Schwarz) dient als Orientierungshilfe. Schätzen Sie Ihre Fahrkenntnisse richtig ein und wählen Sie sichere Abfahrten, die Sie gut bewältigen können.
  • Aufhören, wenn es am schönsten ist
    Die Sonne lacht vom blauen Himmel, die letzte Talabfahrt ist noch lange hin? Dennoch: Werden Sie müde, fahren unkonzentrierter oder die Muskeln brennen, ist es Zeit aufzuhören. Ab dann steigt das Unfallrisiko.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ski-Unfallversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Bergung und Rettung?

Nach dem deutschen Katastrophenschutz umfasst eine Bergung „Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind“. Beispielsweise, weil diese sich nach einem Unfall nicht mehr vom Fleck bewegen können oder in einer Lawine verschüttet sind.

Während aus einer Lawine jedoch sowohl Tote als auch Verwundete geborgen werden können, können nur Überlebende gerettet werden. Auch Verwundete werden erst gerettet – selbst wenn Sie kurz danach ihren Verletzungen erliegen sollten.

Was zahlt die ADAC Unfallversicherung?

Anbieter wie der ADAC oder der Deutsche Alpenverein (DAV) bieten Ihren Mitgliedern ebenfalls eine Unfallversicherung. Diese übernimmt teilweise Reiserücktransporte oder spezielle Kosten für eine aufwändige Bergung. Eine private Unfallversicherung wie die der Bayerischen ersetzen sie jedoch nicht.

Bleiben Sie am Ball!

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